Härtefallvereinbarung für das Klinikum
Bad Hersfeld GmbH
Zahlungsunfähigkeit konnte abgewendet werden
Der mb hessen und ver.di haben am 16.3.2004
mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen (KAV) eine
Härtefallvereinbarung abgeschlossen. Damit konnten
Tarifflucht, Verkauf des Klinikums, Entlassungen und
Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich verhindert werden.
Die tarifvertragliche Vereinbarung sieht folgendes vor:
Ab 1.4.04 bis zum 31.1.05 erhalten die Beschäftigten und Auszubildenden
ein Gehalt auf der Basis der Vergütungstabelle des Jahres 2003,
d. h. die Erhöhungen um 1 % ab 1.1.2004 und um weitere 1 % ab 1.5.2004
werden ab April 2004 nicht mehr weitergegeben. Die Zuwendung wird auf der Basis 2003 gezahlt.
Weiterhin wird die tariflich für den November vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 50 € nicht ausgezahlt.
Mit diesem zeitlich begrenzten Verzicht der Beschäftigten werden die in der Betriebsversammlung
vorgestellten notwendigen Einsparungen bei den Personalkosten erreicht.
Die Alternativen - Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich,
Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes,
Outsourcing oder Personalabbau von 30-50 Stellen -
konnten damit erfolgreich verhindert werden.
Wichtig: Ab 1.2.2005 erfolgt wieder die volle Anbindung an das BAT-Niveau.
Eine vorherige Kündigung oder Nachwirkung der Vereinbarung ist ausgeschlossen.
Erreicht wurde:
- Die Klinik verpflichtet sich, ÄiP als Assistenten in Weiterbildung zu übernehmen,
wenn diese es wünschen.
- Das prozentuale Verhältnis zwischen unbefristet und befristet
beschäftigten Arbeitnehmern darf nicht verändert werden.
- Bis zum 31.1.2005 verzichtet das Klinikum auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen,
Aus-, Um- und Neugründungen.
- Kommt es zu einem Jahresüberschuss für das Jahr 2004,
wird die Klinik den geleisteten Sanierungsbeitrag wieder voll oder teilweise zurückzahlen.
- Eine paritätische Kommission begleitet die Umsetzung des Sanierungskonzepts auf betrieblicher Ebene.
Der Vorstand des Marburger Bundes Hessen,
die Gremien des Klinikums und des Kommunalen Arbeitgeberverbandes haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt.
Das Ergebnis entspricht dem auf unserer Mitgliederversammlung am 18.2.04 in
Bad Hersfeld beschlossenen Auftrag für die Teilnehmer an der Tarifverhandlung.
Sonderopfer für Ärzte wurden vermieden, einschneidende Kürzungen des Weihnachtsgeldes
konnten abgewendet werden (Bad Arolsen!).
In diesem Sinne kann das Ergebnis auch für die am Haus tätigen ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
als akzeptabel bezeichnet werden.
Bewerber sollten hinsichtlich der Auswirkungen des
Tarifvertrages und der individuellen Möglichkeiten vor Ort den
Rat der Juristinnen und Juristen unserer Geschäftsstelle
einholen.
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