Marburger Bund Landesverband Hessen
 

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07.09.10

Pressemitteilung des Marburger Bundes Hessen

Frankfurt a.M., 07. September 2010

Vor einer Aushöhlung von elementaren Arbeitnehmerrechten warnt der Marburger Bund Hessen. „Es ist das gute, grundgesetzlich garantierte Recht der angestellten Ärztinnen und Ärzte, selbst zu entscheiden, wer sie vertritt und wer für sie Tarifverhandlungen führt. Dieses Recht werden sich die Ärzte nicht wieder nehmen lassen“, erklärte heute der Vorsitzende des MB Hessen, Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Scholz.

In einem aktuellen Positionspapier mit dem Titel „Rettet die Koalitionsfreiheit - Für gewerkschaftliche Pluralität und Tarifautonomie” wendet sich der Marburger Bund gegen den Versuch der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die neue, verfassungskonforme Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit („”Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“) rückgängig zu machen. Am 7.07.10 hat das Bundesarbeitsgericht durch ein Aufsehen erregendes, von Marburger Bund-Mitgliedern erstrittenes Urteil eindeutig bestätigt, dass der Grundsatz der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9, Abs. 3 Grundgesetz nicht vereinbar ist.

Die ohnehin schon schwierige Personalsituation der Krankenhäuser würde sich weiter verschärfen, wenn die Ärzte sich wieder unter die Fremdherrschaft eines Einheitstarifvertrages begeben müssten und ihnen faktisch das Recht, unabhängig und eigenständig Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern zu führen, verwehrt würde“, warnte Scholz.

Genau darauf ziele aber die Initiative von Arbeitgebern und DGB ab. „Durch die von Arbeitgebern und DGB geforderte Unterordnung unter die Tarifverträge von ‚Mehrheitsgewerkschaften’ sollen Spezialistengewerkschaften praktisch jede Chance verlieren, Tarifverträge abzuschließen, die auch tatsächlich angewandt werden können.

Gerade in Hessen haben wir in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Tarifpluralität gute und gelebte Praxis ist“, so Scholz weiter. Nach dem Austritt des Landes Hessen aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder war es der Marburger Bund Hessen, der als erste Gewerkschaft mit der Landesregierung einen Tarifvertrag (den arztspezifischen TV-Ärzte Hessen) für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken aushandelte. Im Anschluss daran hat die Gewerkschaft ver.di für die übrigen Landesbediensteten ebenfalls wieder Tarifbindung herstellen können. „Die Erfahrung zeigt, dass das Miteinander von ‚Mehrheitsgewerkschaft’ und Spezialistengewerkschaft ohne die vielbeschworenen ‚englischen Verhältnisse’ bereits seit mehreren Jahren gut funktioniert“, erläutert Scholz.

Die in den Tarifverträgen des Marburger Bundes zum Ausdruck kommende Tarifpluralität ist der verfassungsrechtlich gebotene Normalzustand. Dagegen stellt die von BDA und DGB geforderte gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit einen unzulässigen Eingriff in die kollektive und individuelle Koalitionsfreiheit dar. Diesem Angriff auf Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer müssen wir entschlossen entgegentreten“, forderte Scholz.

Von Wettbewerb könne keine Rede mehr sein, wenn sich z.B. berufsspezifische Gewerkschaften unter das fremde Kommando von ‚Mehrheitsgewerkschaften’ und ihren vorrangigen Tarifverträgen begeben sollen. Arbeitgeber und Einheitsgewerkschafter wollen ihr altes Tarifkartell wiederbeleben und die Konkurrenz der Fach- und Berufsgewerkschaften an den Rand drängen. Dafür nimmt der DGB bereitwillig in Kauf, dass grundlegende Rechte aller Arbeitnehmer, wie das Recht der Koalitionsfreiheit, ausgehöhlt werden“, kritisierte Scholz.

Das Positionspapier „Rettet die Koalitionsfreiheit!“ des Marburger Bundes steht Ihnen auf den Internetseiten des Marburger Bund Bundesverbandes hier und auf der Seite www.rettet-die-Koalitionsfreiheit.de zur Verfügung.

 
 
 
 
http://www.mbhessen.de/neues/beitrag/1969
Stand: 11.11.10
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