Marburger Bund Landesverband Hessen
 

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03.03.09

Im Prinzip Ja,

aber wo es keinen Pool gibt, gibt es auch keine Beteiligung.

Frage an Radio Eriwan: Ist denn nicht auch die Einrichtung eines Pools gesetzlich vorgeschrieben?

Im Prinzip Ja,

eine Reihe von Krankenhäusern profitieren sehr davon, dass an anderen kein Pool existiert, erlaubt es ihnen doch, in Stellenausschreibungen mit der Poolbeteiligung an ihrem Haus zu werben. Übertroffen wird das nur noch von Häusern, die mit der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes werben…

Frage an Radio Eriwan: Müssen nicht auch Verwaltungen von Krankenhäusern Gesetze befolgen?

Im Prinzip Ja,

es ist aber einträglicher, die Anpassung des Gesetzes an die Praxis zu fordern. So verlangt die hessische Krankenhausgesellschaft wohl auch konsequent von der Landesregierung, die gesetzlichen Grundlagen des Pools aus dem Krankenhausgesetz zu entfernen.

Hintergrund: In immer mehr Chefarztverträgen müssen die leitenden Ärzte ihr Liquidationsrecht an den Krankenhausträger abtreten, der mit diesen Geldern seine wirtschaftliche Schieflage zu verbessern sucht. Die Logik der Träger: Wo der Chef nicht mehr liquidieren kann, muss er auch keine Poolabgaben mehr leisten.

Was dabei aber übersehen wird: Mit dem Liquidationsrecht geht auch die Pflicht zur Einrichtung eines Pools auf den Träger über. Diese Rechtslage hat die Hessische Sozialministerin vor dem Hessischen Landtag unmissverständlich klargestellt, wie wir hier berichtet hatten.

 
 
 
 
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Stand: 12.12.09
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