Die Satzung des Landesverbandes Hessen weist im Unterschied zu der vieler anderer Landesverbände zwei Besonderheiten auf:
Sie können bereits im vorklinischen Studienabschnitt außerordentliches Mitglied werden
Nach bestandener ärztlicher Vorprüfung sind Sie ordentliches Mitglied.
Lediglich das passive Wahlrecht zu leitenden Positionen mit gewerkschaftlicher Relevanz ist (wie auch für andere Mitglieder, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen) ist eingeschränkt.