Marburger Bund Landesverband Hessen
 

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10.10.09

Zuletzt aktualisiert: 05.08.11

Diesen Beitrag, ursprünglich vom 17.08.09, haben wir zum wiederholten Mal nach oben geholt, um auf weitere Zugänge in der Fakultativ- und Minimal-Klasse hinzuweisen.

pjkrisensitzung.jpgWir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass aus der Nennung eines Hauses in dieser Liste unterschiedlicher PJ-Vergütungen nicht geschlossen werden kann, dass der Marburger Bund mit den dort herrschenden Arbeits- und PJ-Ausbildungsbedingungen einverstanden ist. Im Zweifel sollten Sie darüber weitere Informationen einholen, bei denen die Profis unserer Geschäftsstelle den Mitgliedern des MB behilflich sind. Das gilt insbesondere dann, wenn nach einem PJ ein längerfristiges Arbeitsverhältnis ins Auge gefasst wird.

Um unseren studentischen Mitgliedern die Übersicht über die sehr dynamische Entwicklung bei der Vergütung im Praktischen Jahr (PJ) zu erleichtern, haben wir die uns bekannt gewordenen Krankenhäusern nach der Höhe der Vergütung in mehrere Klassen eingeteilt. Wie Sie es bei uns gewohnt sind, verweisen wir auf die Quellen unserer Informationen. Sehr wichtige sind die Berichte in PJ-Ranking.de. Dort stützen wir uns jeweils auf den neusten Bericht. Auf dieser Site wird leider nicht zwischen kostenfreiem und verbilligtem Essen unterschieden. ‘Verpflegung‘ umfasst nicht selten lediglich das Mittagessen. Alle Angaben zur Vergütung verstehen sich als Monatsbetrag.

Unser Schwerpunkt liegt natürlich bei hessischen Krankenhäusern, bei wichtigen Ausnahmen blicken wir auch über die Grenze.

Bei Schwierigkeiten, ein PJ-Terzial an einem Krankenhaus Ihrer Wahl zu realisieren, lesen Sie diesen Beitrag zur Wahlfreiheit des Lehrkrankenhauses.

Gerade wegen der aktuellen Dynamik können wir die Tagesaktualität nicht garantieren. Da die Informationen teilweise aus Mitteilungen von Studierenden und nicht vom Lehrkrankenhaus selbst stammen und auch die Websites der Lehrkrankenhäuser in dieser Hinsicht nicht immer aktuell sind, sollte vor Vereinbarung eines PJ-Terzial ausdrücklich die Höhe der Aufwandsentschädigung erfragt und dokumentiert werden.

Falls nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei allen Beträgen um monatliche Zahlungen.

Premium-Tarifvertrag-Klasse

Wenn es um die Regelung der Arbeitsbedingungen geht, ist eine Tarifvertrag mit dem Marburger Bund unübertroffen. Deshalb ist es nur konsequent, dass wir auch hinsichtlich der Vergütung im PJ auf den Konzerntarifvertrag mit Helios Kliniken GmbH verweisen, in dem an Lehrkrankenhäusern des Konzerns eine Vergütung vereinbart worden ist, die seit dem 01.07.09 auf 600 € angestiegen ist und sich ab 01.07.10 auf 700 € erhöhen wird.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Tätigkeit in einem dieser Lehrkrankenhäuser über einen ‘Zweithörerschein’ an der für das Lehrkrankenhaus zuständigen Universität auch für Studierende hessischer Universitäten möglich ist. Das Verzeichnis der Lehrkrankenhäuser und der zuständigen Universitäten finden Sie hier.

Zwar gilt für die SRH-Kliniken ein Tarifvertrag mit dem MB, der sich am TV-Ärzte/VKA orientiert und damit nichts zur PJ-Vergütung enthält. Dennoch weisen wir wegen der Höhe der Vergütung auf ein Krankenhaus dieser Gruppe hin:

Nicht auf Grund eines Tarifvertrages, aber einer Betriebsvereinbarung verpflichtet, die ab 01.04.09 gilt:

Fakultativ-Klasse

Ohne Verpflichtung durch einen Tarifvertrag deuten wir die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von ca. 400 € als Einsicht in die Notwendigkeit einer Anpassung. Den Maßstab haben einige Universitätsklinika gesetzt, wie auch in diesem Beitrag verfolgt werden konnte.

Minimal-Klasse

Hier listen wir Lehrkrankenhäuser, die immerhin eine geringfügige Aufwandsentschädigung um 100-250 € bezahlen. Wir vermuten, dass die weitere Entwicklung nicht zuletzt von der Nachfrage und vom Verhandlungsgeschick der Studierenden abhängen wird.

Ausbeuter-Klasse

Es gibt viele gute Gründe, die Studierende im PJ daran hindern können, kurzfristig den Arbeits- und Wohnort zu wechseln. Oft sind es familiäre und soziale Verpflichtungen, wie z.B. die Sorge um pflegebedürftige Angehörige oder die Betreuung eigener Kinder. Dies ist wohl eine der Erklärungen, warum trotz fehlender Vergütungen noch manches PJ-Terzial an einer Uniklinik absolviert wird, die keine Aufwandsentschädigung zahlt und sogar, wie es z.B. von Frankfurt/M. und Mainz berichtet wird, auf ihre Lehrkrankenhäuser einen entsprechenden Einfluss nimmt.

Wir bewundern auch immer wieder abenteuerliche Naturen, die eine Herausforderung suchen und aus erster Hand erfahren wollen, wie gerade Hochleistungskliniken besonders unter dem politisch gewollten Kaputtsparen der Krankenhäuser leiden und wie verheerend sich ein jahrelanger Investitionsstau auswirkt. Oft ist auch eine massive Missachtung des Arbeitszeitgesetzes zu besichtigen. Eindrucksvoll kann auch sein, wie der Anspruch auf Spitzenforschung mit der Möglichkeit dazu während der regulären Arbeitszeit disharmoniert. Schließlich kann man sich aus erster Hand über die Unterbezahlung derer informieren, die überwiegend in Forschung und Lehre tätig sind und deshalb nicht vom Geltungsbereich des Tarifvertrages mit dem Marburger Bund erfasst werden.

Wer während der Praktika im Studium noch nicht vom Sinn einer Flucht ins Ausland überzeugt wurde, erkennt ihn oft im PJ an solchen Kliniken.

Wir hören auch von unseren Mitgliedern die Klage, trotz freier Plätze an einem PJ in einem Krankenhaus ihrer Wahl behindert zu werden. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis nützlich, dass für die Anerkennung eines PJ-Terzials das Landesprüfungsamt zuständig ist. Es gibt auch Lehrkrankenhäuser, die für die Studierenden die abschließende mündliche Prüfung des Staatsexamens an ihrem Haus organisieren. Lesen Sie dazu auch diesen Beitrag zur Wahlfreiheit des Lehrkrankenhauses.

Auch bei Uniklinika kann es eine Vergütung geben. Deshalb haben wir in der ‘Fakultativ-Klasse’ auf außerhessische Beispiele nahe der süd- und nordhessischen Grenze hingewiesen.

Da fast täglich weitere Krankenhäuser bekannt werden, die im PJ eine Aufwandsentschädigung zahlen, verzichten wir in der Ausbeuter-Klasse auf eine Liste.

Für den Cartoon (aus MBZ 10/2010 vom 16.07.10) danken wir Olaf .

 
 
 
 
http://www.mbhessen.de/neues/beitrag/1420
Stand: 5.08.11
Dank an
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