Frau Städele hat in Erlangen studiert und war nach Ablegung des bayerischen Staatsexamens seit 2001 als Rechtsanwältin in einer Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei in Gerlingen bei Stuttgart tätig und hat dabei auch vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht erworben. Weiterhin wirkte Sie auch an der Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen mit.
2009 hat ihr die Rechtsanwaltskammer Frankfurt die Befugnis erteilt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Arbeitsrecht” zu führen.