Ente! Vermittlungsausschuss hat EuGH nicht gekippt
Es ist nicht beabsichtigt, wie in der Presse behauptet wird,
die durch das EuGH-Urteil erforderliche Änderung des Arbeitszeitgesetzes
erst zum 01.01.2006 in Kraft zu setzen!
Vielmehr soll in § 25, befristet bis zum 31.12.2005, eine
Übergangsregelung für die Weitergeltung von Tarifverträgen und Regelungen
in den AVR festgelegt werden. Diese müssen jedoch selbstverständlich die
Europäischen Vorgaben zum Inhalt haben.
Deshalb werden nach Absprache mit den Arbeitgebern die Tarifgespräche
im öffentlichen Dienst zur Umsetzung der EG-Richtlinie 93/104 fortgesetzt.
Der nächste Termin ist der 09.01.2004. Für Ende Januar werden dann die
Verhandlungskommissionen geladen.
Hier die Empfehlung des Vermittlungsausschusses im Wortlaut:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 64. Sitzung am 26. September 2003
beschlossene Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt wird nach Maßgabe der
in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.
(...)
2. Nummer 8 wird wie folgt gefasst:
'8. § 25 wird wie folgt gefasst:
"§ 25 Übergangsregelung für Tarifverträge
Enthält ein am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes]
bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag abweichende Regelungen nach
§ 7 Abs. 1 oder 2 oder § 12 Satz 1,
die den in diesen Vorschriften festgelegten
Höchstrahmen überschreiten, bleiben diese tarifvertraglichen
Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2005 unberührt.
Tarifverträgen nach Satz 1 stehen
durch Tarifvertrag zugelassene Betriebsvereinbarungen sowie Regelungen nach
§ 7 Abs. 4 gleich." '
3. Folgende Nummer 9 wird angefügt:
'9. § 26 wird aufgehoben.'
Der Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 16.12.03 zum
'Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt'
Drucksache 15/2245
Keine Beitragserhöhung 2004 - bitte Änderungen mitteilen
Der Vorstand hat beschlossen, die Mitgliedsbeiträge im Jahr 2004
unverändert zu lassen. Im Februar 2004 werden wir Ihnen wieder die
Beitragsveranlagung senden.
Teilen Sie uns doch bitte vorher Statusänderungen
(ÄiP-Beginn/Ende, Elternzeit, Auslandsaufenthalt, Niederlassung, Teilzeit,
Ende der Arbeitslosigkeit etc.) rechtzeitig mit.
Bitte informieren Sie uns auch bei
Änderung Ihrer persönlichen Daten (Wohnort, Arbeitgeber, Bankverbindung,
E-Mailadresse).
Ein Formular zur geschützten (verschlüsselten) Übertragung Ihrer
Daten finden Sie
hier.
Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich Ihr Passwort
für den Zugang zum internen Bereich des mb hessen beantragen.
Natürlich können Sie das Formular auch offline ausfüllen, ausdrucken
und uns mit der Post zusenden.
Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand:
Dr. med. Ursula Stüwe Vorsitzende des mb hessen
Am 28.11.03 fanden aufgrund des Todes unseres langjährigen Vorsitzenden
Herrn Priv. Doz. Dr. Roland Wönne im Vorstand des Landesverbandes
Nachwahlen zum Vorsitz des mb hessen statt.
Frau Dr. Ursula Stüwe wurde zur Landesverbandsvorsitzenden gewählt.
PD Dr. med. Andreas Scholz
wurde 1. Stellvertreter,
Prof. Dr. med. Horst Kuni
ist weiterhin 2. Stellvertreter.
Weihnachtsgeld / 13. Monatsgehalt in Frage gestellt?
In einigen Kliniken wurde in den letzten Wochen verstärkt die Zahlung
von Weihnachtsgeld / 13. Monatsgehalt in Frage gestellt.
Wir empfehlen allen Mitgliedern des mb hessen, denen das
Weihnachtsgeld nicht / oder nicht in der bisherigen Höhe ausgezahlt worden
ist, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Streichung bzw. Kürzung der
Sonderzahlungen. Bitte senden Sie uns hierzu Ihren Arbeitsvertrag, ggfs.
mit Ergänzungen zu.
Achtung Ausschlussfrist
Bitte beachten Sie, dass in vielen Fällen über den im Arbeitsvertrag
häufig in Bezug genommenen, nachwirkenden Bundesmanteltarifvertrag für die
Arbeitnehmer in Privatkrankenanstalten für alle Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis eine so genannte Ausschlussfrist gilt, d.h. der
Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes muss dann innerhalb einer Frist von
drei Monaten dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich geltend gemacht werden.
Lehnt der Arbeitgeber nach schriftlicher Geltendmachung den Anspruch auf
Zahlung des Weihnachtsgeldes ab, muss der Anspruch unter Umständen
gerichtlich verfolgt werden. Hierfür gewähren wir unseren Mitgliedern
nach Prüfung der Erfolgsaussichten Prozessvertretung durch die
Verbandsjuristen.
Vorsicht bei neuen Verträgen
Beim Abschluss von Neuverträgen bitten wir unbedingt darauf zu achten,
dass im Arbeitsvertrag keine Formulierungen wie z.B.
"die Zahlung des 13. Gehaltsist freiwillig und jederzeit frei widerruflich"
auftauchen. Auch Verweise auf Arbeitsordnungen
("es gilt die Arbeitsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung")
schwächen Ihre Position.
Ärztin – Traumberuf oder Alptraum?
Die Landesärztekammer Hessen stellt die Ergebnisse einer Umfrage zu
den Arbeitsbedingungen der Ärztinnen vor. Ihr Fazit:
Der Anteil der Frauen im Arztberuf wird in den kommenden Jahren weiter steigen,
aber es fehlt bisher an Initiativen, die Ärztinnen mit Kindern die Arbeit im
Krankenhaus erleichtern könnten. Die Landesärztekammer Hessen fordert daher, dass
auch angesichts des sich abzeichnenden Ärztemangels kurzfristig insbesondere das
Potential an bereits aus- und weitergebildeten Ärztinnen genutzt wird. Es müssen
Bedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, Familienpflichten und
Berufstätigkeit leichter und flexibler zu koordinieren, um den Arbeitsplatz
Krankenhaus für Frauen wieder attraktiver zu machen. Hierzu bedarf es sowohl
geeigneter Serviceangebote (z.B. Kinderbetreuung am Krankenhaus u.ä.) als auch
vermehrter, verbesserter und an die besonderen Bedürfnisse von Frauen mit Kindern
angepasste Teilzeitmodelle.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung:
Ärztin – Traumberuf mit Hindernissen
Hier finden Sie die Ergebnisse der Umfrage (191kB)
und hier ein
Kommentar von Dr. Ursula Stüwe
Weihnachtszuwendung auch bei Anschlussverträgen!!!
Wir hatten im Interesse unserer Mitglieder Herrn Staatsminister Bouffier
angeschrieben und darum gebeten, im Falle von Fristverlängerungen und
Anschlussverträgen keine Kürzung der Zuwendung (Weihnachtsgeld) vorzunehmen, und
hierbei auch darauf hingewiesen, dass diese Vertragsergänzungen nach unserer
Auffassung in den meisten Fällen rechtlich nicht haltbar sind.
Wie uns Herr Bouffier mit dem heute eingegangenen Schreiben vom 19.11.2003
mitteilte, soll nun bei Arbeitsverträgen, die im Anschluss an ein am 30.6.03
(Zuwendung) bzw. 31.7.03 (Urlaubsgeld) bestehendes, mit Sachgrund befristetes
Arbeitsverhältnis vereinbart wurden, kein Bezug mehr auf die beamtenrechtlichen
Regelungen genommen werden, wenn bei den aufeinander folgenden Verträgen wegen
des Gleichbleibens der Arbeitsaufgaben und des Arbeitsinhalts ein innerer
Zusammenhang besteht. Dies gelte entsprechend, wenn ein befristetes
Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird.
Dies gelte weiterhin, wenn sich unmittelbar an ein ÄIP-Verhältnis ein
befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis anschließe.
Entgegenstehende Vertragsgestaltungen sollen rückwirkend geändert werden!
Wir freuen uns mit unseren Mitgliedern, dass die Zuwendung für das Jahr 2003
weiterhin mit dem Bemessungssatz in Höhe von 83,79 % sichergestellt ist.
Wir sind aber auch viel zu stolz auf das Erreichte, um es Nichtmigliedern
vorzuenthalten. Ach - Sie hatten ohnehin schon vor, Mitglied beim mb hessen
zu werden, aber immer wieder kam etwas dazwischen?
Jetzt aber los,
hier können Sie Ihre Beitrittserklärung abgeben.
Als Mitglied können Sie dann auch in unserem internen Bereich nachlesen,
warum einem Gewerkschaftsmitglied das Weihnachts- und Urlaubsgeld
nicht so leicht weggenommen werden kann wie Unorganisierten.
Personalratswahlen 2004 - Ärztlicher Einfluss wichtig!
Die Personalräte in öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern und
Einrichtungen werden im Frühjahr 2004 neu gewählt.
Die gegenwärtige Entwicklung in der
Gesundheitspolitik und die von der Politik gewollten Auswirkungen der
DRGs lassen absehen, dass auf die Krankenhäuser Änderungen in großem Umfang
zukommen werden. Anstehende Änderungen der Arbeitszeiten in Folge der
europäischen Rechtsprechung und der absehbaren Änderung des
Arbeitszeitgesetzes, u.U. auch Privatisierungsbestrebungen etc. lassen
eine Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten als Mittel der Wahl angezeigt sein.
Aus der Erfahrung vieler Ihrer Kolleginnen und Kollegen ist es
unerlässlich, dass ärztliche Mitarbeiter in den Personalräten vertreten sind.
Leider ist dies noch immmer viel zu selten der Fall.
Beteiligen Sie sich bitte auch
unbedingt an den Wahlen, bei Abwesenheit ist auch Briefwahl möglich.
Wir empfehlen daher dringend, Vorbereitungen für eine Wahl von
Krankenhausärztinnen und -ärzten in die Personaräte zu treffen.
Achten Sie bitte auf die Ankündigungen des örtlichen Wahlvorstandes.
Es gilt, zugkräftige Kandidatinnen und Kandidaten zu finden und
abzustimmen, in welcher Art und Weise die Wahlvorschläge zusammengestellt werden
können.
Abhängig von den örtlichen Verhältnissen wird zu diskutieren sein, ob
gemeinsame Wahlvorschläge mit anderen Gruppierungen, insbesondere mit
ver.di, oder eigene Wahlvorschläge, sei es als Marburger-Bund-Liste oder
freie Listen, aufgestellt werden oder Kandidaturen auf solchen Listen
stattfinden. Hierbei unterstützt Sie die Geschäftsstelle des Marburger
Bundes Hessen gerne.
Lesen Sie dazu auch:
Personalrat - warum denn eigentlich (nicht)?
18.11. Großkundgebung in Wiesbaden gegen Studiengebühren und andere Sparbeschlüsse
Auch viele Studierende der Medizin rufen zur Beteiligung an der
Großdemonstration und an den Veranstaltungen des Aktionstages auf.
Ausführliche Information dazu:
Studierende der Medizin gegen Studiengebühren
in Hessen
Keine ÄiP-Zulage am Klinikum Offenbach?
Aus Anlass der Mitteilung von Mitgliedern aus dem Klinikum Offenbach,
wonach ab dem 01. Juli 2003 neu einzustellende ÄiP
eine monatliche Zulage in Höhe von 300 € erhalten,
hat der mb hessen den Klinikumsvorstand angeschrieben und den Vorstand gebeten,
darauf hinzuwirken, dass auch den vor dem 01. Juli 2003 beschäftigten
ÄiP eine Zulage in gleicher Höhe gewährt wird.
Zwischenzeitlich hat sich der Klinikumsvorstand entschieden, vor dem
Hintergrund der Jahresabschluss- und Wirtschaftsplanergebnisse keine
'flächendeckende' Zulage und auch darüber hinaus
'keine weiteren persönlichen Zulagen' mehr zu gewähren.
Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da eine Zulage insbesondere in
Zeiten der Ärzteflucht ein Zeichen zur Honorierung der täglich geleisteten
Arbeit von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum ist.
'Bündnis für Arbeit' in der Neurologischen Reha-Klinik Bad Camberg:
Weihnachtsgeld gefährdet
Aufgrund 'mangelnder Belegung' und Bilanzverlusten schlägt die
Geschäftsleitung der Neurologischen Rehabilitationsklinik Bad Camberg
und der Rhein-Main-Kliniken GmbH vor, zur Sicherung der Arbeitsplätze im
Jahr 2003 auf das Weihnachtsgeld zu verzichten. Zunächst sollte der
Betriebsrat zu einem 'Bündnis für Arbeit' bewegt werden, der aber nach intensiven
Verhandlungen eine Vereinbarung ablehnte.
Jetzt werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem
'Bündnis für Arbeit auf Mitarbeiterebene - die Zukunft beginnt heute!'
aufgefordert, auf das Weihnachtsgeld zu verzichten,
das bei einem verbesserten Bilanzergebnis spätestens bis zum Jahr 2008
zurückgezahlt werden soll.
Der Betriebsrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Belegung
aktuell über 90% liegt.
Dr. Montgomery Referent bei der Hauptversammlung des Lv
Die Hauptversammlung des mb hessen antizipiert regelmäßig
grundlegende berufpolitische Schwerpunkte.
So hat auf der Hauptversammlung 2001 der Tarifexperte des mb Bundesverbandes
Lutz Hammerschlag über das Arbeitszeitmodell referiert,
mit dem der mb auf das EuGH-Urteil reagiert und
gezeigt hatte, wie statt vielfach unerwünschter und
teurer Schichtdienste die Arbeit mit einem Tag- und einem
als volle Arbeitzeit berechneten
Nacht(bereitschafts)dienst bewältigt werden kann.
Deshalb freuen wir uns über die Zusage des Vorsitzenden des Bundesverbandes
Dr. Frank Ulrich Montgomery
für das diesjährige Referat zum Thema:
Das EuGH-Urteil und seine Auswirkungen auf Entgelt, Arbeitszeit und Weiterbildung.
Wir sind sicher, dass auch Mitglieder des mb hessen, die keine
Delegierte sind, angesichts dieses interessanten Themas die
mitgliederöffentliche
Hauptversammlung am 15.10.03 in Bad Nauheim
besuchen werden.
Noch Plätze frei im 1. Fortbildungskurs
"Klinksassistenz" für Arzthelferinnen ab 26.09.03
Diesen Kurs veranstaltet die Carl-Oelemann-Schule der Landesärztekammer Hessen
in Bad Nauheim.
Wegen der freien Plätze wurde auch der Anmeldetermin verlängert.
Weitere Informationen zum Kurs.
Damit soll ein auf der Fachtagung Arbeitsplatz Krankenhaus
diskutiertes Modell zur Entlastung der Ärztinnen und Ärzte
von Dokumentationsarbeiten und Bürokratie
in Hessen umgesetzt werden.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie
hier.
Danke für EuGH-Urteil: ...doch lieber in der Schweiz abwarten
Zum Urteil des EuGH vom 9.09.03 erreicht mbhessen folgende E-Mail aus der Schweiz:
Gesendet: Dienstag, 9. September 2003 21:20
An: 'gfuehrung@mbhessen.de'
Betreff: EuGH-Urteil
Lieber Herr Rein,
nochmals herzlichem Dank Ihnen persönlich, aber vor allem auch dem mb,
für die beharrliche Auseinandersetzung mit allen politischen, juristischen
und medizinischen Instanzen im Zusammenhang mit den unbezahlten und nicht
ausgeglichenen Bereitschaftsdiensten in deutschen Krankenhäusern. Ich
habe heute das EuGH-Urteil mit grosser Erleichterung zur Kenntnis genommen,
möchte das Herannahen "goldener Zeiten" für die Ärzte in Deutschland
vorerst aber doch noch lieber in der Schweiz abwarten...
Viele Grüsse aus Zürich
Ihr (Name der Redaktion bekannt)
Bei Interesse an einer ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz
lesen Sie unser Infoblatt Schweiz in der Kategorie Ausland
unseres internen Bereichs:
Nur für Mitglieder
10. Betriebs-u. Personalrätekonferenz:
Termin jetzt entgültig 1.12.03
Am 1.12.2003 wird vom Bundesverband,
der auch die Einladungen verschickt, die 10. Betriebs- u.
Personalrätekonferenz in München durchgeführt.
Tagesordnung
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle des mb Lv Hessen.
Aufruf an die ÄiP in Hessen:
Unterstützen Sie die Landesärztekammer Hessen bei einer
repräsentativen Befragung
Viele junge Ärztinnen und Ärzte sind mit den Arbeitsbedingungen unzufrieden,
immer mehr scheiden ganz aus der Patientenversorgung aus.
Um die Wünsche und beruflichen Pläne junger Ärzte besser kennenzulernen und
unterstützen zu können, führt die Landesärztekammer Hessen in Kürze eine
repräsentative schriftliche Befragung von Absolventen der Humanmedizin durch.
Zur Optimierung des Fragebogens möchte sie vorab eine sogenannte
Gruppendiskussion
mit einigen jungen Ärztinnen und Ärzten durchführen.
Dabei handelt es sich um eine ca. einstündige Diskussion zu Fragen wie
Studienmotivation und -erfahrungen oder berufliche Wünsche und Ziele.
Ihre Meinung ist ihr wichtig, es gibt kein "richtig" oder "falsch".
Die Ergebnisse werden in ihrer Summe (d.h. anonym, nicht als Äußerung einer
einzelnen Person) von ihr für die Erstellung eines Fragebogens verwertet.
Wann: Donnerstag, den 11. September, 18.30 Uhr
Wo: in Ihrer Klinik, Raum noch offen
Wenn Sie Zeit haben und an der Veranstaltung teilnehmen können,
senden Sie bitte bis Montag, den 8. September eine kurze Mitteilung per E-Mail an:
Susanne.koehler@laekh.de
Sie werden dann umgehend über den Ort der Veranstaltung informiert.
Bitte informieren Sie auch weitere Kolleginnen und Kollegen
über diesen Termin.
Frau Köhler würde sich sehr freuen, wenn Sie sich kurzfristig zur Teilnahme an
dieser sicherlich sehr spannenden Diskussion entschließen könnten. Vielen Dank!
Dokumentation der Fachtagung 'Arbeitsplatz Krankenhaus'
erschienen
Zu der gemeinsam mit dem mb hessen am 5.12.2002 durchgeführten Fachtagung
ist nun die schriftliche Dokumentation erschienen.
Immerhin: Für den Abdruck der Arbeitszeitmodelle der LASI,
die nicht dem EuGH-SIMAP-Urteil entsprechen,
wurde kein Papier mehr verschwendet.
Kurzinfo und Bestellung der gedruckten Ausgabe
online-Ausgabe (3,6 MB!)
Zur Erinnerung: Berichte zu ausgewählten Themen und wichtige Dokumente gibt es
bereits seit dem Dezember 2002
in unserem Schwerpunkt Ausbeutung.
Ein Job, von dem Sie noch nicht einmal zu träumen wagten: Ärztin oder Arzt in der Antarktis
Auf Veranlassung unseres Vorstandsmitglieds Dr. Ursula Stuewe machen wir
auf eine ungewöhnliche
Stellenausschreibung aufmerksam.
Wollen Sie vorübergehend dem Kliniksalltag entfliehen?
Wenn Sie Chirurg/Chirurgin, am besten mit gründlicher
unfallchirurgischer Erfahrung und Kenntnissen in der Zahnmedizin sind,
dann wäre ein befristeter 2-Jahresvertrag für den
"südlichsten Arbeitsplatz Deutschlands" vielleicht genau das Richtige für Sie!
Bewerben Sie Sich als Arzt/Ärztin und Stationsleiter /-in der einzigen
deutschen, ganzjährig besetzten Forschungsstation der Antarktis, der
Neumayer - Station.
Frau Stüwe weiss aus eigener Erfahrung, was sie empfiehlt.
Als Entscheidungshnilfe lesen Sie am besten ihre Erfahrungsberichte
als
Expeditionsärztin.
Starteseite von mbhessen.de neu strukturiert
Wir haben aufgeräumt: Die Links zu den Seiten
Vorstand,
Bezirksverbände und
Für Sie aktiv
finden Sie jetzt auf der Seite
Mein Landesverband
Immer größere Resonanz: Veranstaltungen zum Thema Arzthaftpflicht
Insgesamt zwei zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Arzthaftung hat
der MB Hessen im letzten halben Jahr mit dem Gruppenversicherungspartner
DBV-Winterthur angeboten. Die praktische Bedeutung dieses Themas findet vor allem
bei Ärztinnen und Ärzten im Praktikum Anklang, die in großer Zahl die
Veranstaltungen im Universitätsklinikum Frankfurt besuchten und interessiert dem
Vortrag von RA Roland Wehn folgten.
Aus ärztlicher Sicht betonte der Leiter der Veranstaltung
Dr. med. Elmar Lindhorst,
wie wichtig Grundkenntnisse der
haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge und Auswirkungen im beruflichen
Alltag sind und kündigte eine Fortsetzung der Veranstaltungen an.
Tarifverhandlungen Herz-und Kreislaufzentrum Rotenburg a.d.F. ausgesetzt
Die Verhandlungen zum Abschluss eines Haustarifvertrages wurden ausgesetzt,
da noch nicht geklärt ist, wer auf Arbeitgeberseite rechtsverbindliche
Vereinbarungen abschließen kann. Die Rechtssicherheit wird voraussichtlich dann
hergestellt sein, wenn die Insolvenzpläne gerichtlich bestätigt sind, die Geschäftsführung endgültig bestellt und die Mitarbeiter über den Betriebsübergang informiert wurden.
Hinsichtlich der Übernahme des Tarifergebnisses BAT des öffentlichen Dienstes hat
der Geschäftsführer der HKZ GmbH & Co Betriebs KG
Herr Engelhoven zunächst u.a. eine Kürzung des Weihnachtsgeldes auf
30 Prozent gefordert, im letzten Gespräch vom 12. Mai aber zugesagt,
dass die Arbeitnehmer das erhalten, was Ihnen arbeitsvertraglich zusteht -
dies vor allem auf den beharrlichen Druck der Gewerkschaften und der Stimmung auf
der Betriebsversammlung hin.
Allen Beschäftigten deren Arbeitsverträge die Formulierung
"Gehalt wird in Anlehnung an den BAT gezahlt" enthalten,
wird das Tarifergebnis BAT gezahlt. Die Auszahlung erfolgt baldmöglichst.
Auch das Urlaubsgeld wird in der gewohnten Höhe ausbezahlt.
Da die Arbeitsverträge der Arbeiter eine Anlehnung an den Manteltarifvertrag
Privatkrankenanstalten Hessen enthalten, bei dem seit mehreren Jahren keine
Tariferhöhungen stattfanden, sieht Herr Engelhoven für diesen Bereich keine
Lohnerhöhung vor, was auch nicht durch angebotene Zugeständnisse an anderer Stelle
verhindert werden konnte. Aus Gründen der Gleichbehandlung im Betrieb halten wir
aber eine Lohnerhöhung auch in diesem Bereich für erforderlich.
Städtische Kliniken Frankfurt-Höchst: Privatisierung geplant
Auf den Ende März stattgefundenen Personalversammlungen in den Städtischen
Kliniken Frankfurt-Höchst wurde den Beschäftigten eröffnet, dass die
Stadtverordnetenversammlung eine Privatisierung des bisherigen Eigenbetriebs
erwägt. Ein Etatantrag der Stadtverordnetenversammlung mit dem Auftrag, eine
bedarfsgerechte und wettbewerbsfähige Patientenversorgung zu gewährleisten, ist
bereits gestellt worden.
Die Vertreter der Gewerkschaften wiesen auf den Personalversammlungen darauf hin,
dass die Defizite der Kliniken überwiegend auf Verbindlichkeiten beruhen, die
nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Krankenhausbetrieb stehen. So bestehen
insbesondere aufgrund bestehender Mietverträge Zahlungsverpflichtungen aufgrund
von Leerständen in den Personalwohnhäusern Unterdeckungen in Millionenhöhe.
Die Gewerkschaften Marburger Bund und ver.di werden darauf hinwirken, die Rechte
der Mitarbeiter zu sichern.
Klinikum Hanau: Stellenkürzungen geplant
Mit einer geplanten Stellenkürzung von rund 50 Arbeitsplätzen will das Klinikum
Hanau das Defizit von 1,9 Millionen Euro aus dem Jahr 2002 ausgleichen.
Betroffen sollen davon alle Bereiche sein, auch der ärztliche Dienst.
Dies stößt bei den ärztlichen Mitarbeitern natürlich auf absolutes Unverständnis.
Wie in fast allen hessischen Kliniken auch, haben sie auch im vergangenen Jahr in
erheblichem Umfang Überstunden geleistet, die zu einem großen Teil weder in
Freizeit noch finanziell ausgeglichen worden sind. Insgesamt haben nach Angaben
des Personalrats die 1500 Beschäftigten mehr als 22.000 Überstunden angehäuft.
Ein weiterer Abbau ärztlicher Stellen wird diese Situation weiter verschärfen.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, dem durch konsequente Geltendmachung von
Überstunden entgegenzuwirken. Die Juristen des Landesverbandes stehen Ihnen dabei
gerne beratend zur Seite.
Unterschriftenaktion Arbeitszeitgesetz erfolgreich
Über 1.100 Ärztinnen und Ärzte unterschrieben den Aufruf
Die von der Arbeitsgruppe EuGH und dem Marburger Bund Hessen getragene
Unterschriftenaktion war in ihrem ersten Schritt erfolgreich.
Weit über 1.000 Hessische Ärztinnen und Ärzte stellten Folgendes fest und forderten:
- Ärztliche Aufgaben sind in der Regelarbeitszeit nicht zu schaffen, Überstunden müssen anerkannt werden
- Dokumentation der geleisteten Arbeit ist erforderlich, Arbeitszeiterfassungssysteme sind zu installieren
- Arbeitszeitgesetz, BAT und europäische Standards müssen eingehalten werden
- Kostenneutralität von DRG- Einführung und EuGH-Urteil ist illusionär, weitere Arbeitsverdichtung wird abgelehnt
- Motivierende Maßnahmen gegen den sozialen und beruflichen Abstieg des Arztberufs sind einzuleiten
- Schluss mit erpresserischen Kurzzeitverträgen für Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung
Wir werden den Brief wie geplant an die Hessische Landesregierung,
die Krankenkassen, die Arbeitgeberverbände und
die Hessische Krankenhausgesellschaft sowie die Medien weiterleiten und auf die
Umsetzung der Forderungen drängen.
Hier können Sie der Brief nachlesen.
Uniklinikum Marburg: ÄiP-Zulage auf 150 € gekürzt
Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass das Universitätsklinikum in Marburg
die Zulage für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum für Neueinstellungen ab dem
01.01.2003 auf 150 € gekürzt hat. Dadurch entsteht eine Situation, auf
die der mb-Hessen das Klinikum bereits bei Beginn der Zulagenregelung immer
hingewiesen hat: die unterschiedliche Bezahlung gleich geleisteter Arbeit.
Die Entscheidungsträger im Klinikum wären gut beraten, die Zulagenregelung wieder
auf die Höhe von 300 € zurückzuführen. Die Abstimmung findet ja bekanntlich mit den Füßen statt...
www.mbhessen.de/aktuell/histor03.htm
07.09.2007 Verantwortlich:
Impressum mbhessen.de
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