Da sind sich die großen Parteien wieder einig: Ohne dass zwischen ihnen dazu eine Konfliktlinie bekannt geworden ist, haben sie in seltener Einmüdigkeit im Koalitionsvertrag vereinbart unter
"2.7.3. Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie
Die zum 1.1.2006 auslaufende Übergangsregelung des Arbeitszeitgesetzes, die den Tarifpartnern Zeit für die Anpassung ihrer Vereinbarungen an die Vorgaben des EuGH zur Bereitschaftszeit einräumt, wird um ein Jahr verlängert…"
Alle Kliniksärztinnen und -ärzten, denen bei der Zeitungslektüre übermüdet die Augen zuzufallen pflegen, müssen spätestens jetzt begreifen, dass ihre Arbeitsbedingungen nicht zufällig so sind, wie sie sind, sondern schon längst von einer de facto großen Koalition so gewollt worden waren.
Sie haben es sicher auch als blanken Zynismus empfunden, als die bayerische Arbeitsministerin Christa Stewens am 4.11.05 der Presse mitteilte:
"Auch wer zu oft arbeitet, riskiert die Kündigung - Sonntag muss grundsätzlich arbeitsfrei bleiben."
Ungläubig haben sie sicher gelesen, wie die Ministerin ausführlich die Schutzziele des Arbeitszeitgesetzes erläuterte. Hatte nicht kurz zuvor der Freistaat Bayern den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes in den Bundesrat eingebracht, um die zum 31.12.2005 auslaufende Übergangsregelung zu verlängern.
Wer nun diese Vorgänge zu seiner psychischen Stabilisierung als Realsatire begriffen hat, konnte sich nur noch amüsieren, wenn er in der Begründung des bayerischen Gesetzentwurfes las:
"Die Verlängerung der Übergangsregelung schafft daher für einen bestimmten Zeitraum Rechtssicherheit, mit der auch vermieden wird, dass die genannten Defizite zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmer gehen."
Die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger hat die Untätigkeit ihrer Vorgängerinnen bei der Umsetzung der Arbeitszeit-Richtlinie nicht nur nicht fortgesetzt, sondern gemeinsam mit der Landesärztekammer Hessen und dem mb hessen am 5.12.02 eine Fachtagung 'Arbeitsplatz Krankenhaus - Perspektiven für die Arbeitszeitgestaltung' veranstaltet und damit die Erarbeitung konstruktiver Lösungen für die hessischen Krankenhäuser entschieden unterstützt. Auch ein Referent aus Bayern war eingeladen worden, sein Modell zu erläutern. Im Lichte der bayerischen Bundesratsinitiative scheint sich nicht nur wieder einmal das Vorurteil zur fehlenden Geltung von Propheten im eigenen Land zu bestätigen. Sie muss auch als Dokument der Untätigkeit und des Unvermögens gewertet werden, die unerträgliche Ausbeutung und Übermüdung in den Krankenhäusern abzubauen, die allerdings nicht nur in Bayern zu beobachten sind.
Vom Land Hessen erwarten wir, dass es konsequent dem Arbeitsschwerpunkt seiner Sozialministerin folgt, die 'Familienfreundlichkeit als Standortfaktor für die Zukunft' sieht, und konsequent die bayerische Bundesratsinitiative ebensowenig unterstützt wie das Vorhaben der Koalitionäre. Die hessischen Krankenhäuser haben keinen Anspruch auf eine Schonfrist. Wo trotz der langen und intensiven Vorarbeit und der breiten politischen Unterstützung im Land die Arbeitszeit-Richtlinie heute nicht umgesetzt werden kann, sollten die verantwortlichen Leitungskräfte im wohlverstandenen Interesse der Krankenhäuser mit anderen Aufgaben betreut werden, denen sie besser gewachsen sind. Denn:
Ärzte können auch ohne ein Krankenhaus arbeiten,
aber ein Krankenhaus nicht ohne Ärzte!
Wir wollen jedoch den Koalitionsvertrag nicht schlechter schreiben als er ist. Wie Frau Ministerin Stewens setzen sich auch die Koalitionäre für den Schutz der Sonntagsruhe ein. Unter 2.7.3. heißt es nämlich weiter:
"Es wird gesetzlich festgelegt, dass Einzelhandelsgeschäfte höchstens an vier Sonntagen im Jahr geöffnet haben."
Das kann doch als Anregung für die nächsten Ziele eines Arbeitskampfes dienen: Pro Ärztin/Arzt nicht mehr als vier Sonntagsdienste im Jahr! Oder ist es dann doch nicht besser, ihre im internationalen Vergleich völlig unterdimensionierten Bezüge um 30% aufzustocken?