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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

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Faire Übergangsbestimmungen im neuen Fach Unfallchirurgie / Orthopädie

Gesprächsmöglichkeiten im Rahmen der Fachkongresse
vom 19.- 23.10.2004 in Berlin

Die Übergangsbestimmungen im Fach Orthopädie/Unfallchirurgie haben bei den bereits weitergebildeten Chirurgen bzw. Unfallchirurgen und Orthopäden, z.T. mit Schwerpunkt Operative Orthopädie, zu erheblichen Diskussionen geführt. So sehen viele Kolleginnen und Kollegen, die einen der Fachärzte bzw. Schwerpunkte in den letzten Jahren absolviert haben, ihre Zukunftsperspektiven gefährdet. In Zeiten der Änderungskündigungen und Schließungen vieler Krankenhäuser bestehen auch durchaus für 50-jährige Chef-, Ober- und Assistenzärzte Unsicherheiten, wie ein neuer Träger die bisher erreichte Qualifikation einschätzt.

Die Schwierigkeit für die Mehrzahl der Betroffenen ist dabei die so genannte Zeit im Gegenfach, d.h. dass ein Orthopäde unter einem in der Unfallchirurgie Weiterbildungsermächtigten tätig gewesen sein muss bzw. ein Facharzt Chirurg mit Schwerpunkt Unfallchirurgie bei einem in der Orthopädie Weiterbildungsermächtigten. Innerhalb einer kurzen Übergangsfrist (drei Jahre) hatte der Deutsche Ärztetag hier eine zweijährige Zeit im Gegenfach empfohlen.

Für einen Teil der Betroffenen wird sich dies möglicherweise dadurch lösen lassen, dass neue Weiterbildungsverbünde entstehen bzw. dass an Häusern mit beiden Kliniken Unfallchirurgie und Orthopädie zumindest für einen Teil der Assistenz- und Oberärzte eine Rotation möglich wird. Ein guter Anteil der Kolleginnen und Kollegen wird aber beim selben Arbeitgeber, und wenn nur aus abteilungsinternen sachlichen oder personalpolitischen Gründen, nicht in die Rotation gehen können. Allein schon durch die Kürze der empfohlenen dreijährigen Übergangsfrist würden viele, die gerne diesen neuen Facharzt erwerben möchten, auf der Strecke bleiben.

Die Übergangsbestimmungen sehen darüber hinaus eine erneute Prüfung zum Erlangen des Facharzts für Unfallchirurgie und Orthopädie vor. Hier haben einige Landesärztekammern angedeutet, dass die Prüfungen sich bei einem Facharzt auf den Teil im Gegenfach beschränken könnten, also dass beispielsweise ein bereits fertiger Facharzt für Orthopädie nur in der Unfallchirurgie geprüft würde.

Aber auch die Prüfung trifft bei vielen nicht auf Verständnis, da ein Orthopäde bereits mindestens die Facharztprüfung abgelegt hat, der Unfallchirurg zusätzlich zur Facharztprüfung die Schwerpunktprüfung abgelegt haben muss. Damit ist für die nicht hochspezialisierten Orthopäden (z.B. Kinderorthopäden, Wirbelsäulenchirurgen) und Unfallchirurgen (z.B. Wirbelsäulenchirurgen, Intensivmediziner) bereits die Prüfungsleistung für die alltagsrelevanten Inhalte erbracht worden. Und jetzt soll erneut geprüft werden, während in anderen Fächern - wie im neu geschaffenen Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin - zum Teil eine Überschreibung vorgenommen werden soll. Auf Grund dieser Abläufe sehen sich Unfallchirurgen und Orthopäden im Verhältnis mit anderen Gruppierungen benachteiligt.

Die fachliche und persönliche Fairness in diesen Prüfungen soll in vielen Landesärztekammern dadurch gewährleistet werden, dass die Prüfungsgremien paritätisch besetzt werden, sicher ein adäquater Ansatz.

Durchaus kritisch wird auch der Katalog zur neuen Weiterspezialisierung "Spezielle Unfallchirurgie" bzw. "Spezielle Operative Orthopädie" gesehen. So wird ein Teil der dort geforderten Eingriffe, für den Unfallchirurgen beispielsweise die Becken- bzw. Azetabulumfrakturen und auch die Wirbelsäuleneingriffe, nicht leicht zu erhalten sein, da diese Eingriffe meist den Chefs und einem weiteren Oberarzt vorbehalten bleiben. Für Kollegen sowohl der kleineren Häuser, aber auch zum Teil der Häuser der Maximalversorgung könnte hier ein deutlicher Engpass bei korrektem Nachweis der Eingriffe entstehen.

Somit sind viele Kollegen zurecht über ihre Zukunft besorgt. Hinzu kommen die Marktfolgen dieses neuen Facharztes für bereits Niedergelassene bzw. überwiegend konservativ tätige Kolleginnen und Kollegen.

Im Rahmen der vom 19.-23.10.2004 stattfindenden Unfallchirurgen- und Orthopädenkongresse, die zum zweiten Mal im gemeinsamen Tagungsort ICC mit gemeinsamen Programmanteilen abgehalten werden, besteht die Möglichkeit zur intensiven Diskussion dieser Bestimmungen. Hierzu werden mehrere Veranstaltungen angeboten, beispielsweise am 20.10.2004 von 10:00-12:00h ein Forum "Der neue Facharzt - Weiterbildung im Umbruch" sowie am 21.10.2004 eine Expertenrunde "Gemeinsamer Facharzt" (13:30-15:30h). Darüber hinaus werden von Orthopäden und Unfallchirurgen bei Bedarf Erläuterungen zur neuen Weiterbildungsordnung (am Stand der DGU, DGOOC und des BVO) gegeben.

Eine bisher vollständig von der Landesärztekammer verabschiedete und vom zuständigen Sozial- und Gesundheitsministerium genehmigte Weiterbildungsordnung gibt es bisher nur im Bereich der Landesärztekammer Bayern. Die Details der Weiterbildungsordnung stehen somit in den anderen Landesärztekammern noch nicht rechtsgültig fest. Ebenso bleibt abzuwarten, ob die Zulassung zur Prüfung und die Durchführung der Prüfung zum neuen Facharzt, aber auch zum neu geordneten "Speziellen Unfallchirurgen" und "Spezielle Operativen Orthopäden" eng oder großzügig gehandhabt werden.

Weitere Informationen zu den Kongressen:
WWW  www.dgu2004.de
WWW  www.deutscher-orthopaedenkongress.de

MB Farben  Dr. Elmar Lindhorst

Übersicht

www.mbhessen.de/aktuell/wbo040923.htm
23.09.2004 Verantwortlich: mb Farben Impressum mbhessen.de