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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

 

Landesverband Hessen

 
 


Abenteuer mit DRGs!
Oder: Das Geld folgt der Leistung?

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MB Farben Aktuelle Infos
In vielen Kliniken sind bereits Schulungen im Gange, um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort auf die Einführung der DRGs "fit" zu machen. Da kann man inzwischen aus eigenem Erleben berichten. Aus der Politik haben wir immer wieder gehört, dass die Einrichtung der Fallpauschalen dazu dienen solle, die Geldströme in den gesetzlichen Krankenversicherungen darzustellen, man kenne die Wege nicht, wohin das Geld fließen würde. Schon dieses Argument ist unverständlich, da uns jährlich mehrfach Berichte erreichen, welche Kosten in welche Höhe getrieben wurden, welche budgetiert werden müssen, usw. Also weiß man ja wohl doch, wohin das Geld fließt. Es werden uns Fallpauschalen - DRGs - beschert! Diese sind "so schön", dass die USA mit dem teuersten Gesundheitswesen der Welt diese wieder abschaffen möchten. Australien dient uns als Vorbild - allerdings wird mit deutscher Gründlichkeit das australische System bei uns perfektioniert in kürzester Frist.

Wir üben unter fachlich versierter Anleitung an praktischen Beispielen: da wird ein Mensch medizinisch sachgerecht versorgt: perforiertes Ulcus ventriculi, Peritonitis, Sepsis. Es erfolgt die Ulcusübernähung, Lavage und 4-fache Etappenlavage. Zur Einstufung: DRG-Fachleute teilen uns nach längerer Suche im Programm mit, dass es gleichgültig sei, welches die Hauptdiagnose sei. Der CW ändere sich nicht. Und es ist auch gleichgültig, ob 1 Lavage oder 5 Lavagen stattfinden! Die Klinik bekommt immer dasselbe Geld. Ratlosigkeit in den Gesichtern der Lernenden: es sollte doch ein leistungsbezogenes System sein unter dem Motto: "Das Geld folgt der Leistung!" ???

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Da kommt eine Frau mit Leiomyom des Uterus und symptomatischer Cholelithiasis in die Klinik. In einer Sitzung erfolgen Hysterektomie und Cholecystektomie. Wir lernen, dass es abrechnungstechnisch völlig ungünstig ist für die Klinik, denn die Haupteinweisungsdiagnose ist das Leiomyom. Die Cholecystektomie findet keinen Niederschlag in der Bezahlung an die Klinik. Aber die Klinik hat sehr viel zur Kostendämpfung beigetragen: nur ein stationärer Aufenthalt, nur eine Narkose, nur eine Krankheitsphase, kürzere Arbeitsunfähigkeit! Finanziell viel attraktiver ist es, die Patientin in zwei unabhängigen Aufenthalten zu versorgen! Finanzielle Bestrafung für gute Kooperation der Fachabteilungen? Das Geld folgt der Leistung?

Noch eine Übung:
Ein Patient mit Pankreaskopftumor wird versorgt durch Gastroenterostomie und biliodigestive Anastomose. Die Abrechnung incl. der biliodigestiven Anastomose soll erfolgen durch Eingruppierung in "maligne Erkrankungen der Gallenwege" - so sagen uns die Fachleute. Diese hat der Patient aber nicht - sein Tumor sitzt im Pankreaskopf! So muss ich ihm eine "falsche Diagnose" zuordnen, um die erbrachte Leistung finanziell vergütet zu bekommen! Hier ist der Disput mit dem MDK und das Sozialgerichtsverfahren doch schon vorprogrammiert!

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Rückverlegung eines Anus praeter.
Man soll das - schon Wochen zuvor entfernte! - Carcinom z.B. des Colons mit verschlüsseln - dann würde auch die Rückverlegung des AP vernünftig honoriert. Aber da entstehen Zweifel und Konflikte: Das Carcinom ist doch schon weg - das geschah in der ersten Operation! Den Begriff "Zustand nach..." gibt es nicht mehr! Und ich soll den Patienten nun zeitlebens mit der Diagnose "Carcinom" einstufen - welches ja nicht mehr da ist? Wegen des Geldes - dieses soll der Leistung folgen......

Finanzielle Klarheit?
Aufruf zur Korruption?
Ist das die Absicht des Gesetzes!?
Ich will es nicht glauben!

Immer, wenn wir Menschen in ein Schema pressen, tun wir ihnen unrecht! Auch, wenn das Gesetz es verlangt? Das kann und darf nicht ärztliches Handeln sein! Wie geht es unseren Kolleginnen und Kollegen damit? Erleben Sie auch solche "Abenteuer im DRG-Land"?

MB Farben Dr. Ursula Stüwe

 

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www.mbhessen.de/aktuell/abdrg.htm
Stand: 30.08.2002 Verantwortlich:  
Prof. Dr. H. Kuni