- Hessische Krankenhäuser existenzgefährdet!
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Die hessischen Krankhäuser weisen flächendeckend in einem Ausmaß Haushaltsdefizite aus,
dass dies nicht mit dem Versagen einzelner Kliniksleitungen erklärbar ist.
Die Delegiertenversammlung geht vielmehr davon aus, dass die Reform der Krankenhausfinanzierung
zu rasch erfolgt und das Niveau der Finanzierung der notwendigen stationären Versorgung
durch die derzeitige Ausstattung der DRG nicht gesichert ist.
Seit Jahren öffnet sich zunehmend die Schere zwischen den steigenden Personalklosten
und ihrer unvollständigen Berücksichtigung im Buget.
Darüber hinaus haben hessische Krankenhäuser bereits durch mehrere Wellen von
Wirtschaftlichkeitsprüfungen keine so großen Sparpotentiale mehr,
wie sie der Bundesgesetzgeber bei deutschen Krankenhäusern pauschal vorauszusetzen scheint.
Zu der sich ausbreitenden Sorge um unvertretbare Einbussen in der quantitativen Versorgung
kommt die Befürchtung, dass die resultierenden personellen Engpässe und der Investitionsstau
auch die Qualität der stationären Versorgung massiv gefährden.
Das Präsidium wird gebeten, ggf. gemeinsam mit der hessischen Krankenhausgesellschaft und dem Marburger Bund
geeignete Schritte zu beraten, um dieser politisch gewollten Entwicklung entgegen zu wirken.
Angesichts der sich jetzt schon abzeichnenden Folgen für die stationäre Versorgung fordert
die Delegiertenversammlung von den politisch Verantwortlichen rasche Korrekturen.
Dieser Antrag der mb-Delegierten Prof. Dr. Kuni und PD Dr. Scholz
war bei wenigen Enthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen worden, obwohl zunächst einige
niedergelassene Ärzte eine Nichtbefassung erreichen wollten.
Dabei bestritten sie in der Diskussion keineswegs die deletäre Situation der Kliniken,
sondern befürchteten, dass die für eine Rettung der stationären Versorgung dringend
benötigten finanziellen Mitteln aus 'einem Topf' entnommen
und damit die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung weiter verschlechtert werden.
Um ihrem Anliegen Rechnung zu tragen, stimmte die Delegiertenversammlung schließlich einem
zusätzlich eingebrachten Antrag niedergelassener Kollegen zu, in dem
die Landesärztekammer Hessen die politischen Parteinen auffordert,
die Finanzierung der ambulanten Versorgung dem steigenden Leistungsbedarf anzupassen,
um den Patienten die Rationierung von Gesundheitsleistungen zu ersparen.
- Rahmenbedingungen für ärztliche Gutachten während der Weiterbildung verbessern
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Die Erstellung von ärztlichen Gutachten setzt im Interesse der Patienten eine
Qualifizierung der Gutachtenersteller im Rahmen der Weiterbildung voraus.
Die momentane Arbeitssituation in den Kliniken bildet eine Gefahr für die Qualifizierung.
Deshalb fordert die Delegiertenversammlung dringlich eine Änderung der Rahmenbedingungen.
Dieser Antrages wurde erst nach einer langen Diskussion beschlossen, ausgelöst von
der Frage eines mb-Delegierten, ob angesichts der derzeit herrschenden Rahmenbedingungen
von den Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung noch die Abgabe der Gutachten verlangt werden könne,
die in den Katalogen der Weiterbildungsordnung für die Zulassung zur Facharztprüfung vorausgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang berichtete der Präsident Dr. Möhrle, dass er während der Vorbereitung
des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts im Auftrag der Bundesärztekammer vergeblich versucht habe,
die im Vergleich zu anderen akademischen Berufen völlige Unterbewertung ärztlicher Gutachtertätigkeit zu ändern.
Er beklagte, dass die Honorierung eines ärztlichen Gutachtens auf einer Ebene
mit der eines Münzsachverständigen u.ä. angesetzt worden sei.
Darin wurde eine zusätzliche Demotivierung gesehen.
Es wurde in der Versammlung die Befürchtung geäußert, dass Ärzten,
deren Arbeitsbelastung außerhalb jeder gesetzlichen Norm läge,
schon deshalb eine zusätzliche Belastung nicht zugemutet werden könne.
Schließlich wurde der obige, gemeinsam von Prof. Dr. Kuni vom mb und Frau Dr. Hasselblatt-Diedrich
vom Hartmannbund eingebrachte Antrag verabschiedet.
- Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und die Richtlinie der EU zur Bewertung des Bereitschaftsdienstes
nunmehr ohne Nachsicht ahnden
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Auf Antrag der mb-Delegierten Prof. Dr. Kuni und Dr. Lindhorst beschloss die Delegiertenversammlung:
Das Präsidium möge bei bekannt werdenden deutlichen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und die
Richtlinie der EU zur Arbeitszeit und Bewertung des Bereitschaftsdienstes
nun ohne Zögern und Nachsicht alle berufsrechtlichen Maßnahmen und Mobilisierung der
zuständigen Behörden wahrnehmen.
Insbesondere erscheinen Dienstvorgesetzte, die diese Missstände weiter tolerieren,
nicht als Weiterbilder geeignet.
In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung aufgefordert, die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes
bzw. der EU-Richtlinie jetzt zu überprüfen.
Das deutsche Arbeitszeitgesetzt hat jetzt acht Jahre nach der Übergangsfrist Gültigkeit.
Die Gültigkeit der EU-Richtlinie für Deutschland wurde zuletzt vor einem halben Jahr
höchstrichterlich bestätigt (Fall Jäger).
- Kostenbegrenzung für die Carl-Oelemann-Schule (COS)
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Der COS war ein eigener Tagesordnungspunkt gewidmet. Die Vizepräsidentin Dr. Stüwe,
Vorsitzende des mb hessen, trug der Versammlung vor, welche Kurse der COS
kostendeckend durchgeführt werden und bei welchen ein Zuschussbedarf bestand.
Sie leitete den Vorschlag ab, für 2005 den Zuschuss für die COS aus dem Haushalt der Kammer
auf 600.000 € zu beschränken.
Dr. Golla, mb-Delegierter im Finanzausschuss der Kammer, stellte den Wert und die Wichtigkeit
einer überbetrieblichen Ausbildung in der COS nicht in Frage, wohl aber die Höhe des
regelmäßigen jährlichen Zuschusses für die COS aus dem Haushalt der Kammer.
Der sei von 2,2% im Haushaltsplan des Jahres 1995 auf mehr als 7% im laufenden Jahr angewachsen.
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Sein Antrag, "Das Präsidium wird aufgefordert, die Notwendigkeit
der regelmäßigen jährlichen Zuschüsase für die COS kritisch zu überprüfen, mit dem Ziel,
diese deutlich zu reduzieren." wurde in einer Kampfabstimmung mit einer eindeutigen Mehrheit
angenommen.
Auch ein Antrag des mb-Delegierten Prof. Dr. Kuni wurde mit ähnlich knapper Mehrheit angenommen:
"Die von der Referentin Frau Dr. Stüwe vorgeschlagene Begrenzung des
Zuschussbedarfs der COS auf 600.000 € soll für 2005 durchgeführt und für 2004 als
Sparappell verstanden werden."
- Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) verschoben
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Trotz intensiver Vorbereitungen und erheblicher Interessen an einer raschen Umsetzung
der MWBO hatte das Präsidium kurzfristig diesen Tagesordnungspunkt, den es gegen ein Votum
der 8. Delegiertenversammlung vorgesehen hatte, wieder abgesetzt.
Der Präsident begründete das damit, dass die Aufsichtsbehörde sich nicht in der Lage sieht,
eine Weiterbildungsordnung in der Form der MWBO wegen der fehlenden Kombatibilität
des Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin mit der Richtlinie der EU zur
'spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin' zu genehmigen.
Es sei geplant, nach weiterer Beratung diesen Tagesordnungspunkt für die Delegiertenversammlung
im Herbst 2004 ins Auge zu fassen.
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