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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

Landesverband Hessen


Aktuelle Infos - Rückblick 1999

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Übersicht - Rückblick 1999:

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    MB Farben Aktuelle Infos - Neu

 

29.12.1999 2. Bericht aus der Antarktis von MB-Mitglied Dr. Ulla Stüwe: Schneestürme mit Stärke Acht, Sonnenallergie und Gletscherbrand durch Mitternachtssonne  
17.12.1999 MB an hessische Sozialministerin: Arbeitszeitgesetz in Krankenhäusern umsetzen!  
14.12.1999 1. E-Mail aus der Antarktis von MB-Mitglied Dr. Ulla Stüwe: Weiße Weihnachten sicher  
01.12.1999 MB-Mitglied Dr. Heinz Neun Mobbingbeauftragter der Landesärztekammer Hessen  
16.11.1999 Weihnachtsgeld selbstverständlich?
Warum wir gegen die "Gesundheitsreform" sind
 
11.11.1999 Alle studentischen Mitglieder des Landesverbandes Hessen bei Auslandsfamulaturen kostenfrei krankenversichert  
23.10.1999 Beschlüsse der Hauptversammlung des Landesverbandes vom 20.10.99:
Globalbudget als unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie
Persönliche Eignung bei Erteilung der Befugnis zur Weiterbildung
Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum in die Honorarbeteiligung
Keine Verlängerung des Beschäftigungsförderungsgesetzes
 
14.10.1999 Erhebung "Erholung von der Arbeit" - Erholen Sie sich ausreichend?
Personalrat im neuen Jahrtausend
Hessisches Personalvertretungsgesetz ist zum Skelett abgemagert: Gravierende Auswirkungen auf Personalratsarbeit
 
12.10.1999 Tarifautonomie in Gefahr Staatliche "Lohnleitlinien" per Gesetz geplant!  
27.09.1999 MB-Mitglied Dr. Ursula Stüwe bis 2002 in der Antarktis  
31.08.1999 Bündnis Gesundheit Hessen 2000" fordert Stopp der Gesundheitsreform  
05.08.1999 Bündnis Gesundheit Hessen 2000" gegründet  
09.02.1999 Nordhessen: Kostendruck erzwingt Zusammenschluss kirchlicher Krankenhäuser    
05.02.1999 Knechte in Weiß    
14.01.1999 Hessisches Bildungsurlaubsgesetz novelliert    
02.01.1999 Der Patient als Kunde?    
       
       

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2. Bericht aus der Antarktis

E-Mail: Danke für alle lieben Grüße zu Weihnachten und zum Jahreswechsel - auf den freuen wir uns nun, denn hoffentlich können wir zwischen den Polarflugzeugen auf das Neue Jahr anstoßen unter der Mitternachtssonne! Wunderbar scheint sie, man bekommt problemlos zwischen 1°° und 2°° in der Nacht einen Sonnenbrand!

Kommen Sie gut nach "2000"! Ihre Ulla Stüwe

Hier der  zweiter Bericht.

Während der gesamten Zeit der Expedition ist eine Kommunikation mit Frau Stüwe über das Internet möglich:  ustuewe@awi-bremerhaven.de. Sie wird sich sicher über E-Mails aus der Wärme freuen.

Noch 15 Monate wird Frau Stüwe in der  Station "Neumayer"  arbeiten. Wie es in der Umgebung der Station aussieht, ist über eine  Webcam  verfolgen.

Weitere Infos:  Antarktisforschung des AWI .

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MB an hessische Sozialministerin: Arbeitszeitgesetz in Krankenhäusern umsetzen!

Der MB hat Frau Staatsministerin Marlies Mosiek-Urbahn, hessisches Sozialministerium, gebeten, für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes in den hessischen Krankenhäusern Sorge zu tragen.

"In vielen Krankenhäusern wird die werktägliche zulässige Arbeitszeit überschritten, die Ruhezeiten werden nicht eingehalten und die in § 16 Abs. 2 des ArbZG geforderte Dokumentationspflicht der Mehrarbeit wird selten beachtet. Nach unseren Erfahrungen leisten die in den Krankenhäusern beschäftigten Ärztinnen und Ärzte in erheblichem Maße Mehrarbeit, die weder aufgezeichnet noch bezahlt wird.

Die Übergangsvorschriften haben den Krankenhäusern nach dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes im Jahre 1994 bis zum 1. Januar 1996 die Möglichkeit zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes gegeben."

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E-Mail aus der Antarktis

Für MB-Mitglied Dr. Ulla Stüwe ist weiße Weihnachten sicher

Das langjährige Mitglied im Vorstand des Landesverbandes ist Leiterin und medizinische Betreuerin der Antarktis-Expedition 1999/2000 sowie des Überwinterungsteams 2000/2002 des  Alfred-Wegner-Instituts  für Polar- und Meeresforschung geworden. Hier ihre erste E-Mail aus der Antarktis:

Inzwischen bin ich schon beinahe 50 Std. in der Antarktis und habe schon eine Fingerschnittwunde bei ausreichendem Tetanusschutz versorgt. Der Patient lebt noch!

Bislang habe ich hier kein Mobbing, keine Gehaltsprobleme und keine Diskussionen über das Weihnachtsgeld führen müssen. Das finde ich hoechst angenehm!

Im  attach mein erster Bericht!

Herzliche Grüße und weiße Weihnachten, die ich SICHER habe!

Während der gesamten Zeit der Expedition ist eine Kommunikation mit Frau Stüwe über das Internet möglich:  ustuewe@awi-bremerhaven.de. Sie wird sich sicher über E-Mails aus der Wärme freuen.

16 Monate wird Frau Stüwe in der  Station "Neumayer"  arbeiten. Wie es in der Umgebung der Station aussieht, ist über eine  Webcam  verfolgen.

Weitere Infos:  Antarktisforschung des AWI .

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MB-Mitglied Dr. Heinz Neun Mobbingbeauftragter der Landesärztekammer Hessen

Im neuen Mobbingbeauftragten der LÄK Hessen vereinigen sich eine große persönliche Kompetenz mit einer langjährigen Erfahrung aus der Mitarbeit im Vorstand des Landesverbandes Hessen des Marburger Bundes. Damit ist die Kontinuität der Arbeit sichergestellt, nachdem unser Mitglied Frau Stüwe eine  neue Aufgabe in der Antarktis übernommen hatte. Wenn Sie sich direkt an Herrn Neun wenden wollen: Ludwig Braun Str. 25, 36251 Bad Hersfeld.

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Weihnachtsgeld 1999 selbstverständlich?

Im Bereich des BAT und der AVR Caritas und Diakonie ist das Weihnachtsgeld (Zuwendung) für 1999 noch einmal gesichert, obwohl die Arbeitgeber bekanntlich Kürzungen auch bei diesen Zahlungen wollten. Die Zuwendung beträgt 89,62 % der Urlaubsvergütung. Viele sehen diese Zahlung als Selbstverständlichkeit an. Weihnachtsgeld gibt es aber nur, weil es Tarifverträge, ausgehandelt zwischen Gewerkschaften (incl. MARBURGER BUND) und Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes gibt. Damit auch in Zukunft das Weihnachtsgeld und die Tarifverträge gesichert werden, brauchen wir auch weiterhin die Unterstützung durch die Mitgliedschaft der angestellten Ärztinnen und Ärzte im Marburger Bund.

Sie wollen  Mitglied werden?

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Warum wir gegen die "Gesundheitsreform" sind

Über den Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden vor der Hauptversammlung des Landesverbandes am 20.10.99

Vor dem Hintergrund zahlloser unbezahlter ärztlicher Überstunden und Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes im Krankenhaus seien die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen eine besondere Zumutung für die Krankenhausärzte, betonte Dr. Wönne. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Äußerungen des Vorsitzenden der LDÄÄ ("Liste der demokratischen Ärztinnen und Ärzte"), Dr. Beck, in der Zeitschrift Mabuse, der das Gesetz vorbehaltlos begrüßt hatte. Die LDÄÄ stelle sich damit kurzsichtig und eindeutig gegen die Krankenhausbediensteten, offenbar aus Loyalität gegenüber einigen ihrer Mitglieder, die wesentliche Teile des Gesetzes zu verantworten hätten. Die Ausbeutung im Krankenhaus müsse aber ein Ende haben!

Es seien vor allem 3 gesetzliche Regelungen der Gesundheitsreform 2000, die inakzeptabel wären:

  1. Im § 6 Abs. 3, Satz 3 der Bundespflegesatzverordung werde festgeschrieben, dass die Krankenhausbudgets von den Krankenkassen nur um 1/3 der gegenüber dem Vorjahr vereinbarten Tariferhöhungen ausgeglichen werden dürfen. Die Krankenhäuser blieben damit auf 2/3 der Kosten einer Lohn- und Gehaltserhöhung sitzen und müssten diese irgendwo einsparen. Diese Regelung gelte im öffentlichen Dienst nur für die Krankenhäuser! Der Bundesinnenminister, der im März 99 eine Tariferhöhung von ca. 3,1% mit DAG, ÖTV und MB vereinbart hatte, konnte davon ausgehen, dass 2/3 der Erhöhung von den Bediensteten der Krankenhäuser selbst aufgebracht werden müssten. Das sei eine unerhörte Dreistigkeit und eine Aushebelung der Tarifautonomie! Der MB könne das nicht hinnehmen!
  2. Das Einnahme-orientierte Globalbudget: Hier werde festgelegt, dass die Ausgaben im Gesundheitswesen fest an die Einnahmen gekoppelt werden. Niedergelassene und Krankenhäuser müssten sich den "Kuchen" teilen. Dabei solle der sektorale Anteil für die Krankenhäuser auf Landesebene von den Krankenkassen festgelegt werden. Auch wenn es ökonomisch notwendig erscheine, die Kosten des Gesundheitswesens besser als bislang zu kontrollieren, könne der Orientierungspunkt nicht die Einnahmen sein, die z.B. bei steigender Arbeitslosigkeit rückläufig sein müssten. Das werde automatisch zu einer Rationierung von Gesundheitsleistungen führen. Der MB könne das nicht akzeptieren!
  3. Die monistische statt der bisherigen dualen Finanzierung der Krankenhäuser durch Länder und Krankenkassen führe zum Rückzug der Länder aus der Krankenhausplanung: Hier werde festgelegt, dass allein die Krankenkassen, unterstützt von ihrem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), das Sagen hätten. Planung, Erhalt und Neubau von Krankenhäusern lägen dann allein in der Hand der Kassen und der dort Versicherten. Der MB sei jedoch der Auffassung, dass Unterhalt, Planung und Bau von Krankenhäusern Teil der Daseinsvorsorge für die Gesamtgesellschaft seien und nicht eine Aufgabe der Krankenkassen allein. Wegen der Konkurrenz der Kassen untereinander dürfte die Gefahr bestehen, dass der Beitragssatz der Gesunden zum Maßstab für deren Bereitschaft zur Finanzierung der Krankenhäuser werde. Aus der Krankenkasse werde eine Gesundenkasse!

Es gäbe berechtigte Kritik an unserem Gesundheitswesen, u.a. an der ungerechten Verteilung der Mittel im Bereich der niedergelassenen Ärzte. Es gäbe Verschwendung von Ressourcen - auch im Krankenhaus - sowie eine medizinisch ungerechtfertigte Leistungsvermehrung. Das Gesetz sei aber völlig ungeeignet diese Probleme anzugehen. Statt dessen werde - schon durch das "Solidaritätsstärkungsgesetz" vom Dezember 98 - eine Entsolidarisierung mit den Patienten bewirkt. Diese Politik sei unsozial, arbeitnehmerfeindlich und gefährde schon heute, erst recht aber mittelfristig, die Qualität der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.

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Studentische Mitglieder des Landesverbandes Hessen gehen gut abgesichert in die Auslandsfamulatur

Wer eine Famulatur im Ausland beginnt, hat eine gute Entscheidung getroffen und liegt im Trend der Zeit. Sie bringt viele neue Erfahrungen und steigert gleichzeitig die beruflichen Chancen. Gerade bei Aufenthalten in Ländern wie England, Südafrika oder den USA ist es wichtig, im Krankheitsfall ausreichend geschützt zu sein. Die neue Auslandskrankenversicherung F.A.M.A.U.S. der Vereinten Krankenversicherung AG in Zusammenarbeit mit dem MARBURGER BUND Landesverband Hessen löst dieses Problem. Sie sorgt für umfassenden und zuverlässigen Schutz beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus. Im Ernstfall werden auch die Kosten für einen Rücktransport übernommen. Einen besonderen Pluspunkt gibt es für alle Studenten im MARBURGER BUND Landesverband Hessen: Sie erhalten diese Leistungen exklusiv mit Ihrer Mitgliedschaft. Der MARBURGER BUND Hessen übernimmt für sie den Beitrag!

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MB-Mitglied Dr. Ursula Stüwe im ewigen Eis

Das langjährige Mitglied im Vorstand des Landesverbandes, Mitglied des Präsidiums, Mobbing-Beauftragte und Vorsitzende des Ausschusses Weiterbildung der LÄK Hessen, hat Ihre Ämter zur Verfügung gestellt. Grund: Sie ist Leiterin und medizinische Betreuerin der Antarktis-Expedition 1999/2000 sowie des Überwinterungsteams 2000/2002 des  Alfred-Wegner-Instituts  für Polar- und Meeresforschung geworden.

Ihre Tätigkeit im Rahmen der  Antarktisforschung des AWI  beginnt mit einem Vorbereitungstraining in den Alpen.

16 Monate wird sie in der  Station "Neumayer"  arbeiten. Wie es in der Umgebung der Station aussieht, ist über eine  Webcam  verfolgen. Während der gesamten Zeit ist eine Kommunikation mit Frau Stüwe über das Internet möglich:  ustuewe@awi-bremerhaven.de. Sie wird sich sicher über E-Mails aus der Wärme freuen.

Aus dem Landesverband begleiten sie die besten Wünsche. Wir hoffen auf interessante Berichte und Bilder.

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Bündnis Gesundheit Hessen 2000 fordert Stopp der Gesundheitsreform

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das «Bündnis Gesundheit Hessen 2000» hat die Bundesregierung aufgefordert, die Gesundheitsreform zurückzuziehen und völlig neu zu überarbeiten. Der Gesetzentwurf sei «unehrlich, unsolide, unmoralisch» und so schlecht, dass sich Reparaturversuche nicht lohnten, sagte der Präsident der Landesärztekammer, Alfred Möhrle, am Dienstag in Frankfurt. Die Bundesregierung halte trotz besseren Wissens an ihren Planungen fest und ignoriere die Notwendigkeit der Versorgung der Bevölkerung, ergänzte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV), Jürgen Bausch. «Der Gesetzentwurf ist absolut ungenießbar.»

In dem Bündnis haben sich nach Bundes-Vorbild rund 20 Verbände und Körperschaften des Gesundheitswesens zusammengeschlossen, «um damit geschlossenen Widerstand der Gesundheitsberufe gegen das Gesetzeswerk zu leisten». Sie vertreten nach eigenen Angaben etwa 340 000 Beschäftigte. Mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung hat das Bündnis am 8. September 1999 mit ca. 1000 Demonstranten auf dem Dernschen Gelände in Wiesbaden seinem landesweiten Protest unterstrichen. Dabei hat auch Sozialministerin Marlies Mosiek- Urbahn (CDU) gesprochen. (aktualisiert - der Webmaster)

«Noch nie hat sich gegen einen Gesetzentwurf im Gesundheitswesen ein so geschlossener Widerstand formiert», betonte Möhrle. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegeberufe, Arzthelferinnen, Physiotherapeuten und andere Beschäftigte des Gesundheitswesens seien sich einig, dass die Qualität des Gesundheitssystems und die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr seien. Tausende von Arbeitsplätzen der mit bundesweit 4,2 Millionen Beschäftigten größten Branche seien zudem bedroht.

Als Beispiele für die Kritik an dem Gesetzentwurf nannte Möhrle «den Versuch, die gesamten Ausgaben des Gesundheitswesens in ein Globalbudget zu pressen», ohne Rücksicht auf den Versorgungsbedarf der Bevölkerung, den Fortschritt der Medizin und die Zunahme alter Menschen sowie Patienten aus der Dritten Welt. «Die wirklich Bedürftigen sind die wahren Verlierer dieses Gesetzes.» Behauptungen, es gehe um eine Verteilungsfrage wies er als falsch zurück.

Das Bündnis befürchtet einen Machtzuwachs der Krankenkassen und eine Entwicklung des Medizinischen Dienstes zu einer Art staatlichen Gesundheitspolizei. «Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten ist durch die Datensammlungen in höchster Gefahr», betonte Möhrle. Die Verpflichtung zur Weitergabe von Daten bringe zudem eine Überbürokratisierung mit sich, die auf Kosten der Zeit für die Patientenbehandlung gehe. Weil die Gefahr steigender Krankheitshäufigkeiten voll auf die Leistungserbringer abgewälzt werde, drohten die Krankenkassen im Wettbewerb um junge und gesunde Mitglieder den ursprünglichen Sinn einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung zu verlieren.

Problematisch sei auch ein Rückgang der Krankenhausbetten und die Konzentration der Krankenhäuser auf günstige Leistungen. «Der Gesetzentwurf ist unmoralisch, denn er verknüpft die Pflicht des Arztes, seinen Patienten bestmöglich zu behandeln, mit der Bedrohung durch persönliche Einkommensverluste.»

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TARIFAUTONOMIE IN GEFAHR

Staatliche "Lohnleitlinien" per Gesetz geplant!

Die Bundesregierung will das Beamtenrecht nutzen, um die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zu diktieren.

Bisher folgten die Anpassungen für die Beamtinnen und Beamten den Tarifrunden im öffentlichen Dienst. Jetzt soll erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die Beamtenbesoldung vor den Tarifverhandlungen gesetzlich geregelt werden. Das stellt einen bis heute einmaligen Angriff auf die Tarifautonomie dar.

Dazu plant die Regierung, die Einkommen der Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2000 und 2001 per Gesetz in Höhe des Inflationsausgleichs fest- zuschreiben. Sie geht dabei von einer Besoldungserhöhung von 0,7 % im Jahr 2000 und von 1,6 % im Jahr 2001 aus (jeweils abzüglich 0,2 % für die Versorgungsrücklage). Darum geht es ihr aber nur vordergründig. Eigentliches Ziel ist es, den Verhandlungsspielraum der Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf den Teuerungsausgleich zu beschränken, um die Einkommensentwicklung zu begrenzen. Damit werden faktisch staatliche Lohnleitlinien vorgegeben.

Die Pläne der Bundesregierung gefährden auch die bevorstehenden Verhandlungen über die Anpassung der Vergütungen im Tarif Ost an das Westniveau. Für einen Angleich der Ost- an die Westvergütungen fehlt es dann an der materiellen Grundlage.

Der Marburger Bund fordert daher:

V.i.S.d.P. RA Udo Rein, Geschäftsführer MB Hessen

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"Bündnis Gesundheit Hessen 2000" gegründet

Auch in Hessen hat sich ein Bündnis gegen die Gesundheitsreform 2000 konstituiert. An dem Bündnis beteiligen sich bisher 18 Körperschaften, Institutionen und Verbände des Gesundheitswesens (u.a. Berufsverbände für Pflegeberufe, Arzthelferinnen, Apotheker, Hebammen, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die Landesärztekammer und der MB Landesverband Hessen).

Die Bündnispartner haben sich zum Ziel gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger in die kritische Auseinandersetzung mit der geplanten Gesundheitsstrukturreform 2000 mit einzubeziehen. Die Mitglieder des Bündnisses wollen sich dafür einsetzen, dass sich die Hessischen Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf qualifizierte medizinische Behandlung, Arzneimittelversorgung, Betreuung und Pflege verlassen können. Die Gesundheitsreform sieht keinerlei Lösungen für die Beseitigung des Personalmangels im ärztlichen Bereich vor, sagte PD Dr. med. Roland Wönne, Vorsitzender des MB Landesverbandes Hessen. Der MB wendet sich besonders gegen die hohe Arbeitsbelastung der im Krankenhaus beschäftigten Ärztinnen und Ärzte und die Aushebelung der Tarifhoheit durch die Bundespflegesatzverordnung, wonach die finanziellen Mehrbelastungen der Kliniken durch die Tarifsteigerung nicht in voller Höhe ausgeglichen werden.

Die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Krankenhäuser sind fatal: Allein durch die geplante Übernahme der durch die Länder aus Steuergeldern finanzierten Investitions- und Erhaltungskosten durch die Krankenkassen (Monistik) werden dem Krankenhausbereich mittelfristig ca. 4 Milliarden DM jährlich entzogen. Bereits 1999 fehlen jedoch den Krankenhäusern mehr als 1,5 Milliarden DM und 18.000 Arbeitsplätze sind gefährdet.

In der Vergangenheit ist der Arbeitsdruck auf alle Beschäftigten immer größer geworden. Die Leistungsdichte hat zugenommen, so dass schon heute kaum noch Zeit bleibt für Zuwendung und Gespräch - weder im ärztlichen noch im pflegerischen Bereich. Schon jetzt werden Millionen von nicht abgegoltenen Überstunden geleistet. Erschöpfte und durch Dauerdienste ausgelaugte Ärztinnen und Ärzte sind ein Risiko für die Patienten.

Diese Entwicklung wird noch verschlimmert werden, was letztlich alle Patienten und Beitragszahler treffen wird. Die Budgets sollen nicht stärker steigen als die Einnahmen der Krankenkassen. Bei anhaltender Massenarbeitslosigkeit liegen die Einnahmesteigerungen regelmäßig unterhalb der tariflichen Personalkostensteigerung. Bei einem Personalkostenanteil von fast 70 Prozent ist damit Arbeitsplatzvernichtung in den Krankenhäusern vorprogrammiert.

Die Qualität der Gesundheitsversorgung ist gefährdet.

Der MB wendet sich besonders gegen die hohe Arbeitsbelastung der im Krankenhaus beschäftigten Ärztinnen und Ärzte und die Aushebelung der Tarifhoheit durch die Bundespflegesatzverordnung, wonach die finanziellen Mehrbelastungen der Kliniken durch die Tarifsteigerung nicht in voller Höhe ausgeglichen werden.

 

Unsere Forderungen:

Wir protestieren

 

Wir kämpfen

   

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Der Patient als Kunde?

Zunehmend werden wir in allen Medien mit dem Begriff des "Kunden"' im Zusammenhang mit der Medizin und ihren Institutionen konfrontiert. Man will uns Ärztinnen und Ärzten verdeutlichen, daß unsere "Patienten" "Kunden" seien im Sinne einer Dienstleistung. Auffälligerweise benutzen besonders die Menschen, die mit Patienten selten direkten Kontakt haben, den Begriff des "Kunden" am häufigsten - sie verwalten diesen als "Fallpauschalen, Sonderentgelte, Fallzahlen, Belegungs-Statistiken". Diese Begriffe bauen sich auf Ziffern auf, die ihnen Ärztinnen und Ärzte über die Diagnoseverschlüsselung nach ICD - meist mit schlechtem Gewissen - geliefert haben. Dabei ist den Ärzten klar, daß wir unseren Patienten Unrecht tun, wenn wir sie in ein Schema pressen, wie es von uns gesetzlich verlangt wird. Wir jedoch behandeln Individuen - Menschen, mit all ihren persönlichen Sorgen und Problemen. Sie begegnen uns in aller Regel mit einem immens großen Vertrauensvorschuß, den man in keinem anderen Beruf von seinen "Kunden" erwarten kann. Der Patient, insbesondere ein Notfallpatient mit einem besonders hohen Leidensdruck, ist wesentlich intensiver auf die Fürsorge, Zuwendung und ärztliche Kunst angewiesen, als dies ein "Kunde' jemals sein kann. Folgerichtig hat das Patienten-Arzt-Verhältnis seit jeher eine herausragende Bedeutung, die sich auf Vertrauen, Verschwiegenheit und spezifische ärztliche Kompetenz begründen.

Wenn unsere Patienten wirklich "nur Kunden' wären, wären ja auch wir Ärzte "Kundendienstleister". Der Begriff "Kundendienst' beinhaltet, daß es sich dabei um Leistungen handelt, die der Händler vor oder noch dem Kauf, bzw. kaufbegleitend erbringt. Dabei kann es sich sowohl um Dienstleistungen als auch um Sachleistungen handeln, die offeriert werden, um die Hauptleistung zu fördern. Das ist bei der Behandlung von Patienten nicht möglich. Nicht zuletzt beschreibt auch die Bundesärzteordnung, daß der ärztliche Beruf ein "Freier Beruf" und kein "Gewerbe" sei.

Die Ärzte haben - nicht ohne Grund - in ihren Berufsordnungen verankert, daß. sie nicht werben dürfen, daß sie keine Werbegeschenke entgegennehmen dürfen und sich somit auch durch diese Tatsache erheblich von eigentlichen "Kundendienstleistern" unterscheiden. Sie werden weiterhin den interkollegialen Kontakt per Telefon und/oder anhand von Arztbriefen pflegen, aber den niedergelassenen Kollegen keine Werbegeschenke zukommen lassen oder selber entgegen nehmen. Damit würden sich Ärztinnen und Ärzte dem Verdacht der Bestechlichkeit aussetzen.

Lediglich ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, gleich welcher Berufsgruppe sie angehören, können als Kunden oder - einfacher noch: als Mitmenschen angesehen werden. Dann möchten aber auch die Ärztinnen und Ärzte als solche behandelt werden.

Fazit: Patienten und Kunden unterscheiden sich ganz erheblich und das ist auch gut so!

Leserbrief aus: DIE KLINIK 6/98

von  Dr. Ursula Stüwe, Ärztin für Chirurgie
Zu dieser Zeit tätig in den HSK und Mitglied des Aufsichtsrates der HSK" ,

Mitglied des Präsidiums der Landesärztekammer Hessen

Zur Zeit in der Antarktis

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Hessisches Bildungsurlaubsgesetz novelliert

Nach fast zweijähriger Diskussion hat der Hessische Landtag am 07. Juli 1998 das Bildungsurlaubsgesetz geändert. Kernpunkte der Änderung, die am 1.01.1999 in Kraft getreten ist, sind:

Weitere Informationen erhalten Sie in der MB FarbenGeschäftsstelle.
Infos zum Bildungsurlaub in Hessen: WWWhttp://www.sozialnetz-hessen.de/bu/home.asp

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Knechte in Weiß

Wer noch nicht weiß, wie Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus ausgebeutet werden, erfuhr es in der WOCHE. Nr. 6 vom 5.02.99, S. 29 (Autorin: Martina Keller)

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Nordhessen:
Kostendruck erzwingt Zusammenschluss kirchlicher Krankenhäuser

Sieben kirchliche Krankenhäuser in Nordhessen mit zusammen etwa 850 Betten wollen sich bis zum Jahresende zu einem Klinikverbund zusammenschließen. Das teilte der Landespfarrer für Diakonie der evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Slenczka, mit. Es handelt sich um:

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Hessisches Personalvertretungsgesetz ist zum Skelett abgemagert

Gravierende Auswirkungen auf Personalratsarbeit

Die neue hessische Landesregierung hat es geschafft: Der Landtag hat Ende Juni das "Gesetz zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung" verabschiedet, mit dem das hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) und das hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) novelliert worden sind.

Mit den zum 1.8.1999 in Kraft getretenen Änderungen will die Landesregierung ihrer Sicht nach "zum Teil überzogene Beteiligungsrechte der Personalvertretungen und aufwendige Verfahrensregelungen" minimieren, da sie "Hemmnisse für eine effiziente, bürgerorientierte und zeitnahe Aufgabenerledigung" seien. Das neue Gesetz wird gravierende Auswirkungen insbesondere auf Stellung und Arbeit der Personalräte in den hessischen Kliniken haben.

Einschnitte hat die christlich-liberale Koalition bei der Größe der Personalräte durchgesetzt. Die Staffelung der örtlichen Personalräte ist dergestalt geändert worden, dass künftig auf 5 bis 15 Wahlberechtigte ein Personalratsmitglied entfällt, während dies nach alter Regelung bereits bei 5 bis 10 Wahlberechtigten der Fall war. Auch bei der Freistellung von Personalräten bringt die Novelle Verschlechterungen mit sich. Zwar erfolgt eine Freistellung jetzt bereits bei einer Anzahl von 7 Personalratsmitgliedern (vorher 9), jedoch wird das Personalratsmitglied nur noch einen halben Tag freigestellt. Auch die Freistellung von zwei Personalratsmitgliedern ab einer Personalratsmitgliederzahl von 13 (vorher 15) erweist sich bei näherer Betrachtung als Nachteil, denn die Freistellung von zwei Personalratsmitgliedern bildet zukünftig die Obergrenze für Freistellungen. Nach der alten Regelung hingegen konnten bis zu vier Personalräte freigestellt werden.

Nur noch Mitwirkung des Personalrates und nicht mehr Mitbestimmung sieht das Gesetz bei Verwaltungsanordnungen für die innerdienstlichen, sozialen und personellen Angelegenheiten der Beschäftigten vor.

Initiativrechte beschnitten

Beschnitten wurden die Initiativrechte der Personalräte. Während der Personalrat bisher in allen Angelegenheiten, die seiner Mitbestimmung unterliegen, Maßnahmen beantragen konnte, gilt dies nach der Neufassung nur noch für soziale und personelle Angelegenheiten, die der Gesamtheit der Beschäftigten der Dienststelle dienen.

Zu einem zahnlosen Instrument ist auch das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle geworden. Wurde diese bisher bei Streitigkeiten angerufen, gilt dies in großen Bereichen der Mitbestimmung in sozialen (z. B. bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) und bei allen personellen Einzelmaßnahmen nicht mehr. Ihr Beschluss besitzt nur noch den "Charakter einer Empfehlung an die oberste Dienstbehörde". Die Landesregierung hat sich in der Novellierung aber auch in den übrigen Fällen, in denen die Entscheidung der Einigungsstelle noch bindend ist, die Möglichkeit offen gelassen, diese aufzuheben, wenn "die Entscheidung im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwohl wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt ist".

Sowohl bei Beamten als auch bei Angestellten im öffentlichen Dienst gilt nun, dass personalwirtschaftliche Maßnahmen wie Umsetzungen bzw. Versetzungen zu einer anderen Dienststelle, die mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden sind, nur noch dann mitbestimmungspflichtig sind, wenn sie die Dauer von mehr als sechs Monaten (vorher: drei Monaten) überschreiten.

Als schwacher Trost bleibt, dass wenigstens die ursprünglich geplante Streichung der Mitbestimmungspflicht bei ordentlichen Kündigungen nicht erfolgt ist. Jedoch sind Kündigungen innerhalb der Probezeit, die bisher mitbestimmungspflichtig waren, nur noch anhörungspflichtig.

Die Mitbestimmung bei der "Einführung, Anwendung, Änderung von technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen", ist nur noch in den Fällen vorgeschrieben, bei denen es sich um eine wesentliche Änderung handelt.

Von Mitbestimmung zur Mitwirkung

In organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten wurde die Mitbestimmung in Mitwirkung umgewandelt. Als Beispiel seien die Einführung neuer Arbeitsmethoden, die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten und Vergabe oder Privatisierung von Arbeiten oder Aufgaben genannt. Die Mitwirkung bei allgemeinen Maßnahmen der Personalplanung und Lenkung wurde ganz gestrichen. Bei der Auswahl von Gutachtern, die die Dienststellenleitung beauftragen will, entfällt zukünftig die Mitbestimmung des Personalrates.

Die Landesregierung gibt vor, das HGIG zu einem "effektiven Instrument der Frauenpolitik zu entwickeln" und hat es dennoch verschlechtert, um es nach ihrer Ansicht von "dirigistischen und kostspieligen Vorschriften zu befreien".

Zunächst ist der Geltungsbereich des Gesetzes verkleinert worden. Galt es bisher bei mindestens 20 oder mehr Beschäftigten im Bereich des öffentlichen Dienstes oder einer Dienststelle, ist eine verbindliche Anwendung nun nur noch vorgeschrieben, wenn der Dienststelle mindestens 50 Beschäftigte angehören. Gleiches gilt bei der Aufstellung eines Frauenförderplans.

Eine Ausschlussfrist ist bei der Geltendmachung von Kosten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen anlässlich der Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen eingeführt worden. Die Kosten sind jetzt innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen.

Widersprüche der Frauenbeauftragten gegen Maßnahmen, bei denen sie ein Beteiligungsrecht besitzen, sind nach der Neuregelung unverzüglich der Dienststellenleitung mitzuteilen. Bei der Ausübung ihres Widerspruchsrechts wurde eine ausdrückliche Begründungsverpflichtung eingefügt.

Eine Verbesserung ist, dass die Entscheidung der Dienststellenleitung jetzt innerhalb von drei Wochen erfolgen muss. Trifft die Dienststelle innerhalb der vorgegebenen Frist keine Entscheidung, wird bestimmt, dass dem Widerspruch der Frauenbeauftragten zu entsprechen ist. Hilft die Dienststelle dem Widerspruch nicht ab, so ist auf Antrag der Frauenbeauftragten das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle einzuholen.

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Erhebung "Erholung von der Arbeit" - Erholen Sie sich ausreichend?

Wie gleichen Sie Ihre Arbeitsanstrengungen in Ihrem anspruchsvollen Arztberuf mit vielen Überstunden und Schichtdiensten am besten aus? Gibt es Tage, an denen es Ihnen aufgrund von Überlastung nicht mehr gelingt, sich in der Freizeit zu erholen?

Darüber können Sie persönlich wertvolle Erkenntnisse gewinnen, wenn Sie an einer Fragebogen-Erhebung zur Erholung von der Arbeit im Rahmen eines psychologischen Forschungsprojekts der Universitäten Giessen und Konstanz unter der Leitung von Prof. Sabine Sonnentag teilnehmen.

Der Angelpunkt ist die Frage, ob bestimmte Grade von Gestresstheit und Anspannung nach der Arbeit zur Wahl bestimmter Freizeitaktivitäten führen und inwieweit die gewählte Erholungsart bis zum Schlafengehen ein verringertes Anspannungsgefühl bewirkt.

Die Fragebögen sind über fünf Tage auszufüllen. Pro Tag kostet das Ausfüllen eines Fragebogens etwa zehn Minuten. Im ersten Bogen sind viele Fragen zur Arbeit enthalten, die dazu dienen, den Einfluss der Erwerbsarbeit auf die Art der Erholungsaktivitäten zu messen. Bei der Auswertung der Fragebögen bleibt Ihre Anonymität gewahrt.


   

Personalrat im neuen Jahrtausend

In den öffentlichen Krankenhäusern in Hessen stehen im Frühjahr 2000 wieder Personalratswahlen an. Trotz der beschriebenen Änderungen im Hessischen Personalvertretungsgesetz verbleiben den Personalräten immer noch Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern mitzugestalten.

Gerade in Zeiten zunehmender Privatisierungen, Rechtsformänderungen und Vergabe bestimmter Aufgaben an Fremdfirmen ist es ganz besonders wichtig, dass die Personalräte die verbliebenen Rechte wahrnehmen.

Um in diesen Gremien auch die Interessen der Ärzteschaft vertreten zu können, ist es von großer Bedeutung, dass dort Ärztinnen und Ärzte an der Arbeit teilnehmen. Jeder Interessierte sollte sich daher schon frühzeitig Gedanken darüber machen, ob eine Kandidatur für ihn in Frage kommt. Innerhalb der Ärzteschaft sollte darüber hinaus geklärt werden, ob die Kandidaten eine eigene Wahlliste Marburger Bund bilden oder ob eine Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen bzw. Gewerkschaften angestrebt wird. So haben beispielsweise die Gewerkschaften DAG und ÖTV eine gemeinsame Aufstellung der Listen bereits beschlossen.

Unterstützung in diesen Fragen bietet die Geschäftsstelle des Landesverbandes an.

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Globalbudget als unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie

Die Hauptversammlung des Marburger Bundes, Landesverband Hessen, möge beschließen:
Der Marburger Bund, Landesverband Hessen, lehnt die aus dem Gesetzentwurf zur GKV-Gesundheitsreform 2000 resultierende ausnahmslose Begrenzung der Personalkostenentwicklung in den Krankenhäusern auf die Veränderung der Grundlohnsumme als unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie ab.

Mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 soll die nach bisheriger Rechtslage wenigstens noch zu einem Drittel mögliche Berücksichtigung von Tarifsteigerungen, die über der Veränderung der Grundlohnsumme liegen, abgeschafft werden. Damit wird den Verhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden des öffentlichen Dienstes hinsichtlich der jährlichen Gehaltstarifverhandlungen de facto die Grundlohnsummenentwicklung des Vorjahres als fixe Obergrenze gesetzt. Dies kann nicht hingenommen werden.

Der Gesetzentwurf ist daher jedenfalls dahingehend zu ändern, dass die Veränderung des landesweiten Gesamtbetrages für die Vergütung der Krankenhausleistungen nach § 17b Abs. 1 KHG (neue Fassung) dann höher auszufallen hat als die Grundlohnsummenveränderung, wenn die Personalkosten der Krankenhäuser aufgrund von Tarifabschlüssen stärker als diese steigen. Entsprechendes ist für das mit dem einzelnen Krankenhaus zu vereinbarende Erlösbudget nach § 12 BPflVO (neue Fassung) vorzusehen.

Am 6.11.99 von der 96. Hauptversammlung des MB Bundesverbandes in Köln als  Beschluss Nr. 2 übernommen.

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Persönliche Eignung bei Erteilung der Befugnis zur Weiterbildung

Die Hauptversammlung des Marburger Bundes, Landesverband Hessen, möge beschließen:
Der Marburger Bund, Landesverband Hessen, fordert die Landesärztekammer Hessen auf, den § 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte und den Beschluss IV-27 "persönliche Eignung bei Befugniserteilung" des 101. Deutschen Ärztetages umzusetzen.

Der Beschluss IV-27 lautet:

"Der 101. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern auf, bei der Befugniserteilung zur Weiterbildung in Universitätskliniken, Krankenhäusern und Praxen die "persönliche Eignung" ebenso hoch zu bewerten, wie die "fachliche Kompetenz".

Kriterien "persönliche Eignung" sind unter anderem:

Auf § 29 der Berufsordnung (Kollegiale Zusammenarbeit) wird ausdrücklich verwiesen.

Die Vollzeitbeschäftigung von Angestellten Ärztinnen und Ärzten auf Teilzeitstellen und der Missbrauch der Weiterbildungsbefugnis zur persönlichen Gewinnerzielung (z.B. Weiterbildung gegen Entgelt) sind ebenfalls mit der "persönlichen Eignung " des Weiterbilders unvereinbar. Zur "persönlichen Eignung" gehört auch, dass der Weiterbilder eine zeitlich und inhaltlich strukturierte Weiterbildung gewährt.

Am 6.11.99 von der 96. Hauptversammlung des MB Bundesverbandes in Köln als  Beschluss Nr. 17 übernommen.

 

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Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum in die Honorarbeteiligung

Die Hauptversammlung des Marburger Bundes, Landesverband Hessen, möge beschließen:
Der Marburger Bund, Landesverband Hessen, fordert den Landesgesetzgeber auf, § 14 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Krankenhausgesetzes dahingehend zu ändern, dass auch Ärztinnen und Ärzte im Praktikum an Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen beteiligt werden.

Das Gesetz schließt bisher eine Beteiligung dieser Beschäftigtengruppe aus, ermöglicht aber gleichzeitig eine Honorarbeteiligung für nichtärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das stellt eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der Ärztinnen und Ärzte im Praktikum dar, für die keine sachliche Rechtfertigung besteht.

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Keine Verlängerung des Beschäftigungsförderungsgesetzes

Die Hauptversammlung des Marburger Bundes, Landesverband Hessen, möge beschließen:
Der Marburger Bund, Landesverband Hessen, fordert den Bundesgesetzgeber auf, § 1 Abs.1-4 des Gesetzes über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungsförderungsgesetz) nicht über den 31. Dezember 2000 hinaus zu verlängern.

Der im Jahre 1985 ursprünglich verfolgte Gesetzeszweck, Anreize zur Neueinstellung von Arbeitnehmern zu geben, ist nicht erreicht worden. Nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 war eine einmalige Befristung bis zu 18 Monaten ohne sachlichen Grund möglich, wenn der Arbeitnehmer neu eingestellt wurde. Die letzte Änderung des Gesetzes im Jahre 1996 verzichtete auf das Erfordernis der Neueinstellung und gestattet nun eine Höchstdauer der Befristung bis zu zwei Jahren.

Das Gesetz hat nur dazu geführt, dass die bereits bestehende Möglichkeit der Vereinbarung einer Probezeit faktisch auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden kann und der Kündigungsschutz umgangen wird.

Mit dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (Weiterbildungsbefristungsgesetz) existiert bereits eine Befristungsregelung, die eine zeitliche Begrenzung der Dauer von Arbeitsverhältnissen mit Ärzten in der Weiterbildung ermöglicht.

Der ärztliche Nachwuchs wird durch eine Befristungsmöglichkeit ohne sachlichen Grund, wie sie durch das Beschäftigungsförderungsgesetz ermöglicht wird, noch zusätzlich unter Druck gesetzt und das Weiterbildungsbefristungsgesetz wird umgangen.

Am 6.11.99 von der 96. Hauptversammlung des MB Bundesverbandes in Köln als  Beschluss Nr. 8 übernommen.

 

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www.mbhessen.de/aktuell/histor99.htm
Stand: 04.01.2000 Verantwortlich:
 Prof. Dr. H. Kuni