Am 13. Juli 2005 einigte sich der mb hessen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband und den zur Wittgensteiner Kliniken AG gehörenden Kreiskrankenhäusern des Rheingau-Taunus-Kreis GmbH (RTK) auf Eckpunkte zu einem Sanierungstarifvertrag, um den Fortbestand der Kliniken zu sichern.
Kernpunkte der bis zum 31.12.2008 befristeten Vereinbarung sind:
Im Gegenzug verpflichtet sich die Wittgensteiner Kliniken AG bis Ende 2008 zum Ausgleich aller weiteren in den Kliniken entstehenden Verluste. Die RTK legen dem Marburger Bund bis 31.10.2005 einen Nachweis über die Fortsetzung des Verlustausgleichsvertrages vor. Geschieht dies nicht, so endet die Sanierungsvereinbarung rückwirkend!
Weiterhin verpflichtet sich die Betriebsgesellschaft der Kreiskrankenhäuser und des Kreisaltenzentrums des RTK mindestens für die Dauer der Vereinbarung Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband zu bleiben. Für den Fall, dass die Mitgliedschaft früher endet, tritt der Tarifvertrag rückwirkend außer Kraft!
Zukünftige Neueinstellungen u.a. im ärztlichen Dienst werden über die Betriebsgesellschaft vorgenommen und nicht mehr in der Service-Gesellschaft, bestehende Verträge bei der Service-Gesellschaft können auf Wunsch des Mitarbeiters wieder in die Betriebsgesellschaft der Kreiskrankenhäuser zurückgeführt werden. Zur Zukunftssicherung verpflichtet sich die RTK, bis spätestens 31.12.2005 mit dem Neubau des Krankenhauses in Idstein zu beginnen.
Der mb hhessen hat ein Sonderkündigungsrecht, falls bis zum Endes des Jahres nicht mit Erschließungsarbeiten auf dem Grundstück begonnen wird. Der Fortschritt des Sanierungsplans wird durch eine paritätische Kommission überwacht, der fünf Arbeitnehmervertreter angehören, wobei mindestens ein Mitglied der Kommission vom mb hessen benannt wird.
Die Entscheidung für den Abschluss des Sanierungstarifvertrages erfolgte im Rahmen der auf einer Mitgliederversammlung festgelegten Anforderungen und steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Vorstand des Marburger Bundes Hessen.