Seit dem 1.10.05 ist der TVöD in Kraft, den ver.di mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) abgeschlossen hat und der nach Beurteilung des mb ein Hororrszenario für die Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern der VKA darstellt - es sei denn, sie sind Mitglieder im mb.
Der Marburger Bund hat den Abschluss des TVöD abgegelehnt, da er für die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus in der Regel massive Einkommensverluste bedeutet und deshalb von ihm als eine Bestrafung für die erbrachte Leistung angesehen wird. Der Marburger Bund hat die kommunalen Arbeitgeberverbände aufgefordert, einen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte abzuschließen. Auf das Arbeitsverhältnis von Mitgliedern des mb findet nach seiner Auffassung auch nach dem 1.10.2005 bis auf weiteres der BAT Anwendung.
Etwa 20% neue Mitglieder des mb hessen in den letzten Wochen können nicht irren: Sie alle haben nun die bessere Option. Was ist aber mit denen, die noch nicht mb-Mitglied geworden sind?
Nicht wenige werden nämlich erst jetzt nach dem 1.10.05 auf die massiven Nachteile aufmerksam, die der TVöD für sie bedeutet. Manche meinen, sie hätten (zum Beispiel durch Urlaubsabwesenheit) mit dem Oktoberbeginn einen entscheidenden Termin verpasst. Dies trifft nicht zu! Solange der BAT nicht gekündigt worden ist (und das ist er nicht), gilt er auch für die Ärztinnen und Ärzte, die erst nach dem 1.10.05 dem mb betreten. Noch ist die Türe zum BAT via mb also offen! Rechtzeitiger Beitritt in diesem Konfliktfall heisst, Beitritt vor einer Kündigung des BAT.
Daraus ergeben sich für die Ärztinnen und Ärzte an Krankenhäusern im Geltungsvereich des TVöD wichtige Konsequenzen:
An unsere Mitglieder appelieren wir:
Lassen Sie Ihre noch nicht im mb organisierten Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen, sondern informieren Sie sie umgehend über die massiven Benachteiligungen, denen sie jetzt ausgesetzt sind. Wenn sie jetzt dem mb beitreten, kann das auch Ihr Vorteil sein: Immer noch läuft beim mb hessen die Aktion "Mitglied wirbt Mitglied", die eine erfolgreiche Werbung mit 26 € belohnt. Erinnern Sie deshalb Ihre Kolleginnen und Kollegen, Sie als Werber in der Beitrittserklärung anzugeben.