| Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. | ||
Landesverband Hessen |
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Verfällt Ihr Resturlaub?Aus gegebenem Anlass hier kurz die Grundsätze der Urlaubsregelung im BAT:Erholungsurlaub ist grundsätzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres (Kalenderjahr) anzutreten, d.h. das spätestens der 31.12.03 der erste Urlaubstag ist. Der übrige Urlaub kann in das Kalenderjahr 2004 hineinreichen. Kann der Urlaub im laufenden Kalenderjahr aus 'dringenden dienstlichen' oder 'in der Person des Arbeitnehmers' liegenden Gründen nicht genommen werden, ist der Urlaub grundsätzlich bis zum 30.4. 2004 anzutreten. Wird der Urlaub nicht innerhalb der Frist genommen, verfällt er. Aus diesem Grunde fordern die Verwaltungen zum Ende des Jahres gezielt dazu auf, den Resturlaub zu nehmen.
Sie sichern sich den Resturlaub des Jahres 2003 am einfachsten indem Sie Ihren
gewünschten Urlaubstermin schriftlich über den üblichen Dienstweg bei der
Verwaltung anmelden (in Zweifelsfällen Abgabe des Antrags unter Zeugen, Kopie
aufbewahren).
Für Rückfragen stehen unseren Mitgliedern
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www.mbhessen.de/aktuell/urlaubrest.htm
11.11.2003 Verantwortlich:
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