| Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. | ||
Landesverband Hessen |
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Fachtagung Arbeitsplatz Krankenhaus:
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Sehr geehrte Frau Ministerin Lautenschläger, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste
und Tagungsteilnehmer,
Sie befinden sich im Fortbildungszentrum der Landesärztekammer Hessen, um die Misere der Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus zu diskutieren und um Vorschläge zu deren Verbesserung zu erarbeiten. Sie werden im Verlauf der Veranstaltung hoffentlich sehen, dass es nicht nur um humane Regelungen der Arbeitszeiten sondern auch um die Ermöglichung von Weiterbildung und Fortbildung während der Arbeitszeit gehen muss, etwas was z.B. in der Industrie selbstverständlich ist. Ich begrüße Sie in meiner Eigenschaft als Vizepräsident der LÄK Hessen, als Vorsitzender des MB Hessen, aber auch als Betroffener, der 25 Jahre lang 32-Stunden Bereitschaftsdienste abgeleistet hat. Legt man einen Bereitschaftsdienst pro Woche zu Grunde - und das ist noch niedrig angesetzt - dann ergeben sich für einen solchen Zeitraum mindestens vier volle Lebensjahre, die ein Assistenzarzt rund um die Uhr ausschließlich im Krankenhaus zubringt. Warum wurde und wird das toleriert? Ursprünglich gab es dazu von der überhaupt zur Verfügung stehenden Zahl der Ärzte her keine Alternative, es gehörte auch zum Arztberuf wie das Amen in der Kirche und das finanzielle Zubrot entschädigte etwas dafür, solange man nicht den tatsächlichen Stundenlohn errechnete. Tat man letzteres, so konnte man nur zu der Erkenntnis kommen, ausgebeutet worden zu sein. Als schließlich genügend Ärztinnen und Ärzte auf dem Arbeitsmarkt vorhanden waren blockierten die Vorgaben der Politik, die Krankenversicherungsträger und als Folge davon die Krankenhausverwaltungen samt Chefärzten die Abschaffung dieser Ausbeutung unter dem Dictum der Kostenneutralität! Nun waren die „Marathondienste" seit dem Urteil des BAG aus dem Jahre 1984 bereits BAT- widrig, seit 1994 stellen sie obendrein einen Gesetzesverstoß gegen das ArbZG dar (vom EuGH-Urteil war noch gar nicht die Rede). Schließlich handelt es sich um einen Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung, die im Heilberufsgesetz verankert ist, wenn ärztliche Vorgesetzte solche Tatbestände bei dem ihnen unterstellten ärztlichen Personal zulassen. Hier musste die Kammer, auch aus Sorgfaltspflicht für ihre Mitglieder, tätig werden. Die LÄK Hessen tut das seit nunmehr mindestens neun Jahren mit großer Hartnäckigkeit und war dabei Vorreiter für alle anderen Ärztekammern in Deutschland. Dieses ständige Reklamieren führte letztendlich zum Tätigwerden der hessischen Arbeitsschutzverwaltung unter der früheren Sozialministerin, Frau Mosiek-Urbahn, und zur heutigen Arbeitstagung unter der Schirmherrin Frau Lautenschläger, unserer jetzigen Sozialministerin, der wir ausdrücklich für diese Initiative danken! Sowohl die Datenerhebung der Arbeitsschutzverwaltung als auch die der LÄK, die sich darin gut ergänzen, dass die Mängel der einen Erhebung durch die der anderen kompensiert werden, bestätigten den vermuteten dringenden Handlungsbedarf und sind Grundlage der heutigen Tagung. Der ärztliche Beruf ist ein sozialer Beruf, wie die pflegenden Berufe im Krankenhaus auch. Er unterliegt aber auch finanziellen, gesellschaftlich gewollten, Rahmenbedingungen. Während nun bei den anderen Krankenhausberufsgruppen akzeptable Arbeitszeitregelungen schon vor 30 Jahren durchgesetzt werden konnten, gelang dies aus vielerlei Gründen, die sicher auch auf dieser Tagung zur Sprache kommen werden, bei der Ärzteschaft nicht. Letztere stellte die Kontinuität der Patientenversorgung vor dem Hintergrund, dass Krankheit und Notfälle keine Uhrzeit kennen, bei einem parallel verlaufenden gewaltigen medizinischen Fortschritt sicher. Die Assistenzärztinnen und -ärzte folgen ihrem ärztlichen Berufsethos. Sie ziehen keinerlei finanziellen Gewinn aus ihrer Tätigkeit. Bitte vergessen Sie das in den Diskussionen nicht! Als eine der Folgen verschleiern Regelverstöße gegen den BAT und das ArbZG die wirklichen Kosten ärztlicher Arbeit im Krankenhaus und tun das heute noch! Wir erhoffen uns von der heutigen Veranstaltung eine Veränderung der Einstellung aller Beteiligten, warnen aber vor dem Gedanken, daß Änderungen zum Nulltarif - und dazu noch unter einer Nullrunde - zu bekommen sind, wenn man nicht eine Abstimmung mit den Füßen aus den Gesundheitsberufen und damit eine Verschlechterung der Patientenversorgung in Kauf nehmen will. Das wäre übrigens auch eine Verschlechterung für alle hier Sitzenden! In diesem Sinne wünsche ich der Veranstaltung gutes Gelingen!
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www.mbhessen.de/aktuell/grussww.htm
11.12.2002 Verantwortlich:
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