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ÄiP können aufatmen: Sieg der Vernunft

Bundestag: Ab 1.10.04 keine ÄiP mehr

In seiner 108. Sitzung der 15. Legislaturperiode hatte der Deutsche Bundestag am Do., den 06.05.04, unter dem TOP 13 die zweite u dritte Beratung der 'Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze' - Drs 15/2350, 15/3039 - auf seiner Tagesordnung. Die Drucksache 15/3039 enthielt das Ergebnis der Beratung des Gesetzentwurfes (15/2350) durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung. Dieser hatte am 11.02.04 eine Anhörung von Sachverständigen beschlossen, zu der auch der mb geladen war. Am 28.04.04 beschloss der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen, dem Gesetzentwurf des Bundesregierung nur mit der wesentlichen Änderung zuzustimmen, dass ab dem 1.10.04 alle ÄiP die Approbation beantragen können. Durch Änderungen des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung soll sichergestellt werden, dass die den Krankenhäusern durch die Abschaffung der AiP - Phase bereits im vierten Quartal 2004 entstehenden Mehrkosten zeitnah finanziert werden.

Der Bundestag folgte der Empfehlung des Ausschusses. Aufgrund des übereinstimmenden Willens aller Fraktionen kann erwartet werden, dass der Bundesrat dem Gesetz in der jetzt vorliegenden Fassung zustimmen wird. Dies wird voraussichtlich am 11.06.04 auf seiner Tagesordnung stehen.

Alle betroffenen ÄiP sollten ihre Arbeitgeber darauf hinweisen, dass die Mehrkosten der Umwandlung ihrer Stelle in die approbierter Ärzte gesetzlich sichergestellt wird. Es gibt deshalb keinen Grund, das Arbeitsverhältnis von ÄiP wegen der Approbation nicht mehr fortzusetzen. Krankenhäuser, die z.Z. keine ÄiP einstellen oder mehrere Stellen zu einer Arztstelle zusammenlegen, bringen sich selbst um die Möglichkeit des gesetzlich vorgesehenen finanziellen Zuschusses.

Lesen Sie dazu:

  Drucksache 15/3039 566 kB

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Übersicht

www.mbhessen.de/aktuell/mp04051.htm
25.02.2006 Verantwortlich: mb Farben Impressum mbhessen.de