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Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

Landesverband Hessen

 

9. ordentliche DV am 27.03.04

 
Kurze Info   Aus der DV in der Legislaturperiode 2000-2004 Startseite

 

 

 


Kurze Info

 

Beginn
Liste 5

Die Delegierten der Liste 5 Marburger Bund; vom fehlenden mb Farben  Dr. Golla stammt das Foto.
Im Hintergrund weitere Delegierte.

 

 

 

 

 

 
Hessische Krankenhäuser existenzgefährdet!
 
Die hessischen Krankhäuser weisen flächendeckend in einem Ausmaß Haushaltsdefizite aus, dass dies nicht mit dem Versagen einzelner Kliniksleitungen erklärbar ist. Die Delegiertenversammlung geht vielmehr davon aus, dass die Reform der Krankenhausfinanzierung zu rasch erfolgt und das Niveau der Finanzierung der notwendigen stationären Versorgung durch die derzeitige Ausstattung der DRG nicht gesichert ist.

Seit Jahren öffnet sich zunehmend die Schere zwischen den steigenden Personalklosten und ihrer unvollständigen Berücksichtigung im Buget.

Darüber hinaus haben hessische Krankenhäuser bereits durch mehrere Wellen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen keine so großen Sparpotentiale mehr, wie sie der Bundesgesetzgeber bei deutschen Krankenhäusern pauschal vorauszusetzen scheint.

Zu der sich ausbreitenden Sorge um unvertretbare Einbussen in der quantitativen Versorgung kommt die Befürchtung, dass die resultierenden personellen Engpässe und der Investitionsstau auch die Qualität der stationären Versorgung massiv gefährden.

Das Präsidium wird gebeten, ggf. gemeinsam mit der hessischen Krankenhausgesellschaft und dem Marburger Bund geeignete Schritte zu beraten, um dieser politisch gewollten Entwicklung entgegen zu wirken.

Angesichts der sich jetzt schon abzeichnenden Folgen für die stationäre Versorgung fordert die Delegiertenversammlung von den politisch Verantwortlichen rasche Korrekturen.

Dieser Antrag der mb-Delegierten Prof. Dr. Kuni und PD Dr. Scholz war bei wenigen Enthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen worden, obwohl zunächst einige niedergelassene Ärzte eine Nichtbefassung erreichen wollten. Dabei bestritten sie in der Diskussion keineswegs die deletäre Situation der Kliniken, sondern befürchteten, dass die für eine Rettung der stationären Versorgung dringend benötigten finanziellen Mitteln aus 'einem Topf' entnommen und damit die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung weiter verschlechtert werden. Um ihrem Anliegen Rechnung zu tragen, stimmte die Delegiertenversammlung schließlich einem zusätzlich eingebrachten Antrag niedergelassener Kollegen zu, in dem die Landesärztekammer Hessen die politischen Parteinen auffordert, die Finanzierung der ambulanten Versorgung dem steigenden Leistungsbedarf anzupassen, um den Patienten die Rationierung von Gesundheitsleistungen zu ersparen.


 
Beginn

 

 
Rahmenbedingungen für ärztliche Gutachten während der Weiterbildung verbessern
 
Die Erstellung von ärztlichen Gutachten setzt im Interesse der Patienten eine Qualifizierung der Gutachtenersteller im Rahmen der Weiterbildung voraus.
Die momentane Arbeitssituation in den Kliniken bildet eine Gefahr für die Qualifizierung.
Deshalb fordert die Delegiertenversammlung dringlich eine Änderung der Rahmenbedingungen.

Dieser Antrages wurde erst nach einer langen Diskussion beschlossen, ausgelöst von der Frage eines mb-Delegierten, ob angesichts der derzeit herrschenden Rahmenbedingungen von den Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung noch die Abgabe der Gutachten verlangt werden könne, die in den Katalogen der Weiterbildungsordnung für die Zulassung zur Facharztprüfung vorausgesetzt werden. In diesem Zusammenhang berichtete der Präsident Dr. Möhrle, dass er während der Vorbereitung des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts im Auftrag der Bundesärztekammer vergeblich versucht habe, die im Vergleich zu anderen akademischen Berufen völlige Unterbewertung ärztlicher Gutachtertätigkeit zu ändern. Er beklagte, dass die Honorierung eines ärztlichen Gutachtens auf einer Ebene mit der eines Münzsachverständigen u.ä. angesetzt worden sei. Darin wurde eine zusätzliche Demotivierung gesehen. Es wurde in der Versammlung die Befürchtung geäußert, dass Ärzten, deren Arbeitsbelastung außerhalb jeder gesetzlichen Norm läge, schon deshalb eine zusätzliche Belastung nicht zugemutet werden könne. Schließlich wurde der obige, gemeinsam von Prof. Dr. Kuni vom mb und Frau Dr. Hasselblatt-Diedrich vom Hartmannbund eingebrachte Antrag verabschiedet.


 
Beginn

 

 
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und die Richtlinie der EU zur Bewertung des Bereitschaftsdienstes nunmehr ohne Nachsicht ahnden
 
Auf Antrag der mb-Delegierten Prof. Dr. Kuni und Dr. Lindhorst beschloss die Delegiertenversammlung:

Das Präsidium möge bei bekannt werdenden deutlichen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und die Richtlinie der EU zur Arbeitszeit und Bewertung des Bereitschaftsdienstes nun ohne Zögern und Nachsicht alle berufsrechtlichen Maßnahmen und Mobilisierung der zuständigen Behörden wahrnehmen.
Insbesondere erscheinen Dienstvorgesetzte, die diese Missstände weiter tolerieren, nicht als Weiterbilder geeignet.
In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung aufgefordert, die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes bzw. der EU-Richtlinie jetzt zu überprüfen.

Das deutsche Arbeitszeitgesetzt hat jetzt acht Jahre nach der Übergangsfrist Gültigkeit.
Die Gültigkeit der EU-Richtlinie für Deutschland wurde zuletzt vor einem halben Jahr höchstrichterlich bestätigt (Fall Jäger).


 
Beginn

 

 
Kostenbegrenzung für die Carl-Oelemann-Schule (COS)
 
Dr. Stüwe  
Der COS war ein eigener Tagesordnungspunkt gewidmet. Die Vizepräsidentin Dr. Stüwe, Vorsitzende des mb hessen, trug der Versammlung vor, welche Kurse der COS kostendeckend durchgeführt werden und bei welchen ein Zuschussbedarf bestand. Sie leitete den Vorschlag ab, für 2005 den Zuschuss für die COS aus dem Haushalt der Kammer auf 600.000 € zu beschränken.

Dr. Golla, mb-Delegierter im Finanzausschuss der Kammer, stellte den Wert und die Wichtigkeit einer überbetrieblichen Ausbildung in der COS nicht in Frage, wohl aber die Höhe des regelmäßigen jährlichen Zuschusses für die COS aus dem Haushalt der Kammer. Der sei von 2,2% im Haushaltsplan des Jahres 1995 auf mehr als 7% im laufenden Jahr angewachsen. mb Farben  Mehr…

Sein Antrag, "Das Präsidium wird aufgefordert, die Notwendigkeit der regelmäßigen jährlichen Zuschüsase für die COS kritisch zu überprüfen, mit dem Ziel, diese deutlich zu reduzieren." wurde in einer Kampfabstimmung mit einer eindeutigen Mehrheit angenommen.

Auch ein Antrag des mb-Delegierten Prof. Dr. Kuni wurde mit ähnlich knapper Mehrheit angenommen:
"Die von der Referentin Frau Dr. Stüwe vorgeschlagene Begrenzung des Zuschussbedarfs der COS auf 600.000 € soll für 2005 durchgeführt und für 2004 als Sparappell verstanden werden."

 

Beginn

 

 
Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) verschoben
 
Trotz intensiver Vorbereitungen und erheblicher Interessen an einer raschen Umsetzung der MWBO hatte das Präsidium kurzfristig diesen Tagesordnungspunkt, den es gegen ein Votum der 8. Delegiertenversammlung vorgesehen hatte, wieder abgesetzt. Der Präsident begründete das damit, dass die Aufsichtsbehörde sich nicht in der Lage sieht, eine Weiterbildungsordnung in der Form der MWBO wegen der fehlenden Kombatibilität des Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin mit der Richtlinie der EU zur 'spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin' zu genehmigen. Es sei geplant, nach weiterer Beratung diesen Tagesordnungspunkt für die Delegiertenversammlung im Herbst 2004 ins Auge zu fassen.

 

Beginn

 

www.mbhessen.de/laekh/dv040327.htm
29.05.2004 Verantwortlich: mb Farben 
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