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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

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mb hessen beteiligt sich an Sanierungstarifverhandlungen für das Klinikum Offenbach

Mitgliederversammlung vom 6.05.04 wählt Mitglieder der Verhandlungskommission

Die Mitgliederversammlung hat einstimmig mit nur einer Enthaltung beschlossen, dass sich der mb hessen gemeinsam mit ver.di an den Sanierungstarifverhandlungen für das Klinikum Offenbach mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Hessen beteiligen soll. Der erste Verhandlungstermin war am Montag, 24. Mai 2004, der nächste folgt am 9.Juni 2004.

Neben einem Arzt aus dem Klinikums ist der Geschäftsführer des Landesverbandes, Herr RA Rein, in der Verhandlungskommission.

Die Verhandlungsergebnisse werden in der gewählten Tarifkommission besprochen. Die Tarifkommission, in die sieben mb-Mitglieder aus allen Abteilungen gewählt wurden, sowie (satzungsgemäß) der Landesverbandsvorstand des mb hessen beschließen dann endgültig über Annahme oder Ablehnung eines Verhandlungsergebnisses.

Auf der mit über 50 Mitgliedern gut besuchten Versammlung wurde übereinstimmend festgestellt, dass "Sonderopfer" für Ärztinnen und Ärzte keine Zustimmung erhalten werden. Eine Notfall- bzw. Härtefallvereinbarung kann nach den Grundsätzen des mb nur für insolvenzfähige Betriebe getroffen werden. Da es sich beim Klinikum Offenbach um einen Eigenbetrieb handelt, ist die Insolvenzfähigkeit nicht gegeben. Gleichwohl können zur Sicherung der Mitgliedschaft des Klinikums im Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen oder zum Verbleib in kommunaler Trägerschaft tarifliche Sanierungsvereinbarungen getroffen werden, denn nach einem Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder dem Verkauf an einen privaten Träger wäre lediglich der Fortbestand des BAT auf dem Niveau zum Zeitpunkt der Änderung garantiert. Beispielsweise könnte jede Vertragsverlängerung zu Verschlechterungen im Arbeitsvertrag genutzt werden und Neueinstellungen erhielten andere Vertragsbedingungen.

Weitere Voraussetzungen für Vereinbarungen mit dem mb sind, dass es nicht zu dauerhaften Absenkungen des Tarifniveaus kommen darf und Arbeitsplatzgarantien gegeben werden müssen. Das vom Arbeitgeber auf 3,5 Mio. € bezifferte Einsparvolumen soll u. a. durch den Abbau übertariflicher Leistungen und Absenkungen der ZVK-Umlage erzielt werden.

In Offenbach gilt wie überall: Nur eine starke Gewerkschaft kann Ihre Interessen schützen. Werben Sie deshalb Ihre Kolleginnen und Kollegen für eine Mitgliedschaft im mb!

 

Übersicht

www.mbhessen.de/aktuell/mp04051.htm
08.06.2004 Verantwortlich: mb Farben Impressum mbhessen.de