Das Arbeitsgericht Köln hat heute einen Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der für den kommenden Dienstag, den 13.12.05, geplanten Ärztestreiks an kommunalen Krankenhäusern zurückgewiesen (ArbG Köln vom 9.12.2005 AZ.: 7 Ga 212/05). Der zuständige Richter teilte auf Anfrage mit, dass er den Antrag der Städtischen Kliniken Köln gegen den Marburger Bund Bundesverband zurückgewiesen hätte. Der Marburger Bund forderte daraufhin die Arbeitgeber auf, ihre Drohungen gegenüber streikbereiten Ärztinnen und Ärzten unverzüglich einzustellen.
Nach diesem Urteil werden sich wohl auch die hessischen Krankenhäuser überlegen, ob sie entsprechend der Androhung ihres Verbandes gerichtlich gegen die Warnstreiks vorgehen will. Am 7.12.06 war ein entsprechendes Schreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen (KAV) beim Geschäftsführer des mb hessen eingegangen. Darin wurde der Landesverband auf eine angebliche Friedenspflicht hingewiesen und aufgefordert, die angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen zurück zu nehmen.
Noch am selben Tag wies RA Udo Rein dieses Ansinnen entschieden zurück und belehrte den KAV Hessen über die Sicht des mb hessen. Er machte deutlich, dass die Arbeitgeber die Einleitung der Arbeitskampfmaßnahmen nur dadurch verhindern können, dass sie Tarifverhandlungen mit dem mb aufnehmen. Er forderte den KAV Hessen auf, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auf seine Mitglieder einzuwirken, damit diese nicht etwa Mitglieder des mb hessen mit der Androhung von Sanktionen von der Durchführung der Arbeitskampfmaßnahmen abzuhalten versuchen.
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