Am Abend des 23.06.05 hat sich die Gewerkschaft Marburger Bund mit dem
Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen und der Stadt Hanau auf einen Tarifvertrag zur
Überleitung der Beschäftigten des Klinikums Stadt Hanau auf die Hanau
Klinikum GmbH geeinigt.
(von links: RA Udo Rein, Dr. Wolfgang Wirth, Stadtrat Rolf Frodel)
Der Tarifvertrag tritt zum 1.8.2005 in Kraft und
kann erstmals zum 31.12.2011 gekündigt werden.
Die Rechte und Besitzstände der Beschäftigten wurden umfassend
gesichert. Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Die zukünftige Klinikum Hanau GmbH tritt in alle bestehenden
Arbeitsverträge ein. Dienst-und Beschäftigungszeiten werden angerechnet.
- Die Klinikum Hanau GmbH verpflichtet sich zur Mitgliedschaft im
Kommunalen Arbeitgeberverband. Damit ist die Anbindung an die
Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auch für Neueingestellte gesichert.
- Die Rechte der Beschäftigten, die u.U. in der St. Vincenz Krankenhaus GmbH
eingesetzt werden, werden in einer noch abzuschließenden
Betriebsvereinbarung geregelt. Hier werden auch anerkannte Widerspruchsgründe für einen
Einsatz im St. Vincenz und die Bildung einer Schiedskommission festgelegt.
- Bestehende Dienstvereinbarungen werden übernommen und mit dem
zukünftigen (noch zu wählenden) Betriebsrat als Betriebsvereinbarungen
abgeschlossen.
- Im neu einzurichtenden Aufsichtsrat werden die Arbeitnehmer freiwillig
in Anlehnung an das sog. Drittelbeteiligungsgesetz beteiligt. Im 12 Sitze
umfassenden Aufsichtsrat werden 4 Vertreter der Arbeitnehmer sitzen, die
von allen Beschäftigten gewählt werden.
- Bis zur Wahl eines Betriebsrates nimmt der Personalrat die Rechte der
Arbeitnehmervertretung wahr.
Mit diesem Überleitungstarifvertrag werden nach Auffassung des Marburger
Bundes die Rechte der Beschäftigten über das gesetzlich vorgesehene
Mindestmaß hinaus gesichert.
Jetzt kommt es darauf an, bei den bevorstehenden Betriebsratswahlen und
den Aufsichtsratswahlen ärztliche Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen,
damit Transparenz und Mitbestimmung im Interesse der ärztlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt werden. Der neue TVöD läßt viel
Raum für betriebliche Regelungen, u.a. bei der zukünftigen Verteilung
von Leistungsvergütungen und Leistungsprämien und den Ausnahmeregelungen
beim Arbeitszeitgesetz und den Bereitschaftsdiensten.
Ärztinnen und Ärzte des Klinikums Hanau: Bestimmen Sie mit! Es geht um Ihre Interessen.
Ihre Kolleginnen und Kollegen in Offenbach haben vor zwei Wochen
eindrucksvolle Erfolge erzielt. Dort wurden
Gewinnen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen
Nur mit einem starken Verband können Ihre Rechte gesichert werden.