mblogo.ipg 7kB   Hessen-Loewe  3kB
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.  

Landesverband Hessen

 

 
  MB Farben  Spezial Kammerwahl 2004 MB Farben  Aktuelle Infos Startseite

 

Hessisches Versorgungswerk -
sichere Rente für Ärztinnen und Ärzte

„Eines ist sicher: die Rente“ sagte einst Arbeitsminister Norbert Blüm. Ob diese Aussage wirklich noch wahr ist, fragen sich inzwischen nicht nur viele Bürger, die in die gesetzliche Rentenpflichtversicherung einzahlen, sondern auch mancher Arzt, der Mitglied eines berufsständischen ärztlichen Versorgungswerks ist. Doch keine Angst: Warum zumindest bei den Hessischen Ärzten die Rente vom Versorgungswerk weiterhin sicher ist, erläutert Dr. Matthias Moreth, MB-Mitglied und gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat des Hessischen Versorgungswerks.

Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Landesärztekammer Hessen. Es wird aber als so genanntes „Sondervermögen“ unabhängig vom sonstigen Kammerhaushalt verwaltet. Das Versorgungswerk unterliegt gemäß Heilberufsgesetz der Staatsaufsicht des Landes Hessen. Im Rahmen der Selbstverwaltung der Ärzteschaft ist die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer oberster „Souverän“. Sie wählt jene sieben Ärzte aus, die als Aufsichtsrat den Geschäftsablauf des Versorgungswerks überwachen. Gegenwärtig sind zwei Mb-ler Mitglied des Aufsichtsrats: sie wurden gerade vor ½ Jahr im Amt für weitere fünf Jahre bestätigt. Die eigentlichen Geschäfte werden von fünf hauptamtlich bestellten Fachleuten (Juristen, Dipl.- Kaufleute, Banker) wahrgenommen. Diese bedienen sich neben ihres eigenen Sachverstands bei der Finanzanlage der Expertise von gegenwärtig 19 externen Fondsmanagementgesellschaften, welche nach den strategischen Vorgaben des Aufsichts- und Verwaltungsrats unter Bewertung der Finanzmärkte in festverzinslichen Rentenfonds und Aktien investieren. Allein das Wertpapiervermögen des Versorgungswerks betrug zum letzten Jahresende etwa 4,5 Milliarden Euro. Zur Minimierung von Risiken bei der Geldanlage hat sich das Versorgungswerk selbst sehr restriktive Anlagerichtlinien auferlegt und sich darüber hinaus freiwillig dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterworfen. Neben dem Anlagevermögen in Aktien und Renten verfügt das Versorgungswerk zur Abrundung des Portfolios über einen Immobilienbestand von knapp 400 Millionen Euro.

Als die Gründer des Hessischen Versorgungswerks 1968 die Wahl hatten, eine Rentenkasse nach dem „Generationenvertragsmodell“ à la gesetzlicher Rentenversicherung oder ein Modell ähnlich einer Lebensversicherung zu wählen, haben sie sich in kluger Voraussicht für Letzteres entschieden: Das Hessische Versorgungswerk arbeitet nach dem Kapitaldeckungsprinzip: Jeder in das Versorgungswerk eingezahlter Euro fließt später auch als Rente zurück - wie jedes Mitglied anhand der Beitrags- und Leistungstabelle in der Ver- sorgungsordnung selbst nachlesen kann. Somit ist das Zahlen einer Rente grundsätzlich nicht davon abhängig, ob in das Versorgungswerk neue Mitglieder nachrücken oder welche politische Regierung gerade am Ruder ist: Jedes Mitglied „erwirtschaftet“ seine eigene Rente. Letzteres ist ein großer Vorteil gegenüber dem anderen berufsständischen ärztlichen Versorgungswerk in Hessen – der so genannten erweiterten Honorarverteilung (EHV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) - in die die niedergelassenen Kassenärzte einen Teil ihrer Beiträge entrichten (die andere Hälfte entrichten sie an das Versorgungswerk). Die EHV hat gegenwärtig massiv mit den gleichen strukturellen Problemen zu kämpfen wie BfA und LVA: bei sinkendem Honorarvolumen und sinkender Anzahl von Kassenärzten steigt entweder die finanzielle Belastung für die noch aktiv in das System einzahlenden Kassenärzte – oder die Renten für die Rentenbezieher aus der EHV müssen drastisch abgesenkt werden. Welchen Weg die EHV in Zukunft gehen wird, ist gerade Gegenstand kontroverser Diskussionen innerhalb der KVH.

Das Versorgungswerk hingegen steht auf einem festen finanziellen Fundament. Selbst die schon seit drei Jahren an den Weltfinanzmärkten bestehende Finanzkrise mit gesunkenen Zinsen und fallenden Aktienindizes hat dem Versorgungswerk nicht wirklich schaden können. Seit 1996 hat das Versorgungswerk – beraten von damals neu engagierten Investmentbankern - einen völlig anders strukturierten Weg bei der Anlage der finanziellen Mittel eingeschlagen und durch die Einrichtung von sog. Spezialfonds das gezielte Handeln von Aktien und anderen Wertpapieren aktiv vorangetrieben. So konnte das Versorgungswerk in Zeiten der Aktien- Hausse hohe finanzielle Polster („stille Reserven“ und „Rückstellungen für Überschussbeteiligung“) erwirtschaften. In der Hochzinsphase mit einem Rechnungszinsfuß von weit mehr als den vorgeschriebenen 4% wurde ein Teil dieser Reserven an die Mitglieder des Versorgungswerks in Form von - im Vergleich zur BfA - weit überproportionaler Rentenerhöhungen und Überschussbeteiligungen für Noch-nicht- Rentenempfänger weitergegeben und gleichzeitig die in der Satzung vorgeschriebene „Verlustrückstellung“ weitgehend aufgefüllt.

In den letzten beiden Jahren musste das Versorgungswerk wie alle Lebensversicherer bei sinkenden Zinsen und fallenden Aktienmärkten die Verlustrückstellung zwar weitgehend aufbrauchen, aber: einen Eingriff in Rentenzusagen oder gar in laufende Renten hat es nicht gegeben: Lediglich die Rentenerhöhungen fielen deutlich niedriger aus oder wurden sogar – wie bei der BfA und LVA - ausgesetzt. Auch konnte praktisch kein Betrag mehr in die Überschussbeteiligung eingestellt werden.

Die beiden MBler im Aufsichtsrat hatten übrigens im Vertrauen auf die Finanzstärke ihres Versorgungswerks wenigstens eine „symbolische“ Rentenerhöhung von 0,5 % vorgeschlagen, um sich von der Nullrunde der BfA abzusetzen und das Vertrauen in das Versorgungswerk zu stärken. Leider konnten sie sich damit trotz geschlossener Unterstützung durch ihre Liste in der Delegiertenversammlung nicht durchsetzen.

Nebenbei gesagt: Das Versorgungswerk hat, wie vorauszusehen war, zwischenzeitlich bei jetzt positiver gestimmten Finanzmärkten wieder begonnen, die finanziellen „Speckröllchen“ aufzubessern.

Auch eine weitere finanzielle Herausforderung konnte das Versorgungswerk meistern: Bei steigender Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung im Allgemeinen und der Mitglieder des Versorgungswerks im Speziellen musste eine Anpassung der Leistungszusage durchgeführt werden. Diesen Schritt haben inzwischen die meisten Versorgungswerke und Lebensversicherungsgesellschaften durchgeführt. Hierfür gab es für das Hessische Versorgungswerk mehrere Möglichkeiten: Die Entnahme von mehreren hundert Mill. Euro aus der Überschussbeteiligung oder die drastische Kürzung der – allerdings erst zukünftig eintretenden – Berufs- unfähigkeitsrenten kranker Ärztinnen und Ärzte. Die beiden MBler im Aufsichtsrat haben in sehr emotionalen Reden im Aufsichtrat und in der Delegiertenversammlung verhindern können, dass zukünftige Berufsunfähigkeitsrenten abgesenkt werden.

Das Versorgungswerk ist vor (berufs-)politischen Anfechtungen nicht gefeit. Allerdings konnten – nicht zuletzt durch sachgerichtete Initiativen der MBler im Aufsichtsrat und der Delegiertenversammlung – Schäden am hessischen Versorgungswerk verhindert werden. Gerade ein starker MB in der Delegiertenversammlung ist auch weiterhin Garant für sichere Renten der hessischen Ärzte: Schließlich sind über die Hälfte aller Mitglieder des Versorgungswerks angestellte Ärztinnen und Ärzte, die ihre Renten ausschließlich auf das Ver- sorgungswerk gründen.

mb Farben  Dr. Matthias Moreth

 

Übersicht

www.mbhessen.de/laekh/vw0404.htm
12.04.2004 Verantwortlich: mb Farben Impressum mbhessen.de