Hessisches Versorgungswerk - sichere Rente für Ärztinnen und Ärzte
„Eines ist sicher: die Rente“ sagte einst Arbeitsminister Norbert Blüm.
Ob diese Aussage wirklich noch
wahr ist, fragen sich inzwischen nicht nur viele Bürger, die in die gesetzliche Rentenpflichtversicherung
einzahlen, sondern auch mancher Arzt, der Mitglied eines berufsständischen ärztlichen
Versorgungswerks ist. Doch keine Angst: Warum zumindest bei den Hessischen Ärzten die Rente vom
Versorgungswerk weiterhin sicher ist, erläutert Dr. Matthias Moreth, MB-Mitglied und gleichzeitig
Mitglied im Aufsichtsrat des Hessischen Versorgungswerks.
Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Landesärztekammer Hessen. Es wird aber als so genanntes
„Sondervermögen“ unabhängig vom sonstigen Kammerhaushalt verwaltet. Das Versorgungswerk unterliegt
gemäß Heilberufsgesetz der Staatsaufsicht des Landes Hessen. Im Rahmen der Selbstverwaltung der
Ärzteschaft ist die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer oberster „Souverän“. Sie wählt jene
sieben Ärzte aus, die als Aufsichtsrat den Geschäftsablauf des Versorgungswerks überwachen. Gegenwärtig
sind zwei Mb-ler Mitglied des Aufsichtsrats: sie wurden gerade vor ½ Jahr im Amt für weitere fünf Jahre
bestätigt. Die eigentlichen Geschäfte werden von fünf hauptamtlich bestellten Fachleuten (Juristen, Dipl.-
Kaufleute, Banker) wahrgenommen. Diese bedienen sich neben ihres eigenen Sachverstands bei der
Finanzanlage der Expertise von gegenwärtig 19 externen Fondsmanagementgesellschaften, welche nach den
strategischen Vorgaben des Aufsichts- und Verwaltungsrats unter Bewertung der Finanzmärkte in
festverzinslichen Rentenfonds und Aktien investieren. Allein das Wertpapiervermögen des Versorgungswerks
betrug zum letzten Jahresende etwa 4,5 Milliarden Euro. Zur Minimierung von Risiken bei der Geldanlage hat
sich das Versorgungswerk selbst sehr restriktive Anlagerichtlinien auferlegt und sich darüber hinaus freiwillig
dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterworfen. Neben dem Anlagevermögen in Aktien und Renten
verfügt das Versorgungswerk zur Abrundung des Portfolios über einen Immobilienbestand von knapp 400
Millionen Euro.
Als die Gründer des Hessischen Versorgungswerks 1968 die Wahl hatten, eine Rentenkasse nach dem
„Generationenvertragsmodell“ à la gesetzlicher Rentenversicherung oder ein Modell ähnlich einer
Lebensversicherung zu wählen, haben sie sich in kluger Voraussicht für Letzteres entschieden: Das Hessische
Versorgungswerk arbeitet nach dem Kapitaldeckungsprinzip: Jeder in das Versorgungswerk eingezahlter Euro
fließt später auch als Rente zurück - wie jedes Mitglied anhand der Beitrags- und Leistungstabelle in der Ver-
sorgungsordnung selbst nachlesen kann. Somit ist das Zahlen einer Rente grundsätzlich nicht davon abhängig,
ob in das Versorgungswerk neue Mitglieder nachrücken oder welche politische Regierung gerade am Ruder
ist: Jedes Mitglied „erwirtschaftet“ seine eigene Rente. Letzteres ist ein großer Vorteil gegenüber dem anderen
berufsständischen ärztlichen Versorgungswerk in Hessen – der so genannten erweiterten Honorarverteilung
(EHV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) - in die die niedergelassenen Kassenärzte einen Teil
ihrer Beiträge entrichten (die andere Hälfte entrichten sie an das Versorgungswerk). Die EHV hat gegenwärtig
massiv mit den gleichen strukturellen Problemen zu kämpfen wie BfA und LVA: bei sinkendem
Honorarvolumen und sinkender Anzahl von Kassenärzten steigt entweder die finanzielle Belastung für die
noch aktiv in das System einzahlenden Kassenärzte – oder die Renten für die Rentenbezieher aus der EHV
müssen drastisch abgesenkt werden. Welchen Weg die EHV in Zukunft gehen wird, ist gerade Gegenstand
kontroverser Diskussionen innerhalb der KVH.
Das Versorgungswerk hingegen steht auf einem festen finanziellen Fundament. Selbst die schon seit drei
Jahren an den Weltfinanzmärkten bestehende Finanzkrise mit gesunkenen Zinsen und fallenden Aktienindizes
hat dem Versorgungswerk nicht wirklich schaden können. Seit 1996 hat das Versorgungswerk – beraten von
damals neu engagierten Investmentbankern - einen völlig anders strukturierten Weg bei der Anlage der
finanziellen Mittel eingeschlagen und durch die Einrichtung von sog. Spezialfonds das gezielte Handeln von
Aktien und anderen Wertpapieren aktiv vorangetrieben. So konnte das Versorgungswerk in Zeiten der Aktien-
Hausse hohe finanzielle Polster („stille Reserven“ und „Rückstellungen für Überschussbeteiligung“)
erwirtschaften. In der Hochzinsphase mit einem Rechnungszinsfuß von weit mehr als den vorgeschriebenen
4% wurde ein Teil dieser Reserven an die Mitglieder des Versorgungswerks in Form von - im Vergleich zur
BfA - weit überproportionaler Rentenerhöhungen und Überschussbeteiligungen für Noch-nicht-
Rentenempfänger weitergegeben und gleichzeitig die in der Satzung vorgeschriebene „Verlustrückstellung“
weitgehend aufgefüllt.
In den letzten beiden Jahren musste das Versorgungswerk wie alle Lebensversicherer bei sinkenden Zinsen
und fallenden Aktienmärkten die Verlustrückstellung zwar weitgehend aufbrauchen, aber: einen Eingriff in
Rentenzusagen oder gar in laufende Renten hat es nicht gegeben: Lediglich die Rentenerhöhungen fielen
deutlich niedriger aus oder wurden sogar – wie bei der BfA und LVA - ausgesetzt. Auch konnte praktisch kein
Betrag mehr in die Überschussbeteiligung eingestellt werden.
Die beiden MBler im Aufsichtsrat hatten übrigens im Vertrauen auf die Finanzstärke ihres Versorgungswerks
wenigstens eine „symbolische“ Rentenerhöhung von 0,5 % vorgeschlagen, um sich von der Nullrunde der
BfA abzusetzen und das Vertrauen in das Versorgungswerk zu stärken. Leider konnten sie sich damit trotz
geschlossener Unterstützung durch ihre Liste in der Delegiertenversammlung nicht durchsetzen.
Nebenbei gesagt: Das Versorgungswerk hat, wie vorauszusehen war, zwischenzeitlich bei jetzt positiver
gestimmten Finanzmärkten wieder begonnen, die finanziellen „Speckröllchen“ aufzubessern.
Auch eine weitere finanzielle Herausforderung konnte das Versorgungswerk meistern: Bei steigender
Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung im Allgemeinen und der Mitglieder des Versorgungswerks im
Speziellen musste eine Anpassung der Leistungszusage durchgeführt werden. Diesen Schritt haben inzwischen
die meisten Versorgungswerke und Lebensversicherungsgesellschaften durchgeführt. Hierfür gab es für das
Hessische Versorgungswerk mehrere Möglichkeiten: Die Entnahme von mehreren hundert Mill. Euro aus der
Überschussbeteiligung oder die drastische Kürzung der – allerdings erst zukünftig eintretenden – Berufs-
unfähigkeitsrenten kranker Ärztinnen und Ärzte. Die beiden MBler im Aufsichtsrat haben in sehr emotionalen
Reden im Aufsichtrat und in der Delegiertenversammlung verhindern können, dass zukünftige
Berufsunfähigkeitsrenten abgesenkt werden.
Das Versorgungswerk ist vor (berufs-)politischen Anfechtungen nicht gefeit. Allerdings konnten – nicht
zuletzt durch sachgerichtete Initiativen der MBler im Aufsichtsrat und der Delegiertenversammlung – Schäden
am hessischen Versorgungswerk verhindert werden. Gerade ein starker MB in der Delegiertenversammlung ist
auch weiterhin Garant für sichere Renten der hessischen Ärzte: Schließlich sind über die Hälfte aller
Mitglieder des Versorgungswerks angestellte Ärztinnen und Ärzte, die ihre Renten ausschließlich auf das Ver-
sorgungswerk gründen.
Dr. Matthias Moreth
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