Um etwa 170 Millionen Euro wäre das Budget der stationären Versorgung in Hessen reduziert worden, falls die Entscheidung der Schiedstelle zum Landes-Basisfallwert von 2.694,75 € rechtkräftig geworden wäre. Nun ist auf der Grundlage von Verhandlungen mit den Kassenverbänden unter Moderation des Hessischen Sozialministeriums eine vom Schiedsspruch der Schiedsstelle abweichende Vereinbarung getroffen worden: 2.748,00 €. Das mildert natürlich etwas die ursprüngliche Situation, ändert aber nicht die grundsätzliche Bewertung, die darauf beruht, dass insbesondere die Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung unterfinanziert sind. Die Vorsitzende des mb hessen Dr. Ursula Stüwe sieht darin eine schwere Beeinträchtigung der Funktion vor allem der hessischen Großkrankenhäuser und eine unglaubliche Missachtung der Arbeit hessischer Krankenhausärztinnen und -ärzte.
Die hessische Ärztekammer befürchtet, dass es besonders in diesen Kliniken und Krankenhäusern zu einem weiteren Abbau von Arbeitsplätzen kommen wird. Damit wären auch Einbußen bei der Qualität der Patientenversorgung und Versorgungsengpässe verbunden.
Der landesweite Basisfallwert wird erstmals im Jahr 2005 offiziell für jedes Bundesland vereinbart. Nachdem sich die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft in Hessen nicht auf einen Landesbasisfallwert einigen konnten, war dieser zunächst von der zuständigen Schiedsstelle festgesetzt worden. Der krankenhausindividuelle Basisfallwert wird in der Konvergenzphase des Krankenhausentgeltgesetz (2005-2006) auf den landesweiten Basisfallwert angepasst.
Damit waren die Krankenhäuser vom Regen in die Traufe geraten, denn das Angebot der Krankenkassen soll zuletzt bei 2.800 € gelegen haben. Einen Budgetverlust in dieser Höhe könnten die Kliniken nicht verkraften, ohne dass es zu spürbaren Verschlechterungen und regional zur gänzlichen Gefährdung der Krankenhausbehandlung komme, meinte Müller-Bellingroth, Vorstandsvorsitzender des Vereins der Hessischen Universitätsklinika und Großkrankenhäuser und kaufmännischer Direktor am Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität angesichts des Schiedspruches. Er erwartete Schließungen von Abteilungen und ganzen Krankenhäusern sowie Insolvenzen.
Damit Sie wissen, was auf Ihren Arbeitsplatz zukommen kann, haben wir die aktuellen Basisfallwerte hessischer Krankenhäuser in einer semiquantitativen Darstellung mit dem neuen Landes-Basisfallwert verglichen. Der krankenhausindividuelle Basisfallwert resultiert aus dem DRG-Budget des einzelnen Krankenhauses dividiert durch den krankenhausindividuellen Case-Mix (Leistungsvolumen). Die AOK sieht darin einen Indikator für die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Krankenhauses. Es könnte natürlich auch sein, dass manche Leistungen im derzeitigen DRG-System nicht zutreffend abgebildet werden. Angesichts des hohen Anteils der Personalkosten kann ein niedriger Basisfallwert auch auf einer besonders großen Ausbeutung der Mitarbeiter beruhen.
In unserer Tabelle sind die hessischen Krankenhäuser absteigend nach dem Basisfallwert gelistet. Dabei wurden sie zur Verbesserung der Übersicht in Gruppen zusammengefasst, die jeweils einer halben Standardabweichung vom 100%-Wert (Landes-Basisfallwert) entsprechen. Die Gruppen sind jeweils durch eine Leerzeile voneinander getrennt. Lediglich die oberste Gruppe hat mit mehr als der 5,5fachen Standardabweichung einen größeren Abstand von der nächst folgenden Zeile (mehr als 3 bis 3,5fachen Standardabweichung).
Fast alle Krankenhäuser haben ab 2005 auf das DRG-System umgestellt. Die wenigen Ausnahmen sind durch eine Kursivsetzung der Namen (Schieflage der Buchstaben) gekennzeichnet.
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