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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

Landesverband Hessen


Aktuelle Infos - Rückblick 2001

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  MB Farben  Aktuelle Infos Neu
Im Netz seit: Neu:
12.12.01 Urteil des Arbeitsgerichtes Kiel: Ärztliche Arbeitszeit ist Bereitschaftdienst!
Jetzt auch der Urteilstext...
15.11.01 Machen Sie mit! Diskussion unter Beteiligung des mb zum Thema:
Bloß nicht ins Krankenhaus! Ärzte an der Belastungsgrenze
heute abend im TV HR3, Stadtgespräch 20:15h
08.11.01 Arbeitsgericht Kiel: Ärztlicher Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
 
Forschung an embryonalen Stammzellen
Diskussion im Bürgerhaus Nordweststadt Frankfurt

111qm Büroräume in Ffm zu günstig zu vermieten

Praunheimer Landstr. 32, 5.OG
Verkehrsgünstige Lage, Nähe zu Ärztekammer und "Neue Börse"
WVD des Marburger Bundes, Herr Leverenz, Tel. 069-761017
03.11.01 Schluss mit der Tarifunsicherheit an Hessens Unikliniken: Aufruf an alle Beschäftigten!
01.11.01 Der Vorsitzende des mb hessen PD Dr. Wönne auf der Hauptversammlung:
31.10.01 Die Hauptversammlung fordert die Einführung von Zeiterfassungssystemen und warnt vor Fehlern bei der Einführung des Fallpauschalen-Abrechnungssystems (DRG)
24.10.01 Der mb hessen gratuliert seinem 1. Vorsitzenden PD Dr. Wönne zum Bundesverdienstkreuz. MB Farben Mehr...
19.10.01 Drittmittelforschung, Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 21.09.2001 - 2 Ws 170/01 - die Anklage gegen den Direktor und Chefarzt der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin der medizinischen Einrichtungen (MEB) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, Prof. Dr. Biersack, wegen Vorteilsannahme in wesentlichen Teilen zugelassen. MB Farben  Mehr im internen Bereich unter Aktuell...
 

02.09.01 Ärzte sind keine Codiersklaven
Schlaglichter aus der Diskussionsveranstaltung: "Mögliche Probleme bei der Einführung der 'Diagnosis Related Groups' (DRGs)" mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Frau Gudrun Schaich-Walch, MdB, und u.a. am 21.08.01 in Frankfurt und einer ähnlichen Veranstaltung in Marburg am 24.08.01
 

21.08.01 Diskussionsveranstaltung: Mögliche Probleme bei der Einführung der "Diagnosis Related Groups" (DRGs) mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Frau Gudrun Schaich-Walch, MdB, und u.a. dem Vorsitzenden unseres Landesverbandes PD Dr. Wönne
 

15.07.01 20 Jahre Kampf der Landesärztekammer Hessen gegen Ausbeutung von Ärztinnen und Ärzten
Überhaupt Ausbeutung: Ist das nicht ein zu hässliches und unangemessenes Wort?
MB Farben  Dazu ein Email-Wechsel.
 

10.07.01 Nach 24 Stunden noch eine Schicht im OP - gegen Marathon-Dienste in Krankenhäusern formiert sich Widerstand unter den Ärzten
Wer es nochmal nachlesen will, findet MB Farben  hier den Artikel aus der FAZ vom 18.06.01
21.06.01 Umfrage der Landesärztekammer zur Ausbeutung in den Kliniken rasch beantworten!
18.06.01 MB Farben  14. Bericht von MB-Mitglied Dr. Ulla Stüwe: Rückkehr nach Deutschland!
Umzug unserer Website auf einen schnelleren Server
16.06.01 Tarifvertrag Privatkrankenanstalten: Keine Einigung bei Grundsatzgespräch
06.06.01 Wir gratulieren unserem langjährigen 1. Vorsitzenden Dr. Furch zum Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. MB Farben Mehr...
29.03.01 Jetzt geht es endlich los: Schwerpunktaktion Arbeitszeitgesetz startet - 20 Krankenhäuser werden überprüft
24.02.01 Hessische Krankenhausgesellschaft will sich nicht an Prüfungen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes beteiligen!
03.02.01 Ausschuss Weiterbildung
Wir laden unsere Mitglieder zur Mitarbeit ein
27.01.01 Der Kampf gegen Ausbeutung im Krankenhaus geht weiter:
1. Die hessische Sozialministerin Frau Marlies Mosiek-Urbahn wird die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes an den hessischen Krankenhäusern überprüfen.
2. Auf vielfachen Wunsch: Strafurteil gegen Chefarzt wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz bereitgestellt.
26.01.01 Wir gratulieren mb-Mitglied Dr. Staerk zur Herkules-Äskulap-Medaille  MB Farben Mehr...
25.01.01 Wegen des Erfolges auch im Jahr 2001: Mitglied wirbt Mitglied und erhält eine Prämie von 50 DM.
11.01.01 Zusammenarbeit mit RA Peter Huss beendet
   
  Rückblick 2000
  Rückblick 1999
  Rückblick 1998
 

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Arbeitsgericht Kiel: Ärztlicher Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Voller Erfolg für Klinikärzte

Leitsätze des Urteils PDF  Urteilstext (70kB) Dazu der mb

 

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Arbeitsgericht Kiel - Beschluss vom 08.11.2001 - Az.: 1 Ca 2113 d/01

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Leitsatz/Leitsätze

  1. Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) beinhaltet auch Bereitschaftsdienste in Form persönlicher Anwesenheit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort.
  2. Der Begriff der Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG bestimmt sich im Wege rechtlinien-konformer Auslegung.
  3. Die vom EuGH in der Simap-Entscheidung vom 03. Oktober 2000 vorgenommene Auslegung des Arbeitszeitbegriffs der Richtlinie 93/104 ist auf den deutschen Arbeitszeitbegriff übertragbar. Dabei ist es hinzunehmen, dass § 5 Abs. 3 ArbZG und § 7 Abs. 2 ArbZG in Bezug auf Bereitschaftsdienst leer laufen.
  4. Die Ausgangssituation in der Simap-Entscheidung ist mit der in Deutschland vergleichbar. Die deutsche Umsetzung der Richtlinie durch das Arbeitszeitgesetz nimmt Artikel 17 Abs. 2 der Richtlinie als Ausnahmevorschrift für einen abweichenden Arbeitszeitbegriff nicht in Anspruch.

 

EuGH Kiel

 

 

 
Nun liegt der erste Urteilsspruch eines deutschen Arbeitsgerichtes zur Wertung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit vor. Auf Grund der Klage des Kieler Kollegen Dr. Norbert Jaeger hat der vorsitzende Richter am 8.11.01 festgestellt, dass das Arbeitszeitgesetz nach der Europäischen Richtlinie auszulegen ist.

Wie Lutz Hammerschlag, stv. Hauptgeschäftsführer und Leiter des Referates Tarifpolitik mb Bundesverband, in seinem Referat vor der Hauptversammlung des mb hessen am 31.10.01 in Gießen dargelegt hatte, hat der mb der Arbeitgeberseite fundierte Vorschläge unterbreitet, wie auch in hochbelasteten Fachgebieten ohne Schichtdienst eine Regelung vereinbart werden kann, die sowohl den Anforderungen der Krankenversorgung als auch des Arbeitszeitgesetzes gerecht wird.

Nach den Vorschlägen des mb sind auch für geringe Inanspruchnahmen bis etwa 12,5% der jetzigen Rufbereitschaft entsprechende Regelungen aushandelbar, die dann nach der Europäischen Richtlinie nicht als volle Arbeitszeit gewertet werden müssen.

Trotz grundsätzlicher Gespräche ist eine Einigung dazu noch bei weitem nicht in Sicht, so dass der Vorsitzende des Bundesverbandes Dr. Montgomery Kampfmaßnahmen in absehbarer Zeit nicht für ausgeschlossen hält. WWW  Mehr vom Bv...

Unverändert wartet auch der mb hessen auf Kolleginnen und Kollegen, deren Klage vor dem Arbeitsgericht er unterstützen will. Spätestens jetzt nach dem Kieler Urteil kann es kein Zögern mehr geben!

 

EuGH Kiel

 

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Machen Sie mit

Bloß nicht ins Krankenhaus!
Ärzte an der Belastungsgrenze

 

Stadtgespräch

In der Reihe "Stadtgespräch" sendet der HR3 am Donnerstag, den 15.November, um 20.15 Uhr eine Diskussion zu diesem Thema.

Als Teilnehmerin steht bisher u.a. Frau Gudrun Schaich-Walch, MdB, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit fest. Zu Wort wird auch als Vertreter des mb hessen der 2. Vorsitzende des Bundesverbandes Dr. Rudolf Henke kommen.

Die Veranstaltung findet im Nordwestkrankenhaus Frankfurt statt.

Reservierung vorderer Tische als Zuschauer mit Diskussionsmöglichkeit:
MB Farben  Herrn RA Wagner oder
  Stadtgespraech@hr-online.de

Die Rufnummer des Zuschauertelefons wird während der Sendung eingeblendet.

 

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Schluss mit der Tarifunsicherheit an Hessens Unikliniken:
Aufruf an alle Beschäftigten!

Heute wenden wir uns an alle Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter an Hessens Unikliniken und natürlich nicht nur an die gewerkschaftlich organisierten. Durch Inaktivität gefährden Sie Ihre Arbeitsbedingungen.
Lesen Sie dazu das PDF  Infoblatt von ver.di, drucken Sie es aus und machen Sie es auch Ihren Kolleginnen und Kollegen zugänglich.

In diesem Infoblatt wird zu einer Unterschriftensammlung aufgerufen. Dazu finden Sie hier für jedes Klinikum ein Formular zum Ausdrucken:
PDF  Frankfurt
PDF  Gießen
PDF  Marburg

Wenn Sie dabei erkennen, dass Ihre Arbeitsbedingungen von alleine nur schlechter werden können und Sie sich endlich auch gewerkschaftlich organisieren wollen, umso besser. Die Anschrift von ver.di finden Sie auf dem Infoblatt und dem Formular.
Ärztinnen und Ärzte wenden sich an den mb hessen und finden hier MB Farben  Beitrittformulare für online und offline Beitritt.

 

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Forschung an embryonalen Stammzellen

Chancen und Risiken in der Humanmedizin

Eine Diskussionsveranstaltung der SPD Ortsvereine Dornbusch, Eschersheim, Hausen, Hedernheim, Nordweststadt I und II und Praunheim-Westhausen.

Frankfurt, Bürgerhaus Nordweststadt Titusforum, Walter-Möller-Platz, Raum 7
21.11.01 19:00h

Es diskutieren:

Prof. Dr. Dieter Hoelzer
Universitätsklinikum Frankfurt, Inneren Medizin,
Medizinische Klinik III Hämatologie / Onkologie / Infektiologie und Rheumatologie
Dr. Dieter Schäfer
Universitätsklinikum Frankfurt, Institut für Humangenetik
Gudrun Schaich-Walch, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit, SPD MdB
Prof. Dr. Joseph Schuster, SJ
Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen Frankfurt
Prof. Dr. Andreas Zeiher
Universitätsklinikum Frankfurt, Inneren Medizin,
Medizinische Klinik IV Kardiologie

Moderation:

Dr. Karl Heinz Wellmann
Leiter der Wissenschaftsredaktion beim HR

 

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Erfolgsbilanz 200-2001

Viele Verbesserungen erzielt oder auf den Weg gebracht

Änderung des Heilberufsgesetzes
Verstößen gegen die Berufsordnung, z.B. untertarifliche Bezahlung, können mit Geldbußen bis 10.000 DM geahndet werden. Weiterbildung setzt eine angemessene Vergütung voraus.
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Landesärztekammer Hessen
Bei der Wahl zur Delegiertenversammlung ging der mb hessen als stärkste Fraktion mit 19 Sitzen hervor, ist aber wegen unterdurchschnittlicher Wahlbeteiligung der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus noch unterrepräsentiert.
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Landtag
Auslandskrankenversicherung für Famuli
Die Versicherung F.A.M-AUS für alle Studierenden der Medizin, die im mb hessen Mitglied sind, hat sich bewährt.
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Tarifvertrag Privatkrankenanstalten
Verhandlungen wieder aktiviert. Vergütung auf dem Stand von 1995!
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Ausbeutung

 

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Entwurf zum FPG hat zutiefst unsoziale Elemente

Keine pauschale Ablehnung

Große Umstellungen und damit Probleme werden auf die Krankenhäuser durch das Fallpauschalengesetz (FPG) zukommen. Hier hat der mb schon einige Informations-Veranstaltungen angeboten. Es besteht die Gefahr, dass ärztliche Überstunden, wenn sie jetzt nicht dokumentiert werden, entgültig bei der Budgetierung verloren gehen.
(Beschluss der Hauptversammlung dazu...)

Es besteht auch die Gefahr der Deformierung der Persönlichkeit des Krankenhausarztes, wenn dieser, um wirtschaftlich zu überleben, an erster Stelle an den richtigen Code und nicht an den Patienten denken muss. Es ist unausgesprochene Absicht, die Hälfte aller Krankenhausbetten in Deutschland abzubauen. Das wird die chronisch Kranken, Alleinstehenden, die kranken Kinder an erster Stelle treffen! Das Gesetz wird zur weiteren Entsolidarisierung in der Gesellschaft beitragen. Es wird mitnichten Geld sparen, denn ein Großteil des Ersparten wird durch die erforderliche Bürokratie verschlungen werden und dadurch, dass die Ausgegrenzten in neu zu schaffenden Auffangeinrichtungen untergebracht werden müssen. Die Politik scheint aber wild entschlossen, aus Ratlosigkeit mit dem Kopf durch die Wand ein Gesetz zu verabschieden, das zutiefst unsoziale Elemente hat.

Das Gesetz sollte aber nicht pauschal abgelehnt werden. Es beinhaltet Möglichkeiten zu einer gerechteren Vergütung der Leistungen im Krankenhaus, wenn die Vorbereitungen nur sorgfältig genug durchgeführt werden. Der jetzt gesetzte Zeitrahmen ist dafür aber nicht ausreichend. Die Umsetzung hapert nicht etwa in den Krankenhäusern. Die Vorgaben werden von der Bürokratie verspätet geliefert! Außerdem muss die für die Codierung verwendete ärztliche Arbeit berücksichtigt werden und eine entsprechende Aufstockung des Personalbudget erfolgen!
(Beschluss der Hauptversammlung dazu...)

 

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Einführung von Zeiterfassungssystemen

Der mb hessen fordert die Einführung von Zeiterfassungssystemen in den Krankenhäusern, um eine lückenlose Dokumentation der erbrachten ärztlichen Arbeitszeit zu gewährleisten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitszeit rund um die Uhr erfasst wird und keine Kappung ab einer bestimmten Uhrzeit oder am Wochenende erfolgt.

In das Krankenhausbudget und die Finanzierung der Krankenhäuser durch das neue diagnoseorientierte Fallpauschalensystem muss die tatsächlich geleistete Arbeit der Krankenhausärztinnen und -ärzte einfließen. Auch aus Gründen der Qualitätssicherung ist die automatisierte Kontrolle des tatsächlichen Arbeitszeit sowie eine vollständige und systematische Dokumentation aller von Ärztinnen und Ärzten geleisteten Arbeit erforderlich.

 

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Einführung des Fallpauschalen-Abrechnungssystems (DRG)

Anlässlich der Einführung des Fallpauschalen-Abrechnungssystems durch das DRG-Einführungsgesetz fordert der mb hessen den Gesetzgeber auf, nicht nur die "Ist-Kosten" im Personalbereich nach dem derzeitigen Stand zu erfassen. Bei der Festsetzung des Krankenhausbudgets bleiben viele Millionen ohne Freizeitausgleich oder Bezahlung erbrachte Überstanden außer Betracht.

In die Kalkulation müssen deshalb vollständig einbezogen werden:

 

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Ärzte sind keine Codiersklaven

Auf einer Diskussionsveranstaltung der SPD Hessen-Süd zu "Mögliche Probleme bei der Einführung der 'Diagnosis Related Groups' (DRGs)" (s.u.) äußerte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Gudrun Schaich-Walch, dass sie sich von der Ablösung der Pflegesätze mehr Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualität verspreche.
Der Geschäftsführer der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Manfred Reeg, wies darauf hin, dass die Einführung der DRGs eine Verkürzung der Liegezeit um bis zu 30 Prozent zur Folge haben werde.
Kritisch äußerten sich der Ärztliche Direktor der Uniklinik Gießen, Prof. Dr. Klaus Knorpp und PD Dr. Roland Wönne, Vorsitzender des mb hessen. Während Prof. Knorpp monierte, dass die neue Vergütung die "Ärzte zu Codiersklaven" macht, wies Dr. Wönne darauf hin, dass die ärztrliche Mehrarbeit einfach nicht zur Kenntnis genommen werde und die "Riesen-Bürokratie uns bis zur völligen Erschöpfung belasten wird". Was da verlangt werde sei "unethisch und unärztlich" sagte Dr. Wönne.

An einer ähnlichen Veranstaltung im Universitätsklinikum Marburg, zu der ebenfalls die SPD eingeladen hatte, nahm von Seiten des mb hessen Prof. Dr. Horst Kuni als stellvertretender Vorsitzender der Bezirksärztekammer Marburg teil.

Als Positivum kann festgehalten werden, dass die Staatssekretärin zwar am Terminplan zur Einfuehrung der DRG festhalten will, aber ausdrücklich die Bereitschaft zur Korrektur von Fehlentwicklungen durch Anpassung der gesetzlichen Vorschriften hervorhob.

Vertreter der Krankenkassen beklagten den Mangel an Kontrollinstrumenten und wiesen auf die Gefahr der blutigen Entlassung hin.

Der Hinweis eines leitenden Arztes, Mitglied des mb hessen, dass in Deutschland teuer ausgebildete Ärzte zunehmend zur Weiterbildung ins europäische Ausland und in andere Berufsfelder ausserhalb der Kliniken gingen, wurde von der Staatssekretärin als inadäquat für eine europäische Einstellung interpretiert und nicht als ein mögliches Indiz für die miserablen Arbeitsbedingungen in den Kliniken. Sowohl der Hinweis Kunis auf die flächendeckende Ausbeutung und die verbreiteten massiven Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz als auch des Vorsitzenden des Personalrats auf das EuGH-Urteil wurden mit dem Argument beantwortet, es müssten selbstverständlich die Gesetze befolgt werden. Erst ein zweimaliges Insistieren des Personalratsvorsitzenden entlockte der Staatssekretärin schließlich die Bemerkung, Experten seien sich einig, dass das Urteil nur für spanische Ärzte, nicht aber für deutsche gelte.

Zum angekündigten Unterthema der Integration von ambulanter und stationärer Versorgung, das die Staatssekretärin außerordentlich knapp ansprach, avisierte sie eine mengenbegrenzte Öffnung von Polikliniken. Von Seiten der ärztlichen Leitung wurde beklagt, dass die niedergelassenen Ärzte den Sicherstellungsauftrag nicht erfüllen würden und dennoch die ambulante Versorgung im Klinikum nur unzureichend finanziert würde. Hierin sah die Staatssekretärin im wesentlichen eine Aufgabe der Forschung und Lehre, für deren Finanzierung die Länder verpflichtet seien.

Dies waren u.a. Schlaglichter von der  

Diskussionsveranstaltung mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium
Frau Gudrun Schaich-Walch, MdB

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Bezirk Hessen Süd, veranstalte am
Dienstag, den 28. August 2001, 18:00h
Willi-Richter-Saal des Gewerkschaftshauses,
Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77, 60329 Frankfurt
eine Diskussionsveranstaltung zu diesem Thema mit der Parlamentarischen Staatssekretärin

Nach einen Einführungsreferat der Staatssekretärin diskutierten:

Ebenfalls zur Diskussion eingeladen waren:
  • Werner Freischläger, ver.di Landesbezirk Hessen
  • Prof. Klaus Knorpp, Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik Gießen
  • Dr. Horst Rebscher-Seitz, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
  • PD Dr. R. Wönne, Vorsitzender des mb hessen
  • ein Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Versicherte u. Patienten
  • Diskussionsleitung: Dietmar Glaßer, Staatssekretär a.D.
    Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG), SPD Hessen-Süd
    Dr. Christian Lukosch, Ronald Rauck Tel. 069–299888-200/210

     

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    20 Jahre Kampf der Landesärztekammer Hessen gegen Ausbeutung von Ärztinnen und Ärzten

    Maßnahmen der Landesärztekammer Hessen gegen Ausbeutung schildert PDF  ein Artikel unseres Mitglieds Dr. Michael Popovic im Heft 5/2001 des Hessischen Ärzteblattes. Wegen leider anhaltender Aktualität des Themas stellen wir ihn in unsere Website.

    Wir danken dem Autor für die Überlassung der kompakten Datei (33kB). So erfreulich es ist, dass das Hessische Ärzteblatt jetzt auch online gelesen werden kann - dort gibt es den Artikel leider nur in einer etwa 300fach umfangreicheren Version (durch viele unnötige eingebettete Schriften). Es lohnt sich halt immer, mal bei mb hessen rein zu sehen ;-)

    Dass die Landesärztekammer Hessen jetzt auch die Staatsanwaltschaft bei Lohndumping, einem Offizialdelikt, einschalten will, erwähnt auch der Artikel MB Farben  "Nach 24 Stunden noch eine Schicht im OP" aus der FAZ vom 18.06.01, der uns freundlicherweise für die Besucher von mb hessen zur Verfügung gestellt worden ist.

     

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    Umfrage der Landesärztekammer zur Ausbeutung in den Kliniken rasch beantworten!

    Im Rahmen einer Umfrage möchte die Landesärztekammer Hessen repräsentative Angaben zu den Arbeitsbedingungen, insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Anzahl der Überstunden, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften sowie Art und Umfang ihrer Vergütung oder Abgeltung durch Freizeit ermitteln. Dazu hat die LÄK im Rahmen einer Zufallsstichprobe umfangreiche Fragebögen an über 2000 hessische Krankenhausärztinnen und -ärzte versandt. Um Repressalien der angeschriebenen Angestellten zu vermeiden, ist durch einen individuellen Versand an die Privatanschrift gewährleistet, dass der jeweilige Arbeitgeber von der Mitwirkung der Befragten keine Kenntnis erhält. Darüber hinaus werden die Angaben streng vertraulich behandelt und nur in anonymisierter Form elektronisch gespeichert und statistisch weiter ausgewertet.

    Der mb hessen bittet alle befragten Ärztinnen und Ärzte, sich an der Aktion zu beteiligen und den Fragebogen bis zum 30.06.2001 an die LÄK zu senden. Er fordert alle Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken auf, durch Gespräche im Kollegenkreis auf die Umfrage und ihre Bedeutung hinzuweisen. Eine hohe Beteiligung an dieser Aktion unterstreicht die Aussagekraft der Ergebnisse und erhöht deren politisches Gewicht. Sie dokumentiert zudem praktische Solidarität mit allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

    Der mb hessen wertet die Aktion der LÄK als eine wichtige Ergänzung der vom Hessischen Sozialministerium durchgeführten stichprobenartigen Überprüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in hessischen Krankenhäusern.

     

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    Umzug unserer Website auf einen schnelleren Server

    Vielleicht haben Sie es schon am rascheren Aufbau unserer Seiten bemerkt: Seit einigen Tagen sind wir auf einen neuen Server mit besserer Anbindung an das Internet umgezogen.

    Wir bedanken uns bei unserem Provider Hostweb für die sehr rasche Erledigung in wenigen Stunden und die begleitenden technischen Maßnahmen, die sicher dazu beigetragen haben, dass es dabei so gut wie keinen Ausfall unseres Services gegeben hat.

     

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    Tarifvertrag Privatkrankenanstalten: Keine Einigung bei Grundsatzgespräch

    Die Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband Privatkrankenanstalten in Hessen sind seit 1995 gekündigt und gelten nur noch nachwirkend. Am 11. Juni 2001 fand in Wiesbaden ein Grundsatzgespräch der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und des mb hessen statt. Dabei wurde von Gewerkschaftsseite die Forderung erhoben, unverzüglich in Tarifverhandlungen einzutreten, um den tariflichen Stillstand zu beenden.

    Die Arbeitgeberseite möchte Tarifvereinbarungen treffen, deren Verbindlichkeit das jeweilige Mitglied im Arbeitgeberverband aber jederzeit durch Wechsel vom Status eines ordentlichen Mitgliedes zum außerordentlichen Mitglied in Frage stellen kann. Tarifvertragliche Regelungen werden aber sinnlos, wenn die Arbeitgeber jederzeit durch Wechsel des Mitgliedsstatus frei über die Anwendung des Tarifvertrages disponieren könnten.

    Die Gespräche sollen am 12.7.2001 fortgesetzt werden und die Arbeitgeberseite wird bis zu diesem Zeitpunkt klären, welche ihrer Mitglieder sich verbindlich für die Anbindung an einen Tarifvertrag entscheiden können.

    Jetzt gilt es Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben. Unterstützen Sie die Unterschriftensammlungen für einen neuen Tarifvertrag. Sprechen sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, den Betriebsrätinnen und Betriebsräten und auch auf Betriebsversammlungen sollte die Notwendigkeit von Tarifverträgen angesprochen werden. Mehr als fünf Jahre Tarifstillstand sind genug!

     

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    Jetzt geht es endlich los:
    Schwerpunktaktion Arbeitszeitgesetz startet - 20 Krankenhäuser werden überprüft

    Die bisher mehrfach verschobene Überprüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an den hessischen Krankenhäusern beginnt jetzt.

    Der MB Hessen begrüßt die Entscheidung der Sozialministerin Frau Mosiek-Urbahn und fordert seine Mitglieder auf, die Prüfer der Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zu unterstützen. Wir freuen uns, dass sich die Hessische Krankenhausgesellschaft jetzt wieder an der Aktion beteiligt.

    Hier noch einmal wesentliche Inhalte des ArbZG:

     

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    Ausschuss Weiterbildung

    Mit Gründung eines Weiterbildungsausschusses des mb hessen durch Vorstandsbeschluss am 23.1.2001 ist für die in Weiterbildung stehenden Mitglieder und für die mit Durchführung der Weiterbildung Erfahrenen ein neues Forum geschaffen worden.

    Für die Vorstandsarbeit, die Kammerarbeit auf Landes- und auf Bundesebene sollen die aktuellen Entwicklungen und konkrete Umsetzungsfragen (z.B. EuGH-Urteil, Kammerpraxis) diskutiert und aufgenommen werden. Auch im Hinblick auf die anstehende Neufassung der Rahmen-Weiterbildungsordnung beim Ärztetag 2002 ist Ihre Mitarbeit und offene Meinungsäusserung gefragt. Jetzt können Sie noch Einfluss nehmen!

    1. Treffen: 15.02.01 18:00h, Frankfurt, Geschäftsstelle des mb hessen

    Ansprechpartner:
    MB Farben  Dr. H. Christian Piper,
      Ingrid Matter oder die
    MB Farben 
    Geschäftsstelle

     

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    Hessische Krankenhausgesellschaft will sich nicht an Prüfungen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes beteiligen!

    Die hessische Sozialministerin Frau Marlies Mosiek-Urbahn hatte zugesagt, in diesem Jahr die bereits für letzten Sommer geplante stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zunächst an 20 Krankenhäusern durchzuführen. (Mehr dazu...)

    Aufgrund eines Beitrags in der FAZ, der auf eigenen Recherchen der Zeitung beruhte und in dem zusätzlich telefonische Aussagen seitens der Landesärztekammer Hessen und des Vorstandes des mb hessen zitiert wurden, will nun die HKG die Mitarbeit bei der vorgesehenen Erhebung aufkündigen. .

    Dies ist ein schwerer Rückschlag für alle, die eine gerechte Bewertung ärztlicher Arbeit im Krankenhaus und eine höhere Sicherheit für die Patienten anstreben! Es drängt sich fast der Verdacht auf, der Artikel in der FAZ - dessen Timing zugegebenermaßen nicht glücklich war - sei der HKG geradezu gelegen gekommen, um eine unliebsame Erhebung über die Einhaltung des ArbZG zu vermeiden. Es bleibt zu hoffen, dass der Vorstand der HKG seine Entscheidung überdenkt.

    Rational nachvollziehbar ist die Haltung der HKG nicht. Die HKG müsste ein ureigenstes Interesse daran haben, dass harte Daten auf den Tisch kommen. Nur so kann sie gegenüber der Politik begründet mehr Geld für die Krankenhäuser fordern! Der Gesetzgeber muss die Budgetierung um den Betrag anheben, der für die Erfüllung des ArbZG zum Wohle der Patienten und zum gesundheitlichen Schutz der Ärztinnen und Ärzte erforderlich ist! Dafür muss vor allem das Verständnis der Beitragszahler gewonnen werden.

     

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    Die hessische Sozialministerin Frau Marlies Mosiek-Urbahn wird die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes an den hessischen Krankenhäusern überprüfen

    Die hessische Sozialministerin Frau Marlies Mosiek-Urbahn hat zugesagt, in diesem Jahr die bereits für letzten Sommer geplante stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes an den Krankenhäusern durchzuführen.

    Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hatte auf Initiative der MB-Delegierten im November einen MB Farben  Beschluss gefasst, in dem die Ministerin aufgefordert wurde, in dieser Angelegenheit wieder tätig zu werden.

    In einem darauf hin anberaumten Gespräch mit Vertretern des mb hessen, der Landesärztekammer Hessen, der KV Hessen und der hessischen Krankenhausgesellschaft hat sich die Ministerin dafür entschieden, die ausgesetzten Stichproben an 20 noch nicht näher bekannten Krankenhäusern durchführen zu lassen.

    Der mb hessen wird den Fortgang dieser Aktion beobachten und sich weiterhin entschieden für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes einsetzen. Wir bitten unsere Mitglieder, die Prüfer der Arbeitsschutzämter bei ihrer Arbeit durch Informationen über die "realen" Dienstpläne und Arbeitszeiten zu unterstützen.

     

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    Strafurteil gegen Chefarzt wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz

    Wir stellten Ihnen bereits einen Artikel über ein viel beachtetes Gerichtsurteil gegen einen Chefarzt der Herzchirurgie zur Verfügung, der wegen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu 30.000 DM Geldstrafe verurteilt worden war.
    Sie erinnern sich: PDF  Artikel aus der Hospital Tribune vom 23.05.00, für dessen Überlassung wir uns bedanken.

    Auf vielfachen Wunsch gibt es hier nun das PDF  Urteil selbst (248kB).

    Dazu noch eine technische Erläuterung: Eine Kopie des Textes wurde eingescannt. Dabei wurden, um die Datei zu verkleinern, die Seiten 4-10 fort gelassen, da es sich hier lediglich um die tabellarische Dokumentation der Mehrarbeit handelt. Außerdem wurde aus dem gleichen Grund möglichst viel des Textes durch OCR aus dem Graphik- in ein Textformat gewandelt, dabei aus Zeitersparnis aber auf eine gesonderte Behandlung nicht erkannter Textpassagen verzichtet. Eine Gewähr für die fehlerfreie Wandlung kann nicht übernommen werden.

    Bei Bedarf können Sie auch den gesamten Text als Originalkopie von der Geschäftsstelle anfordern.

     

    Beginn

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     


     

    Zusammenarbeit mit RA Peter Huss beendet

    Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass der mb hessen die Zusammenarbeit mit Herrn RA Peter Huss zum 30.9.2000 wegen erheblicher Diskrepanzen aufgekündigt hat. Das Anwaltsbüro von Herrn Huss befindet sich auch nicht mehr auf gleicher Etage mit der Geschäftsstelle des mb hessen (5. Stock). Herr Huss ist zur Zeit noch im Erdgeschoss der Praunheimer Landstraße 32 ansässig.

    Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft werden die Mitglieder des mb hessen jetzt ausschließlich durch die Verbandsjuristin Frau RAin Putzmann vertreten.

     

    Beginn

    www.mbhessen.de/aktuell/histor01.htm
    25.02.2006 Verantwortlich:
     Prof. Dr. H. Kuni