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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

Landesverband Hessen


Aktuelle Infos - Rückblick 1998

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Übersicht - Rückblick 1998:

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    MB Farben Aktuelle Infos - Neu
23.12.1998 Ehrenplakette der Landesärztekammer Hessen für Professor Kuni    
18.12.1998 Protest lohnt sich: Offenbach - die zweite! Neue Gesprächsbereitschaft
Altersteilzeit - Gesetzentwurf für Beamte
   
05.12.1998 Hessens Aufsichtsämter kontrollieren Arbeitszeitgesetz
Schluß mit Ausbeutung -
Klinikärzte aus Offenbach klagen Überstunden-Bezahlung ein
Hessisches Hochschulgesetz verabschiedet
Jetzt muß ein Tarifvertrag her!
   
       
       

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Hessens Aufsichtsämter kontrollieren Arbeitszeitgesetz

Die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik in Hessen werden ab dem kommenden Jahr die Krankenhäuser auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und andere Schutzbestimmungen überprüfen.
In der Sitzung des Landesverbands-Vorstandes Ende Oktober hat der Leiter der Abteilung Arbeitsschutz, Gerd Albracht, klar zum Ausdruck gebracht, daß die Arbeitsschutzverwaltung in den Krankenhäusern Arbeitszeitkontrollen durchführen und auf eine gesetzes- und tarifvertragskonforme Arbeitszeitgestaltung hinwirken wird.

Der Marburger Bund Hessen bittet um Hinweise, ob die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Erfassung und Dokumentation der täglichen Mehrarbeit und der eventuelle Freizeitausgleich durch die Verwaltung erfolgen.

Besonders interessant ist es natürlich, wenn in einer Klinik zwei Dienstpläne existieren - es soll ja Krankenhäuser mit gesetzeskonformen Dienstplänen zum Vorzeigen und einem tatsächlich gültigen Plan geben.
Teilen Sie uns bitte auch dringend mit, ob im Anschluß an den Bereitschaftsdienst die an Arbeitszeitgesetz und den BAT vorgesehenden Ruhezeiten gewährt werden. Die Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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Schluß mit Ausbeutung - Klinikärzte aus Offenbach klagen Überstunden-Bezahlung ein

Überstunden in zehn Monaten! Das haben 27 Ärztinnen und Ärzte der Städtischen Kliniken Offenbach genau dokumentiert - Stunde für Stunde. Jetzt haben sie es satt: sie wollen Entschädigung, vor allem aber, daß die Klinikverwaltung über eine Organisations- und Strukturreform nachdenkt.
Denn die Probleme sind hausgemacht: Der Personalschlüssel hinkt den Entwicklungen (mehr Patienten bei kürzerer Verweildauer) hinterher. Zudem werden die Ärztinnen und Ärzte zunehmend mit fachfremden Aufgaben, mit Verwaltungs- und Organisationsaufgaben belastet.

Seit Anfang dieses Jahres versuchen die Ärztinnen und Ärzte erfolglos, von der Personalabteilung für die geleistete Mehrarbeit Freizeitausgleich oder Bezahlung der Überstunden zu erreichen.
Nach einigen Assistentenversammlungen mit Unterstützung des Marburger Bundes beschlossen sie deshalb, die Bezahlung gerichtlich einzufordern. Sie wollen erzwingen, daß über ihre Arbeitsüberlastung nachgedacht wird und die strukturellen Ursachen abgestellt werden; denn ärztliche Mehrarbeit ist im Moment noch umsonst zu haben.

Der Marburger-Bund-Landesverband Hessen wird für sie beim Arbeitsgericht Offenbach Klage auf Zahlung von Überstunden erheben. Unterstützt werden die ärztlichen Mitarbeiter der Medizinischen Kliniken I-III auch durch den Personalrat und stillschweigend wohlwollend auch von manchem ärztlichen Chef. Denn bei drohenden Bettenstreichungen können solche Überstunden-Dokumentationen auch beweisen, daß eine gleichzeitige Stellenreduktion so nicht zu machen ist.

Ohne Überstunden ist eine angemessene und ausreichende Patientenversorgung in den Offenbacher Kliniken schon lange nicht mehr möglich. Diese Überstunden werden aber partout nicht angeordnet. Bei der bestehenden Stellenbesetzung ist an Freizeitausgleich nicht zu denken. Rechtsanwalt Udo Rein, Geschäftsführer des mb-Landesverbandes Hessen: "Die Ärztinnen und Ärzte sind nicht dafür verantwortlich, daß ein Freizeitausgleich, der im übrigen durch den Arbeitgeber zu erteilen ist, nicht möglich war."

Personalleiter Günter Roller macht es sich einfach, er leugnet die Überstunden rundherum: "Arbeit über die tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus (ist) nicht automatisch als Überstunden anzusehen." Schließlich seien diese nicht schriftlich durch die jeweiligen Vorgesetzten erfolgt. "Wir machen . . . darauf aufmerksam, daß bisher weder ausdrücklich noch stillschweigend Überstunden angeordnet sind."
Doch der mb-Landesverband Hessen stellt klar: Die Klinik kann sich mit der einfachen Formel "keine Anordnung - keine Überstunden" nicht aus der Bezahlung der Mehrarbeit stehlen. Für den Anspruch genügt es völlig - so hat bereits das Bundesarbeitsgericht am 20. 7. 1989 entschieden -, "wenn der Arbeitgeber die geleistete Überstundenarbeit kennt und sie duldet". Eine Auffassung, die zudem das hessische Landesarbeitsgericht 1996 bestätigt hat - also gute Chancen für die Offenbacher Ärzte.
Die Städtischen Kliniken Offenbach können sich jedenfalls nicht herausreden, nichts gewußt zu haben - die sorgfältigen Dokumentationen sprechen für sich.

Dazu ein Kommentar in den WWWÄrztlichen Nachrichten.

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Hessisches Hochschulgesetz verabschiedet
Jetzt muß ein Tarifvertrag her!

Ab dem 1. Januar 2000 werden die Universitätsklinika rechtlich selbständige Anstalten des Öffentlichen Rechts. Die Anstalt kann dann selbständig Verträge schließen und Verflichtungen eingehen (z. B. Ausgründungen, Beteiligungen, Privatisierung).
Der neue § 57 Absatz 6 des hessischen Hochschulgesetzes legt fest, daß die innere Organisation, die Dienstherreneigenschaft und die Zusammenarbeit mit der Universität und dem Fachbereich Medizin in einer Rechtsverordnung geregelt werden, die zur Zeit im Ministerium erarbeitet werden.
Nach ersten Verlautbarungen ist geplant, daß die in Forschung und Lehre beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Angestellte der Universität bleiben. Die in der Krankenversorgung Beschäftigten sollen ebenfalls beim Land Hessen angestellt bleiben, dann aber per "Zuweisung" an die selbständige Anstalt Universitätsklinik ausgeliehen werden. Alle neuen Mitarbeiter sollen zukünftig durch die Anstalt eingestellt werden.

Aufteilung problematisch

Diese Aufteilung ist recht problematisch, da nach der vorgesehenen Änderung zwei verschiedene Personalvertretungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig wären und die Zuständigkeitsabgrenzungen ungeklärt wären.
Es ist auch wichtig, daß es nicht zu "zwei Klassen von Angestellten" kommt - die einen mit BAT-Vertrag und die anderen ohne Tarifvertrag. Hierfür ist erforderlich, daß die selbständigen Anstalten Universitätsklinika einen Arbeitgeberverband gründen und Mitglied in der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder werden, denn nur mit einem Tarifvertrag werden die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte erfolgreich abgesichert.

Jetzt muß ein Tarifvertrag her!

Jede Ärztin und jeder Arzt der heutzutage auf sich allein gestellt Arbeitsverträge aushandelt, kann erleben, wie Weihnachtszuwendung, Urlaubsgeld, Bereitschaftsdienstvergütung und Gehalt "auf der Strecke" bleiben. Deshalb ist es jetzt unbedingt erforderlich, einen Überleitungstarifvertrag auszuhandeln, in dem die Anwendung des BAT, die Absicherung der Zusatzversorgung und die Beteiligung der Beschäftigten in den Gremien vereinbart werden.

Der Marburger Bund Hessen wird das Land Hessen und die Anstalten zur Aufnahme von Tarifverhandlungen auffordern.

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Altersteilzeit
Gesetzentwurf für Beamte

Wiesbaden. Die hessische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Beamtengesetzes vorgelegt. Damit soll der rechtliche Rahmen für eine Übertragung des Altersteilzeit-Tarifvertrages auf den Bereich der beim Land beschäftigten Beamtinnen und Beamten geschaffen werden.

Der Entwurf sieht gegenüber dem Tarifvertrag gravierende Benachteiligungen von Beamtinnen und Beamten vor. Der Dienstherr soll beispielsweise von der Anwendung der Altersteilzeit-Regelung absehen können oder die Möglichkeit erhalten, sie auf bestimmte Verwaltungsbereiche zu beschränken. Diejenigen Beamtinnen und Beamten, die das 60ste Lebensjahr vollendet haben, sollen kein Anrecht auf Altersteilzeit haben.

Innenminister Gerhard Böckel erklärte: "Die Altersteilzeit darf bei den Landesbediensteten nur kostenneutral angewandt werden." Der Marburger Bund Hessen fordert die Streichung aller Benachteiligungen der Beamten gegenüber Angestellten und die Übernahme der entsprechenden Regelungen aus dem Tarifvertrag.

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Protest lohnt sich
Offenbach - die zweite!

Neue Gesprächsbereitschaft

Offenbach (ass). Die Prozeß-Drohung hat Bewegung in die verfahrene Situation in den Städtischen Kliniken Offenbach gebracht. Zur Erinnerung: 27 nachgeordnete Ärztinnen und Ärzte wollen mit Hilfe des Marburger-Bund-Landesverbandes Hessen gerichtlich Freizeitausgleich oder Bezahlung für rund 10.000 geleistete Überstunden in zehn Monaten durchsetzen. Ein dreistündiges Gespräch zwischen Klinikleitung und Ärzten hat jetzt dazu geführt, daß man sich aufeinander zubewegt, um gemeinsam das Problem zu lösen.

Zur Zeit prüft die Verwaltung die Überstunden-Abrechnungen der einzelnen Ärzte, um über die Abgeltung zu entscheiden. Von dem Ergebnis dieser Überprüfung wird auch abhängen, ob die Klagen doch noch eingereicht werden.

Unabhängig davon hat sich aber an den Offenbacher Kliniken einiges in Bewegung gesetzt: Inzwischen stehen auch die Chefärzte hinter den nachgeordneten Ärzten - eine Situation, die der Verwaltung unmißverständlich deutlich macht, wie ernst es allen Beteiligten damit ist, endlich mit den Mißständen aufzuräumen. Und auch die Verwaltung will erklärtermaßen mitziehen: In dem gemeinsamen Gespräch wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, bestehend aus Assistenz- und Chefärzten sowie Vertretern der Verwaltung, die strukturelle Verbesserungsvorschläge ausarbeiten wird. Es wird auch über die Finanzierung zusätzlicher Stellen gesprochen.

Wir halten Sie auf dem laufenden.

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Ehrenplakette der Landesärztekammer Hessen für Professor Kuni

Am 2.12. überreichte der Präsident der LÄK Dr. Möhrle Herrn Prof. Kuni die Ehrenplakette, die ihm das Präsidium der LÄK anläßlich seines 60. Geburtstages verliehen hatte. Dr. Möhrle dankte, daß er im Rahmen einer Landesverbandsvorstandssitzung des Marburger Bundes den äußerst verdienten Arzt und Kollegen für seinen berufs- und standespolitisches Einsatz ehren könne. Kuni erhalte die Ehrenplakette der Landesärztekammer Hessen für besondere Verdienste um die hessische Ärzteschaft.

Möhrle gab zunächst eine kurze Darstellung des beruflichen Werdeganges des Geehrten, der in Heidelberg und Marburg Medizin studiert habe und schon vor dem 1. Staatsexamen von der Medizinischen Fakultät der Universität Marburg für seine Leistungen ausgezeichnet worden sei. Die Medizinalassistentenzeit habe Kuni in Karlsruhe, Wertheim, Marburg und Tübingen absolviert und 1965 die Tätigkeit an der Universität Marburg aufgenommen. Ein Jahr später habe er den ersten Lehrauftrag erhalten und sich 1970 im Fach Nuklearmedizin über das Thema: "Experimentelle und klinische Nuklearmedizin" habilitiert. Am 08.12.1972 sei die Berufung zum Professor erfolgt. Seit 1978 leite er die Schule für medizinisch-technische AssistentInnen des Klinikums der Universität Marburg.

Seit 1968 sei er Delegierter der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen. Möhrle erwähnte den immer streitbaren Einsatz Kunis in diesem Gremium, den er bei allen kontroversen Auffassungen und gelegentlichen Geschäftsordungsdebatten wertschätze.

Über den Marburger Bund habe Kuni sich stets für die Belange der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte eingesetzt. Seit 1971 sei er 2. Vorsitzender dieses Landesverbandes und damit Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.

Seit 1978 sei er immer wieder Delegierter auf Deutschen Ärztetagen gewesen, von 1972 bis 1976 auch Mitglied des Präsidiums der Landesärztekammer Hessen. Ab dem 25.11.1978 übe er die Tätigkeit des stellvertretenden Vorsitzenden der Bezirksärztekammer Marburg aus. Von 1980 bis 1998 sei er Mitglied des Ausschusses für Medizinische Assistenzberufe der Kammer gewesen. Der Weiterbildungsabteilung der Landesärztekammer Hessen stehe er als Prüfer zur Verfügung.

Möhrle hob dann auch Kunis Einsatz für die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltschutz und die Strahlenschutzkommission des BUND im Zusammenhang mit den CASTOR-Transporten hervor und wertete alle diese Tätigkeiten als vorbildlich für eine ärztliche Berufsausübung.

Der Landesverbandsvorstand des MB Hessen gratuliert Kuni für die Auszeichnung und freut sich, daß damit ein berufs-, gewerkschafts- und gesundheitspolitisch über Jahrzehnte engagiertes MB-Mitglied von der Kammer geehrt worden ist!

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www.mbhessen.de/aktuell/histor98.htm
Stand: 04.01.2000 Verantwortlich:
 Prof. Dr. H. Kuni