Im Bericht der Präsidentin hob Frau Dr. Ursula Stüwe die verheerenden Folgen der Unterfinanzierung hessischer Krankenhäuser hervor. Die ungenügende Berücksichtigung der Kosten für Aus- und Weiterbildung führt zur verhängnisvollen Tendenz, nur fertige Fachärzte einzustellen. Dass dies nicht beliebig lange gut gehen kann, liegt auf der Hand. Ausführlich ging sie auf die bürokratischen Monströsitäten im Zusammenhang mit dem Abrechnungssystem ein, das die Codierer inzwischen mit 950 DRGs konfrontiert, von weiteren Feinheiten ganz abgesehen. Fehler sind dabei mehr oder weniger unvermeidlich. Der unsäglich angestiegene Prüfungsumfang der Krankenkassen, bis zu 20% aller behandelten Fällen als Einzelfallprüfungen, spart auf Seiten der Kostenträger nur vordergründig, denn die damit verbundenen erheblichen Sach- und Personalkosten im Krankenhaus müssen entweder ebenfalls von den Versicherten aufgebracht werden oder gehen zu Lasten der Krankenversorgung.
Frau Dr. Stüwe kritisierte in ihrem Bericht scharf den Beschluss des Bundesrates vom Vortag, die Übergangsbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes für ein weiteres Jahr zu verlängern und das nach mehr als 10 Jahren Verzögerung, europäisches Recht umzusetzen. Sie malte aus, wie dies noch mehr junge Leute motivieren wird, das Land zu verlassen oder in andere Berufe mit besseren Arbeitsbedingungen zu flüchten. Die nächsten Streiks sieht sie nach dieser Entscheidung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorprogrammiert.
Zu diesem Thema beschloss die DV:
"Die hessischen Delegierten unterstützen die Versuche der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft, ihre tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die fortgesetzte Nichtvergütung von Überstunden, die Missachtung des Arbeitszeitgesetzes an vielen Krankenhäusern und die mangelnden Ressourcen für Weiter- und Fortbildung werden kritisiert. Hierfür ist die Landesregierung verantwortlich."
sowie:
"Die hessischen Delegierten kritisieren die Versuche der Krankenhausträger, das Arbeitszeitgesetz durch Verlängerung der Übergangsfrist weiterhin auszuhebeln - nach bereits 11jähriger Gesetzesmissachtung. Die hier erfolgende Missachtung des notwendigen Patientenschutzes durch die Politik - getragen von ökonomischen Motiven - wird scharf kritisiert."
Während des Tagesordnungspunktes zum Bericht der Präsidentin begrüßte die DV ihre aufsichtsführende Ministerin Frau Sozialministerin Lautenschläger, die als Gast ein Grußwort sprach. Darin ging sie sehr ausführlich auf die aktuellen gesundheitspolitischen Probleme aus ihrer Sicht ein.
Sie widersprach der Präsidentin, die zuvor die Befürchtung geäußert hatte, nach einer Katastrophe im Rhein-Main-Gebiet würde sich die Situation am Ort zwar gut beherrschen lassen, sich dann aber in den Krankenhäusern abspielen. Die Ministerin wehrte sich dagegen, die Situation schlecht zu reden und behauptete, die Notfallversorgung sei gesichert. Die Präsidentin hatte sich auf das Ergebnis einer Tagung von leitenden Notärzten bezogen. Eine Umfrage unter Krankenhäusern habe deutlich gemacht, dass bei einem Großschadensereignis in Frankfurt, z.B. während der Fußballweltmeisterschaft 2006, innerhalb der ersten zwei bis vier Stunden - dem kritischen Zeitraum - gerade einmal 25 Schwerverletzte sachgerecht versorgt werden können. Weder können durch die verkürzten Liegezeiten leichter Erkrankte vorzeitig verlegt oder entlassen werden, noch stünden aufgrund der zu knappen Personaldecke genügend OP-Mannschaften bereit.
Zu den 'Verbessungen' der Situation der Ärztinnen und Ärzte an den Unikliniken, die von der Ministerin angeführt wurden, musste einen Zwischenruf entgegen nehmen, dass sich an der Basis so gut wie nichts geändert habe. Auf den mit starker Zustimmung der DV begleiteten Diskussionsbeitrag des Delegierten PD Dr. Scholz von der Liste des mb hessen ging sie nach der Wahrnehmung vieler Delegierten nur völlig unbefriedigend ein.
Unwillen löste die Ministerin auch mit ihrer Behauptung aus, in Hessen gäbe es keinen Ärztemangel, sondern nur ein Verteilungsproblem: Auf dem flachen Land fehle vielleicht mal ein Arzt, dafür seien die Ballungsgebiete sogar überversorgt. Mit konkreten Zahlen widerlegte Frau Dr. Margita Bert, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, die Ministerin. Sie zählte nicht besetztbare Sitze für Hausärzte ebenso wie für Fachärzte im Ballungsraum auf und wies darauf hin, dass auf dem flachen Land es Bezirke ohne jeden Frauenarzt gibt. Die Ministerin möge sich das nächste Mal statt bei der AOK bei der KVH kompetent und aktuell informieren lassen, wenn sie sich mit der ärztlichen Versorgung befassen wolle.
Als später ein Mitglied des Präsidiums das 'Geplänkel' rügte und damit lauten Unwillen aus der Versammlung provozierte, schränkte es diese Bewertung auf die Antworten der Ministerin ein.
Frau Dr. Stüwe bedankte sich bei ihrem seltenen Gast mit einem Blumenstraus.
Lesen Sie dazu den Beitrag von PD Dr. Scholz:
Der Antrag des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes, mit Wirkung zum 01.01.06 alle am 30.06.05 laufenden Renten um 0,5% zu erhöhen, fand keine ausreichende Mehrheit in der DV.
Das Abstimmungsergebnis verblüffte, weil zuvor keine kritische Diskussionsbemerkung laut geworden oder gar ein Gegenantrag eingebracht worden war. In der nachfolgenden erregten Diskussion wurden von den Gegnern der Rentenerhöhung einige Motive für das überraschende Astimmungsverhalten artikuliert:
Offensichtlich waren trotz einer intensiven Informationskampagne des Versorgungswerkes im Verlaufe eines Jahres mit Seminaren für die Delegierten noch einige der Ansicht, dass durch die Rentenerhöhung die arbeitende Ärztegeneration belastet würde. Das träfe bei einem Umlageverfahren zu, wie es einige andere Versorgungswerke haben, nicht aber bei dem in Hessen ausschließlich waltenden Kapitaldeckungsverfahren.
Wieder andere befürchteten, sie müssten sich damit auf viele Jahre für eine höhere Rentenzahlung verpflichten, ohne die zukünftige Ertragslage des Versorgungswerkes kennen zu können. Sie übersahen, dass die vorgesehene Deckungsrückstellung von 5.966.570,00 € auch alle Zahlungen für die folgenden Jahre mit abdeckte, wie es sich für diese Rentenerhöhung nach versicherungsmathematischer Berechnung der Lebenserwartung der Rentner mithilfe der aktuellen Sterbetafeln ergab.
Besonders verbreitet erschien aber ein Generationenkonflikt, vor allem von Niedergelassenen ausgesprochen, denen das Rentenalter noch bevorsteht. Die wollen, dass der für die Rentenerhöhung vorgesehene Betrag ihnen zu gute kommt, wenn er statt für eine Rentenerhöhung ausschließlich in die Deckungsrückstellung für eine höhere Rentenanwartschaft fließt. Die jetzigen Rentner hätten ja schließlich besser gelebt als die derzeitige Generation und könnten deshalb etwas abtreten. Vergeblich wurde darauf hingewiesen, dass die Erträge des Versorgungswerkes, die nur zu einem kleineren Teil für die Rentenerhöhung gedacht waren, schließlich auch zu einem erheblichen Teil mit dem Kapital erwirtschaftet worden waren, das die jetzige Rentergeneration eingezahlt hatte.
Das Abstimmungsergebnis war auch eine Niederlage für den Vertreter des mb hessen im Aufsichtsrat, der sich seit vielen Jahren besonders für Generationengerechtigkeit und eine vertretbare Erhöhung der Renten einsetzt und in den letzten beiden Jahren mit seinen Argumenten auch den Aufsichtsrat in letztes Jahr auch die Delegiertenversammlung überzeugen konnte. Die Rentner aus den Reihen der Niedergelassenen werden sich Gedanken darüber machen müssen, ob es richtig war, ihre Stimme nicht dem mb hessen gegeben zu haben, der bereits im Wahlkampf auf die Bedeutung seiner Arbeit im Versorgungswerk für sichere Renten hingewiesen hatte. Es zeichnet sich immer deutlicher ab: Nur mit einem starken mb hessen in der Delegiertenversammlung wird eine Generationengerechtigkeit aufrecht erhalten werden können und zu verhindern sein, dass die Erträge aus dem eingezahlten Kapital nur einseitig für eine Erhöhung der Rentenanwartschaft verwendet werden.
Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Matthias Moreth im Spezial Kammerwahl 2004:
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