2004 -DRG's ziehen ein…
"Die Krankenhäuser befinden sich in einer grundlegenden Umbruchsituation,
die sich durch die vollständige Einführung des G-DRG-Systems ab 2004 noch weiter verschärfen wird.
In einzelnen Häusern können die G-DRGs zu finanziellen Problemen führen,
wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird."
Mit diesen Worten lädt das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) ein zu einer Fortbildung!
Wie richtig und vorausschauend wurde die Situation erkannt, als man diese Einladung formulierte!
Das Jahr 2004 brachte nicht nur kurzfristig die Praxis-, besser Krankenkassengebühr in Kliniken und Praxen,
nein, den Kliniken wurden überarbeitete Kataloge wie ICD- und OPS-Katalog sowie eine Neuauflage der
Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) an die Hand gegeben,
damit wir Ärztinnen und Ärzte uns mit diesen Neuerungen beschäftigen
und sie nahtlos in den Kliniksalltag integrieren.
Mit "Kliniksalltag" meine ich hier den "Kodieralltag",
der ja mehr und mehr unserer Arbeitszeit verbraucht.
Es wurde in den Allgemeinen Kodierrichtlinien definiert,
was eine Haupt-, eine Nebendiagnose ist. Symptome sind in aller Regel keine Hauptdiagnose,
jedoch folgen auf dem Fuße Fallbeschreibungen, wann eben Symptome doch als Hauptdiagnose in Erscheinung treten.
(DKR 002c) Wenn zunächst definiert wird, dass die Hauptdiagnose erst am Ende
des stationären Aufenthaltes nach Analyse evaluiert werden kann,
so wird in der Anmerkung auch diese Vorschrift gleich wieder eingeschränkt mit der
"Anmerkung 1: Es ist nicht auszuschließen,
dass diese Definition der Hauptdiagnose vereinzelt im DRG-System keine adäquate
Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt."
AHA!
Hilfestellung erhalten die kodierenden Ärztinnen und Ärzte in der DKR D002c mit folgendem Hinweis:
"Die Bedeutung einer konsistenten, vollständigen Dokumentation in der Krankenakte
kann nicht häufig genug betont werden. Ohne diese Art der Dokumentation ist die
Anwendung aller Kodierrichtlinien eine schwierige, wenn nicht unmögliche Aufgabe."
Wie wahr!
Denn dann geht es gleich weiter mit dem Kreuz-Stern-System!
Hier sollen lt. ICD-10-Regelwerk im Rahmen der Mehrfachkodierung die Ätiologie-Schlüsselnummer (Kreuz +)
vor der Manifestations-Schlüsselnummer (Stern*) aufgeführt werden.
Die nachfolgenden Beispiele sind einleuchtend,
bis man zur Verschlüsselung eines Schlaganfalles (z.B.) kommt:
hier lautet die Vorschrift, dass beim akuten Schlaganfall die neurologischen Ausfälle
kodiert werden müssen, allerdings jetzt ohne Kreuz-Stern-System!
Auch beim "alten Schlaganfall" sollen evtl. vorhandene Residuen kodiert werden,
aber auch hier ohne Verknüpfung der Manifestation zur Ätiologie. (D005a)
Warum hier nun nicht?
Und das alles unter dem Motto: "Das Geld folgt der Leistung!" -
so wie es uns die Politik versprochen hat mit der Einführung dieses Systems!
Mit "Leistung" kann hier nur die "Kodierleistung" gemeint sein! Ärztliche Leistung sieht anders aus!
Weitere, sehr besondere Erlebnisse erwarten uns gegen Ende der Allgemeinen Richtlinien für Diagnosen:
D013c:
Punkt Strich "._" und Strich "-" am Ende von Schlüsselnummern
Hier muss besonders beachtet werden, dass der eine Strich kürzer,
der andere etwas länger ist (was am Computer gar nicht einfach darzustellen ist!)
Der Klartext dazu lautet:
"Alle 3-stelligen Schlüsselnummern, die in 4- oder 5-stellige Schlüsselnummern unterteilt sind,
sind an 4. und 5. Stelle durch einen "._" (Punkt und langer Strich) gekennzeichnet.
Alle 4-stelligen Schlüsselnummern, die in 5-stellige Schlüsselnummern unterteilt sind, sind an 5. Stelle
durch "-" (kurzer Strich) gekennzeichnet."
Und weiter unten:
"Dadurch wird darauf hingewiesen, dass es für diese 3-stelligen/4-stelligen Kategorien
4-stellige/5-stellige Subkategorien gibt, die beim Kodieren verwendet werden müssen.
Diese Übereinkunft gilt für alle ICD-10-Verzeichnisse."
Solche Dinge müssen wir zusätzlich lernen, weil die Politik es so will.
Aber richtig "froh" wird man gegen Ende der Allgemeinen Kodierregeln für die Prozeduren,
da findet sich nämlich ein Extra - Absatz:
Verwendete Begriffe und Symbole
Verwendung von "und"
(Hatten Sie etwa gedacht, Sie wüssten, was "und" bedeutet? Dann sind Sie einem Irrtum erlegen....)
Der Begriff "und"
im 3-stelligen und 4-stelligen Kode wird sowohl im Sinne von "
und" als auch im Sinne von
"oder " verwendet (z.B. bei der....)
Im 5-stelligen Kode wird "und " im Sinne von
"sowohl als auch",
"oder" im Sinne von
"entweder/oder" verwendet.
Ich bin sicher, ein (ärztliches) Kabarett nimmt diese Zitate zum Anlass,
daraus eine abendfüllende Veranstaltung zu machen!
Bei ernsthafter Betrachtung der neuen Arbeitsmittel,
die man uns zur pflichtgemäßen Anwendung an die Hand gibt ,
wird auch Laien deutlich, mit welchen Veränderungen / Umstrukturierungen wir z.Zt. in den Kliniken
klar kommen müssen. Nur ein kleiner Teilaspekt wurde dargestellt!
Die weiteren Probleme bzgl. Arbeitszeitgesetz, Lohnabsenkungen, Bettenabbau, Kontrollen durch den MDK,
etc. sollen nur am Rande erwähnt werden. Folgerichtig muss man zu der Einsicht gelangen,
dass die Ärztekammern, als unsere(!) Dienstleister,
ihre Mitglieder im Moment nicht noch mit zusätzlichen Umstrukturierungen bzgl.
Weiterbildung und Berufsordnung belasten müssen.
Es wird ja auch - wie schon immer - eine erhebliche Menge unserer Arbeitsenergie zur
Patientenversorgung aufgewendet! Das ist ja nun auch wirklich gut und sinnvoll.
Zeit, die besser genutzt werden könnte für fachlich-medizinische Fortbildung, wird für Kodierrichtlinien verbraucht!
Ob das der Patientenversorgung nützt?
Aber wenigstens bekommt das Burn-out-Syndrom Nahrung!
Dr. Ursula Stüwe
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