Die Dr. Horst-Schmidt Kliniken Wiesbaden (HSK) stehen laut dieses Berichts des Wiesbadener Kuriers “bei den Banken mit 53 Millionen Euro in der Kreide“. Die Ärztinnen und Ärzte haben im Jahr 2009 wesentlich mehr Patienten behandelt als im Vorjahr, gleichwohl sind die Einnahmen hinter der Planung zurückgeblieben.
Zur wirtschaftlichen Optimierung der HSK hat die Geschäftsleitung nun in einem Sofortprogramm einen Einstellungsstopp beschlossen (Ausnahmen: OP-und Intensivmedizin sowie Psychiatrie und Psychosomatik). Weiterhin wird die Verlängerung befristeter Verträge grundsätzlich ausgeschlossen. Anträge auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit werden bis auf weiteres nicht genehmigt. Überstunden müssen in jedem Einzelfall schriftlich begründet werden.
Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, dass in dieser Situation jegliche Einstellung mit dem Risiko der arbeitgeberseitigen Kündigung in der Probezeit behaftet ist. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses können mit einem sachlichen Grund (z.B. Weiterbildung) befristete und unbefristete Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden! Nach Rücksprache mit der Geschäftsführung am 12.04.10 werden bestehende Arbeitsverhältnisse ohne Probleme durchgeführt und sind Kündigungen in der Probezeit nicht beabsichtigt.