Von Manger-Koenig gehörte zu den Männern der ersten Stunde im MB Hessen, der zusammen mit Wilhelm Theopold sich bereits 1946 aktiv für die ‘Jungärzte‘ einsetzte. 1948 unterzeichnet er als Vetreter des MB Hessen eine Entschließung von Delegierten aller Länder, in der die Rechtsnachfolger des ehemaligen Reichsversicherungsamtes gebeten wurden, in der Kranken- und Angestelltenversicherungspflicht von Pflichtassistenten und angestellten Ärzten zu entscheiden, “daß diese als in Ausbildung für ihren freien Beruf bzw. in Fachausbildung befindlichen von der Beitragszahlung befreit sind.”
Bereits 1953 beschloss der MB Hessen seine Ehrenmitgliedschaft.
Von Manger-Koenig, ein eingetragenes Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, wurde bald ein ausgewiesener Experte für das Öffentliche Gesundheitswesen, dessen Auf- und Ausbau in Hessen eng mit ihm verbunden ist. In verschiedenen Ämtern der hessischen Landesregierung, zuletzt als Ministerialrat und Leiter der Gesundheitsabteilung im Hessischen Ministerium des Inneren, hat er entscheidend dazu beigetragen, dass viele Maßnahmen und Einrichtungen bundesweit beispielhaft wurden.
1967 wurde er unter der Bundesministerin für Gesundheitswesen Käte Strobel (SPD) während der von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) geführten Bundesregierung der Großen Koalition zum beamteten Staatssekretär berufen, ein Amt, das er sieben Jahre innehatte.
Damit kam er zwangläufig auch in eine Gegenposition zum Marburger Bund, da er eine Politik der Bundesministerin vertrat, die keineswegs ungeteilte Zustimmung des MB fand. Immerhin stellte er sich einer hoch-kontroversen Debatte vor der 33. Hauptversammlung des Bundesverbandes 1968, weil das Bundesministerium in einem Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesärzteordnung mehrfach die Weiterbildung zum Facharzt als Ausbildung bezeichnet hatte. Die aufgebrachten Delegierten beschlossen am 16.11.68 in Köln eindeutig, “die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Arztberuf” und “die Weiterbildung zum Facharzt ist die berufliche Weiterbildung nach der Aufnahme der ärztlichen Berufstätigkeit”. Als er während der Arbeitskämpfe 1971 auf eine parlamentarischen Anfrage im Deutschen Bundestag Zahlen über die Vergütung von Krankenhausärzten vortrug, hielt ihm der damalige Vorsitzende des Bundesverbandes Erwin Odenbach in einer schriftlichen Erwiderung vor, interessengeleitete Quellen, nämlich der öffentlichen Arbeitgeber und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, verwendet zu haben. Von Manger-König entschuldigte das mit einem Hinweis auf Angaben des statistischen Bundesamtes.
(Quellen: Kurt Gelsner, Der Marburger Bund, Verlag Peter Lang, Frankfurt, 1985; Foto: Hess. Ärzteblatt 42(12) 1981 S. 1070; Anwar Syed Ali, Karrierewege und Rekrutierungsmuster bei Regierungsmitgliedern auf
Bundesebene von 1949-2002, Dissertation Halle-Wittenberg 2003, Wikipedia).