ver.di hat angekündigt, bei den anstehenden Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) den (mit der Vereinigung der Kommunalen Arbeitsgeberverbände (VKA) abgeschlossenen und dort am 1.10.2005 in Kraft getretenen) Tarifvertrag TVöD als Grundlage anzusehen. Diesen TV hatte der mb abgelehnt mit der Folge, dass für seine Mitglieder das 'Horrorszenario' nicht eingetreten ist, sondern bis auf Weiteres der BAT gilt.
Es ist also zu befürchten, dass die erheblichen Verschlechterungen des TVöD für Ärztinnen und Ärzte auch in den neuen Tarifvertrag einfliessen werden, der dann im Bereich der TdL wirksam wird. Nur Mitglieder einer Gewerkschaft, die wie der mb einen für ihre Mitglieder massiv nachteiligen Tarifvertrag nicht unterschreiben wird, sondern einen für ärztliche Belange spezifisches Tarifwerk aushandeln will, sind gegen die darin enthaltenen Nachteile geschützt.
Allen Ärztinnen und Ärzte, die im Bereich der TdL tätig sind, sollten deshalb vorsorglich Mitglieder im mb werden. Das Land Hessen war bis zum Austritt auch Mitglied der TdL. Ein Wiederbeitritt oder Übernahme des neuen Tarifvertrages mit ver.di ist nicht auszuschließen. Deshalb legen wir auch den Ärztinnen und Ärzten der hessischen Hochschulkliniken nahe, im mb hessen Mitglied werden.
Impressum mbhessen.de