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MdL Spies begründet Gesetzesinitiative der SPD

Herr Präsident, meine Damen und Herren

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre" - der Satz ist zwar ziemlich dämlich und bezogen auf Hochschulabsolventen, deren Ausbildung den Steuerzahler eine halbe Million gekostet hat, auch nicht ganz angemessen, aber er wäre beim besten Willen das einzige Argument, das mir einfiele, um es gegen unseren Gesetzentwurf anzuführen, und ein sehr schwaches dazu.

Das hessische Krankenhausgesetz formuliert in §14 Absatz 2: "Werden im stationären Bereich von hierzu berechtigten Krankenhausärzten wahlärztliche Leistungen gesondert berechnet, so sind die anderen Krankenhausärzte an den hieraus erzielten Einnahmen zu beteiligen. Dies gilt nicht für Ärzte im Praktikum. Darüber hinaus können nichtärztliche Mitarbeiter in die Beteiligung an den Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen einbezogen werden." Dieses "nicht" wollen wir durch ein "auch" ersetzen.

Um die bestehende Regelung zu verstehen, muß man sich erinnern, daß das Hess. Krankenhausgesetz zu genau der Zeit entstand, als der erste Examensjahrgang Ende 1988 mit dem bestandenen Staatsexamen nur noch eine Teilapprobation erhielt, zum Arzt oder Ärztin im Praktikum.

Es gab sie eigentlich noch gar nicht, und so gingen weder die Erläuterungen zum damaligen Gesetzentwurf noch die Redner der Plenardebatten und Ausschußberatungen auf die Frage ein, ob und warum als einzige die Ärzte und Ärztinnen im Praktikum aus der Beteiligung an den Liquidationserlösen auszunehmen seien. Offenbar waren sie im Geiste noch nicht vorhanden, oder hielt man sie doch nur für eine Art Student de luxe?

Durchaus im mangelhaften Sinne der 87er und folgenden Approbationsordnungen: die allen bekannten und viel diskutierten Defizite der Praktischen Ausbildung der Ärzte sollten behoben werden, in dem die praktische Ausbildung im Studium weiter reduziert wurde - "Kenntnisse" statt "Fähigkeiten" war die Formulierung - und dann hinterher eine weitere Praktikumsphase, eben der Arzt im Praktikum, angeschlossen wurde. Ein Irrweg: Erst jahrelang Theorie ohne die Möglichkeit, sie zu einer eigenen Praxis in Bezug zu setzen, eine Theorie, die naturgemäß zügig vergessen wird, und danach eine Praxis, der die theoretische Grundlage inzwischen verloren gegangen ist. Ein Irrweg, der nach 16 Jahren Nichtstun erst jetzt ganz langsam einer Korrektur zugeführt wird; ein Irrweg, der die Dringlichkeit grundlegender und weitreichender Reformen des Medizinstudiums eher verdeutlicht und keineswegs herbeigeführt hat; ein Irrweg, der Kosten spart auf Kosten der nachwachsenden Generation; ein Irrweg, der am Ende überflüssig gemacht werden sollte.

Ärztinnen und Ärzte im Praktikum sind Ärzte, eben Berufsanfänger. Sie haben sie die Rechte und Pflichten eines Arztes, sie verrichten ärztliche Tätigkeiten mit einem dem wachsenden Stand ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechenden Maß an Verantwortlichkeit. Unter Aufsicht, allerdings, aber das war bei Berufsanfängern schon immer so.

Was heißt das in der Wirklichkeit? Ärzte im Praktikum befragen und untersuchen. Sie operieren, sie verordnen Medikamente und Betäubungsmittel. Natürlich haften sie für ihr Handeln genauso wie alle Ärzte, und darüber hinaus auch für die Fehleinschätzung ihrer eigenen Fähigkeiten. Oft genug leiten sie selbstständig eine Station - unter Aufsicht einmal am Tag. Sie sind eben Ärzte, keine Praktikanten, und so schön billig sind sie auch.

Natürlich behandeln sie auch die Privatpatienten mit, um die es bei den Liquidationserlösen geht: Im Nachtdienst - oft genug allein im Haus - führen sie die erste Untersuchung durch, nehmen Blut ab, legen Verbände an, ordnen Röntgenaufnahmen an und stellen sie in kleinen Häusern oft genug gleich auch selbst her, sie suchen ein Bett und erklären dann mit einfühlsamen Worten dem Kassenpatienten, warum er womöglich mitten in der Nacht aus dem kleinen in ein großes Zimmer geschoben wird. Dann rufen sie den morgens gegen zwei nur mäßig gelaunten Oberarzt an, eben jenen, dessen Wohlwollen erforderlich ist, wenn er sie am nächsten Tag selbst operieren lassen soll, und der also keinesfalls unnötig gerufen werden sollte, um zwei in der Nacht, und natürlich stehen sie den Rest der Nacht mit am Operationstisch. Das heißt ärztliche Tätigkeit, und dagegen wäre wenig zu sagen, aber warum soll es denn in Hessen nichts wert sein?

All das tun sie, 60-70 Stunden pro Woche, für durchschnittlich vier Mark netto, sofern sie überhaupt bezahlt werden. Denn es gibt genug Fälle junger Ärztinnen und Ärzte, die ihr eigenes Gehalt vorab selber einzahlen, damit sie überhaupt eine Beschäftigung und nur damit eine Weiterbildung erhalten. Ohne Weiterbildung kein Facharzt, ohne Weiterbildung keine Niederlassung, und schon erweist sich das Medizinstudium als Sackgasse. Dann doch lieber umsonst arbeiten. Und als Gegenleistung lassen sie sich dann von gerade mal missgelaunten Chef- und Oberärzten wegen Kleinigkeiten der Lächerlichkeit preisgeben, vor den Patienten herunterputzen wie kleine Kinder.

Gegen die Arbeitsbedingungen junger Ärztinnen und Ärzte wirken Beschreibungen des Frühkapitalismus manchmal wie ein paradiesischer Zustand sozialistischer Endzeit. Zumindest gab es da keine 36-Stunden Dienste, die hinterher nicht angegeben werden dürfen und also nicht bezahlt werden, weil damit der Gesetzesverstoß dokumentiert wäre, immerhin ein Gegenwert von zweieinhalb Milliarden im Jahr. Nicht einmal das Arbeitszeitgesetz ist umgesetzt, drei Jahre nach Ende der Übergangsfrist.

Da herrschen Umgangsformen, gegen die der Kommandoton preussischer Kasernenhöfe wie die transzendentale Harmonie buddhistischen Gebetsmühlen erscheint. Denjenigen von Ihnen, die vor einigen Wochen einen bericht der Frankfurter Rundschau lesen konnten, dürfen versichert sein: Alles was da stand, ist wahr.

Viele unserer Krankenhäuser sind kein Ort, an dem menschlicher Umgang auf der Ebene des ärztlichen Personals miteinander eingeübt wird. Wie sollen die Anfänger sich da die Menschlichkeit im Umgang mit Kranken erhalten?

Die Situation schadet nicht nur den Arbeitnehmern, sie schadet auch den Patienten. Lancet immerhin veröffentlichte vor kurzen eine Studie zum Absinken der Operationsqualität nach dem Nachtdienst.

Nebenbei, ich habe mich ein wenig gewundert, Frau Ministerin, dass die so rege Presseabteilung des Sozialministeriums, die zu allem etwas zu sagen weiß, ausgerechnet in diesem Fall nicht prompt energische Handlungsabsichten verkündet hat. Noch weniger werden Sie - wie es Ihre Aufgabe wäre - aufsichtsrechtlich tätig, um den beschriebenen Mißständen nachzugehen. Sie kolportieren nur gerne - wie in der letzten Fragestunde - Behauptungen über mangelhafte Patientenbehandlung, ohne diese belegen zu können oder zu wollen, geschweige denn Konsequenzen zu ziehen.

Aber der Staat ist großzügig: Zumindest wenn sie verheiratet sind, ein Kind und sonst kein Vermögen haben, dann erhalten sie auch noch Hilfe zum Lebensunterhalt. 1600 solcher Ärztinnen und Ärzte im Praktikum gibt es in Hessen, sechs Prozent der hessischen Ärzte, die allermeisten davon in den Krankenhäusern. Sie sind die wahren Proleten des Gesundheitswesens.

Andere sind noch großzügiger: Kein anderes Bundesland, das eine entsprechende Regelungen zur Abgabe von Liquidationserlösen erlassen hat, kennt eine solche Ausnahme für AiP wie Hessen: Baden-Württemberg schließt alle Ärzte ein, Mecklenburg-Vorpommern löst es so, wie mit diesem Entwurf angestrebt, und Sachsen bezieht alle, die an der Versorgung der betreffenden Patienten beteiligt sind, mit ein. Und auch die Kirchen in Hessen kennen in ihren Krankenhäusern keinen solchen Ausschluß für AiP. Lediglich das hessische Krankenhausgesetz verbietet ausschließlich für AiP eine Beteiligung an den Liquidationserlösen, jeder andere vom Pförtner bis zum Oberarzt kann oder muß beteiligt werden. Ohnehin geht es bei unserem Gesetzentwurf nur um den bescheidenen Anteil von 1-2% des Pools. Diese Benachteiligung der AiP sehen viele der Ärzte in den Krankenhäusern, die von der bestehenden Regelungen profitieren, selbst nicht ein, und stecken den AiP was zu - heimlich sozusagen. Meine Damen und Herren, wir sollten das ändern.

In einer Gesellschaft, in der der Wert einer Leistung eher zunehmend durch ihren pekuniären Gegenwert ausgedrückt wird, bedeutet diese Änderung des Krankenhausgesetzes auch ein Stück Anerkennung von Leistung, die im Team und nur im Team passiert. Damit ist sie auch Ausdruck der Überzeugung des Landesgesetzgebers, daß das Gesundheitswesen und gerade die Krankenhausversorgung in Hessen eines kooperativen Stils bedürfen, weit mehr, als es bisher der Fall ist, und zwischen allen Beteiligten. Wir brauchen Teambewustsein im Krankenhaus, und das keineswegs nur weil schlechtes Betriebsklima und Desmotivation der Mitarbeiter auch zu den großen Verschwendungsfaktoren im Gesundheitswesen gehören dürften, sondern weil menschlicher Umgang mit Kranken und Schwachen nur dort gelingen kann, wo auch die Helfer menschlich miteinander umgehen.

Meine Damen und Herren. Es gibt in den Krankenhäusern eine Menge zu besorgen, und das ist keine Frage von mehr Geld im System. Fangen wir mit ein bißchen mehr Gerechtigkeit an, und arbeiten wir am Rest.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

Dr. med. Thomas Spies (SPD Marburg)

 

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www.mbhessen.de/aktuell/aipges.htm
Stand: 17.03.2000 Verantwortlich:  
Prof. Dr. H. Kuni