Marburger Bund Landesverband Hessen
 

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17.07.10

pjkrisensitzung.jpg“Der Studierende sollte frei wählen können, in welchem geeigneten Krankenhaus er das Praktische Jahr absolviert.” war die Kernaussage des Beschlusses Nr. 18 der 117. Hauptversammlung des MB 2010, initiiert vom Sprecherrat der Medizinstudierenden, und so auch wörtlich vom 113. Deutschen Ärztetag 2010 (Drucksache V-19) beschlossen.

Geeignet sind alle Lehrkrankenhäuser. Viele Studierende beklagen allerdings, dass die medizinischen Dekanate ihnen ein Terzial an einem externen Lehrkrankenhaus der eigenen Universität verweigern, solange noch Ausbildungsplätze an einer Uniklinik frei sind.

Das stellt Rechte und Pflichten der Beteiligten auf den Kopf: Die Dekanate haben zu gewährleisten, dass alle Studierenden, die einen ihrer Ausbildungsplätze im Numerus-Clausus-Fach Medizin erhalten haben, auch termingerecht die drei Terziale Chirurgie, Innere Medizin und Wahlfach absolvieren können. Kommt es dabei zu Engpässen am Uniklinikum, haben die Dekanate die Pflicht, auf eines ihrer Lehrkrankenhäuser zurückzugreifen, und das Recht, Studierende dorthin einzuweisen.

Die zunehmende Verknappung von ärztlichen Stellen an den Unikliniken (absolut durch Sparmaßnahmen und relativ durch vermehrte Aufgaben) hat zu einer wundersamen Vermehrung von PJ-Ausbildungsplätzen geführt, so dass die Lehrkrankenhäuser immer weniger in Anspruch genommen werden mussten.

Viele Lehrkrankenhäuser wussten ihre Attraktivität zu steigern:

Kein Wunder also, dass viele Studierende ein Lehrkrankenhaus der heimischen Uniklinik vorziehen. Als Orientierungshilfe dient ihnen oft PJ-Ranking.de.

So absurd es klingt: Ohne unnötige Auseinandersetzung mit dem Dekanat ist es für solche Studierende einfacher, ihr Grundrecht auf freie Wahl des Ausbildungsplatzes wahrzunehmen, wenn sie einen Platz an einem Lehrkrankenhaus einer anderen Universität suchen und sich dann an dieser als Gasthörer einschreiben oder gleich ein geeignetes Krankenhaus im Ausland wählen, um ihren Horizont zu erweitern. Zuständig für die Anerkennung eines PJ-Terzials ist nicht das Dekanat, sondern das Landesprüfungsamt.

Eine Übersicht von Kliniken, die eine Aufwandsentschädigung zahlen, haben wir hier bereitgestellt.

Für den Cartoon (aus MBZ 10/2010 vom 16.07.10) danken wir Olaf .

 
 
 
 
http://www.mbhessen.de/neues/beitrag/1941
Stand: 18.07.10
Dank an
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