| Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. | ||
Landesverband Hessen |
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Stadtkrankenhaus Bad Arolsen verkauftver.di und Arbeitgeberverband vereinbaren gesonderte Gehaltsabsenkung für Ärztinnen und ÄrzteZum 1. Januar 2004 wird die Gesundheit Nordhessen Holding AG (Gesellschafterin ist die Stadt Kassel) das mit 800.000 € im Defizit stehende Stadtkrankenhaus Bad Arolsen übernehmen und als GmbH weiterführen. Um das 163-Betten-Krankenhaus der Grundversorgung kurzfristig aus den roten Zahlen zu führen, haben ver.di Hessen und der Hessische Arbeitgeberverband der Gemeinden und Kommunalverbände (HKAV) eine Vereinbarung getroffen, der zufolge u.a. die linearen Vergütungserhöhungen bis 31.12.2006 nicht weitergegeben werden und das Urlaubsgeld bis 31.12.2007 gestrichen wird. Die Weihnachtszuwendung wird im Jahr 2004 für alle Beschäftigten auf 50% abgesenkt – mit Ausnahme der Vergütungsgruppen I, Ia, Ib und II BAT, dort wird die Zuwendung auf 0 abgesenkt!Im Gegenzug wurde der Verzicht auf Outsourcing und betriebsbedingte Beendigungskündigungen sowie der Beitritt zum HKAV beschlossen. mb-Mitglieder sind geschütztDie Rechtsformänderung führt nach § 613a BGB dazu, dass die Arbeitnehmer weiterhin alle Ansprüche aus dem BAT behalten. Der bis dahin für die Arbeitsverhältnisse geltende Tarifvertrag BAT wird gewissermaßen in einfaches Vertragsrecht transformiert, die Tarifnormen werden Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Die weiter geltenden Tarifnormen unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keiner Dynamisierung. Sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Gehälter werden auf den Stand des Übergangszeitpunktes eingefroren! Ärztinnen und Ärzte, die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs mb-Mitglieder sind, haben den Vorteil, dass der vor dem Betriebsübergang zwingend und unmittelbar geltende BAT nur dann durch einen anderen Tarifvertrag abgelöst werden kann, wenn sie Mitglied der Gewerkschaft sind, die mit der GmbH einen Tarifvertrag abschließt (BAG Urteil v. 21.2.2001 – 4 AZR 18/00). Es ist also nicht möglich, dass ein z.B. mit ver.di oder christlichen Gewerkschaften nach dem 1.1.2004 abgeschlossener Haustarifvertrag den für mb-Mitglieder weiterhin im Arbeitsverhältnis geltenden BAT ablöst! Stellenbewerber sollten auf der arbeitsvertraglichen Vereinbarung des BAT bestehen und unbedingt ihre Verträge vor Unterzeichnung prüfen lassen.Ärztinnen und Ärzte in die Personal- und Betriebsräte wählen!Im Personalrat des Stadtkrankenhauses Bad Arolsen war kein Arzt vertreten, so dass die betroffenen Ärztinnen und Ärzte und der mb hessen erst nach Abschluss der Verhandlungen über die Ergebnisse informiert wurden. Dies zeigt deutlich, wie eminent wichtig das Engagement in den Arbeitnehmervertretungen ist. Wer hier mitwirkt, kann nicht so leicht übergangen werden.Die Vorgänge in Bad Arolsen sollten ein deutliches Signal für die anstehenden Personalratswahlen sein - denn Rechtsformänderungen und Verkäufe stehen auch andernorts an. Lesen Sie dazu: |
www.mbhessen.de/aktuell/arolsen.htm
13.01.2004 Verantwortlich:
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