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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

Landesverband Hessen

 

 

Bezirksverband Gießen:
Anträge an die Hauptversammlung des mb hessen am 15.10.03

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Leistungsgerechte Bezahlung ärztlicher Arbeit

Die Hauptversammlung 2003 des mb hessen möge beschliessen:
Der mb soll sich sowohl öffentlich wie auch in den geeigneten Tarifkommissionen für eine leistungsgerechte Bezahlung von ärztlicher Arbeit einsetzen.

Begründung

Der in der Öffentlichkeit wahrgenommene "Nachwuchsmangel" an Ärzten resultiert u.a. aus einer nicht leistungsgerechten Bezahlung in Kombination mit Arbeitszeitbelastungen, die oft gegen geltendes Gesetz verstoßen. Nach dem EuGH-Urteil muss die Debatte genutzt werden um hier, wie in anderen belasteten Berufen auch, zu einer adäquaten Entlohnung (Ansatz: Grundvergütung) für geleistete Arbeit zu kommen.

 

Übersicht
 

Uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des ärztlichen Berufs ab 1.10.04

Die Hauptversammlung 2003 des mb hessen möge beschliessen:
Der mb wird aufgefordert, sich in allen Gremien für ein uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des ärztlichen Berufes einzusetzen für alle, die zum 1.10.2004 ärztlich tätig sind.

Begründung

Es ist geplant, Studierenden, die ihr 3. Staatsexamen nach dem 1.10.2004 erfolgreich ablegen, eine uneingeschränkte Approbation zu verleihen. Hierdurch würden Studierende mit derselben Qualifikation(!), aber einem vorherigen Prüfungstermin stark benachteiligt. Da zu erwarten ist, dass die Studierenden auf die geplante Regelung reagieren werden, könnte man es ihnen nicht verdenken, wenn Sie kein Examen im Frühjahr 2004 ablegen, sondern einfach ein Semester abwarten...
Dieser Antrag würden außerdem einen Vorstandsbeschluss von der Basis unterstützen.

 

Übersicht
 

Protest gegen die Sparpläne der Landesregierung beim Personal des Öffentlichen Dienstes

Die Hauptversammlung 2003 des mb hessen möge beschliessen:
Der mb hessen verwahrt sich auf das Schärfste gegen die beabsichtigten Sparpläne des Landes Hessen sowohl für Beamte wie auch gegen die geplante Angleichung der Angestellten im öffentlichen Dienst.

Begründung

Diese einseitigen Maßnahmen, nachdem der mb und die Gewerkschaften in den ganzen vorherigen Jahren unterdurchschnittliche Tarifverträge, eher zähneknirschend, akzeptiert haben, verstoßen gegen den bisher tariflich vereinbarten Konsens. Die bisher akzeptierten Opfer der vorherigen Tarifabschlüsse werden durch einen gut 11%igen Lohnverzicht (Mehrarbeit und Kürzung des Weihnachtsgeldes um ca. 25%) konterkariert und in keiner Weise durch Mehrarbeitsverteilung (Neueinstellungen, geschweige Stellensicherung) als Gegenleistung begründet. Es kann auch nicht sein, dass Herabstufungen des Landes Hessen in der Bonität durch Rating-Agenturen alleine auf dem Rücken der abhängig Beschäftigten ausgetragen werden.

 

Übersicht

www.mbhessen.de/aktuell/hv03bzgi.htm
19.09.2003 Verantwortlich:
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