Asklepios-Kliniken Langen und Seligenstadt GmbH setzen Tariferhöhung aus
Geschäftsführung hält sich nicht an die Zusicherung
Die Kreiskliniken Langen und Seligenstadt GmbH (KLS-GmbH) wurden im Sommer 2002 privatisiert
und an Asklepios verkauft. „Altverträgler“, deren Arbeitsverträge bereits 1995 vom Kreis Offenbach
auf die KLS-GmbH übergingen, erhielten eine Zusicherung, der zufolge der BAT in dynamischer Form angewandt wird.
Die im Januar 2004 vorgesehene Gehaltserhöhung von 1 Prozent wurde den
betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne vorherige Mitteilung nicht ausgezahlt.
Begründet wurde dies in einem Rundschreiben an alle Mitarbeiter vom 23.1.04 damit,
dass die Zahlung der Erhöhung umstritten sei und die wirtschaftliche Lage des Hauses
derzeit eine Weitergabe der Erhöhung nicht gestatte.
Dies widerspricht der Unterrichtung der Mitarbeiter vom 25.04.2002,
in der Asklepios Geschäftsführer Elmar Willebrand zusicherte:
'Im Rahmen des Personalüberleitungsvertrages zwischen der KLS GmbH und dem Kreis Offenbach vom
01. Dezember 1995 wurde die Anwendung des BAT in seiner jeweils gültigen Fassung für Sie vereinbart.
Aufgrund einer im Kaufvertrag zwischen der KLS GmbH und Asklepios getroffenen Abrede ist Asklepios
als Ihr neuer Arbeitgeber weiterhin an diese Zusage gebunden.
Somit ergeben sich für Sie in tariflicher Hinsicht keine Veränderungen.“
'
Der mb hessen hat die Geschäftsführung zur Zahlung der ausstehenden Vergütung aufgefordert.
Die Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Ansprüche dennoch innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten
gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend machen, damit sie nicht verfallen.
Da die vorgenannten Asklepios-Kliniken keine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband erworben haben,
mithin nicht unter den Anwendungsbereich des BAT fallen und kein Haustarifvertrag besteht,
sollte bei Vertragsverhandlungen insbesondere auf die Gehaltshöhe, die Urlaubstage, das Urlaubsgeld
und die Weihnachtszuwendung geachtet werden, die frei vereinbart werden müssen.
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