Marburger Bund Landesverband Hessen

Geschichte

Einführung

 

Der Gründung des Marburger Bundes in Hessen gingen organisatorische Vorarbeiten seit 1946 voraus, an denen Dr. med. Hans Loskant † (Frankfurt/Main) und Prof. Dr. med. Heinz-Josef Goldbach † (Marburg) maßgeblich beteiligt waren. Dr. med. Wolfgang Bechthold †, damals Medizinstudent in Marburg, organisierte am 12. und 13.06.1947 eine Tagung, die für eine überregionale Ausweitung des Marburger Modells sorgte und als Geburtsstunde des Marburger Bundes gilt. Nachdem beim 4. interzonalen Treffen der Krankenhausärzte, einer Vollversammlung der ‘Marburger Gemeinschaft’, im bayerischen Sudelfeld, die Entscheidung für einen Dachverband der angestellten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands gefallen war, wurden auf Landesebene die bisherigen Vereinigungen reorganisiert und Landesverbände des Marburger Bundes gegründet, am 22.06.1948 der Landesverband Hessen (als fünfter nach Nordrhein-Westfalen am 26.05., Niedersachsen am 29.05., Nordwürttemberg am 02.06., Hamburg am 18.06.). Obwohl also Ausgangspunkt des Marburger Bundes hat der MB Hessen wie die anderen Landesverbände formal ein Jahr später Geburtstag als der Bundesverband. Seither hat sich die föderale Struktur des Marburger Bundes mit ihrem fruchtbaren Spannungsfeld zwischen breiter ehrenamtlicher Verankerung in den Krankenhäusern vor Ort, Orientierung am föderal strukturierten Gesundheitswesen in den Bundesländern und einer schlagkräftigen und kompetenten Bundesorganisation sehr bewährt.

Die Geschichte des Marburger Bund wurde auch in Hessen vor allem von den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern geprägt. Deshalb haben wir wesentliche Ereignisse der Verbandsgeschichte auch der Vorstellung dieser Personen zugeordnet und in unserem Personen-Vorstellungssystem die Seiten ‘im Rückblick’ vorgesehen.

Die Hessen waren auch in späteren Jahren oft Initiator und Motor von Entwicklungen, die bundesweite Resonanz fanden. Ende 1969 fand in Marburg die erste Urabstimmung von werdenen Ärzten (damals Medizinalssistenten) an der Marburger Universitätsklinik statt, die in einen Streik überging. Er führte zu Nachverhandlungen eines Tarifvertrags, der die Gehaltsforderungen des Marburger Bundes bundesweit umsetzte. Der Erfolg dieses Streikes beruhte wesentlich auf der soldarischen Unterstützung der Marburger Assistenzärzte, damals Beamte auf Wideruf, die als Beamte nicht streiken durften, aber sich ohne die streikenden Medizinalassistenten nicht in der Lage sahen, eine ordnungsgemäße Krankenversorgung aufrecht zu erhalten. Am 21.01.1970 begannen die Widerrufsbeamten an der Marburger Uniklinik gleichzeitig, ihre ausstehende Freizeitentschädigung in Anspruch zu nehmen, im Effekt ein Vollstreik. Nach drei Wochen konnte der Hessischen Landesregierung unter Führung des damaligen Kultusministers Ludwig von Friedeburg eine Einigung mit hessenweiter Gültigkeit abgerungen werden: Die Assistenzärzte konnten ohne Sorge disziplinarischer Verfolgung ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen und wurden rückwirkend zum 1.01.1970 als Angestellte nach BAT eingestellt, viele mit unbefristeten Verträgen. Es waren ausgerechnet ärztliche Kollegen (Leiter von Kliniken und Abteilungen der Universitätskliniken Gießen und Frankfurt), die schließlich bei der Landesregierung durchgesetzt haben, dass auch die angestellten Ärztinnen und Ärzte in der Regel durch befristete Verträge mit kurzen Laufzeiten eingestellt wurden. Mit dem Status als Angestellte hatten die Klinikärzte Anrecht auf eine Bezahlung der Überstunden und des Bereitschaftsdienstes und konnten Mitglied im Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen werden.

Den Arzt im Praktikum (AiP), eine zweijährige Phase verminderter Rechte als Arzt mit voller Arbeit und halber Bezahlung nach bestandenem Staatsexamen seit 1984, wurde durch den MB Hessen entschieden abgelehnt. Ein alternatives Modell (mit adäquater Bezahlung einer dreijährigen Weiterbildung über einen Stipendienpool) konnte in Hessen zwar etabliert werden, scheiterte aber als Insellösung. So blieb nur, sich kontinuierlich engagiert und schließlich (wenn auch erst 2004) erfolgreich für die Abschaffung des AiP einzusetzen.

Auch bei hessischen Besonderheiten konnte der MB Hessen sich erfolgreich durchsetzen: Hier gab es zunächst ausschließlich für die Niedergelassenen eine ärztespezifische Alterversorgung in Form der ‘Erweiterten Honorarverteilung (EHV)’ der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Nur durch den hartnäckigen Einsatz des MB konnte schließlich das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen gegründet werden, wobei dediziert die weitere Existenz der EHV nicht gefährdet werden sollte. Heute ist die kapitalgedeckte Rente des Versorgungswerkes gerade für viele Niedergelassene eine große Beruhigung angesichts der massiven Probleme, die das Umlageverfahren der EHV durch die demografische Entwicklung und sozialpolitische Veränderungen hat.

 
 
 
 
http://www.mbhessen.de/geschichte
Stand: 4.02.2012
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