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Zynische Missachtung der Gesundheit von über 140.000 deutschen Krankenhausärztinnen und -ärzten

Am 26.11.05 verabschiedete auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen einstimmig eine Resolution gegen die Verlängerung der Übergangsbestimmung des Arbeitszeitgesetzes. Wir bringen hier die Resolution im Wortlaut:

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen verurteilt auf das Schärfste den gestern gefassten Beschluss des Bundesrates, die Übergangsfrist für Krankenhäuser zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) aus rein finanziellen Gründen um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Sie fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und dort vor allem die niedersächsischen Vertreter auf, den Beschluss des Bundesrates im Bundestag als entscheidendes Organ abzulehnen und nach zweijähriger Übergangszeit unverzüglich die planmäßige Umsetzung des ArbZG zum 1. Januar 2006 einzuleiten.

Die beabsichtigten Proteste und Kundgebungen aller angestellten Kolleginnen und Kollegen gegen die fortgesetzte Ausbeutung findet die uneingeschränkte Solidarität des niedersächsischen Ärzteparlaments.

Eine weitere Verlängerung gefährdet in erster Linie die Gesundheit der Patientinnen und Patienten, unter anderem in Folge von (fortbestehenden) 24-Stunden-Bereitschaftsdiensten, Übermüdung, Überlastung und Abwanderung der Ärztinnen und Ärzte ins Ausland.

Im übrigen ist die Nichtumsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zum 1. Januar 2006 eine zynische Missachtung der Gesundheit von über 140 000 deutschen Krankenhausärztinnen und -ärzten.

Lesen Sie dazu auch in unserem Bericht über die 4. Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen vom 26.11.05
Fehlende Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes: Es ist unglaublich, welche Belastungen vorwiegend auf den Ärzten hängen bleiben sollen
 
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www.mbhessen.de/aktuell/gesundheitkeineware0511.htm
27.11.2005 Verantwortlich: Impressum mbhessen.de