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Der Marburger Bund Hessen sponsert eine Fußball-Mannschaft der Universität Frankfurt bei den Medimeisterschaften 2012 in Kiel. Für ein Team gibt es einen Satz Trikots. Insgesamt werden drei Mannschaften aus Frankfurt teilnehmen.
„Etwa 200 Fans werden die Teams begleiten“, sagt Christian Pfeifer, Koordinator der Mannschaften aus Frankfurt.
Insgesamt werden in Kiel 2000 bis 3000 Mediziner erwartet. Das Fußballturnier für Studenten der Human- und Zahnmedizin wird mittlerweile seit zehn Jahren ausgetragen.
Der Marburger Bund Hessen hat sich mit dem Herz- und Kreislaufzentrum (HKZ) Rotenburg an der Fulda - nach zähen Verhandlungsrunden und einem Warnstreik Ende März - nun auf einen Tarifvertrag geeinigt. Insgesamt gibt es für die Ärztinnen und Ärzte am HKZ über 3,7 Prozent mehr Gehalt.
In einzelnen sieht die Tarifeinigung wie folgt aus:
„Wir haben mit diesem Tarifvertrag einen vernünftigen Kompromiss für die Ärztinnen und Ärzte am HKZ in Rotenburg ausgehandelt“, sagt Privatdozent Dr. Andreas Scholz, Landesverbandsvorstand.
Der Marburger Bund Hessen unterstützt die Online-Petition für den Erhalt des Kreiskrankenhauses Bergstraße in Heppenheim.
Helge Weygandt aus Bensheim, Pfleger und Mitglied des Betriebsrates des Kreiskrankenhauses, hat eine Onlinepetition verfasst, mit der er sich für den Erhalt des Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft einsetzen will. Die Petition richtet sich an den Landrat Matthias Wilkes im Kreis Bergstraße. Interessierte können sich unter http://weiter.es/-xSNB die Petition anschauen und online unterzeichnen. Die Abstimmung geht noch knapp einen Monat.
Liest man die Zahlen aus dem Jahr 2010 die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorgelgt wurden, kann man sich diese Eindruckes nicht verwehren.
Diese KV-Analyse ergab in Hessen zum Stichpunkt 15. April 2010 exakt 3888 niedergelassene Hausärzte in 2780 Praxen. In allen 21 hessischen Landkreisen und 5 kreisfreien Städten erreichte der »Versorgungsgrad« – also das vorgegebene Verhältnis von Arzt zu Einwohner – mehr als 100 Prozent! In der Hälfte dieser Planungsregionen lag der Versorgungsgrad über 110 Prozent – das wäre nach der Definition eine Überversorgung. Deswegen dürfen sich dort keine neuen Hausärzte mehr niederlassen. Von Unterversorgung oder Hausarztmangel würde man bei einer bei einer Quote unter 75 Prozent sprechen.
Interessanterweise hat der Werra-Meißner-Kreis mit 120,5 Prozenten den höchsten Versorgungsgrad in Hessen, gefolgt vom Hochtaunuskreis und der Stadt Kassel. Schlusslicht des Versorgungsgrades in Hessen war der Kreis Darmstadt-Dieburg mit 100,9 Prozent. Schwächer aber immer noch mehr asl der geplanten Soll ist ist das Hausärztenetz im Rheingau-Taunus-Kreis (104,0 Prozent) sowie im Kreis Fulda (104,5). In absoluten Zahlen gab es die meisten Praxen und Hausärzte in der Stadt Frankfurt, wo 448 Hausärzte in 321 Praxen tätig sind, die wenigsten im Odenwaldkreis mit 62 Medizinern in 34 Hausarztpraxen.
Die Kassenärztliche Vereinigung betont dass die Versorgung in jedem Ort Hesses fast optimal ist. »Obwohl noch keiner der hessischen Landkreise und keine der Städte von akuter Unterversorgung bedroht ist, sind doch Lücken im Versorgungsbild erkennbar.«
Da wundert sich der Außenstehende wenn man die Aktivitäten bezüglich eines “Hausarztmangels” genutzt wurden um ein Pflichttertial Allgemeinmedizin in der Ausbilung der Medizinstudenten durchbeoxt werden sollte (Wir berichteten wie der Marburger Bund Hesen sich dazu positionierte hier). Oder spielen hier noch ganz andere Motive eine Rolle, fragt sich der Leser…
(Autor: PD Dr. Andreas Scholz, Landesverbandsvorstand)
Schon im Beginn dieses Frühjahres war es offenkundig dass die gesetzlichen Karnkenkassen einen Überschuß von etwa 9 Milliarden Euro erwirtschaftet hatten. Die einzelne Kassen konnten vor dem Einheitspreis und Gesundheitsfond, je nach ihrer Liquiditätslage, den Beitragssatz anpassen. Nun geschieht dies nicht mehr, es wird ein allgemeinen Beitragssatz von im Moment 15,5 Prozent, von jedem gesetzlich Versicherten an den Gesundheitsfonds erhoben. Es ist im Gesetz nicht vorgesehen, den Beitragssatz abzusenken oder in Analogie zu der Rentenversicherung mit der Liquiditätsreserve zu verfahren, die dort auch mindestens 20 Prozent der Monatsausgabe tragen soll.
Nun ergeben Prognosen des Instituts für Weltwirtschaft (IfW), dass im Jahr 2012 noch weitere 6,8 Milliarden Euro Überschuß in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten sind. Ein Schelm wer Böses denkt, warum nicht wie in der Rentenkasse eine Absenkung des Beitrages forciert wird. Nun kursieren schon eine Weile Vorschläge zum alternativen Abbau der Überschüße um den Versicherten zu Beteiligen und zuletzt schaltet sich gar das Aufsichtsamt ein. Auch wenn es auf den ersten Blick attaraktiv erscheint jedem Versicherten zum Beispiel 60 Euro in die Hand zu drücken, hinterliesse dies im Sinne des Solidarbeitrags einen schalen Geschmack, den der eine Versicherte mag 100 Euro und der andere das 6-fache pro Monat in die Krankenkasse eingezahlt haben.
Hier kommt der Marburger Bund in das Spiel: Zum einen haben die Tarifabschlüsse der Ärztinnen und Ärzte nicht zum Chaos in den Finanzen der Kassen geführt; zum anderen ist die Lage der Krankenhäuser prekärer als für andere Betriebe. Normale Betriebe können Ihre Lohnsteigerungen in wirtschaftlicher Form wieder “hereinholen”. Krankenhäuser werden aber gedeckelt. Dies hat der Marburger Bund auch nachdrücklich in einem Antrag in der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen zum Ausdruck gebracht: Stop der Sonderopfer in stationären Versorgung!
Die Wegnahme der Deckelung wäre für viele Krankenhäuser und damit auch für deren Beschäftigten eine klare Zukunftsperspektive. Eine Möglichkeit wie sowohl Versicherte, als auch das Krankenhaus profitieren könnten wäre der Wegfall der Eigenbeteiligung im Krankenhaus, was dem Solidargedanken der gesetzlichen Versicherung eh widersprach; wer geht schon freiweillig ins Krankenhaus? Und die Verwaltung könnte vereinfacht werden und sich das Eintreiben der Gelder ersparen. Wenn man bedenkt das den Gesetzlichen Krankenkassen noch 1,5 Milliarden Euro geschuldet werden - von Ihren eigenen Versicherten - sieht man wie schwierig dies ist. (Autor: PD Dr. Andreas Scholz, Landesverbandsvorstand)
Das Pflichttertial /-quartal Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr (PJ) ist vom Tisch. Der Bundesrat hat den Länderantrag abgelehnt. Den weiteren von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte hat der Bundesrat mit Auflagen zugestimmt.
Übersicht der Änderungen der Approbationsordnung:
Der Marburger Bund Hessen freut sich insgesamt gesehen über diese Beschlüsse. Der Einsatz des MB Hessen für den Erhalt des Wahltertials hat sich gelohnt.
Den Beschluss des Bundesrates zur Approbationsordnung finden Sie hier.
Wie schon zuvor berichtet, konnte der Marburger Bund sich am 23.04.12 mit dem Land Hessen und der Stiftungsuniversität Frankfurt/M. auf einen Tarifkompromiss für seine Mitglieder einigen, der eine spürbare Verbesserung der ärztlichen Gehälter an den hessischen Universitätskliniken beinhaltet. Diese Eckpunkte unterliegen dem Gremienvorbehalt, das bedeutet sowohl auf Gewerkschaftsseite, also Marburger Bund Hessen, und der Arbeitgeberseite, hier Land Hessen & Stiftungsuniversität Frankfurt a. M. müssen diesen zustimmen.
Bei dem Marburger Bund Hessen haben in dieser Woche sowohl die Tarifkommission als auch der Landesverbandsvorstand positiv zugestimmt. Nun stehen nur noch die Gremien der Arbeitgeber aus , und dann wäre es sogar möglich dies im Mai in der Abrechnung zur Wirkung zu bringen (bis zum 25.05.12 war die späteste Vereinbarung).
Im Einzelnen wiederholen wir hier nochmals die folgenden Punkte der Einigung:
Die Entgelttabelle erhöht sich in zwei Schritten um durchschnittlich ca. 4,5 %:
Mit Wirkung vom 01.04.12 wird die Entgelttabelle zunächst linear um 3 % erhöht:
| Stufe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ä1 | 4.123,75 € | 4.451,18 € | |||
| Ä2 | 4.882,82 € | 5.014,41 € | 5.319,72 € | ||
| Ä3 | 5.414,47 € | 5.585,02 € | 6.000,86 € | ||
| Ä4 | 6.000,86 € | 6.330,39 € | 6.494,62 € | 6.605,16 € | |
| Ä5 | 6.605,16 € | 6.783,09 € | 6.942,06 € | 7.325,28 € | 7.693,75 € |
| Ä6 | 7.693,75 € | 7.910,62 € | 8.235,93 € | 8.561,24 € | 8.886,54 € |
Mit Wirkung vom 01.05.12 werden dann in der Tabelle unterschiedliche Erhöhungen von Festbeträge in den einzelnen Stufen der Entgelttabelle die Strukturunterschiede zu den Tarifverträgen des Marburger Bundes an außerhessischen Universitätskliniken berücksichtigt:
| Stufe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ä1 | 4.145,75 € | 4.473,18 € | |||
| Ä2 | 4.904,82 € | 5.036,41 € | 5.341,72 € | ||
| Ä3 | 5.441,47 € | 5.612,02 € | 6.032,86 € | ||
| Ä4 | 6.050,86 € | 6.380,39 € | 6.594,62 € | 6.705,16 € | |
| Ä5 | 6.705,16 € | 6.883,09 € | 7.092,06 € | 7.475,28 € | 7.893,75 € |
| Ä6 | 7.893,75 € | 8.110,62 € | 8.485,93 € | 8.811,24 € | 9.136,54 € |
Die Entgelttabelle hat eine Laufzeit bis 31. Mai 2013.
Die Erhöhung der Entgelte wirkt sich zudem auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile und auf die Einsatzzulagen für den Einsatz im Rettungsdienst entsprechend aus.
Der in 2010 erstmals vereinbarte Kinderzuschlag für Nachtarbeit bleibt unverändert bei 1,00 € Euro/h. Da dieser bei Ärztinnen und Ärzten, die Rufbereitschaft leisten, bislang kaum zum Tragen kam, ist vereinbart, dass bei tatsächlichen Inanspruchnahmen in der Rufbereitschaft dann 3,00 €/h gezahlt werden.
Nachdem der Marburger Bund das Land Hessen zu Verhandlungen über einen zahnarztspezifischen Tarifvertrag aufgefordert hat, wurde vereinbart, die Thematik zeitnah zu erörtern. Hintergrund ist der Umstand, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte an den hessischen Universitätskliniken bundesweit die einzigen sind, die keiner Tarifbindung mit dem Marburger Bund unterliegen und aus diesem Grund die Arbeitsbedingungen hinterherhinken.
Im Hinblick auf das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit von Altersstaffelungen in Tarifverträgen ist vereinbart, dass die Tarifvertragsparteien nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe zeitnah eine Urlaubsregelung erörtern.
Für die Erörterung zu Verhandlungen über einen zahnarztspezifischen Tarifvertrag ist ein Termin mit dem Innenminsterium im Juni vereinbart und die Vorbesprechung der Vertreter ist in der nächsten Woche in der Geschäftstelle geplant.
Für Beschäftige in den Kerckhof-Kliniken in Bad Nauheim werden die Tabellen übernommen, nur die Zuschläge müssen seperat mit den Kliniken separat werden.
Dieser Abschluss ist den zahlreichen (Beitrag zahlenden) Mitgliedern im Marburger Bund zu verdanken die hiervon auch profitieren werden. Auch zeigt der Abschluß wie wichtig es ist, nicht eine Einheitsgewerkschaften zu haben um Interessen durch zu setzen. Auch dass es diesmal gelungen ist ohne Streik zu einer Einigung zu kommen, zeigt das Pluralität von Gewerkschaften mitnichten zu den sogenannten englische Verhältnissen der 70er Jahre führt!
Wenn wir Sie durch unsere Leistungen überzeugt haben, können Sie durch einen Klick hier Mitglied werden. Nur gemeinsam sind wir stark!
Unsere Mitglieder ermuntern wir: Werben Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen für eine Mitgliedschaft in Europas größtem Ärzteverband. Für die bei unserem bereits sehr hohen Organisationsgrad besonders schwierige Suche nach einem (Noch-)Nichtmiglied entschädigen wir sie mit für jedes geworbene Mitglied mit einer Prämie von 26 €.
Mehr Bewegen!
Auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit kommt ein “Ruhestand“: Nach mehr als einem Dutzend Jahren Aufbau und Pflege der Websites des MB Hessen zieht sich der Webmaster Prof. Dr. H. Kuni von dieser Arbeit zurück. Ich danke allen Besucherinnen und Besuchern für ihr Interesse und die vielfältigen Anregungen.
Damit endet auch meine Mitarbeit und Mitverantwortung in der Redaktion.
Veranstaltungshinweise für Ärztinnen und Ärzte und Veranstaltungshinweise für Studierende ergänzt: Zahlreiche Bewerberworkshops, Seminare für Berufsstarter und zum Start ins PJ in Gießen und Marburg
Die gute Arbeit der Ärztinnen und Ärzte der Liste Marburger Bund im eigenständigen Personalrat am Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM), Standort Marburg, in der Periode 2008-2012 hat sicher die Grundlage für den großen Erfolg bei der Wahl im Mai 2012 geschaffen: Von den elf Sitzen erhielt die Liste zehn Mandate!
MB Hessen gratuliert den Gewählten, die Sie hier finden. Den wiedergewählten und der in diesem Jahr ausgeschiedenen Kollegin dankt der MB Hessen für die geleistete ehrenamtliche Arbeit in der Mitbestimmung.
Diesen Beitrag, ursprünglich vom 24.04.12, haben wir nach oben geholt, um auf die positive Auswirkung der Entgelterhöhung auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile und auf die Einsatzzulagen für den Einsatz im Rettungsdienst hinzuweisen.
Der Marburger Bund konnte sich am 23.04.12 mit dem Land Hessen und der Stiftungsuniversität Frankfurt/M. auf einen Tarifkompromiss einigen, der eine spürbare Verbesserung der ärztlichen Gehälter an den hessischen Universitätskliniken beinhaltet. Im Einzelnen sieht die Einigung die folgenden Punkte vor:
Die Entgelttabelle erhöht sich in zwei Schritten um durchschnittlich ca. 4,5 %
Mit Wirkung vom 01.04.12 wird die Entgelttabelle zunächst linear um 3 % erhöht:
| Stufe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ä1 | 4.123,75 € | 4.451,18 € | |||
| Ä2 | 4.882,82 € | 5.014,41 € | 5.319,72 € | ||
| Ä3 | 5.414,47 € | 5.585,02 € | 6.000,86 € | ||
| Ä4 | 6.000,86 € | 6.330,39 € | 6.494,62 € | 6.605,16 € | |
| Ä5 | 6.605,16 € | 6.783,09 € | 6.942,06 € | 7.325,28 € | 7.693,75 € |
| Ä6 | 7.693,75 € | 7.910,62 € | 8.235,93 € | 8.561,24 € | 8.886,54 € |
Mit Wirkung vom 01.05.12 werden in der Tabelle dann über unterschiedliche Erhöhungen durch Festbeträge in den einzelnen Stufen der Entgelttabelle Strukturunterschiede zu den Tarifverträgen des Marburger Bundes an außerhessischen Universitätskliniken berücksichtigt:
| Stufe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ä1 | 4.145,75 € | 4.473,18 € | |||
| Ä2 | 4.904,82 € | 5.036,41 € | 5.341,72 € | ||
| Ä3 | 5.441,47 € | 5.612,02 € | 6.032,86 € | ||
| Ä4 | 6.050,86 € | 6.380,39 € | 6.594,62 € | 6.705,16 € | |
| Ä5 | 6.705,16 € | 6.883,09 € | 7.092,06 € | 7.475,28 € | 7.893,75 € |
| Ä6 | 7.893,75 € | 8.110,62 € | 8.485,93 € | 8.811,24 € | 9.136,54 € |
Die Entgelttabelle hat eine Laufzeit bis 31. Mai 2013.
Die Erhöhung der Entgelte wirkt sich zudem auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile und auf die Einsatzzulagen für den Einsatz im Rettungsdienst entsprechend aus.
Der in 2010 erstmals vereinbarte Kinderzuschlag für Nachtarbeit bleibt unverändert bei 1,00 € Euro/h. Da dieser bei Ärztinnen und Ärzten, die Rufbereitschaft leisten, bislang kaum zum Tragen kam, ist vereinbart, dass dieser bei tatsächlichen Inanspruchnahmen in der Rufbereitschaft auf 3,00 €/h erhöht wird.
Nachdem der Marburger Bund das Land Hessen zu Verhandlungen über einen zahnarztspezifischen Tarifvertrag aufgefordert hat, wurde vereinbart, die Thematik zeitnah zu erörtern. Hintergrund ist der Umstand, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte an den hessischen Universitätskliniken bundesweit die einzigen sind, die keiner Tarifbindung mit dem Marburger Bund unterliegen und aus diesem Grund die Arbeitsbedingungen hinterherhinken.
Im Hinblick auf das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit von Altersstaffelungen in Tarifverträgen ist vereinbart, dass die Tarifvertragsparteien nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe zeitnah eine Urlaubsregelung erörtern.
Die Einigung steht noch unter Gremienvorbehalt bis zum 25.05.12!
Dieser Abschluss ist den zahlreichen (Beitrag zahlenden) Mitgliedern im Marburger Bund zu verdanken. Auch Nicht-Mitglieder profitieren in der Regel hiervon, obwohl sie ihre Interessenvertretung weder durch Stärkung noch durch Zahlung des Mitgliedsbeitrags unterstützen. Wenn wir Sie durch unsere Leistungen überzeugt haben, können Sie durch einen Klick hier Mitglied werden. Nur gemeinsam sind wir stark!
Unsere Mitglieder bitten wir: Werben Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen für eine Mitgliedschaft in Europas größtem Ärzteverband. Für die bei unserem bereits sehr hohen Organisationsgrad besonders schwierige Suche nach einem (Noch-)Nichtmiglied entschädigen wir sie mit für jedes geworbene Mitglied mit einer Prämie von 26 €.
Mehr Bewegen!
Am 11.05.12 plant der Bundesrat, unter TOP 61 dieser TO die Approbationsordnung für Ärzte (AO) zu ändern. Neben der ursprünglichen Novelle des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksache 862/11 (269 kB) haben die in die Beratung einbezogenen Ausschüsse mit der Drucksache 238/12 (175 kB) weitreichende Änderungsvorschläge eingebracht. Wir fokusieren hier auf das Titelthema Praktisches Jahr (PJ).
Die guten Nachrichten:
Die schlechte Nachricht: Ab 10/2019 soll das Tertial Allgemeinmedizin Pflicht werden, weshalb die Universitäten bis dahin die Ausbildungskapazität auf 100 % erhöhen müssen.
Wer verfolgt, wie immer mehr Krankenhäuser und Universitätsklinika die Studierenden finanziell entlasten und wie diese Entlastung sich ständig quantitativ verbessert, ja zum Teil sogar schon mit dem Marburger Bund tarifvertraglich vereinbart oder in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben worden ist, kann sich sicher den Schock ausmalen, wenn alle Studierenden für ein Tertial in die Tarifwüste der Allgemeinmedizin gezwungen werden. Eine Werbung für dieses schöne Fach stellen wir uns anders vor.
Mit Spannung werden wir verfolgen, ob es den Universitäten gelingen wird, in sieben Jahren angesichts des progressiven Rückgangs der allgemeinmedizinischen Versorgung für alle Studierenden eine qualifizierte Ausbildungspraxis anzubieten. Wenn die Flucht ins Ausland für ca. ein Viertel eines Jahrgangs anhalten wird, wird sich auch dieses Problem für die Universitäten entsprechend entspannen. (Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat die Entwicklung mit dem Motto “Ärztemangel - Die Alten gehen, die Jungen flüchten” auf ihren diesjährigen Ärztetag hier auf den Punkt gebracht.)
Für die Verbesserungen im PJ hat sich ganz wesentlich der Marburger Bund eingesetzt. Wenn sie ihn und damit auch sich selbst stärken wollen, sollten sie schon während des Studiums Mitglied werden. Die Vorzüge einer studentischen Mitgliedschaft lesen Sie hier. Erreichen können Sie diese mit einem Klick hier.
RAin Sonja Städele, Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat zum Monatswechsel den Marburger Bund Hessen verlassen. Nach sechs Jahren in Frankfurt geht Frau Städele zurück in ihre Heimatstadt Stuttgart. Dort wird sie als Rechtsanwältin in einer Arbeitsrechtskanzlei arbeiten. MB Hessen dankt Frau Städele, die für seine Mitglieder wesentliche Erfolge erzielt hat. Auch ihr Einsatz für den Kunstkorridor wird in Erinnerung bleiben.
Zum 1.07.12 wird RAin Alexandra Kretschmer ihr Tätigkeit für den MB Hessen wieder aufnehmen. Sie hatte schon von 2007 bis 2008 beim MB Hessen gearbeitet.
Diesen Beitrag, ursprünglich vom 28.03.12, haben wir nach oben geholt, nicht weil die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) etwa ihre Online-Ausgabe korrigiert hat. Vielmehr hat der Vertreter des Präsidiums in der Redaktion Dr. med. Peter Zürner im nachfolgenden Mai-Heft des Hessischen Ärzteblattes hier unter dem Titel “Wir empfehlen Ihnen nicht den Besuch des Deutschen Heilpraktikertages” den werbenden Hinweis als redaktionelles Versehen entschuldigt.
Dabei empfiehlt sich eine ausschließlich sachliche Auseinandersetzung mit Heilpraktikern, hat doch die LÄKH einem Arzt, der in den Monaten Juni/Juli 2002 in verschiedenen Internetforen Formalbeleidigungen und Schmähkritiken gegen Heilpraktiker publiziert hatte, eine Rüge ausgesprochen, die mangels Anfechtung bestandskräftig geworden ist (hier nachzulesen).
Zürner behauptet in seinem redaktionellen Beitrag: “Laut Berufsordnung ist es uns untersagt mit Heilpraktikern zusammenzuarbeiten.” Mit uns meint er vermutlich hessische Ärztinnen und Ärzte. So stand das früher in der hessischen Berufsordnung, die inzwischen leider ins Gegenteil verändert worden ist: “Die Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe ist zulässig …” (§ 30, Abs. 3 lesen wir hier in der aktuellen Version. Und hier belehrt uns eine Liste der “Gesundheitsberufe” nach § 12 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), was zu den (freien) Berufen und den Fachberufen des Gesundheitswesens zu zählen ist.
Ab hier nun unser Originalbeitrag:
Natürlich wissen wir, dass heute nicht der 1. April ist. Für eine Monatszeitschrift wie das Hessische Ärzteblatt wäre der Abdruck eines Scherzes, der nur an einem Tag des Jahres Konjunktur hat, zudem eher ungewöhnlich. Es widerspricht unserer berufspolitischen Auffassung, die Seite in der von uns angegriffenen Ausgabe zu verlinken. Wir wollen auch keinen toten Link produzieren, denn unser Vertrauen in die berufspolitische Haltung des Präsidenten der Landesärztekammer Hessen geht soweit, sich wenigstens in der Online-Version durchzusetzen, wenn schon die bereits verteilte Druckausgabe nicht mehr rückholbar ist. Da verlinken wir lieber auf diesen Beitrag (66 kB) aus der Zeitung des Marburger Bund Bundesverbandes, damals hieß die MBZ noch “arzt im krankenhaus”: Kuni, H., Oepen, I. und Becker, P.: Der staatliche Qualifikationsanspruch an die Ausübung der Heilkunde. arzt im krankenhaus 1982, 286-293 (Nachdruck, Version 4 v. 28.03.2012).
Da es sich im Hessischen Ärzteblatt 73(4), 2012, S. 246 um einen redaktionellen Beitrag handelt (der Infokasten mit dem für Heilpraktiker werbenden Text ist nicht als Anzeige deklariert!), nehmen wir das Präsidium in die Pflicht, das extra eines seiner Mitglieder in die Verantwortung für das Hessische Ärzteblatt delegiert hat (über redaktionelle Eingriffe nach dieser Delegation im Artikel eines ärztlichen ehrenamtlichen Autors berichteten wir hier). Wir sind versucht, im hier kritisierten Vorgang eine Bestätigung der These zu sehen, dass eine höhere Aufwandsentschädigung die ehrenamtliche Tätigkeit der Begünstigten nicht unbedingt verbessert (wir berichteten hier). Zur Erinnerung: Die Beisitzer des Präsidiums hatten sich ihre monatliche Aufwandsentschädigung verdreifachen lassen (wir berichteten mehrfach unter diesem Thema).
Leider ist der Inhalt des im Layout hervorgehobenen Infokastens im stattlichen Maß von 12,8×5,7 cm kein Aprilscherz und keine Satire wie die Zeichnung von F. K. Waechter im Hochformat von 12,0 cm daneben, mit der Dr. med. Siegmund Drexler seine Hommage zum 50 Jahre-Jubiläum der Neuen Frankfurter Schule illustriert hat. Da können wir nur mit Waechters Gans im Jogakopfstand hoffen: “Wahrscheinlich guckt wieder kein Schwein“.
Damit zitiert FAZ.net in diesem Artikel über die Generation Y Dr. med. Claus-Rüdiger Haas, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marl. Die Zusammenfassung seiner in “Generation Y - Rekrutierung, Entwicklung und Bindung” (Der Anaesthesist, 60(6), 2011, 517-524, DOI: 10.1007/s00101-011-1886-z) publizierten Studienergebnisse können Sie hier lesen.
Natürlich war die Generation Y auch auf der vom Marburger Bund Bundesverband veranstalteten DocSteps 2012 das Thema und unter den mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher leibhaftig präsent.
Die These Schmidts, junge Ärztinnen (inzwischen die deutliche Mehrheit des ärztlichen Nachwuchses) könnten über Angebote zur Kinderbetreuung an ein Krankenhaus gezogen und dort gebunden werden, wird durch unsere Zugriffsstatistik gestützt: Unsere Seiten über die Krankenhäuser mit Kita in Hessen und drumherum sind die absoluten Hits, seit sie im Netz stehen.
Die Texte der Änderungstarifverträge zur Umsetzung der Tarifeinigung 2012 in der 2011 begonnenen Tarifrunde zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) sind redaktionell endlich unter Dach und Fach. In den vergangenen Wochen mussten Unstimmigkeiten beseitigt werden, unter anderem eine aus der Sicht des MB inhaltlich nicht korrekte Umsetzung des Eckpunktepapiers der Tarifeinigung vom 18.01.12.
Es sind i.d.R. nur einzelne Arbeitgeber, die trickreich versuchen, bei vermeintlich unklaren Formulierungen im Tarifvertrag die Ärztinnen und Ärzte zu benachteiligen und sich z.T. erst durch das Bundesarbeitsgericht auf den richtigen Weg bringen lassen. Dafür haben diese Krankenhäuser auch bitter bezahlt: Qualifizierte Mitarbeiter suchten sich einen faireren Arbeitgeber, neue bewerben sich lieber wo anders.
Gut beraten waren in solchen Situationen unsere Mitglieder, deren Rechte der MB erfolgreich bis in die letzten Instanzen vertreten hat. Sie sind noch kein Mitglied? Dann können Sie es mit einem Klick hier werden.
Während langwieriger Redaktionsverhandlungen wird den Ärztinnen und Ärzten viel Geduld abverlangt. Aber jeder Arbeitsgerichtsprozess, der durch nicht fehlinterpretierbare Formulierungen vermieden werden kann, lohnt diesen Aufwand. Auch als Basis künftiger Tarifrunden ist er unentbehrlich.
Alle MB-Mitglieder in den kommunalen Krankenhäusern mit TV-Ärzte/VKA können jetzt davon ausgehen, dass die Umsetzung des Tarifabschlusses ab Mai erfolgen wird. Die VKA hat zugesagt, umgehend entsprechende Durchführungshinweise an ihre Mitglieder zu verschicken.
Bitte beachten Sie, dass alle Elemente der Tarifeinigung, insbesondere die neuen Tabellenbeträge, die Strukturveränderungen in der Tabelle und die Erhöhung der Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst rückwirkend zum 1.01.12 gelten. Erfreulicherweise haben nicht alle kommunalen Krankenhäuser mit TV-Ärzte/VKA auf den Abschluss der Redaktion gewartet, sondern im Interesse des Betriebsfriedens bereits die Zahlungen unter Vorbehalt geleistet. Es geht also auch so, wenn einem die Ärztinnen und Ärzte wichtig sind.
Frankfurt/M., 24. April 2012
Der Marburger Bund hat sich nach fünf Verhandlungsrunden am Montag, den 23.04.12 mit dem Land Hessen und der Stiftungsuniversität Frankfurt auf einen Tarifkompromiss geeinigt.
Dieser beinhaltet eine spürbare Verbesserung der ärztlichen Gehälter an den hessischen
Universitätskliniken. Im Einzelnen sieht die Einigung folgendes vor:
Die Entgelttabelle erhöht sich in zwei Schritten um durchschnittlich etwa 4,5 %. Rückwirkend zum 01.04.12 wird die Entgelttabelle zunächst linear um drei Prozent erhöht. Ab 01.05.12 werden in der Tabelle dann über unterschiedliche Festbeträge die einzelnen Stufen nochmals erhöht.
Außerdem werden ab 1.06.12 die Nachtzuschläge bei Vollarbeit, Rufbereitschaft sowie beim Bereitschaftsdienst um 20 % erhöht.
Der 2010 erstmals vereinbarte Kinderzuschlag für Nachtarbeit wird bei tatsächlicher Inanspruchnahme in der Rufbereitschaft auf drei Euro je Stunde erhöht.
“Wir haben damit für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken in Hessen einen guten Abschluss erzielt“, sagt Dr. Andreas Scholz, Landesverbandsvorsitzende Marburger Bund Hessen.
Nachdem der Marburger Bund das Land Hessen zu Verhandlungen über einen
zahnarztspezifischen Tarifvertrag aufgefordert hat, wurde zudem vereinbart, die Thematik zeitnah zu erörtern. Hintergrund ist der Umstand, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte an den hessischen Universitätskliniken bundesweit die einzigen sind, die keiner Tarifbindung mit dem Marburger Bund unterliegen und aus diesem Grund die Arbeitsbedingungen hinterherhinken.
Im Umkehrschluss heißt das wohl, dass die etwa 1.200 Fusionen dies in der Vergangenheit aus seiner Sicht nicht immer waren. Der Bundesrechnungshof hat das in seinem Prüfbericht “Bemerkungen 2011” (3,5 MB) noch krasser formuliert:
“Die Wirkungen von Fusionen dürfen sich jedenfalls nicht darin erschöpfen, höhere Gehälter
für die Leitungsebenen, Abfindungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder oder Honorare an Unternehmensberatungen zu zahlen.” Beispiele für solche negativen Begleiterscheinungen habe der Bundesrechnungshof in der Vergangenheit mehrfach festgestellt.
In diesen “weiteren Prüfungsergebnissen” (819 kB) vom 17.04.12 belegt er solchen Missbrauch der Versichertenbeiträge am aktuellen Beispiel IKK-Bundesverband. Der solle zum Jahresende aufgelöst werden. Er erfülle keine Verbandsaufgaben mehr. Ein Dienstbetrieb finde nicht mehr statt. Seine Beschäftigten seien freigestellt. Für vier Arbeitstage im Monat erhalte der Geschäftsführer 10.000 € und 1.000 € Nebenkostenpauschale. Für weitere 15.000 € habe er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
Es fehle eine behördliche Aufsicht, die dies verhindern kann, beklagt der Bundesrechnungshof.
Die vom politisch gewollten Kaputtsparen bedrohten Krankenhäuser wüssten für diese Gelder sicher eine bessere Verwendung im Sinne der Versichertengemeinschaft.
meint der Berliner Staatsrechtler Prof. Dr. Helge Sodan in diesem Gutachten (218 kB) “Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers im Hinblick auf Sparbeiträge von Krankenhäusern zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung“, das er im Auftrag der deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) erstellt hat.
Hintergrund: Mit einer pauschalen Kürzung der Budgets der deutschen Krankenhäuser um 0,5 % hatte der Gesetzgeber die klammen Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung aufbessern wollen: Die so zusätzlich eingenommenen ca. 150.000.000 € 2011 und 300.000.000 € 2012 (z.B. hier nachzulesen) haben das politisch gewollte Kaputtsparen der Krankenhäuser noch verschärft.
Selbst wenn der Eingriff des Gesetzgebers urprünglich verfassungsgemäß gewesen sein sollte, schlussfolgert Sodan, sei er mittlerweile verfassungswidrig geworden (die gesetzliche Krankenversicherung hat mittlerweile einen Überschuss von fast 20 Milliarden Euro, wie z.B. hier zu lesen ist). Der Gesetzgeber müsse die Vorschrift umgehend aufheben.
Ein Ende des Sonderopfers hat kürzlich die Landesärztekammer Hessen auf Antrag der Delegierten des Marburger Bund Hessen beschlossen (wir berichteten hier). Auch diese Forderung des Marburger Bund Bundesverbandes, das Sonderopfer der Krankenhäuser zu beenden und die bereits 2009 beschlossene, dann aber ausgesetzte Kostenorientierung endlich einzuführen, erhält durch das Gutachten eine hochaktuelle Unterstützung.
Vielleicht überdenkt der zuständige Bundesminister sein hier berichtetes Festhalten am Sonderopfer der Krankenhäuser, bevor die Wähler oder das Bundesverfassungsgericht die Vernichtung essentieller Grundlagen unseres Gesundheitswesens endlich stoppen.
…und zwar ohne angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, meint der Bundesrechnungshof in diesen “weiteren Prüfungsergebnissen” (819 kB) vom 17.04.12.
Der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nord wirft er vor, sie betreibe Rehabilitationskliniken, die seit langer Zeit erhebliche Verluste erwirtschafteten. Trotzdem habe sie in diese Kliniken wiederholt Beträge in zweistelliger Millionenhöhe investiert und dabei nicht ausreichend untersucht, ob diese Investitionen wirtschaftlich sind. Damit habe sie geltendes Recht verletzt und ihren Versicherten sowie dem Bund hohe finanzielle Risiken aufgebürdet.
Das ist für uns Anlass, den andauernden Arbeitskampf in Erinnerung zu rufen, der von den Ärztinnen und Ärzte im Marburger Bund gegen die DRV geführt wird. Zuletzt hatten wir hier über die vom Bundesrechnungshof gerügte Unwirtschaftlichkeit der DRV im Millionenausmaß berichtet. Wir fordern, dass die DRV endlich mit einem konstruktiven Angebot die unterbrochenen Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund wieder aufnimmt und damit die Ursache für den fortwährenden Streik beendet. Unter einem Dauerstreik wird kein Krankenhausträger eine Klinik erfolgreich führen können. Qualifiziertes Personal wird immer seltener gehalten und gewonnen werden können.