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Klinikärztin wehrt sich erfolgreich gegen 42-Stunden-Woche in Hessen

mb hessen klagte für sie gegen das Land: Bei Vertragsschluss vor dem 12.7.2004 gelten 38,5 Wochenstunden

Eine Ärztin, die bei der Uniklinik Gießen des Landes Hessen als Weiterbildungsassistentin tätig ist, wehrte sich erfolgreich gegen die Anordnung ihres Arbeitgebers, 42 Wochenstunden zu arbeiten.

Ihr befristeter BAT-Arbeitsvertrag wurde im Juni 2004 mit Wirkung vom 01.07.2004 für drei weitere Jahre befristet. Der Arbeitsvertrag (38,5 Wochenstunden) enthielt keinen Hinweis auf eine verlängerte Arbeitszeit.

Am 12. 07. 2004 hatte die Landesregierung Hessen infolge der Kabinettsbeschlüsse vom 03.05.2004 und 12.07.2004 im Rahmen des Schnellbriefes des Hessischen Innenministeriums von den Unikliniken des Landes Hessen verlangt, die nunmehr gekündigten Arbeitszeitvorschriften ab sofort, d.h. ab dem 12.07.2004 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die für die Beamten geltenden Vorschriften (bis zum 50. Lebensjahr 42 Wochenstunden) maßgebend seien. Die Ärztin erhielt daraufhin im August 2004 die Aufforderung der Uniklinik Gießen, ab sofort 42 Wochenstunden zu arbeiten.

Die vom Marburger Bund Hessen eingereichte Klage beim Arbeitsgericht Gießen hatte auf ganzer Linie Erfolg. Die Richterin wies in der Güteverhandlung darauf hin, dass der Arbeitsvertragsschluss mit der Klägerin zeitlich vor dem Kabinettsbeschluss vom 12.07.2004 gelegen habe und sich demzufolge der Arbeitsvertrag und die darin enthaltene Arbeitszeitregelung nach dem BAT bestimme und diese betrage 38,5 Wochenstunden. Trotz des Ausstiegs des Landes Hessen aus dem Tarifvertrag komme daher die vertraglich vereinbarte Arbeitszeitregelung zur Anwendung. Das beklagte Land hatte daraufhin den Klageantrag anerkannt.

Urteil AG Gießen, 17.12.2004, Az.: 4 Ca 490/04

Es handelt sich zwar um einen Sonderfall, doch sind sicher einige Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Angestellte der Universitätskliniken mit Arbeitsverträgen, die vor dem 12.7.04 abgeschlossen wurden von der Entscheidung betroffen. Der mb hessen empfiehlt, in diesen Fällen bei den Verwaltungen die Einhaltung der 38,5 Stundenwoche einzufordern.

Beginn
www.mbhessen.de/aktuell/aggi041217.htm
27.01.2005 Verantwortlich: mb Link Impressum mbhessen.de