Klinikum Fulda wird gAG -
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Bis zum 31.12.2003 mb-Mitglied werden!
Keine tarifvertragliche Vereinbarung zustande gekommen
Die städtischen Kliniken Fulda werden voraussichtlich ab 1.1.2004 in
eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) umgewandelt.
Seit mehreren Monaten wurden die Mitarbeiter von der
Geschäftsführung auf Informationsveranstaltungen über einen
Haustarifvertrag informiert, ohne dass mit den Gewerkschaften Marburger
Bund und ver.di Verhandlungen über einen solchen Haustarifvertrag geführt
wurden.
Den Mitarbeitern wurden sogar mit den Gehaltsabrechnungen
Vergleichsberechnungen auf Grundlage eines unbekannten Tarifvertrages
übersandt. Aus den bekannt gewordenen Eckpunkten ergab sich, dass durch
die Ausnutzung steuerlicher Vorteile bei niedrigerem Brutto ein höheres
Netto für den Einzelnen zu erzielen sein sollte.
"Nicht markgerechte Vergütungen im Servicebereich"
sollten durch niedrigere Löhne abgelöst werden.
Zukünftige Tariferhöhungen sollten automatisch erfolgen.
("ich will keine Mitarbeiter mit 'roten Leibchen' vor der Klinik stehen sehen").
Für die Gewerkschaften war die Mitgliedschaft der neuen gAG
im Hessischen Arbeitgeberverband der Gemeinden und Kommunalverbände
(HKAV) und die Anbindung an den BAT wichtig und es wurden Tarifverhandlungen
unter dem Dach des HKAV gestartet, die Zusatzbestimmungen mit Abweichungen vom
BAT vorsahen.
Die von den Arbeitgebern vorgeschlagene Vereinbarung sah u.a. vor:
- Reduzierung der Rufbereitschaftsvergütung von 12,5 auf 10 Prozent
- Bezahlung der Neueingestellten nach Altersstufe 1
- Wegfall des Aufschlags beim Krankengeld und der Urlaubsvergütung
- Wegfall der Beihilfe
- Kürzung der Schichtzulage
- Weihnachtszuwendung ohne unständige Bezüge (BD, RB, Überstunden etc.),
über deren Höhe von nur noch 50% bis 100% der Vergütung der Arbeitgeber
zudem jährlich neu entscheidet
- nicht durch Freizeit ausgeglichene Überstunden
sollten nur noch zu 50 Prozent gezahlt werden
Vorstand lehnt Verhandlungsergebnis ab
Die Verhandlungskommission von ver.di und mb hessen einigte sich am 1.12.2003
nach mehreren Verhandlungs- und Sondierungsgesprächen mit dem HKAV auf ein
Verhandlungsergebnis mit teilweise erheblichen negativen Abweichungen
vom BAT, da die gAG nur unter diesen Voraussetzung dem Arbeitgeberverband
beitreten wollte. Die Tarifkommissionen von ver.di und mb hessen
sowie der geschäftsführende Vorstand des mb hessen haben dieses
Verhandlungsergebnis abgelehnt, so dass es nicht zu den besonders für
Mitarbeiter im Ruf- und Bereitschaftsdienst erheblichen finanziellen
Einbußen kommen wird.
Letzte Meldung
Die Klinikleitung und der HKAV haben am 12.12.03 ihr Angebot hinsichtlich
der Bezahlung der Weihnachtszuwendung verbessert.
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Die Rechtsformänderung führt nach § 613a BGB dazu, dass die Arbeitnehmer
weiterhin alle Ansprüche aus dem BAT behalten. Der bis dahin für die
Arbeitsverhältnisse geltende Tarifvertrag BAT wird gewissermaßen in
einfaches Vertragsrecht transformiert, die Tarifnormen werden Inhalt des
Arbeitsverhältnisses. Die weiter geltenden Tarifnormen unterliegen nach
der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keiner Dynamisierung. Sowohl
die Arbeitsbedingungen als auch die Gehälter werden auf den Stand des
Übergangszeitpunktes eingefroren! Ärztinnen und Ärzte die zum Zeitpunkt
des Betriebsübergangs Mitglieder des mb sind, haben den Vorteil, dass der
vor dem Betriebsübergang zwingend und unmittelbar geltende BAT nur dann
durch einen anderen Tarifvertrag abgelöst werden kann, wenn sie Mitglied der
Gewerkschaft sind, die mit der gAG einen Haustarifvertrag abschließt
(BAG Urteil v. 21.2.2001 – 4 AZR 18/00).
Es ist also nicht möglich, dass ein z.B. mit christlichen Gewerkschaften
oder anderen Gruppen nach dem 1.1.2004 abgeschlossener Haustarifvertrag
den für MB-Mitglieder weiterhin im Arbeitsverhältnis geltenden BAT ablöst!
Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen.
Jeder bis zum 31.12.03 in der Geschäftsstelle eingegangene
Beitritt sichert Ihre Rechte. Stellenbewerber sollten auf der
arbeitsvertraglichen Vereinbarung des BAT bestehen und unbedingt ihre
Verträge prüfen lassen.
www.mbhessen.de/aktuell/fdgag.htm
20.02.2004 Verantwortlich:
Impressum mbhessen.de
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