| Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. | ||
Landesverband Hessen |
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Zulagenregelung für ÄiP an Uniklinik Frankfurt erweitert |
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Der ursprüngliche Beschluss benachteiligte aus unserer Sicht jedoch einen Großteil der ÄiP. Von der Regelung waren nämlich diejenigen ausgeschlossen, deren Vertragsrestlaufzeit unter einem Jahr liegt, und für die in großem Umfang über sogenannte Drittmittel Beschäftigten war die Zustimmung des Drittmittelgebers erforderlich. Der mb hat hierin eine unterschiedliche Honorierung gleichwertiger Arbeit gesehen und den Klinikumsvorstand schriftlich um Änderung dieser Vorgaben gebeten. Zwischenzeitlich hat das Universitätsklinikum reagiert und uns nun mitgeteilt, dass alle ÄiP für die Restlaufzeit ihrer Verträge ebenfalls die Zulage erhalten. Auch die im Rahmen von Forschungsvorhaben über Landes- oder Bundesmittel geförderten ÄiP werden in diese Regelung miteinbezogen, wobei das Uniklinikum die zusätzlichen Personalkosten entrichtet! Weiterhin von der Zustimmung des Drittmittelgebers abhängig sind aber die diejenigen ÄiP, die über "reine Fremdmittel" (z.B. Industriemittel) beschäftigt werden. Die Zulage bzw. die Zustimmung des Drittmittelgebers kann daher jetzt von allen ÄiP gefordert werden! |
www.mbhessen.de/aktuell/aipf0211.htm
29.11.2002 Verantwortlich:
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