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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

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AiP zum 1.10.04 abgeschafft? Jein!

 

'Ulla Schmidt: Der „Arzt im Praktikum“ (AiP) wird ab 01.10.2004 abgeschafft' war die Schlagzeile zu einer Pressemitteilung des BMGS vom 5.11.03. Viele Nachfragen von Mitgliedern veranlassen uns, die PM Satz für Satz zu erläutern, wobei wir auf den Originaltext zurückgehen und uns natürlich nicht mit den vielen Varianten befassen können, mit denen er in den Medien wiedergegeben worden ist.

Durch die neue Approbationsordnung wird die Ausbildung der Ärzte praxisnäher, wir brauchen daher den „Arzt im Praktikum“ nicht mehr.

Der Zusammenhang mit der neuen AO ist nur vorgeschoben. Die ersten Studierenden werden erst 2009 nach diesen Vorschriften ihre Ausbildung abschliessen können. Die auf das Jahr 2004 vorgezogene Abschaffung ist ein großer Erfolg des Marburger Bundes, dessen Forderung auch durch die zunehmende Abstimmung der Examinierten mit den Füßen - der Flucht aus der klinischen Tätigkeit - unterstrichen worden ist.

Zukünftig können junge Ärztinnen und Ärzte direkt nach ihrer Ausbildung an der Universität mit der Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Dadurch werden der Arztberuf insgesamt und der Arbeitsplatz Krankenhaus wieder attraktiver.

Die Weiterbildung zum Facharzt wird weder von Frau Schmidt noch durch ein Bundesgesetz geregelt, sondern durch die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Ob eine ärztliche Tätigkeit als Weiterbildung anerkannt wird, hängt davon ab, ob sie ihren Vorschriften genügt und ob die Weiterbildungsstätte und der weiterbildende Arzt dafür anerkannt sind. Dass den ÄiP für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit nur eine vorläufige Erlaubnis erteilt worden ist, spielt dabei keine Rolle: Auch bisher wurde diese Tätigkeit bereits als Weiterbildung anerkannt. An der Inländerdiskriminierung bei der Weiterbildung ändert sich ebenfalls nichts: Mit oder ohne AiP-Phase muss ins geeignetete EU-Ausland, wer in drei Jahren Facharzt für Allgemeinmedizin werden will.

Die Abschaffung des „Arztes im Praktikum“ erfolgt zum Stichtag 01.10.2004. Damit wurde der Forderung der Studierenden und der Berufsverbände nach einer „schnellstmöglichen Abschaffung“ entsprochen.

Die bereits am Referentenentwurf vom 16.06.03 geäußerte Kritik bleibt aktuell: Lediglich für Studierende, die das dritte Staatsexamen nach dem 30.09.04 bestehen, wird der AiP abgeschafft. Wer im Früjahr 2003 das Examen besteht, arbeitet auch ab dem 1.10.04 weiter als AiP, vorgeblich, weil der Gesetzgeber nicht in bestehende Ausbildungsverhältnisse eingreifen könne. Davon wäre natürlich keine Rede, wenn das Gesetz mit geeigneter Schlussbestimmung rechtzeitig in Kraft träte. Das gilt vor allem auch für die vielen Studierenden, die nach dem bestandenen dritten Staatsexamen eine Familienpause eingelegt haben und vielleicht erst nach Jahren in den Beruf zurückkehren wollen - zu einem Zeitpunkt, an dem sich kaum noch jemand erinnern wird, was AiP bedeutet, werden sie noch 18 Monate in diesem Status arbeiten müssen!

Die Mehrkosten durch die unterschiedliche Vergütung von „Ärzten im Praktikum“ und Assistenzärzten werden durch entsprechende Regelungen im Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgefangen. Darin ist auch die finanzielle Gleichstellung der Ärztinnen und Ärzte, die noch nach dem Stichtag ihre AiP-Phase absolvieren, mit den Assistenzärzten vorgesehen.

Zunächst bestätigt die Formulierung, dass auch nach dem Stichtag keineswegs das AiP abgeschafft ist. Eine Vorschrift, nach der ÄiP nach dem Stichtag mit den 'Assistenzärzten' - gemeint sind wohl angestellte Ärztinnen und Ärzte mit Approbation - gleichgestellt sind, existiert im GMG nicht. Die Vergütung der ÄiP im Bereich des BAT ist im übrigen nicht durch ein Gesetz, sondern durch einen Vergütungstarifvertrag geregelt, der bis zum Jahr 2005 gilt, und in den der Gesetzgeber ebenso wenig eingreifen kann wie in die Ausbildungsverträge. Auch die negativen finanziellen Folgewirkungen für die benachteiltigte Generation kann der Gesetzentwurf nicht ausräumen, denn bei manchen Biographien kann sich durch das AiP auch der Bewährungsaufstieg in höhere Vergütungsgruppen entsprechend verzögern.

Die 18-monatige Dauer dieser Phase und der niedrige Verdienst haben dazu geführt, dass junge Ärztinnen und Ärzte zunehmend auf alternative Tätigkeitsfelder ausgewichen sind. Ulla Schmidt: „Mit der Abschaffung des AiP beugen wir daher auch der Tendenz eines Ärztemangels insbesondere an den Krankenhäusern vor.“

Die Vorbeugung kommt zu spät: Schon jetzt kann etwa jedes zweite Krankenhaus Stellen im ärztlichen Dienst nicht mehr besetzen, in den neuen Bundesländer sind es z.Z. mehr als dreiviertel der offenen Stellen. Die Therapie ist auch unvollständig: Wie der mb aus Berichten ab- und ausgewanderter Mediziner weiß, ist die AiP-Phase nur der Tropfen auf den heißen Stein, der von der Tätigkeit in einem deutschen Krankenhaus abhält: Die Ausbeutung durch überlange Arbeitszeiten und unvergütete Mehrarbeit, die mangelnde menschliche Anerkennung in einem absurd hierarischen System und die vielen sinnlosen Beschäftigungen mit nichtärztlichen Aufgaben sind wesentliche Motive, die immer wieder angeführt werden.

Was ist zu tun?

  • Noch ist es ein Gesetzentwurf. Alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten können den erkennbaren Fehler beheben. Wenden Sie sich an Ihre Abgeordneten der Bundes- und Landespolitik. Fordern Sie mit der 104. Hauptversammlung des Marburger Bundes:
    Der Gesetzentwurf ist dahingehend zu ändern, dass ab dem 1.01.2004 alle, die das dritte Staatsexamen bestanden haben, auf Antrag sofort die Approbation erhalten.

  • Lassen Sie sich bereits jetzt auf keinen Arbeitsvertrag als AiP ein, der nicht durch eine angemessene Prämie oder ein verbessertes Grundgehalt Ihrer sehr guten Ausbildung Rechnung trägt. Lassen Sie sich zusichern, dass Sie ab dem 1.10.04 auf jeden Fall wie ein approbierter Arzt vergütet werden und weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass die Mehrkosten durch das GMG gegenfinanziert werden.

  • Wenn Sie in Deutschland keine annehmbaren Arbeitsvertragsbedingungen finden, berät Sie der mb je nach Ihrer Sprachkompetenz über attraktive Alternativen. In unserem internen Bereich können sich sich unter der Kategorie Ausland anhand der Infoblätter vorinformieren.

Links zum Thema:

WWW PM des BMGS vom 5.11.03 zur Abschaffung des AiP

mb Farben  AiP als Auslaufmodell - ein Grund zur Freude?

Startseite Intern Infoblätter in der Kategorie Ausland

 

Beginn

www.mbhessen.de/aktuell/hv031108.htm
12.11.2003 Verantwortlich:
mb Farben Impressum mbhessen.de