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| Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. | ||
Landesverband Hessen |
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Aktuelle Infos - Rückblick 2000 |
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Übersicht |
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| Im Netz seit: | Neu: | ||
| 18.12.2000 |
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| 07.12.2000 |
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| 27.11.2000 | MB-Initiative hatte Erfolg ! ÄiP müssen am Pool beteiligt werden | ||
| 13.11.2000 |
Ehrenplakette der Landesärztekammer Hessen für mb Mitglied Dr. E. Mende |
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| 11.11.2000 |
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| 20.10.2000 |
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| 18.09.2000 | Privatisierungswelle hält an / Beratung vor Ort | ||
| 11.09.2000 |
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| 05.08.2000 |
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| 19.07.2000 | Zahl der Medizinstudierenden an den hessischen Hochschulen ist rückläufig | ||
| 04.07.2000 |
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| 24.06.2000 |
Hilfe, Hilfe Marburger Bund – setzt euch für eine bessere Bezahlung und
Überstundenabbau bei Oberärzten ein!
Leserbrief eines Studenten und dazu aktuelle Impressionen vom Viva Medici-Kongress 2000 |
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| 31.05.2000 |
Dazu das passende Gerichtsurteil: Ein Chefarzt der Herzchirurgie wurde wegen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu 30.000 DM Geldstrafe verurteilt. Er hatte Assistenzärzte bis zu 21 Stunden am Stück arbeiten lassen. Lesen Sie dazu den |
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| 27.05.2000 |
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| 17.05.2000 | MB-Mitglied Dr. Ulla Stüwe aus der Antarktis: Neuer Eisbergabbruch! | ||
| 02.05.2000 |
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| 31.03.2000 |
Arbeitszeiterfassung im Kreiskrankenhaus Gelnhausen |
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| 25.03.2000 |
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| 16.03.2000 |
Marburger Bund fordert Beteiligung der Ärztinnen und Ärzte im Praktikum (AiP) |
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| 14.03.2000 |
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| 01.03.2000 |
MdL Spies rettet in letzter Minute hessisches Krebsregister Krankenhäuser in Hessen: Mehr Patienten versorgt durch weniger Ärztinnen und Ärzte |
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| 19.02.2000 |
Jetzt liegt zu den Bildern auch der Orginaltext vor. |
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| 26.01.2000 |
Sommergäste |
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| 11.01.2000 |
Versorgungswerk Hessen: Weiterhin voller Schutz bei Berufsunfähigkeit |
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| 05.01.2000 |
Ausflug zu Robben und Pinguinen - Erklärung der Webcam-Szenerie |
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| 04.01.2000 |
Weihnachtsgeld gerettet ! Verweigerte Blutuntersuchung kein Kündigungsgrund Neues aus Offenbach |
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| Rückblick 1999 | |||
| Rückblick 1998 |
Der Marburger Bund Hessen hatte auf der Grundlage eines Beschlusses der Hauptversammlung des mb hessen Ende November 1999 die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien und das Hessische Sozialministerium aufgefordert, die ungerechte Benachteiligung der ÄiP bei der Beteiligung an den Privatliquidationen im stationären Bereich der Krankenhäuser zu beenden. Nach dem Hessischen Krankenhausgesetz werden Krankenhausärztinnen und -ärzte an den Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen beteiligt und auch nichtärztliche Mitarbeiter können in die Verteilung einbezogen werden, ÄiP waren jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Nachdem der SPD-Landtagsabgeordnete Dr.med. Thomas Spies (Marburg) die Initiative aufgegriffen und im Landtag einen Entwurf zur Änderung des HKG eingebracht hatte, wurde am 24.11.2000 ein Änderungsantrag der CDU- und der F.D.P.-Fraktion im Landtag beschlossen, wonach die ÄiP am Pool zu beteiligen sind.
Die Gesetzesänderung war überfällig. Die jetzt neben der Beteiligung im Gesetz vorgesehene Bestimmung, wonach der "Krankenhausträger Höhe und Umfang der Beteiligung nach pflichtgemäßem Ermessen festlegt", ist allerdings systemfremd und bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Krankenhäuser. In einigen Fällen kann diese Regelung allerdings dazu beitragen, dass die ÄiP auch tatsächlich beteiligt werden.
Die Welle der Privatisierung kommunaler Krankenhäuser hält auch in Hessen an. Bei den Verhandlungen zur Überleitung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten auf den privaten Träger ist in vielen Fällen auch der mb beteiligt. So haben die Juristen der Geschäftsstelle bei der Gestaltung der Personalüberleitungsverträge in den Kreiskrankenhäusern Eschwege und Witzenhausen, des Kreiskrankenhauses Gießen in Lich und der Kliniken des Hochtaunuskreises in Bad Homburg mitgewirkt, um die Interessen der Beschäftigten, insbesondere auch des ärztlichen Personals, zu wahren.
Auf Wunsch informieren die Juristen des Landesverbandes auch in Ihrer Klinik auf Betriebsversammlungen oder bei Ärzteversammlungen über die Auswirkungen von Rechtsformänderungen. Im Rahmen von Ärzteversammlungen stehen wir auch als Referenten zu den folgenden Themen zur Verfügung:
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle.
Der Trend des Rückgangs der Studentenzahlen im Fach Humanmedizin hält an.
In den vergangenen acht Jahren hat die Zahl der Studierenden im Fach Humanmedizin an den drei medizinischen Fakultäten Frankfurt/M,
Gießen und Marburg, kontinuierlich abgenommen.
Waren im Wintersemester 1992 noch 8477 Medizinstudierende eingeschrieben,
weist eine Statistik des Statistischen Landesamtes im Wintersemester 1999
nur noch 7.065 Medizinstudierende aus.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der Rückgang bei den männlichen
Studenten stärker ausgeprägt ist, als dies bei den weiblichen Studenten der Fall
ist. Während die Zahl der männlichen Studenten vom Wintersemester 1992 zum
Wintersemester 1999 um mehr als 1000 gesunken ist, waren im Wintersemester 1999
nur 329 weibliche Studenten weniger eingeschrieben als vor acht Jahren.
Das haben wir in Graphiken für Sie veranschaulicht:
medstud.pdf
Am Freitag gab es einen Vortrag zum Thema " Wen stellen sie ein?"
Referenten u.a zwei Chefärzte. Die beiden Herren stellten sich
den idealen Kandidaten wie folgt vor:
"Examen mind. Note 2, Promotion
abgeschlossen, überdurchschnittlich motiviert, etc."
Tags danach besuchten zwei Franzosen den Kongress, eine junge Dame, die für die ZAS arbeitete, und ein Personalchef eines Krankenhauses, der junge Ärzte für ein neues Notarztprogramm im Département Champagne - Ardennes sucht und dem Fachärzte jeder Richtung fehlen. Außerdem stellten zwei Herren von McKinsey Consulting und BCG ihre Firmen vor.
Was konnten die Personen bieten, wenn man z.B ein ganz gutes Examen hat und die Promotion fertig ist usw.?
Unterm Strich kam heraus:
In diesem Sinne
mfg
Leserbrief unseres studentischen Mitgliedes
Michael
Schmelz, (Uni Marburg), zum Leserbrief des Oberarztes Dr. Andreas Wolf in den Ärztlichen Nachrichten Nr. 7/00 (S. 2 Leserforum)
Der Geldmangel im Gesundheitssystem ist ein Teufelskreis, aus dem man schwer entrinnen kann. Der Verwaltungsdirektor gibt Budgetkürzungen an seine Professoren weiter, die ihrerseits ihre Angestellten kurz halten. Diese, durch schlechte Bezahlung und Überstunden gefrustet, vernachlässigen die Ausbildung, lassen Gruppenunterricht und PJ–Weiterbildungen gegen freie Tage am Ende des Tertials ausfallen(!) und betrachten Studenten vor dem 2. Staatsexamen als Klotz am Bein und nach dem 2. Staatsexamen als Stationslakaien. Billige Arbeitskräfte, die gefügig Blut abnehmen, Bilder für die Chefvisite aufhängen und im OP Haken und Schnauze halten. Die Lehre bleibt auf der Strecke. Aber das kann man ja, sehr selbstkritisch, mit mehr Klausuren ausgleichen, denn der Student kann ja nichts und muss zum Lernen motiviert werden.
Resultat : Schwache AiPler (oh Wunder) – schlechtere Assistenten – sinkende Standards – mehr Frustration. Circulus Vitiosus, im Fachlatein.
Im Blutabnehmen und bei Multiple Choice Tests sind wir die absoluten Könige. Im Ernst - bei dem PC Multiple Choice Spiel "you don't know Jack" schlage ich mittlerweile jeden, obwohl ich von griech. Mythologie keinen Dunst habe. Um eine vernünftige neurologische und gynäkologische Untersuchung zu lernen, musste ich erst in die USA gehen. Da war die praktische gyn. Untersuchung Gegenstand des Abschlusstestes der Ob/Gyn clerkships! Ohne Untersuchung am Patienten - keinen Schein! Wenn man hier Glück hat, sieht man alle zwei Wochen mal einen Arzt bei der PJ-Weiterbildung. Alles andere geht über studentische Referate. Mittlerweile wundere ich mich nicht mehr, warum die Amerikaner uns erst durch 3 USMLE und den CSA Test jagen. Wir können ja nix.
Bester Beleg für Frustration und Intoleranz seitens der Oberärzte ist der Brief eines OA Dr. Wolf in einer der letzten Ausgaben der mb - Ärztlichen Nachrichten, der sich darüber aufregte, dass er mit BAT Ib genauso bezahlt wird wie (O–Ton) "jeder mehr oder weniger blöde Assistent". Da bleibt mir die Spucke weg. Also ich weiß nicht, wie andere das aufnehmen, aber wenn ich gewollt hätte, dass man so mit mir redet, wäre ich in `94 beim Bund geblieben.
Wer sich über niedrigen Lohn besonders im AiP beschweren will, sollte sich an das hess. Landesarbeitsgericht wenden. Hier wurde unlängst ein Urteil zum Thema Niedriglohn bei akademischen Berufsanfängern gefällt (Az: 5 SA 169/99). Ein Anwalt bekam für 35h/Woche 1300.- brutto. Die Kanzlei wurde zu Nachzahlungen verurteilt, da das Gericht den Durchschnittslohn für akad. Berufseinsteiger bei 3000–4500 DM ansetzte. Der Knackpunkt war aber das kleine Wörtchen "Regelsatz". Während der o.g. Betrag bei Juristen den Regelsatz darstellt, ist es ja allgemeine Praxis, den AiP mit 2065.- brutto nach Hause zu schicken. Natürlich hat man bessere Chancen, wenn der werte Papi eine kleine Spende an eine Klinik zwecks Forschung macht, aus der dann das AiP "Gehalt" des Sprößlings gezahlt wird.
Kippt jemand bald mal die AiP Lohnregelung? Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen entdecken nämlich immer mehr junge Ärzte, dass der europäische Arbeitsmark aus 15 Ländern besteht. Unter dem Aspekt, dass die Bewerberzahlen auf Studienplätze sinken, demnächst die Geburtenschwachen Jahrgänge auf den Arbeitsmark kommen und die Ärzteschaft überaltert ist, sollte man sich überlegen, wie man eine Personalentwicklung wie in der IT Branche vermeidet. Sonst holen die medizinischen Schwergewichte ihre angestellten Ärzte in 5–6 Jahren auch aus Indien.
Angesichts recht guter Sprachkenntnisse und gemachter USMLE Tests bleibt mir da nur noch zu sagen: Und Tschüss...
In letzter Minute hat der Hessische Landtagsabgeordnete, Krankenhausarzt und Mitglied des mb hessen
Dr. med. Thomas Spies (SPD Marburg) am 14. Dezember 1999 einen Gesetzentwurf zum Krebsregistergesetz in den Landtag eingebracht, da das Ausführungsgesetz aus dem Jahre 1998 sonst am 31.Dezember 1999 außer Kraft getreten wäre.
Das Krebsregister soll Daten für die Ursachenforschung bereitstellen und Grundlagen für die Gesundheitsplanung liefern. Alle Ärztinnen und Ärzte sind danach verpflichtet, bei Patienten die ihren Aufenthaltsort im Regierungsbezirk Darmstadt haben und an einer Krebserkrankung leiden, Daten zu erheben und an die Vertrauensstelle bei der Landesärztekammer Hessen zu melden. Mit der am 27. Dezember 1999 vom Landtag beschlossenen Novelle ist die Fortführung der Vertrauensstelle bis zum 31. Dezember 2001 rechtlich abgesichert.
Aufgrund einiger Beschwerden über eklatante Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kontrolliert das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik jetzt die vorgeschriebene Erfassung der täglichen Mehrarbeit im Kkhs. Gelnhausen. Die Hessischen Ämter für Arbeitsschutz haben aufgrund der Initiative des mb im Jahr 2000 als Schwerpunkt die Überprüfung der Krankenhäuser vorgesehen. Mehrarbeit, Freizeitausgleich und Ruhezeiten werden dabei überprüft. Informieren sie bitte den mb, wenn die tatsächlichen Arbeitszeiten von den Dienstplänen abweichen!
Die Zahl der Allgemeinkrankenhäuser in Hessen betrug im Jahre 1991 163 und ist bis 1998 auf 164 Krankenhäuser angestiegen, während die Zahl der aufgestellten Krankenhausbetten sich von 37.895 Betten auf 37.546 Betten verringerte. Nach den Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes in Wiesbaden stieg die Zahl der stationär behandelten Patientinnen und Patienten im gleichen Zeitraum um rund 12 Prozent auf 1.110.608.
Möglich wurde diese Entwicklung durch die drastische Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer, die von 12,1 Tagen im Jahre 1991 auf 9,7 Tage in 1998 gesunken ist. Besonders starke Verkürzungen der durchschnittlichen Verweildauer ergaben sich in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit über 40 Prozent und in der Psychiatrie mit einer um 50 Prozent verkürzten Verweildauer.
Weniger als die Patientenzahl wuchs die Zahl der in den Krankenhäusern beschäftigten Ärztinnen und Ärzte (ohne Belegärzte) und lag mit 6.823 im Jahre 1998 nur um rund 11 Prozent höher als 1991. In den Krankenhäusern werden also von immer weniger Ärzten immer mehr Patienten versorgt. Von Überkapazitäten im stationären Bereich kann keine Rede sein!
Der mb hessen hat Ende November des vergangenen Jahres die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien und das Hessische Sozialministerium aufgefordert, die ungerechte Benachteiligung der AiP bei der Beteiligung an den Privatliquidationen im stationären Bereich der Krankenhäuser zu beenden. Nach dem Hessischen Krankenhausgesetz (HKG) werden Krankenhausärzte an den Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen beteiligt und auch nichtärztliche Mitarbeiter können in die Verteilung einbezogen werden, AiP sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Die rund 1100 Betroffenen Hessischen AiP`s sind Berufsanfänger mit den Rechten und Pflichten eines Arztes, operieren, verordnen Medikamente, befragen und untersuchen die Patienten. Dafür erhalten sie eine Ausbildungsvergütung von rd. 2.200,00 DM brutto im Monat – und dies bei einer 60-70 Stundenwoche. "Warum Ärzte und nichtärztliche Mitarbeiter nach dem HKG an den Privateinnahmen beteiligt werden und Ärzte im Praktikum ausdrücklich ausgeschlossen sind, ist völlig unverständlich", sagte der Geschäftsführer des mb hessen, Rechtsanwalt Udo Rein, bei dem 500 AiP`s organisiert sind.
Das Sozialministerium führt den häufigen Arbeitsplatzwechsel während der Ausbildungszeit als Sachargument für den Nichteinbezug der AiP an. "Hier zeigt sich die Praxisferne des Ministeriums" sagte Geschäftsführer Rein. "Der Tätigkeitswechsel ist zwar nach der Approbationsordnung möglich, wird aber in der Realität nur in geringem Umfang durchgeführt. Da die Ausbildungszeit auch für die Facharztweiterbildung angerechnet wird, arbeiten fast alle AiP als billige Arbeitskräfte 18 Monate in einer Abteilung und sind häufig sogar alleine - selbstverständlich unter der Aufsicht eines Oberarztes - für eine Station verantwortlich."
Wenn AiP oder Ärztinnen und Ärzte, die es waren, die hessische Sozialministerin über die Realität in hessischen Krankenhäusern informieren wollen:
xpost@hmfas.hessen.de
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachklinik am Hardberg in Wald-Michelbach haben für die Jahre 1997 und 1998 einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Im Juni 1997 hatte die Klinik, eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung für Psychiatrie und Psychosomatik, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Änderungskündigungen ausgesprochen, wonach unter anderem die Zahlung des 13. Monatseinkommens von der Auslastung der Klinik abhängig gemacht werden sollte. Daraufhin schalteten die ärztlichen Mitarbeiter den MARBURGER BUND Hessen ein und es wurde Änderungsschutzklage eingelegt. Mit Vertretung des MARBURGER BUNDES obsiegten die Mitarbeiter sowohl beim Arbeitsgericht Darmstadt als auch in zweiter Instanz beim hessischen Landesarbeitsgericht.
Nach der erneuten Bestätigung durch das Landesarbeitsgericht werden nun auch die Zahlungsklagen auf Auszahlung der Weihnachtsgelder zum Erfolg führen.
Ein bewaffneter ziviler Wachmann hatte sich geweigert, einer routinemäßigen Blutuntersuchung zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung als sozial ungerechtfertigt beurteilt, da der Wachmann keiner gesetzlichen Verpflichtung zu einer routinemäßigen Blutuntersunterlag unterlag und Tarif- und Arbeitsvertrag jährlich nur eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung vorsahen.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.1999 - Az: 2 AZR 55/99)
Sie erinnern sich:
26 Ärztinnen und Ärzte der Städtischen Kliniken Offenbach
dokumentierten ihre Überstunden und verlangten die Bezahlung. Die Aktivitäten
zeigten Erfolg. In der Poliklinik wurde eine Arztstelle geschaffen und zur Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten wurden 3 Arzthelferinnen eingestellt. Dem Arbeitgeber wurde durch die Aktion deutlich gemacht, dass die Ärztinnen und Ärzte nicht mit berufsfremden Tätigkeiten "zugeschüttet" werden können und hat für die Beteiligten zu konkreter Entlastung geführt.
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer befasste sich in ihrer Sitzung am 6.11.1999 mit der Versorgungsordnung des Versorgungswerks der Kammer. Hierzu lag ein Antrag des Versorgungswerkes vor, die Berufsunfähigkeitsrenten drastisch zu kürzen. Der Antrag wurde damit begründet, dass immer häufiger Ärztinnen und Ärzte eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beantragen. Es wurde die Vermutung angestellt, dass sie damit Abschläge von der Rente, die bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand fällig sind, umgehen wollen.
Abgesehen davon, dass eine echte Zunahme in der Relation zu der wachsenden Zahl von Mitgliedern des Versorgungswerkes, die inzwischen das Rentenalter erreichen, gar nicht nachgewiesen werden konnte, dürfte auch ein tatsächlich versuchter Missbrauch einer Regelung der Versorgungsordnung nicht dazu führen, dass die wirklich Berufsunfähigen dadurch schlechter gestellt werden. Auf diesen Sachverhalt wies Herr Dr. Moreth vom MB immer wieder hin. Der Überzeugungsarbeit des MB war es mit zu verdanken, dass die Versorgungsordnung in diesem Punkt nicht geändert wurde! Ein wesentliches Anliegen des Marburger Bundes, auch junge Ärztinnen und Ärzte gegenüber den schweren sozialen Folgen einer Berufsunfähigkeit voll abzusichern, konnte erhalten bleiben. Wirklich Berufsunfähige genießen also weiter den vollen Schutz durch das Versorgungswerk nach Zahlung eines Monatsbeitrages - ohne Wartezeit wie z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Liebe Freunde und Bekannte!
Da sind zwei neue Eisberge abgebrochen in der Antarktis - wieder mal riesig groß. Sie gehören in "unser Viertel" und heißen damit A! Der A 43 ist in sich schon weiter zerbrochen, der A44 ist kleiner. Sie sind im Ronne-Schelfeis im Wedellmeer geboren, von uns nicht so weit entfernt, vielleicht 1500 km Luftlinie. Wir selber sitzen noch fest und schwimmen noch nicht frei, außerdem ist das Meereis vor unserer Tür schon fest zugefroren! Da würden wir wohl auch nicht abdriften....
Gut zu sehen sind diese 3 Teile unter:
http://uwamrc.ssec.wisc.edu/amrc/iceberg.html, oder
http://www.natice.noaa.gov/pub-info/Icebergs/A43A44break.jpg
www.mbhessen.de/aktuell/histor00.htm
06.10.2002 Verantwortlich: ![]()