ZDF-Reporter in der Unfallchirurgie
Am 6.11.2002 gewährte das ZDF einen Blick in den
Alltag (und die -nacht) einer typischen Unfallchirurgie.
Wer die Sendung verpasst hat, findet eine bebilderte Zusammenfassung
hier.
Wer die Sendung gesehen hat, sollte diese Webseite auch besuchen und
in der Abstimmung eine +3 Empfehlung abgeben ;-)
Obwohl von der Bundesregierung zu den bevorstehenden Sparmaßnahmen beteuert wird,
die Krankenhäuser würden einen finanziellen Ausgleich für die
Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes erhalten, müssen die
Folgen eines durch die Sparmaßnahmen erzwungenen weiteren Stellenabbaus
gesehen werden:
Die "Nullrunde" im Krankenhaus ist eine Minusrunde für die Patienten!
mb in den HSK-Aufsichtsrat
Vom 4.-5.12.02 sind die Wahlen zum Aufsichtsrat der
Dr. Horst-Schmidt-Kliniken Wiesbaden.
Die Kandidaten für den mb sind
Dr. Ursula Stüwe und Dr. Dieter Pohland.
Als Ersatzmitglieder kandidieren
Dr. Robert Arnold und Karin Schröpfl.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und unterstützen Sie die mb-Kandidatinnen
und Kandidaten im Interesse einer erfolgreichen Politik
im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
ZDF-Reporter in der Unfallchirurgie
Am 6.11.2002 gewährte das ZDF einen Blick in den
Alltag (und die -nacht) einer typischen Unfallchirurgie.
Wer die Sendung verpasst hat, findet eine bebilderte Zusammenfassung
hier.
Wer die Sendung gesehen hat, sollte diese Webseite auch besuchen und
in der Abstimmung eine +3 Empfehlung abgeben ;-)
Obwohl von der Bundesregierung zu den bevorstehenden Sparmaßnahmen beteuert wird,
die Krankenhäuser würden einen finanziellen Ausgleich für die
Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes erhalten, müssen die
Folgen eines durch die Sparmaßnahmen erzwungenen weiteren Stellenabbaus
gesehen werden:
Die "Nullrunde" im Krankenhaus ist eine Minusrunde für die Patienten!
Mehr als 6000 Mitglieder im mb hessen
Im Oktober 2002 wurde das 6000. Mitglied
in unseren Landesverband aufgenommen. Der wachsende
Organisationsgrad, um den uns andere Gewerkschaften beneiden können,
hilft uns, noch wirksamer die Interessen der angestellten und beamteten
Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus zu vertreten. Gemeinsamkeit macht stark.
Nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden könnte und sollte.
Das gilt auch für unseren Organisationsgrad. Deshalb möchten
wir neue wie alte Mitglieder zu unserer Aktion
"Mitglied wirbt Mitglied" einladen.
Rahmenvereinbarung zur Sanierung des Klinikums Offenbach
Der mb hessen saß als Gewerkschaft der Ärztinnen und Ärzte
im Krankenhaus mit am runden Tisch, als
die Betriebsleitung des Offenbacher Klinikums mit dem Personalrat sowie
den Gewerkschaften ver.di und mb eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat,
die eine Zusammenarbeit bei der Sanierung des Krankenhauses vorsieht.
Ziel der bis 2010 gültigen Vereinbarung ist,
die bestehende wirtschaftliche Situation des Klinikums Offenbach zu verbessern.
Der mb konnte erreichen, dass ein Vertreter der Oberärzte
in der AG-Rahmen-Klinikum mitwirkt,
die den bisherigen "Lenkungsausschuss" integriert.
Gewerkschaften wie Personalrat haben durchgesetzt, dass betriebsbedingte
Kündigungen bei der Sanierung ausgeschlossen sind.
Wir haben Ihnen das
Dokument im PDF-Format (27kB) zum Herunterladen bereit gestellt.
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Fachtagung Arbeitsplatz Krankenhaus - Perspektiven für die Arbeitszeitgestaltung
Nicht gerade eine mb-Veranstaltung, aber immerhin unter Beteiligung
des mb werden Konsequenzen aus den
inzwischen dokumentierten Zuständen an hessischen Krankenhäusern
diskutiert. Wir hoffen, damit im Kampf gegen die Ausbeutung
und das Arbeiten übermüdeter Ärztinnen und Ärzte einen Schritt weiter zu kommen.
Über den Ablauf der Tagung informiert Sie das
Einladungsfaltblatt zum Herunterladen (588kB).
Das Anmeldeformular des Ministeriums (für MS WORD für Windows)
finden Sie
hier zum Herunterladen (27kB).
Ein hoffentlich auch für die meisten anderen Textverarbeitungsprogramme
ladbares Anmeldeformular haben wir Ihnen
im RTF-Format zum Herunterladen (17kB) bereitgestellt.
Oder, wenn es nicht anders geht,
im PDF-Format herunterladen (261kB), ausdrucken und ab per Fax oder Brief.
Sie können natürlich auch die Daten des Formulars in eine einfache
E-Mail an das Ministerium übertragen...
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ÄiP: Wachsam sein!
In Stellenausschreibungen für Kliniken der Universitäten,
deren Direktoren regelmäßig für die bei Ihnen beschäftigten
ÄiP die monatliche Zulage von 300 € beantragen und durchsetzen,
wird auch heute noch vergessen, diese Zulage zu erwähnen.
Bestehen Sie dennoch auf dieser Zulage! Lassen Sie sich die Zulage
vor Vertragsabschluss schriftlich zusichern!
Lassen Sie sich nicht zum Opfer individueller Sparmaßnahmen
machen.
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HR3-Stadtgespräch: "Operation misslungen! Ärztepfusch und Patientenrechte"
Der Hessische Rundfunk sendet am Donnerstag,
den 31. Oktober um 20.15 Uhr im 3. Fernsehprogramm
eine
Diskussion zum diesem Thema.
Als Teilnehmer werden auf dem Podium der Vorsitzende des
mb hessen, PD Dr. Wönne, und Christian Zimmermann (Allg.
Patienten-Verband Marburg e. V.) vertreten sein.
Wir würden uns freuen, wenn viele Krankenhausärztinnen und -ärzte bei
dieser Veranstaltung als "Zuschauer in der ersten Reihe" teilnehmen
könnten. Dort besteht auch die Möglichkeit, aktiv an der Diskussion in
Form von Redebeiträgen teilzunehmen.
Die Sendung bietet die Möglichkeit, die Situation an den hessischen
Krankenhäusern aus der Sicht der angestellten Ärztinnen und Ärzte zu
schildern. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie von dieser Gelegenheit
rege Gebrauch machen.
Die Veranstaltung findet im Universitätsklinikum Gießen statt.
Für Mitglieder des Marburger Bundes können Karten reserviert werden. Wenn
Sie diese Möglichkeit wahrnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis
spätestens zum 24.10.2002 in der
Geschäftsstelle des mb hessen an.
Die Rufnummer des Zuschauertelefons und eine E-mail-Adresse werden während der
Sendung eingeblendet.
Bitte informieren Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen!
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Erfolg für ÄiP in Frankfurt/M. und Gießen:
Außertarifliche Zulage auch an diesen Klinika
Wie bereits berichtet, gewährt das Universitätsklinikum Marburg ÄiP
eine Zulage von 300 € monatlich.
Um auch an den Universitätskliniken in Gießen und Frankfurt
eine Zulage zu erreichen, hatte der mb hessen eine Unterschriftenaktion gestartet.
Daneben hatten wir das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst,
die Klinikumsvorstände, die jeweiligen Dekane
sowie die Fachschaftsräte in dieser Angelegenheit
zwecks Umsetzung bzw. Unterstützung angeschrieben.
Am 24.09.02 hat uns das Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
in seinem Antwortschreiben darüber informiert, dass nun
die Aufsichtsräte der Universitätskliniken Frankfurt und Gießen ebenfalls der
Gewährung einer Zulage zugestimmt haben.
Einzelheiten über die Höhe, Voraussetzungen und den
Beginn der Gewährung liegen uns noch nicht vor. Wir werden aber
umgehend informieren, wenn uns Details bekannt werden.
Wir danken allen, die unsere Forderung durch
Ihre Unterschrift unterstützt haben.
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Unterstützen Sie die Unterschriftenaktion des mb hessen:
Wie im Uniklinikum Marburg auch in
Frankfurt/M. und Gießen eine monatliche Zulage von mind. 300 €
für die Ärztinnen und Ärzte im Praktikum
Wie wir bereits berichtet hatten, erhalten
an der Universitätsklinik Marburg neu eingestellte Ärztinnen und Ärzte im Praktikum
und ÄiP, die Ihre Landesverträge aufgelöst haben, nach Abschluss von Verträgen mit
dem Klinikum eine außertarifliche Zulage von 300 €.
Nicht nur die Betroffenen selbst, sondern Alle, denen daran liegt,
dass den Uniklinika in Hessen nicht der qualifizierte Nachwuchs
verloren geht, rufen wir auf, unsere Unterschriftenaktion zu
unterstützen. Lesen Sie unseren Aufruf, drucken Sie Seite 2 aus,
unterschreiben Sie und sammeln Sie noch weitere Unterschriften,
damit sich der Brief oder das Fax an unsere Geschäftsstelle so
richtig lohnen.
Aufruf an die Uniklinika in Gießen und Frankfurt/M.
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Die DFG bleibt beim Zwei-Klassensystem für ÄiP in Marburg
Wie wir bereits berichtet hatten, erhalten
an der Universitätsklinik Marburg neu eingestellte Ärztinnen und Ärzte im Praktikum
und ÄiP, die Ihre Landesverträge aufgelöst haben, nach Abschluss von Verträgen mit
dem Klinikum eine außertarifliche Zulage von 300 €.
Wie ebenfalls berichtet, hatte sich der mb hessen
an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gewendet.
Damit sollte bezweckt werden, dass die DFG ihre ablehnende Haltung hinsichtlich
der Gewährung einer außertariflichen Zulage für über Drittmittelverträge
beschäftigte ÄIP am Uniklinikum Marburg aufgibt.
Die DFG hat dem mb hessen zwischenzeitlich geantwortet
und lehnt unsere Forderung weiterhin ab. Als Begründung führt die DFG an,
dass sie ihrerseits nur unter gewissen Auflagen Zuschüsse von Bund und Ländern
erhalte. Dazu zählt die Einhaltung der tarifvertraglichen Regelunen für die
jeweiligen Bereiche, weshalb die DFG ihre
"Hände hinsichtlich einer höheren Bezahlung gebunden" sieht.
Der MB Hessen bedauert diese Entscheidung, da sie -wie befürchtet -
eine unterschiedliche Bezahlung von ÄiP nicht verhindert.
Gemeinsam müssen wir uns nun in den kommenden Tarifverhandlungen für die Anhebung
der ÄiP-Vergütung auf Assistenzarztniveau einsetzen.
An die DFG bleibt uns zwischenzeitlich nur die Empfehlung,
die Stellen für ÄiP durch Stellen für vollapprobierte Ärzte
zu ersetzen und damit einen weiteren Schritt gegen die
Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte und zur
Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses zu tun.
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mb hessen fordert die DFG auf:
Kein Zwei-Klassensystem für ÄiP in Marburg
Wie wir bereits berichtet hatten, erhalten
an der Universitätsklinik Marburg neu eingestellte Ärztinnen und Ärzte im Praktikum
und ÄiP, die Ihre Landesverträge aufgelöst haben, nach Abschluss von Verträgen mit
dem Klinikum eine außertarifliche Zulage von 300 €, wenn der Leiter der
jeweiligen Einrichtung dies beim Klinikumsvorstand beantragt. Für ÄiP, deren
Vergütung aus Drittmitteln finanziert wird, ist die Gewährung der Zulage nur dann
möglich, wenn der Geldgeber dies ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
Nachdem der mb hessen erfahren hat, dass einer der größten Drittmittelgeber -
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - nicht bereit ist, eine entsprechende
Zulage zu gewähren, haben wir
dies zum Anlass genommen, den Präsidenten der DFG anzuschreiben.
Wir dabei darauf hingewiesen, dass der Ausschluss der über Drittmittel
beschäftigten ÄiP dazu führt, dass ÄiP bei überwiegend vergleichbarer Tätigkeit
unterschiedliche Vergütungen erhalten, und die DFG ohnehin für viele Projekte
BAT IIa-Stellen bewilligt hat.
Wir haben wir die DFG gebeten, die Grundlage dafür zu schaffen,
dass auch die bisher von der Zulagenregelung ausgeschlossenen "Drittmittel-ÄiP" am
Universitätsklinikum Marburg die Möglichkeit erhalten, die 300 €
Zulage ebenfalls gewährt zu bekommen. Dabei haben wir nicht unerwähnt gelassen,
dass andere Drittmittelgeber bereits so verfahren.
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Salz der Tränen
Zeichnungen von Ladislaus Szücs
Häftling und Arzt im Konzentrationslager
Noch bis zum 1.09.02 können Sie die Zeichnungen dieses HNO-Arztes sehen,
der Deportation und KZ überlebte. Nach Düsseldorf und Hamburg
ist die Ausstellung nun in Frankfurt/Main in der Börnegalerie im
Museum Judengasse/Börneplatz zu Gast.
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Zwei-Klassen AiP in Marburg?
Die Situation auf dem ärztlichen Arbeitsmarkt ist prekär.
Der Ärztemangel macht sich zunehmend bemerkbar, insbesondere Ärztinnen und Ärzte im
Praktikum sind "heiß begehrt". Diesem Problem stellt man sich auch am
Universitätsklinikum Marburg.
Erfreulicherweise hat der Klinikumsvorstand beschlossen, den AiP
ab dem 01.07.2002 eine Zulage in Höhe von 300,- € zu gewähren.
Leider soll diese Regelung nur für diejenigen gelten,
die vom Klinikum als Anstalt des öffentlichen Rechts ab diesem Zeitpunkt direkt
angestellt werden. Die vor dem 30.06.2002 über das Land Hessen eingestellten
Ärztinnen und Ärzte im Praktikum sollen hiervon ausgeschlossen werden.
Das hat zur Konsequenz, dass gleiche (ärztliche) Tätigkeit unterschiedlich vergütet
wird. Verständlicherweise sind die "Altverträgler" daher enttäuscht, dass sie von
der Zulagenregelung ausgeschlossen werden. Der Marburger Bund hat dies deshalb zum
Anlass genommen, den Klinikumsvorstand und das Hessische Ministerium für
Wissenschaft und Kunst anzuschreiben, und hat diese aufgefordert, für eine
Vermeidung dieser Ungleichbehandlung Sorge zu tragen sowie den vor dem 30.06.2002
eingestellten AiP ebenfalls eine außertarifliche Zulage zu gewähren.
Die Entscheidungsträger sind gut beraten, dieser Bitte zu folgen, da ansonsten ein
Abwandern der "Altverträgler" zu befürchten ist.
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Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit der Drittmitteleinwerbung
Der "weite Vorteilsbegriff" des BGH wurde durch ein neuerliches
Urteil bestätigt. Damit erweist sich zugleich der Tenor als richtig,
in dem der mb hessen bisher seine Mitglieder beraten hat,
insbesondere durch das Infoblatt
"Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Krankenhäusern
und Industrie - Das Antikorruptionsgesetz" (z.Z. exklusiv beim
mb hessen).
Näheres zum Urteil des BGH sowie unser Infoblatt zu diesem Thema
finden Sie in unserem internen Bereich.
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Erneuter Erfolg im Kampf um den Ausgleich von Überstunden
Die "Erfolgsstory" hessischer Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der
Auseinandersetzung zum Ausgleich von geleisteten Überstunden geht
weiter.
Zu Beginn des Jahres beschloss das nachgeordnete ärztliche
Personal einer hessischen Universitätsklinik nach Beratung
durch den mb hessen die
geleisteten Überstunden zu dokumentieren, zum Ausgleich anzumelden und
diesen konsequent einzufordern.
Trotz der Versuche von Krankenhausseite, den Ärztinnen und Ärzten
die berühmten "Knüppel zwischen die Beine zu werfen", blieben diese
standhaft.
Sowohl die Vogelstraußhaltung der Verwaltung, die Annahme der
Überstundendokumentation einfach zu verweigern als auch
Beschwichtigungsversuche ("nicht mehr als 14 Überstunden pro Monat
können bezahlt werden") ließen die Mitarbeiter unbeeindruckt.
Letztendlich wurden die Überstunden bezahlt und das Engagement wird
darüber hinaus wahrscheinlich mit der Einführung eines
Zeiterfassungssystems belohnt.
Der mb hessen freut sich über ein weiteres Beispiel solidarischer
Geltendmachung und Einforderung zustehender Rechte und bietet für
Interessierte seine Beratung an.
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Arbeitszeiterfassung an Hessischen Krankenhäusern/Krankenhausplanung
Gespräch mit der Hessischen Sozialministerin Silke Lautenschläger
Auf Initiative der Delegierten des mb hessen
hatte die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen
am 13.04.02 die Hessische Sozialministerin aufgefordert, ihre
Initiativen zur Regelung der Arbeitszeiterfassung von Ärztinnen und
Ärzten nachhaltig weiter zu verfolgen.
Geleistete Mehrarbeit müsse dokumentiert und bezahlt werden.
Am 15.04.02 hatte der Geschäftsführende Vorstand des mb hessen
Gelegenheit, die Sozialministerin Silke Lautenschläger anlässlich eines bereits
länger geplanten Gesprächstermins über diesen Beschluss zu informieren.
Der Vorstand machte in diesem Gespräch deutlich, dass die Krankenhäuser angesichts
der bei der Schwerpunktaktion festgestellten Verstöße gegen das
Arbeitszeitgesetz, zunächst zur Dokumentation der tatsächlich
geleisteten Arbeitszeit und dann zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes angehalten
werden müssen.
Frau Ministerin Lautenschläger sicherte zu, dass die
Krankenhausleitungen durch das Sozialministerium auf die Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes und die notwendige Dokumentation hingewiesen werden.
Ein weiterer Gesprächspunkt war die beabsichtigte Änderung des Hessischen
Krankenhausgesetzes, insbesondere die Neuordnung des
Krankenhausplanungsrechts. Zukünftig sollen die regionalen
Krankenhauskonferenzen anstelle des Landeskrankenhausausschusses
verbindlich regionale Versorgungs-und Planungskonzepte entwerfen.
Der Vorsitzende des mb hessen PD Dr. Wönne
wies darauf hin, dass auch in den regionalen
Krankenhauskonferenzen ärztlicher Sachverstand unverzichtbar ist und
Vertreter der Ärztinnen und Ärzte auch auf dieser Planungsebene
beteiligt werden müssen.
Die Sozialministerin wird diese Anregung aufgreifen und
in den Gesetzesentwurf einarbeiten lassen.
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Solidarität mit Dr. Priesack
Der mb hessen erklärt sich solidarisch mit Dr. Priesack,
Oberarzt und Stellvertreter des Chefarztes der Chriurgischen Abteilung
des Städtischen Krankenhauses Kiel.
Dr. Priesack ist spätestens seit dem Ärztetag im Mai 2001
für Viele ein Begriff geworden, als er unter dem Tagesordnungspunkt
"Ausbeutung der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus"
das Schweigen gebrochen und über die unhaltbaren Zustände
des Klinikalltags berichtet hatte.
Mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht zur Anerkennung seines
Rufbereitschaftsdienstes als Arbeitszeit hat er sich möglicherweise
zusätzlich beim Arbeitgeber unbeliebt gemacht.
Während des Urlaubs seines Chefs hatte er gegenüber der Krankenhausleitung
schriftlich erklärt, dass angesichts der angespannten Personallage
eine ordnungsgemäße Krankenversorgung nicht möglich sei
und war darauf hin von seiner Leitungsfunktion entbunden worden.
Über die Wild-West-Methode dabei gibt es widersprüchliche Darstellungen.
(Ärzte Zeitung, 20.02.2002: "Methoden wie im Wilden Westen -
Klinikum Kiel informiert per Steckbrief über Degradierung von
Dr. Wolfhart Priesack")
Mehr...
(Ärzte Zeitung, 22.02.2002: "Kieler Klinik will keinen "Steckbrief"
ausgehängt haben")
Mehr...
Jetzt haben sich 240 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aus Kiel und Umgebung
in einem Offenen Brief in den Kieler Nachrichten vom 23.02.02 an die
Stadt Kiel mit Dr. Priesack solidarisiert.
(Ärzte Zeitung, 26.02.2002: "Niedergelassene sind solidarisch mit Kieler Klinikarzt")
Mehr...
Das hat offensichtlich Prisacks Stellung gestärkt.
(Ärzte Zeitung, 27.02.2002: "Solidarität der Ärzte stärkt Priesacks Stellung")
Mehr...
Da können und wollen wir nicht zurückstehen und die
paradigmatische Auseinandersetzung auch bei uns öffentlich machen.
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Das "AOK-Benchmarking" kann beginnen...
Seit vielen Jahren versucht die AOK, mit Hilfe des EDV-Programmes
WIdO-Klip
betriebswirtschaftliche Daten der Krankenhäuser zu sammeln und
über ihren Einfluss auf die Budgets der Krankenhäuser
daraus abgeleitete Forderungen zum Krankenhausbetrieb durchzusetzen.
Nun haben sich auch die Krankenkassenverbände Hessens darauf verständigt,
dieses Programm einzusetzen.
Mehr...
Für den Februar 2002 waren erste Gespräche dazu mit der Hessischen
Krankenhaus-Gesellschaft geplant.
Wir regen an, dass mit vergleichbaren Methoden auch die Verwaltungskosten
der Krankenkassen erfasst und verglichen werden...
Und wo wir gerade beim Thema Verwaltung der Krankenkassen sind:
Wolfgang Gerresheim scheidet aus
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Agaplesion: Evangelische Aktiengesellschaft ohne Arbeitnehmerrechte?
Die Frankfurter Diakonie-Kliniken (FDK), zu denen u.a. das
St. Markus-Krankenhaus, die Bethanien-Krankenhäuser
Prüfling und Mühlberg und das Diakonissen-Krankenhaus gehören,
und das Elisabethenstift Darmstadt
planen die Gründung der ersten evangelischen Aktiengesellschaft "Agaplesion"
mit nicht börsennotierten Namensaktien.
Als Einrichtungen ausserhalb Hessens sollen wohl auch
das Krankenhaus Bethanien Heidelberg und u.U.
als Investor die Krankenhäuser aus dem Hamburger Diakonie-Klinikum
einbezogen werden.
Weitere Informationen über die Verflechtungen
und den Umgang mit Arbeitnehmerrechten entnehmen Sie bitte dem
Flugblatt von ver.di Hessen.
Sie wollen aus diesem Anlass Mitglied in der Ärztegewerkschaft
Marburger Bund werden?
Mehr...
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Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft: Mindesteintreffzeiten unzulässig
BAG zur Rufbereitschaft: Arbeitgeber kann keine Mindesteintreffzeiten
vorschreiben. Dieses für den Anwendungsbereich der AVR Caritas ergangene
Urteil vom 31.1.2002 ist auch für den Bereich des BAT einschlägig.
"Der Kläger ist ... nicht verpflichtet, bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb der
von der Beklagten festgesetzten Zeitspanne
nach Abruf aufzunehmen."
Mehr:
Pressemitteilung des BAG Nr. 08/02
Nach Meinung unserer Tarifexperten hat dieses Urteil
auch unmittelbare Auswirkungen auf den BAT-Bereich.
Lesen Sie dazu den
Kommentar von Rolf Hermann Lübke, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Marburger-Bund-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz.
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5.000 Überstunden bezahlt: Dokumentation und Geltendmachung zahlen sich
aus!
Überstunden sind ein alltägliches Problem angestellter
Krankenhausärztinnen und -ärzte. Dabei stört es die meisten Mediziner
nicht, wenn der Arbeitsalltag bzw. der konkrete Behandlungsfall es
erfordert, die tarif- bzw. arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit von
38,5 Stunden in der Woche zu überschreiten. Jedoch wird dieser
überobligatorische Arbeitseinsatz, der auch eine Folge zunehmender
"Verwaltungstätigkeiten" (DRG-Dokumentation, ICD-Kodierung, Arztberichte)
darstellt, in vielen Fällen weder erfasst noch anerkannt geschweige denn
zum Ausgleich oder zur Zahlung gebracht.
Um diesem Missstand abzuhelfen, haben sich Assistenzärztinnen und -ärzte
einer orthopädischen Uniklinik zusammengeschlossen und mit Vorbereitung
durch den mb ab Mai 2001 alle Überstunden dokumentiert und zum Ausgleich
bei der Klinikumsverwaltung eingereicht. Insgesamt handelte es sich dabei
bis zum Jahresende um ein Volumen von fast 5000 Überstunden. Dem
kontinuierlichen Druck durch Dokumentation und Geltendmachung der
Überstunden konnte sich die Klinikumsverwaltung auf Dauer nicht entziehen
und hat sämtliche eingereichten Überstunden in der Zwischenzeit vergütet.
mb hessen wertet dies als einen tollen Erfolg, der zeigt, dass die
gemeinsame Geltendmachung von Mehrarbeit die beste Gewähr dafür bietet,
die tatsächlich geleistete Arbeit offenkundig zu machen und den hierfür
zustehenden Ausgleich - sei es durch Freizeitausgleich oder finanzielle
Abgeltung - zu erhalten. Gerne unterstützen wir auch Ihre Abteilung und
besuchen Ihre Assistentenbesprechung. Die Juristen der Geschäftsstelle
stehen Ihnen hierfür zur Verfügung.
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Tarifverhandlungen Privatkrankenanstalten gescheitert!
Die Arbeitgeber haben die seit Oktober 2001 geführten Tarifverhandlungen
für gescheitert erklärt. Nachdem zunächst einvernehmlich Verbesserungen in
den Vergütungstabellen vereinbart wurden, versuchten die Arbeitgeber in
den darauffolgenden Verhandlungsrunden die Lohnerhöhungen durch Kürzungen
u.a. bei Weihnachtsgeld, Zuschlägen und Bereitschaftsdienstbezahlung zu
kompensieren.
Bei den Tarifverhandlungen am 8. Februar 2002 in Wiesbaden hatten die
Arbeitgeber u.a. folgendes angeboten:
- Das Weihnachtsgeld sollte entgegen der bisherigen Regelung (100% des
Oktobergehalts incl. Bereitschaftsdienstzuschlägen) auf 80 Prozent
abgesenkt werden.
- Die Arbeitgeber wollten beim Weihnachtsgeld die
Bereitschaftsdienstvergütung und die Zeitzuschläge nicht mehr
berücksichtigen.
-
Bereitschaftsdienst sollte nur mit 100% der jeweiligen
Vergütungseingangsstufe und je nach Belastung in den Stufen A/B/C mit bis
zu 75% bezahlt werden, statt wie bisher mit der Überstundenvergütung = 125%
des Monatsgehalts und einer Zahlung entsprechend der Belastung A/B/C.
Insbesondere bei langjährig Beschäftigten hätte dies zu Gehaltsabsenkungen
oder einer "Nullrunde" geführt und dies obwohl den Beschäftigten seit 1995
Tariferhöhungen von insgesamt ca. 14 Prozent "entgangen" sind. Die Gelder
werden wahrscheinlich dringend für "Börsengänge" und Klinikkäufe
benötigt.Eine von den Gewerkschaften angebotene Härtefallklausel, die bei
drohender Zahlungsunfähigkeit zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage
eine vorübergehende Reduzierung des Weihnachtsgeldes zugelassen hätte,
wurde von den Arbeitgebern abgelehnt.
Wenn die Arbeitgeberseite nicht wieder an den Verhandlungstisch gebracht
werden kann, muss die tarifliche Absicherung evtl. in jeder einzelnen
Klinik erkämpft werden. Werben Sie deshalb Ihre Kolleginnen und Kollegen
für eine Mitgliedschaft im Marburger Bund. Nur mit einem starken Verband
lassen sich tarifvertraglich abgesicherte Arbeitsbedingungen erreichen.
Beitritterklärungen finden Sie
hier.
Unabhängig davon können Gehaltserhöhungen momentan nur im Wege von
Einzelverhandlungen erreicht werden. Bei der derzeitigen
Arbeitsmarktsituation sollten sich auch auf der Basis von
Individualverhandlungen deutliche Gehaltsverbesserungen erreichen lassen,
die am sinnvollsten von der gesamten Ärztegruppe eingefordert werden. Bei
Bewerbungsgesprächen und beim Abschluss neuer Arbeitsverträge im Bereich
der Privatkrankenanstalten schlagen wir vor, ein Gehalt mindestens
entsprechend BAT zu fordern. ÄIP sollten sich an den Zahlungen von HELIOS
(rd. 1.790 €) orientieren. Die Juristen der
Geschäftsstelle beraten Sie gerne.
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Mitglied wirbt Mitglied
Die meisten Gewerkschaften verlieren mehr Mitglieder als sie Neueintritte
verzeichnen, aber nicht der Marburger Bund.
Besonders der mb hessen kann sich bei vielen in 2001
eingetretenen Mitgliedern dafür bedanken, dass Sie den Verband
noch stärker gemacht haben.
Um den Zuwachs an Mitgliedern auch 2002 zu fördern,
hat der Vorstand des Landesverbandes eine Verlängerung der
Aktion "Mitglied wirbt Mitglied" beschlossen.
Für jedes geworbene Mitglied erhalten unsere Mitglieder 26 €.
Zur Teilnahme an dieser Aktion verwenden Sie bitte die
Formulare unserer Website
oder die vorgedruckten Beitrittserklärungen mit dem Aufdruck
"Mitglied wirbt Mitglied", die
mit der Beitragsveranlagung, auf Anfrage sowie mit jedem Merkblatt
versandt werden.
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Privatisierung ohne Personalüberleitungsvertrag
Seit längerer Zeit ist bekannt, dass das Land Hessen die Staatsbäder,
darunter auch die Klinik am Hainberg in Bad Hersfeld an private Betreiber
veräußern möchte.
Die dem örtlichen Personalrat bisher im durchzuführenden
Mitwirkungsverfahren vorgelegten Vertragsentwürfe zum Verkauf der Klinik
gewähren keine langfristige Absicherung der bestehenden
Beschäftigungsverhältnisse. Insbesondere ein Personalüberleitungsvertrag
ist bisher nicht verhandelt worden.
Aus diesem Grund haben die Beschäftigten den hessischen Finanzminister in
einem offenen Brief aufgefordert, Verhandlungen über einen
Personalüberleitungs(tarif)vertrag aufzunehmen. An der Übergabe der von
ver.di initiierten Unterschriftensammlung am 16.1.2002 im
Finanzministerium nahm auch ein Vertreter des mb hessen teil, der
die Aktion zur Absicherung der Beschäftigteninteressen ausdrücklich
unterstützte.
|
Betriebsratswahlen 2002
In der Zeit vom 01. März bis 31. Mai finden die diesjährigen
Betriebsratswahlen statt.
Starke Betriebsräte sind in den Krankenhäusern gefragt, um die Interessen
der Ärzteschaft zu vertreten. Der Betriebsrat bestimmt insbesondere bei
Themen wie Beginn und Ende der Arbeitszeit, vorübergehende Verkürzung oder
Verlängerung der Arbeitszeit, Arbeitsschutz und bei der Aufstellung von
allgemeinen Urlaubsgrundsätzen mit. Auch im Falle der Insolvenz oder des
Verkaufs einer Klinik ist ein starker Betriebsrat vorteilhaft. Dazu ist es
erforderlich, dass möglichst viele Ärztinnen und Ärzte diesem Gremium
angehören.
Nach der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz muss spätestens sechs
Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe ein Wahlausschreiben erfolgen,
das die für die Wahl relevanten Informationen und Formvorschriften
enthält.
Innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens sind in
Betrieben, in denen mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen sind,
sogenannte Vorschlagslisten einzureichen. Spätestens mit Erlass des
Wahlausschreibens empfiehlt es sich daher, dass interessierte Ärztinnen
und Ärzte eine eigene Liste bilden oder sich einer bereits bestehenden
Liste anschließen.
Vorschlagslisten sollen mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen,
wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Daneben müssen sie von einer im
Wahlausschreiben bekannt zu gebenden Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer
unterschrieben sein (sog. Stützunterschriften). Das Sammeln von
Stützunterschriften kann daher gleich zur Wahlwerbung benutzt werden.
Daneben können auch von den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften
Wahlvorschläge eingereicht werden, die z.B. von zwei
Gewerkschaftsbeauftragten des mb hessen unterzeichnet sein müssen.
Mitgliedern des mb ist es auch möglich, auf Listen anderer Gewerkschaften zu
kandidieren. Hierfür ist es nicht erforderlich, Mitglied der anderen
Gewerkschaft zu werden, eine entsprechende gesetzliche Vorschrift
existiert nicht!
Die
Geschäftsstelle des mb hessen bietet bei der
Vorbereitung der Wahlen ihre Unterstützung an.
Falls Sie noch kein Mitglied des Marburger Bundes sind,
ist das jetzt ein guter Anlass,
es zu werden.
Wenn Sie noch nicht davon überzeugt sind, mitzumachen, lesen Sie:
Personalrat - warum denn eigentlich (nicht)?
|
www.mbhessen.de/aktuell/histor02.htm
24.01.2003 Verantwortlich:
Impressum mbhessen.de
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