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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

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Klinikum Fulda wird gAG - Rechte sichern:
Bis zum 31.12.2003 mb-Mitglied werden!

Keine tarifvertragliche Vereinbarung zustande gekommen

Die städtischen Kliniken Fulda werden voraussichtlich ab 1.1.2004 in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) umgewandelt.

Seit mehreren Monaten wurden die Mitarbeiter von der Geschäftsführung auf Informationsveranstaltungen über einen Haustarifvertrag informiert, ohne dass mit den Gewerkschaften Marburger Bund und ver.di Verhandlungen über einen solchen Haustarifvertrag geführt wurden. Den Mitarbeitern wurden sogar mit den Gehaltsabrechnungen Vergleichsberechnungen auf Grundlage eines unbekannten Tarifvertrages übersandt. Aus den bekannt gewordenen Eckpunkten ergab sich, dass durch die Ausnutzung steuerlicher Vorteile bei niedrigerem Brutto ein höheres Netto für den Einzelnen zu erzielen sein sollte. "Nicht markgerechte Vergütungen im Servicebereich" sollten durch niedrigere Löhne abgelöst werden. Zukünftige Tariferhöhungen sollten automatisch erfolgen. ("ich will keine Mitarbeiter mit 'roten Leibchen' vor der Klinik stehen sehen").

Für die Gewerkschaften war die Mitgliedschaft der neuen gAG im Hessischen Arbeitgeberverband der Gemeinden und Kommunalverbände (HKAV) und die Anbindung an den BAT wichtig und es wurden Tarifverhandlungen unter dem Dach des HKAV gestartet, die Zusatzbestimmungen mit Abweichungen vom BAT vorsahen.

Die von den Arbeitgebern vorgeschlagene Vereinbarung sah u.a. vor:

  • Reduzierung der Rufbereitschaftsvergütung von 12,5 auf 10 Prozent
  • Bezahlung der Neueingestellten nach Altersstufe 1
  • Wegfall des Aufschlags beim Krankengeld und der Urlaubsvergütung
  • Wegfall der Beihilfe
  • Kürzung der Schichtzulage
  • Weihnachtszuwendung ohne unständige Bezüge (BD, RB, Überstunden etc.), über deren Höhe von nur noch 50% bis 100% der Vergütung der Arbeitgeber zudem jährlich neu entscheidet
  • nicht durch Freizeit ausgeglichene Überstunden sollten nur noch zu 50 Prozent gezahlt werden

Vorstand lehnt Verhandlungsergebnis ab

Die Verhandlungskommission von ver.di und mb hessen einigte sich am 1.12.2003 nach mehreren Verhandlungs- und Sondierungsgesprächen mit dem HKAV auf ein Verhandlungsergebnis mit teilweise erheblichen negativen Abweichungen vom BAT, da die gAG nur unter diesen Voraussetzung dem Arbeitgeberverband beitreten wollte. Die Tarifkommissionen von ver.di und mb hessen sowie der geschäftsführende Vorstand des mb hessen haben dieses Verhandlungsergebnis abgelehnt, so dass es nicht zu den besonders für Mitarbeiter im Ruf- und Bereitschaftsdienst erheblichen finanziellen Einbußen kommen wird.  

Letzte Meldung

Die Klinikleitung und der HKAV haben am 12.12.03 ihr Angebot hinsichtlich der Bezahlung der Weihnachtszuwendung verbessert.  

Rechte sichern - Mitglied werden!

Die Rechtsformänderung führt nach § 613a BGB dazu, dass die Arbeitnehmer weiterhin alle Ansprüche aus dem BAT behalten. Der bis dahin für die Arbeitsverhältnisse geltende Tarifvertrag BAT wird gewissermaßen in einfaches Vertragsrecht transformiert, die Tarifnormen werden Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Die weiter geltenden Tarifnormen unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keiner Dynamisierung. Sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Gehälter werden auf den Stand des Übergangszeitpunktes eingefroren! Ärztinnen und Ärzte die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs Mitglieder des mb sind, haben den Vorteil, dass der vor dem Betriebsübergang zwingend und unmittelbar geltende BAT nur dann durch einen anderen Tarifvertrag abgelöst werden kann, wenn sie Mitglied der Gewerkschaft sind, die mit der gAG einen Haustarifvertrag abschließt (BAG Urteil v. 21.2.2001 – 4 AZR 18/00).

Es ist also nicht möglich, dass ein z.B. mit christlichen Gewerkschaften oder anderen Gruppen nach dem 1.1.2004 abgeschlossener Haustarifvertrag den für MB-Mitglieder weiterhin im Arbeitsverhältnis geltenden BAT ablöst! Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen. Jeder bis zum 31.12.03 in der Geschäftsstelle eingegangene Beitritt sichert Ihre Rechte. Stellenbewerber sollten auf der arbeitsvertraglichen Vereinbarung des BAT bestehen und unbedingt ihre Verträge prüfen lassen.

 

Beginn

www.mbhessen.de/aktuell/fdgag.htm
20.02.2004 Verantwortlich:
mb Farben Impressum mbhessen.de