Mitglied im MB seit 1989 als Student. War wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Physiologie der Universität Gießen befristet beschäftigt. Zuvor AiP in der Anästhesiologie ausgeübt.
1997 als Mitglied zum Personalrat der Uniklinik Gießen in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter gewählt. Dort setzt er sich für die Interessen der Ärztinnen und Ärzte ein sowie für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Ein großes Problem sind die unbezahlten Überstunden und die fehlende Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes zulasten der eigenen Gesundheit, der familiären Situation und der guten Patientenversorgung.
“Mit der Unterstützung von Betroffenen sind mit dem MB Änderungen durchführbar.”
In Gießen wurde er zunächst zum stellvertretenden und 1999 zum Bezirksvorsitzenden des MB gewählt. Als Delegierter bei den Hauptversammlungen des MB-Bundesverbandes tätig gewesen. In der Periode 2001-2004 ist er Mitglied des Arbeitskreises Mitarbeitervertretung des MB-Bundesvorstandes. Am 28.11.03 wurde er als erster stellvetretender Vorsitzender in den geschäftsführenden Vorstand gewählt, als durch den Tod des Vorsitzenden Dr. Wönne Nachwahlen erforderlich geworden waren. Die Hv vom 24.11.05 bestätigte ihn im geschäftsführenden Vorstand. Am 24.01.06 wurde er vom Landesverbandsvorstand zum Vorsitzenden des Lv gewählt.
Am 10.11.07 wählte ihn die 112. Hauptversammlung des MB Bundesverbandes als Beisitzer in den Bundesvorstand.
Am 9.09.00 wurde er für die Legislaturperiode 2000-2004 als Beisitzer der Bezirksärztekammer Gießen gewählt. Die konstituierende Delegiertenversammlung der Legislaturperiode 2004-2008 erneuerte am 04.09.04 diese Wahl. Am 09.04.05 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden der Bezirksärztekammer Gießen gewählt.
“Der MB vertritt als einziger Verband die Positionen der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte gewerkschaftlich bei Tarifverhandlungen und bei Privatisierungen gegenüber den Arbeitgebern.
Auch in der Landesärztekammer werden durch den MB als treibende Kraft die Interessen vertreten, sei es bei der Haushaltsführung als auch in Weiterbildungsangelegenheiten.
Dies alles kann aber nur durch Ihre Stimme bei Wahlen erreicht werden, um den Auftrag zu erhalten. Keine Stimmabgabe bedeutet auch keine Interessenvertretung.“