AiP zum 1.10.04 abgeschafft? Jein!
'Ulla Schmidt: Der „Arzt im Praktikum“ (AiP) wird ab 01.10.2004 abgeschafft'
war die Schlagzeile zu einer Pressemitteilung des BMGS vom 5.11.03.
Viele Nachfragen von Mitgliedern veranlassen uns, die PM Satz für
Satz zu erläutern, wobei wir auf den Originaltext zurückgehen
und uns natürlich nicht mit den vielen Varianten befassen können,
mit denen er in den Medien wiedergegeben worden ist.
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Durch die neue Approbationsordnung wird die Ausbildung der Ärzte praxisnäher,
wir brauchen daher den „Arzt im Praktikum“ nicht mehr.
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Der Zusammenhang mit der neuen AO ist nur vorgeschoben. Die ersten Studierenden
werden erst 2009 nach diesen Vorschriften ihre Ausbildung abschliessen können.
Die auf das Jahr 2004 vorgezogene Abschaffung ist ein großer Erfolg
des Marburger Bundes, dessen Forderung
auch durch die zunehmende Abstimmung der Examinierten mit den Füßen
- der Flucht aus der klinischen Tätigkeit -
unterstrichen worden ist.
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Zukünftig können junge Ärztinnen und Ärzte direkt nach ihrer Ausbildung an der
Universität mit der Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Dadurch werden der
Arztberuf insgesamt und der Arbeitsplatz Krankenhaus wieder attraktiver.
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Die Weiterbildung zum Facharzt wird weder von Frau Schmidt noch durch ein
Bundesgesetz geregelt, sondern durch die Weiterbildungsordnungen der
Landesärztekammern. Ob eine ärztliche Tätigkeit als Weiterbildung
anerkannt wird, hängt davon ab, ob sie ihren Vorschriften genügt und ob
die Weiterbildungsstätte und der weiterbildende Arzt dafür anerkannt sind.
Dass den ÄiP für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit nur eine vorläufige Erlaubnis
erteilt worden ist, spielt dabei keine Rolle: Auch bisher wurde
diese Tätigkeit bereits als Weiterbildung anerkannt.
An der Inländerdiskriminierung bei der Weiterbildung ändert sich ebenfalls nichts:
Mit oder ohne AiP-Phase muss ins geeignetete EU-Ausland,
wer in drei Jahren Facharzt für Allgemeinmedizin werden will.
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Die Abschaffung des „Arztes im Praktikum“ erfolgt zum Stichtag 01.10.2004.
Damit wurde der Forderung der Studierenden und der Berufsverbände nach einer
„schnellstmöglichen Abschaffung“ entsprochen.
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Die bereits am Referentenentwurf vom 16.06.03 geäußerte Kritik bleibt aktuell:
Lediglich für Studierende, die das dritte Staatsexamen nach dem 30.09.04
bestehen, wird der AiP abgeschafft.
Wer im Früjahr 2003 das Examen besteht, arbeitet auch ab dem 1.10.04
weiter als AiP, vorgeblich, weil der Gesetzgeber nicht in bestehende
Ausbildungsverhältnisse eingreifen könne. Davon wäre natürlich keine
Rede, wenn das Gesetz mit geeigneter Schlussbestimmung
rechtzeitig in Kraft träte.
Das gilt vor allem auch für die vielen Studierenden, die nach dem
bestandenen dritten Staatsexamen eine Familienpause eingelegt haben
und vielleicht erst nach Jahren in den Beruf zurückkehren wollen -
zu einem Zeitpunkt, an dem sich kaum noch jemand erinnern wird, was AiP
bedeutet, werden sie noch 18 Monate in diesem Status arbeiten müssen!
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Die Mehrkosten durch die unterschiedliche Vergütung von „Ärzten im Praktikum“ und
Assistenzärzten werden durch entsprechende Regelungen im Gesetz zur Modernisierung
der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgefangen. Darin ist auch die finanzielle
Gleichstellung der Ärztinnen und Ärzte, die noch nach dem Stichtag ihre AiP-Phase
absolvieren, mit den Assistenzärzten vorgesehen.
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Zunächst bestätigt die Formulierung, dass auch nach dem Stichtag keineswegs
das AiP abgeschafft ist. Eine Vorschrift, nach der
ÄiP nach dem Stichtag mit den 'Assistenzärzten'
- gemeint sind wohl
angestellte Ärztinnen und Ärzte mit Approbation -
gleichgestellt sind, existiert im GMG nicht.
Die Vergütung der ÄiP im Bereich des BAT ist im übrigen nicht durch ein
Gesetz, sondern durch einen Vergütungstarifvertrag geregelt,
der bis zum Jahr 2005 gilt, und in den der Gesetzgeber ebenso wenig
eingreifen kann wie in die Ausbildungsverträge.
Auch die negativen finanziellen Folgewirkungen für die
benachteiltigte Generation kann der Gesetzentwurf nicht ausräumen,
denn bei manchen Biographien kann sich durch das AiP auch
der Bewährungsaufstieg in höhere Vergütungsgruppen
entsprechend verzögern.
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Die 18-monatige Dauer dieser Phase und der niedrige Verdienst haben dazu geführt,
dass junge Ärztinnen und Ärzte zunehmend auf alternative Tätigkeitsfelder
ausgewichen sind. Ulla Schmidt: „Mit der Abschaffung des AiP beugen wir daher auch
der Tendenz eines Ärztemangels insbesondere an den Krankenhäusern vor.“
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Die Vorbeugung kommt zu spät: Schon jetzt kann etwa jedes zweite
Krankenhaus Stellen im ärztlichen Dienst nicht mehr besetzen,
in den neuen Bundesländer sind es z.Z. mehr als dreiviertel der offenen Stellen.
Die Therapie ist auch unvollständig:
Wie der mb aus Berichten ab- und ausgewanderter Mediziner weiß,
ist die AiP-Phase nur der Tropfen auf den heißen Stein,
der von der Tätigkeit in einem deutschen Krankenhaus abhält:
Die Ausbeutung durch überlange Arbeitszeiten und unvergütete Mehrarbeit,
die mangelnde menschliche Anerkennung in einem absurd hierarischen System
und die vielen sinnlosen Beschäftigungen mit nichtärztlichen Aufgaben
sind wesentliche Motive, die immer wieder angeführt werden.
Was ist zu tun?
- Noch ist es ein Gesetzentwurf. Alle am Gesetzgebungsverfahren
Beteiligten können den erkennbaren Fehler beheben.
Wenden Sie sich an Ihre Abgeordneten der Bundes- und Landespolitik.
Fordern Sie mit der 104. Hauptversammlung des Marburger Bundes:
Der Gesetzentwurf ist dahingehend zu ändern,
dass ab dem 1.01.2004 alle, die das dritte Staatsexamen bestanden haben,
auf Antrag sofort die Approbation erhalten.
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Lassen Sie sich bereits jetzt auf keinen Arbeitsvertrag als AiP ein,
der nicht durch eine angemessene Prämie oder ein
verbessertes Grundgehalt Ihrer sehr guten Ausbildung Rechnung trägt.
Lassen Sie sich zusichern, dass Sie ab dem 1.10.04 auf jeden
Fall wie ein approbierter Arzt vergütet werden und weisen Sie Ihren
Arbeitgeber darauf hin, dass die Mehrkosten durch das GMG
gegenfinanziert werden.
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Wenn Sie in Deutschland keine annehmbaren Arbeitsvertragsbedingungen
finden, berät Sie der mb je nach Ihrer Sprachkompetenz über
attraktive Alternativen. In unserem internen Bereich können
sich sich unter der Kategorie Ausland anhand der Infoblätter
vorinformieren.
Links zum Thema:
PM des BMGS vom 5.11.03 zur Abschaffung des AiP
AiP als Auslaufmodell - ein Grund zur Freude?
Infoblätter in der Kategorie Ausland
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