Dr. Erwin Horndasch
Mitarbeitervertreterwahlen - für den Personalrat, den Betriebsrat, die Mitarbeitervertretung in kirchlichen Häusern, den Aufsichtsrat - in diesem und speziell im nächsten Jahr gibt es dazu bundesweit wieder zahlreiche Wahltermine. Gewerkschaften und berufspolitische Gruppierungen fordern dazu stets ihre Mitglieder auf, zu kandidieren. Auch der Marburger Bund macht hier keine Ausnahme. Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, lesen diese Aufforderungen und fragen sich, warum ausgerechnet Sie sich angesprochen fühlen sollen. Hier kommt die Antwort: Ausgehend von meinen Erfahrungen als Personalrat und Betriebsrat, möchte ich kurz die interessante Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung beschreiben.
Im Jahre 1994, ich war damals Assistenzarzt im 4. Weiterbildungsjahr an einem kleinen kommunalen Krankenhaus (200 Betten), habe ich beschlossen, für den Personalrat zu kandidieren. Meine persönliche Motivation damals war der Eindruck, dass die ärztlichen Belange in der Mitarbeitervertretung nicht angemessen vertreten wurden. Schon Anfang der 90er Jahre war klar, dass sich der Arbeitsplatz Krankenhaus für die Ärzteschaft zum Dauer- oder sogar Lebensarbeitsplatz entwickeln würde. Und wenn es um die arbeitsrechtlichen (Dienstzeiten, Arbeitszeitgesetz) und um die sonstigen mitbestimmungsrelevanten Belange geht, werden die ärztlichen Interessen immer noch am besten von Ärzten vertreten. So wurde ich 1994 Personalrat.
In der Folge habe ich es zusammen mit anderen Kollegen geschafft, für die Assistenzärzte bessere Arbeitszeiten durchzusetzen. Das Arbeitszeitgesetz wurde bei uns umgesetzt. Durch Umstrukturierungen konnten wir neue Arztstellen schaffen. Diese Erfolge wären ohne das Gremium Personalrat schwer möglich gewesen.
Zusätzliche Hilfe bekommt man natürlich auch von seiner Gewerkschaft, dem Marburger Bund. Um die angebotenen Seminare besuchen zu können, benötigte ich zwar jeweils einen sog. Entsendungsbeschluss des Personalrates. In dem wird vom Personalrat bescheinigt, dass ich (oder ein anderer Kollege) zu diesem bestimmten Seminar geschickt werde, und dass dies für die Arbeit des Personalrates wichtig ist. Wenn diese Formalität erledigt ist, dann muss nämlich der Arbeitgeber die Kosten des Seminars übernehmen (incl. Fahrtkosten) und mich auch hierfür freistellen. Auf diese Art und Weise habe ich mir dann im Laufe der Jahre die entsprechenden Kenntnisse für die Personalratsarbeit angeeignet.
Auch für die Sitzungen und Tagungen des Personalrates wird man freigestellt, d. h., es muss keine Freizeitausgleich oder gar Urlaub hierfür genommen werden. Und die Bezahlung verringert sich auch nicht. Nur der Kündigungsschutz verbessert sich. Auch dieser Aspekt war schon für manchen ein Argument, für den Personalrat zu kandidieren.
Und die Arbeit im Personalrat hat ganz klar Spaß gemacht. Erstens - weil es etwas anderes als das tägliche Einerlei ist. Und Zweitens - weil man auch als Einzelner etwas für sich und für andere erreichen kann.
Aus diesem Grund habe ich auch nicht gezögert, 1998 für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. In diese Amtsperiode fielen dann auch die Verhandlungen über die Privatisierung unseres Krankenhauses, in die der Personalrat mit eingebunden war. Hier gelang es mir und dem Marburger Bund, wichtige Dinge zu erreichen (u. a. Verzicht auf den Tendenzschutz, Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, Verhinderung der Beteiligung einer externen Gesellschaft).
Was hat mich bewogen, mich im Betriebsrat zu engagieren und hier auch Verantwortung mit zu übernehmen?
Und ich muss sagen: Die Arbeit als Betriebsrat macht immer noch Spaß. Es ist zwar ein tolles Gefühl als Arzt Behandlungserfolge vorweisen zu können. Es ist aber auch ein tolles Gefühl, einer Krankenschwester zu einer Höhergruppierung (und damit zu mehr Gehalt) oder den Kollegen zu besseren Arbeitsbedingungen (und damit zu mehr Freizeit) verhelfen zu können.
Die Tätigkeit als Mitarbeitervertreter ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, seine Bedürfnisse zu artikulieren, seine Interessen zu formulieren und seine Ansprüche durchzusetzen. Und wenn dies viele ärztliche Kolleginnen und Kollegen an vielen Krankenhäusern gleichzeitig tun, dann wird den Anliegen der Ärzteschaft auch bei den Arbeitgebern mehr Gehör verschafft. Jedes einzelne ärztliche Mitglied, ja sogar jedes Ersatzmitglied im Personal- oder Betriebsrat zählt dabei. Deshalb ist die Tätigkeit eines Betriebsrates oder Personalrates für den Marburger Bund so wichtig. Und deshalb ist es wichtig, dass sich jedes einzelne MB-Mitglied engagiert.
Die entsprechenden Hilfen hierzu werden vom MB angeboten. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich - weder im Tarifrecht, noch im Arbeitsrecht, noch im Personalvertretungsrecht. Erstens gibt es für alles bei Bedarf Schulungen, zweitens gibt es für alles beim MB-Landesverband die Experten.
Hoffentlich hat die Beschreibung dazu gedient, die erste Scheu mit dem Thema Betriebsrat/Personalrat zu überwinden, und hat die Motivation geweckt, sich zu engagieren und den Aufforderungen des MB Folge zu leisten.
Für weitere Rückfragen, bei Bedarf auch zu einem persönlichen Erfahrungsaustausch stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Selbstverständlich beantworten auch die Juristen der MB-Geschäftsstellen Ihre im Zusammenhang mit einer Kandidatur stehenden Fragen.
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