Marburger Bund Landesverband Hessen
 

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24.02.11

Am 23.02.11 hat das Bundesarbeitsgericht als letzte Instanz den Rechtsstreit des Marburger Bund Landesverbandes Hessen mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) über den Zusatzurlaub für nächtlichen Bereitschaftsdienst entschieden. Wir haben über diese Auseinandersetzung unter diesem Thema laufend berichtet.

Viele Krankenhäuser im Bereich der VKA hatten versucht, den tariflichen Anspruch der übermüdeten Ärztinnen und Ärzte auf einen Zusatzurlaub für nächtlichen Bereitschaftsdienst zu unterlaufen. Klagen der Betroffenen mit Unterstützung des MB Hessen wurden in jeder Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit gewonnen. Das hat die Arbeitgeber nicht abgehalten, die Verfahren bis in die höchste Instanz, das Bundesarbeitsgericht, weiter zu betreiben. Der MB Hessen hat seine Mitglieder unterstützt, dass ihnen bei diesem jahrelangen Verfahren nicht die Luft ausging. Das Durchhalten hat sich gelohnt. Erfreulicherweise haben viele Ärztinnen und Ärzte auf Anraten des MB Hessen rechtzeitig ihre Ansprüche gegen eine Verjährung gesichert, so dass nun auch noch Nachzahlungen für das Jahr 2007(!) fällig werden.

Die juristischen Profis unserer Geschäftsstelle werden in Kürze über Einzelheiten berichten.

 
 
 
 
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Stand: 28.04.11
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