Als “starken Tobak” bezeichnet das Höchster Kreisblatt in diesem Artikel die “Vorwürfe” des Marburger Bundes gegen die Klinikleitung des Klinikums Frankfurt Höchst und berichtet über die “Rückendeckung“, die die Frankfurter Gesundheitsdezernentin Dr. Manuela Rottmann in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Klinikleitung gab.
Der Artikel lädt insoweit zum Nachdenken ein:
Ist es nicht viel eher starker Tobak,
- wenn eine Gesundheits(!)dezernentin der Stadt Frankfurt und die Geschäftsführung eines der größten kommunalen Krankenhäuser Deutschlands im Jahr 2010 die Umsetzung eines Gesetzes und zwar des Arbeitszeitgesetzes, das u. a. dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dient und dessen jüngste Auswirkungen (Bereitschaftdienst = Arbeitszeit) spätestens seit 2004 bekannt sind, als immer noch nicht abgeschlossen vermelden können?
- wenn eine “temporär wegen Nichtbesetzung von Stellen” nur “eingeschränkte” Umsetzung eines Gesetzes eingeräumt wird, dessen Nichteinhaltung die deutsche Rechtsordnung bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen als Ordnungswidrigkeit bzw. bei vorsätzlichen oder beharrlichen Verstößen als Strafvorschrift behandelt?
- wenn seit mehreren Monaten Oberarzt- bzw. Facharztstellen in der Neuroradiologie und Kinderradiologie nicht besetzt sind?
Wir finden schon!
Dabei wollen wir nicht außer Acht lassen, dass das ausgelobte Fortbildungsbudget von 1.000 € pro Jahr und Ärztin / Arzt einen positiven Ansatz im Wettbewerb um die immer rarer werdenden Mediziner bildet, die Verharmlosung in Bezug auf die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hingegen nicht.
Permanente Links zum Beitrag
Kompakt:
http://www.mbhessen.de/neues/beitrag/1666
Sprechend:
…/rueckendeckung-fuers-klinikum-ffm-hoechst-rueckendeckung-fuer-arbeitszeitverstoesse
Twitterkurz:
http://mbh.gs/1666
Themen:
Arbeitsbedingungen, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Frankfurt/M.-Höchst Städtische Kliniken
http://www.mbhessen.de/neues/beitrag/1666
Stand:
1.05.10