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Klinikum Stadt Hanau: Personalüberleitungstarifvertrag abgeschlossen!

Nach dem Abschluss des TV
Am Abend des 23.06.05 hat sich die Gewerkschaft Marburger Bund mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen und der Stadt Hanau auf einen Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Klinikums Stadt Hanau auf die Hanau Klinikum GmbH geeinigt.
(von links: RA Udo Rein, Dr. Wolfgang Wirth, Stadtrat Rolf Frodel)

Der Tarifvertrag tritt zum 1.8.2005 in Kraft und kann erstmals zum 31.12.2011 gekündigt werden.

Die Rechte und Besitzstände der Beschäftigten wurden umfassend gesichert. Die Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Die zukünftige Klinikum Hanau GmbH tritt in alle bestehenden Arbeitsverträge ein. Dienst-und Beschäftigungszeiten werden angerechnet.
  2. Die Klinikum Hanau GmbH verpflichtet sich zur Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband. Damit ist die Anbindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auch für Neueingestellte gesichert.
  3. Die Rechte der Beschäftigten, die u.U. in der St. Vincenz Krankenhaus GmbH eingesetzt werden, werden in einer noch abzuschließenden Betriebsvereinbarung geregelt. Hier werden auch anerkannte Widerspruchsgründe für einen Einsatz im St. Vincenz und die Bildung einer Schiedskommission festgelegt.
  4. Bestehende Dienstvereinbarungen werden übernommen und mit dem zukünftigen (noch zu wählenden) Betriebsrat als Betriebsvereinbarungen abgeschlossen.
  5. Im neu einzurichtenden Aufsichtsrat werden die Arbeitnehmer freiwillig in Anlehnung an das sog. Drittelbeteiligungsgesetz beteiligt. Im 12 Sitze umfassenden Aufsichtsrat werden 4 Vertreter der Arbeitnehmer sitzen, die von allen Beschäftigten gewählt werden.
  6. Bis zur Wahl eines Betriebsrates nimmt der Personalrat die Rechte der Arbeitnehmervertretung wahr.

Mit diesem Überleitungstarifvertrag werden nach Auffassung des Marburger Bundes die Rechte der Beschäftigten über das gesetzlich vorgesehene Mindestmaß hinaus gesichert.

Jetzt kommt es darauf an, bei den bevorstehenden Betriebsratswahlen und den Aufsichtsratswahlen ärztliche Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen, damit Transparenz und Mitbestimmung im Interesse der ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt werden. Der neue TVöD läßt viel Raum für betriebliche Regelungen, u.a. bei der zukünftigen Verteilung von Leistungsvergütungen und Leistungsprämien und den Ausnahmeregelungen beim Arbeitszeitgesetz und den Bereitschaftsdiensten.

Ärztinnen und Ärzte des Klinikums Hanau: Bestimmen Sie mit! Es geht um Ihre Interessen.

Ihre Kolleginnen und Kollegen in Offenbach haben vor zwei Wochen eindrucksvolle Erfolge erzielt. Dort wurden
Gewinnen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen Nur mit einem starken Verband können Ihre Rechte gesichert werden.
Beginn
www.mbhessen.de/aktuell/hanau0506.htm
28.06.2005 Verantwortlich: Impressum mbhessen.de