Für unsere Mitglieder haben wir einen Bericht des Tarifreferats im Marburger Bund Bundesverband über die dritte Verhandlungsrunde am 8. und 9.03.2010 in ‘angespannter Verhandlungsatmosphäre‘ hier in unserem Infodienst bereitgestellt.
Die Dr. Horst-Schmidt-Kliniken Wiesbaden haben eine langjährige Mitarbeiterin verloren: Dr. med. Ursula Stüwe ist Rentnerin geworden. Der Vorstand des MB Hessen hatte dazu auf seiner Sitzung am 09.03.2010 eine andere Sicht: Von Stüwe wissen wir, dass es auch ein Leben außerhalb der Berufs- und Verbandspolitik gibt, dennoch sind die Erwartungen an den nun noch stärkeren Einsatz der ersten stellvertretenden Vorsitzenden im Team des geschäftsführenden Vorstandes unseres Landesverbandes hoch.
Der erste Vorsitzende Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Scholz drückte das unter dem Beifall des Vorstandes mit einem Blumenstrauss aus.
Mehr als acht Jahre hat Gunhild Schwarze unsere ständig wachsende Zahl von Mitgliedern verwaltet. Was das konkret bedeutete, beschrieb am 16.90.2005 in einer E-Mail an den Vorstand die damalige erste Vorsitzende Dr. med. Ursula Stüwe: “Das ist eine gewaltige Leistung, die hier von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht wird! Ich habe gestern, am Samstag(!), die Geschäftsstelle besucht - in nahezu allen Räumen wurde fleißig gearbeitet, um der Flut Herr zu werden! Diese Flut (der Anträge auf Mitgliedschaft während des Arbeitskampfes gegen die Vereinigung kommunaler Arbeitgeververbände (VKA) - die Redaktion) trifft unseren Landesverband mitten im Umzug, das ist mit Sicherheit eine völlig ungeplante Doppelbelastung und ich danke den Damen und Herren ganz herzlich für ihren Einsatz!“ - ein repräsentativer Einblick in die Arbeit Schwarzes. Der MB Hessen dankt.
Ihre Arbeit wird von Maria Czernin weitergeführt, die wir im Team unserer Geschäftsstelle willkommen heißen.
Der Vorstand des MB Hessen hat auf seiner Sitzung am 09.03.10 die Delegierten des Landesverbandes zur 117. Hauptversammlung des Bundesverbandes gewählt. Sie finden die Liste hier.
Diese Hauptversammlung am 08. und 09.05.10 in Dresden dient wesentlich zur Vorbereitung auf den in der Folgewoche dort stattfindenden 113. Deutschen Ärztetag.
Am 17. und 18. April 2010 findet in Berlin wieder die Messe zur bundes- und weltweiten Orientierung im Arztberuf statt, mit der vor allem Medizinstudierende und Berufsstarter aller Alterstufen angesprochen werden sollen.
Die Veranstalter haben sich einiges einfallen lassen, um die Messe auch für eine weitere Anreise attraktiv zu machen: Bundesweit kostet die Reise mit der Bahn nur 99 €. Die Veranstaltung ist mit 12 Fortbildungspunkten zertifiziert worden. Der Besuch der Messe und ihrer Veranstaltungen ist kostenfrei, erfordert aber eine Anmeldung. Bei über 1.000 Anmeldungen bis jetzt sollten Sie sich rechtzeitig einen Platz in den Veranstaltungen Ihrer Wahl sichern.
Wir haben unsere Veranstaltungshinweise für Ärztinnen und Ärzte und Veranstaltungshinweise für Studierende entsprechend ergänzt.
Weitere Infos und die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie hier.
Im März 2010 finden bundesweit Wahlen zum Betriebsrat statt. Gemessen an der traditionell suboptimalen Wahlbeteiligung fragen sich offenbar viele Mitarbeiter, was interessiert mich die Mitbestimmung und wenn, warum soll ich eine Kandidatin oder einen Kandidaten des Marburger Bundes wählen?
In unserem Portal Ranking für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung finden sich bereits 72 Beurteilungen, so dass eine Auswertung nach dem Merkmal Mitglied des MB Hessen im Mitbestimmungsgremium des Krankenhauses vertreten (29) oder nicht (43) möglich erscheint.

In Kliniken, in deren Mitbestimmungsgremium ein Mitglied des Marburger Bundes mitwirkt (die Beteiligten finden Sie hier), ist eine gute oder sehr gute Bewertung (Note besser als 2,6) mit einer Häufigkeit von 38% vergeben worden, deutlich mehr als in den übrigen Krankenhäusern, in denen eine solche Bewertung nur in 28% abgegeben wurde.

Noch ausgeprägter ist der Unterschied bei den sehr guten Bewertungen (Note besser als 2,1). Hier schneiden die Kliniken mit einem MB-Mitglied im Mitbestimmungsgremium mit 28% doppelt so gut ab wie die übrigen Krankenhäuser mit 14%.
Da sich die Mitwirkung von Mitgliedern des MB in Krankenhäusern aller Versorgungsstufen finden, ist diese Beobachtung wohl nicht einem Krankentyp zuzuschreiben, sondern der positiven Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch die kompetente und beharrliche Mitarbeit in der Mitbestimmung. Wir schließen daraus, dass sich gute Weiterbilder unter besseren Arbeitsbedingungen auch mehr entfalten und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgreicher an die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung weitergeben können.
Vom besseren Niveau der Qualität und der erfolgreichen Teamarbeit profitieren natürlich auch die Patienten und damit das gesamte Haus, eine klassische Win-win-Situation.
Fazit
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Beteiligen Sie sich an den Betriebsratswahlen 2010 und wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten des Marburger Bundes.
Für Ärztinnen und Ärzte auf der Suche nach einer Weiterbildungstätte und einem Weiterbildungsbefugten: Lesen Sie nicht nur die Bewertungen in unserem Portal wbranking.de, sondern orientieren Sie sich auch auf der Seite Mitbestimmung.
Auch für Patienten kann dieser Rat nützlich sein. Sie werden sich überlegen, ob sie in einer Abteilung gut aufgehoben sind, in der Arbeitsbedigungen und ein Arbeitsklima herrschen, die mit einleuchtender Begründung als fehlende Voraussetzung für eine erfolgreiche Weiterbildung eine sehr schlechte Bewertung erhalten haben.
Und nicht zuletzt hat der MB Hessen mit ablaufender Legislaturperiode für die bisherigen Betriebsräte allen Grund, für die engagierte ehrenamtliche Mitarbeit zu danken.
Nach diesem Artikel der HNA.de stimmt mit ca. 600 offenen Stellen im ärztlichen Bereich das Ausmaß des Ärztemangels an hessischen Krankenhäusern mit den bundesweiten Zahlen der deutschen Krankenhausgesellschaft überein, die hier 5.000 offene Stellen genannt hatte. Damit setzt sich auch die hessische Krankenhausgesellschaft in einen Widerspruch zum GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der hier keinen Ärztemangel sehen wollte.
Mit dem falschen Umgang mit richtigen Zahlen hat sich bereits Radio Eriwan in diesem Beitrag auseinander gesetzt.
Auch den vermeintlichen Widerspruch zum Ärztemangel, den die hessische Krankenhausgesellschaft in der gestiegenen Anzahl der Arbeitsverträge im ärztlichen Dienst sieht (7267 in 1997 bis auf 9294 in 2008) sieht, hat Radio Eriwan schon aufgelöst: Immer mehr Ärztinnen und Ärzte sind in Teilzeitverträgen beschäftigt, weshalb die Anzahl der Arbeitsverträge das Beschäftigungsvolumen nicht zutreffend beschreibt.
Im Prinzip Nein.
Keinen Ärztemangel in deutschen Krankenhäusern meint der GKV-Spitzenverband, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, nach dieser Presseinformation zu sehen. Schließlich hätte die Zahl der Krankenhausärzte in den letzten zehn Jahren um 13%, die der Fälle nur um 4% zugenommen. Die Zahlen selbst und ihre Veränderung präsentiert er in zwei Grafiken als PDF-Dateien, die Zahl der Krankenhausärzte von 1998-2008 hier und die Fallzahlen im selben Zeitraum hier. Diese Zahlen sind ohne Zweifel richtig. Da mit der Einführung der DRG sich die Erhebung der Fallzahlen grundlegend verändert hat, ist deren Verlauf über diesen Zeitraum nicht vergleichbar. Wir wollen die Zahl der Krankenhausärzte näher betrachten und zeigen deshalb den Verlauf ab 2003. Zum besseren Vergleich haben wir die absoluten Zahlen auf den Ausgangswert (hier 2003 = 1) bezogen.

Im Prinzip Nein.
Der GKV Spitzenverband sieht in der Debatte um den Ärztemangel “offensichtlich die Ouvertüre für die anstehenden Tarifverhandlungen” zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA). Dann dürfen wir aber auch nur die Zahl der Krankenhausärzte in den öffentlichen Krankenhäusern bewerten (wobei unsere Quelle, das statistische Bundesamt leider nicht zwischen den verschiedenen öffentlichen Arbeitgebern unterscheidet). Da in den letzten Jahren die Zahl der Teilzeitarbeit erheblich zugenommen hat, muss zudem statt der Kopfzahl die Zahl der Vollzeitkräfte verwendet werden.

Diese Zahlen stehen uns seit 2003 zur Verfügung, deshalb dieser Ausschnitt aus der Entwicklung. Die Zunahme 2003-2005 sowohl der Arztzahl als auch der Vollzeitkräfte in öff. Krankenhäusern (absolut 1.783,8) beruht vor allem auf der Übernahme der Ärztinnen und Ärzte im Praktikum (AiP), als der Gesetzgeber zum 1.10.2004 die AiP-Zeit abgeschafft hatte. Der Stellenzuwachs ist also in den öffentlichen Krankenhäusern noch nicht einmal halb so groß, wie ihn der GKV Spitzenverband sieht. Und auch dieser Zuwachs ist nur eine statistische Größe: Auch wenn die unterbezahlten ÄiP in der Statistik nicht als Krankenhausärzte mitgezählt wurden, von ihrer Arbeit profitierte die Versorgung der Patienten dennoch. Wenn die ÄiP mit eingerechnet werden, verbleibt von 2005 bis 2008 ein Rückgang von 1,3% (absolut 929 Vollzeitstellen).
Im Prinzip Nein.
Im Gegenteil: Die Bettenauslastung in den öffentlichen Krankenhäusern ist gestiegen.

Und die beschreibt noch nicht einmal die wahre Zunahme der Belastung. Dazu kommen noch:
Im Prinzip Nein.
Der Marburger Bund hatte in dieser Pressemitteilung vom 3.02.10 lediglich diese Feststellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 12.01.10 über den bedrohlichen Ärztemangel und die Anzahl der offenen Stellen aufgegriffen. Warum die damit verknüpfte Forderung der DKG nach einer Ausweitung der MVZ und infolgedessen noch mehr Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus den Ärztemangel mildern statt verschärfen soll, hat auch Radio Eriwan nicht verstanden.
Mit diesem Ausschnitt aus dem Titel des nächsten Stadtgespräches des hessischen Rundfunks am 9.03.10 21:45h ‘Patienten, Ärzte, Krankenkassen - wer plündert unser System?‘ wollen wir ganz gezielt unsere ärztlichen Leserinnen und Leser auf diese Diskussion hinweisen. Alles Weitere finden Sie hier.
Wie wir den eingeladenen Vertreter der hessische Ärzteschaft Martin Leimbeck, Landarzt und Vizepräsident der Landesärztekammer Hessen, kennen, wird er diese Frage nicht nur nicht bejahen, sondern überzeugend widerlegen.
Einlass ist um 20:00 Uhr am Haupteingang des Hessischen Rundfunks, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt.
Die Sendung wird dann von 20:30 bis 21:15 Uhr aufgezeichnet. Der Eintritt ist kostenlos.
Wer nicht hinkann, es wird live übertragen.
das ist eine titelgerechte Kurzfassung, zu der wir Ihnen den O-Ton nicht vorenthalten wollen: “Eine Zeit, in der mehr geschlafen als gearbeitet wird, darf nicht besser bezahlt werden als Zeit, in der voll gearbeitet wird.” (Joachim Finklenburg, Verhandlungsführer der Vereinigung kommunaler Arbeitgebervereinigungen (VKA) nach einer dpa-Meldung, zitiert z.B. hier).
Dass es nicht zu spontanen Demos der betroffenen ausgebeuteten und übermüdeten Ärztinnen und Ärzte gekommen ist, führen wir im Wesentlichen darauf zurück, dass die den Text im Wortsinne verschlafen haben: Wer regelhaft nach einem vollen Arbeitstag im anschließenden sog. Bereitschaftsdienst bis weit über Mitternacht hinaus mit geplanten Eingriffen im OP feststeht und danach noch mehrmals wegen echter Notfälle von der Liege geholt worden ist, sinkt, wenn er nach der Übergabe verspätet die Klinik verlassen konnte, so erschöpft ins häusliche Bett, dass er solche unsäglichen Kommentare der berechtigten und überfälligen Forderungen des Marburger Bundes an die VKA nicht mehr liest.
Dabei müssen wir würdigen, dass Herr Finklenburg mit seiner Missachtung der gesetzlichen Wertung des Bereitschaftsdienstes auf europäischer und deutscher Ebene, nämlich Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, ein konsequenter Repräsentant von Arbeitgebern ist, in deren Bereich das Arbeitszeitgesetz teilweise ‘nur eingeschränkt umgesetzt‘ wird (ein typischer politischer Schönsprech dazu, den wir erst kürzlich hier kommentiert haben).
Mit diesem und anderen Argumenten der VKA und den Forderungen des MB an die VKA setzt sich ein Infoblatt des Bundesverbandes auseinander, dass wir Ihnen hier zum Herunterladen (296 kB), Ausdruck und Verteilung bereit gestellt haben.
Am 8.03.10 werden die Tarifverhandlungen des MB mit der VKA fortgesetzt. Wir wünschen im Interesse unserer Patienten, dass sie rasch zu einem annehmbaren Ergebnis führen.
Wir haben diesen Beitrag, ursprünglich vom 23.02.10, nach oben geholt, um über diesen Link der Site alterdiskriminierung.de zu unserem Beitrag zu berichten.
Vielleicht ist es nur eine Gedankenlosigkeit, dass schon mehrfach in Stellenausschreibungen bei einer Einladung zur Hospitation (Anfahrt, Hotel und Verpflegung zahlt die gastgebende Klinik) ausdrücklich Jungmedizinerinnen und Jungmediziner angesprochen werden.
Aber gut gemeint ist eben noch nicht gut gemacht.
Und unklug oben drein: Sind doch die Krankenhäuser bei ihrem Problem, endlich lange vakante Stellen wieder zu besetzen, darauf angewiesen, gerade auch älteren Kolleginnen und Kollegen nach der Familienpause die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern.
Hier zwei Beispiele:
Diesen Beitrag, ursprünglich vom 18.12.09, haben wir aktualisiert und deshalb nach oben geholt.
Der MB befindet sich mit den kommunalen Arbeitgebern und dem Land Hessen in Rechtsstreiten über die tarifliche Frage, ob Bereitschaftsdienststunden in der Nacht (21.00h-06.00h) und Aktivstunden in der Rufbereitschaft (ebenfalls von 21.00h-06.00h) zu einem Zusatzurlaub führen können.
Bisher konnte sich der Marburger Bund Hessen in allen Verfahren und Instanzen durchsetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird vermutlich im November 2010 seine (Letzt-)Entscheidung treffen.
Für den konfessionellen Bereich war diese Rechtsfrage bislang nicht relevant, da hier andere (in der Regel anspruchausschließende) Bestimmungen Anwendung fanden. In einer neuen Entscheidung des BAG (Urteil vom 15.07.2009 - Az: 5 AZR 867/08) ist dies aber gekippt worden.
Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass Sie als Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 ArbZG gelten, d.h. Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten. Dabei gilt das Zeitfenster von 23.00h bis 06.00h. Für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs gelten dann die im Einzelnen unten dargestellten Werte.
Für unsere Mitglieder in kirchlichen Krankenhäusern können sich daher nun Ansprüche auf Zusatzurlaub ergeben:
Zur Berechnung des Anspruchs für Nachtarbeit gilt ein Zeitfenster in der Nacht von 20.00h-06.00h. Sämtliche Bereitschaftsdienststunden (egal ob oder egal wie viel in der Zeit gearbeitet wurde) sind bei der Berechnung heranzuziehen. Ebenso Aktivstunden der Rufbereitschaft in dieser Zeit. Bei 40 Bereitschaftsdiensten im Kalenderjahr, die den Zeitraum von 20-6 Uhr (= 10 Stunden) umfassen, ergeben sich 400 Nachtarbeitsstunden, für die Sie zwei Arbeitstage Zusatzurlaub erhalten.
Bezogen auf das Kalenderjahr 2009 ergeben sich nach Anlage 14 § 4 Abs. 2 AVR Caritas folgende Ansprüche auf Zusatzurlaub:
| 150 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr | 1 Arbeitstag |
| 300 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr | 2 Arbeitstage |
| 450 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr | 3 Arbeitstage |
| 600 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr | 4 Arbeitstage |
Für Mitarbeiter, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich der Zusatzurlaub nach § 4 Abs. 3 AVR Caritas noch um einen Arbeitstag.
Wichtig: Für teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte ist die Anzahl der geforderten Nachtarbeitsstunden entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechend vollbeschäftigten Mitarbeiters zu kürzen.
In § 28b Abs. 2 und 3 AVR.DW-EKD ist der Zusatzurlaub wie im Bereich der AVR Caritas geregelt, s. o.
In § 28b Abs. 2 und 3 AVR.KW ist der Zusatzurlaub wie im Bereich der AVR Caritas geregelt, s. o.
§ 48 der KDAVO (Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung) sieht eine fast gleichlautende Regelung vor, die die Zeit der Nachtarbeit aber auf den Zeitraum von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschränkt.
Dies führt bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr zu folgenden Ansprüchen:
| 150 Arbeitsstunden zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr | 1 Arbeitstag |
| 300 Arbeitsstunden zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr | 2 Arbeitstage |
| 450 Arbeitsstunden zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr | 3 Arbeitstage |
| 600 Arbeitsstunden zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr | 4 Arbeitstage |
Hinzu kommt evtl. nach § 50 KDAVO ein Zusatzurlaubsanspruch bei einem Jubiläum .
Die Ansprüche sollten daher ab sofort rückwirkend für das Jahr 2009 schriftlich geltend gemacht werden. Ein Musterschreiben für den Antrag haben wir in unserem Infodienst ‘Offen lesbar’ hier bereitgestellt.
Das Urteil des BAG finden unsere Mitglieder in unserem Infodienst hier.
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Mehr Bewegen!
Als “starken Tobak” bezeichnet das Höchster Kreisblatt in diesem Artikel die “Vorwürfe” des Marburger Bundes gegen die Klinikleitung des Klinikums Frankfurt Höchst und berichtet über die “Rückendeckung“, die die Frankfurter Gesundheitsdezernentin Dr. Manuela Rottmann in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Klinikleitung gab.
Der Artikel lädt insoweit zum Nachdenken ein:
Ist es nicht viel eher starker Tobak,
Wir finden schon!
Dabei wollen wir nicht außer Acht lassen, dass das ausgelobte Fortbildungsbudget von 1.000 € pro Jahr und Ärztin / Arzt einen positiven Ansatz im Wettbewerb um die immer rarer werdenden Mediziner bildet, die Verharmlosung in Bezug auf die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hingegen nicht.
Dieses Stellenangebot der Stadtkrankenhaus Korbach GmbH hatten wir bereits in diesem Beitrag über ein von uns negativ beurteiltes Stellenangebot eines Nachbarkrankenhauses als positiven Kontrast gegenübergestellt.
Dafür war nicht nur maßgeblich, dass das Stadtkrankenhaus Korbach einen Tarifvertrag mit dem Marburger Bund hat und den TV-Ärzte/VKA anwendet. Gefallen hat uns auch:
Die Liste enthält zwar auch Zusagen, die rechtlich vorgegeben sind, aber, wie uns Mitglieder immer wieder berichten, keineswegs überall umgesetzt werden.
Besonders hervorheben wollen wir, dass die volle Weiterbildungsermächtigung für den krankenhausgebundenen Anteil der Allgemeinmedizin vorliegt und in Zusammenarbeit mit Arztpraxen vor Ort die gesamte allgemeinmedizinische Weiterbildung angeboten wird.
In diesem Stellenangebot im Heft 6 des Deutschen Ärzteblattes vom 12.02.10 verspricht das Kreiskrankenhaus Frankenberg “Die Vergütung erfolgt einzelvertraglich attraktiv entsprechend dem Marburger-Bund-Tarif.” Welcher Tarif gemeint ist, bleibt offen, denn dieses Krankenhaus ist seit einigen Jahren aus dem Kommunalen Arbeitgeber Verband (KAV) Hessen ausgetreten und gehört damit nicht mehr zum Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA.
Bereits bestehende Arbeitsverträge enthalten folgende nachteilige und teilweise unzumutbare oder auch rechtlich unwirksame Regelungen:
Ärztinnen und Ärzte, die eine Weiterbildung in Innerer Medizin oder Allgemeinmedizin anstreben, könnten deshalb dieses Stellenangebot des naheliegenden Stadtkrankenhauses Korbach wesentlich attraktiver finden.
Einen Schritt weiter in Nordhessen finden Sie auch in der Klinik Hoher Meissner Bad Sooden-Allendorf hier deutlich bessere tarifgesicherte Vergütungsbedingungen.
Unseren Mitgliedern empfehlen wir, vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages die Profis der Geschäftsstelle zu konsultieren.
Veranstaltungshinweise für Ärztinnen und Ärzte ergänzt: Seminarreihe Führung und Kommunikation in Beruf und Praxis in Frankfurt
Diesen Beitrag, ursprünglich vom 23.01.10, haben wir nach oben geholt, um für das Existenzgründungsseminar in Frankfurt/M. auf den geänderten Veranstaltungstag hinzuweisen: 24.04.10 statt 27.04.10, siehe Veranstaltungshinweise für Ärztinnen und Ärzte.
wurden wir schon gefragt, nachdem ein deutscher Facharzt-Nachrichtendienst in Apples iTunes-Store (kostenlos) ein iApp anbietet. Weiteres zu iApps als Programmerweiterung des iPhones können Sie hier bei Wikipedia lesen.
Nutzer des iPhones haben schon die gleiche Erfahrung gemacht wie die vieler anderer Kleingeräte zum Surfen im Internet: Unsere Seiten sind auch für diese Geräte optimiert: Schlank und auch auf kleinen Displays gut lesbar. Das gilt auch im Safari, dem Browser des iPhones.
Allerdings kann dieser Mini-Safari nicht wie sein großer Bruder RSS-Feeds verwalten, weshalb es bei iTunes bereits mehrere gute und kostenlose Feed-Leseprogramme gibt. Funktionell könnte das eingangs erwähnte iApp dort eingeordnet werden, wenn auch spezialisiert auf dieses Portal.
Für die vielen Kolleginnen und Kollegen, die aus den verschiedensten Gründen keinen Browser mit RSS-Feed-Verwaltung benutzen oder ihn nach ihren Bedürfnissen konfigurieren können oder dürfen, gibt es bei mbhessen.de die Seite Schlagzeilen. Dort finden Sie die RSS-Feeds des MB-Bundesverbandes, unserer MB-Nachbarn, aber auch weiterer ärztespezifischer Medien, nicht auch zuletzt des eingangs erwähnten Portals. Setzen Sie also auf Ihrem iPhone einfach ein Bookmark auf diesen Link.
Nachdem für den Marburger Bund Bundesverband die sprechende und kompakte Domain weiter.es reserviert werden konnte, haben wir dort gemeinsam einen Kurzlinkdienst für den gesamten Verband und seine Gäste eingerichtet.
Der Kurzlinkdienst wird auch nur unter dieser Domain weiter entwickelt. Die jüngste Verbesserung unseres Service: Ist eine PDF-Datei Ziel des Links, wird dieses Merkmal gespeichert und bei der Vorschau des Kurzlinks als Hinweis auf mögliche längere Ladezeiten angezeigt. Auch wenn bei vertrauenswürdigen Zielen die Linkvorschau durch den Vorschaupfad ersetzt worden ist und ein angeklickter Kurzlink normalerweise direkt zum Ziel führt, bei großen PDF-Dateien (aktuell größer als 250 kB) erhalten Sie in jedem Fall eine Vorschau mit Angabe der Dateigröße. Sie wollen wissen, was ein Vorschaupfad ist? Die Antwort darauf und die weiteren Vorteile des MB-Kurzlinkdienstes finden Sie in der Hilfe dazu.
Wir halten in unserer Datenbank die Auflösung der bisher bei mbhessen.de erzeugten Kurzlinks weiter bereit, neue Kurzlinks können Sie bei mbhessen.de nicht mehr generieren. Sie werden beim Aufruf unseres Dienstes nach weiter.es weiter geleitet.
Diese Frage stellten sich wohl die Autorin und Autoren dieses Antrags auf der Delegiertenversammlung (DV) der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) am 28.11.09:
“Das Präsidium der LÄKH wird beauftragt, den Delegierten mit dem Versand des Beschlussprotokolls der heutigen DV eine Beschlussliste der DV der letzten beiden Jahre mit dem aktuellen Umsetzungsstand vorzulegen.
Zukünftig soll mit jedem Protokoll der DV den Delegierten eine Aktualisierung bezüglich der neu gefassten Beschlüsse und dem Umsetzungsstand früherer Beschlüsse vorgelegt werden.”
Dieser Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Die Antragstellerin Dr. med. Brigitte Ende, Vorstandsvorsitzende des Versorgungswerkes (VW) der LÄKH, sowie die Antragsteller Dr. med. Siegmund Drexler, viele Jahre in früheren Präsidien, und Dr. med. Alfred Möhrle, 16 Jahre Mitglied des Präsidiums, davon 12 Jahre als Präsident, wissen, von was sie schreiben, wenn es um die Durchführung von Beschlüssen der Delegiertenversammlung geht: Nach § 6, Abs. 3 der Hauptsatzung dediziert Aufgabe des Präsidiums (soweit sie sich nicht auf Themen des VW beziehen).
Während der Präsident es sich nicht nehmen ließ, mit einem persönlichen Begleitschreiben vom 23.02.10 das Beschlussprotokoll fast drei Monate nach der DV zu versenden, überließ er es seiner Sekretärin, die Delegierten um Verständnis dafür zu bitten, dass die Beschlusslisten nicht verschickt wurden. Unerwähnt in diesem Schreiben blieb der wesentliche Aspekt des Umsetzungsstandes. Die Arbeitbelastung sei zu hoch gewesen.
Schlimm genug. dass die Kammer damit überfordert scheint, aus vier Beschlussprotokollen die Beschlüsse heraus zu kopieren und in eine Liste zu übertragen. Nach der Hauptsatzung hätten wir erwartet, dass dem Präsidium die Beschlüsse der DV samt deren Umsetzungsstand als Arbeitsgrundlage ständig vorliegen. Wie soll es denn sonst seiner Pflicht nachkommen?