Marburger Bund Landesverband Hessen

Wahlprogramm Kammerwahl 1972

Listen MB 4+5
Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege!

Ist die “Ärztekammer” für Sie nur eine anonyme Einrichtung,

Die Ärztekammer ist ein durch Gesetz eingerichtetes Selbstverwaltungsorgan der Ärzte und Medizinalassistenten. Der Staat hat an sie die unmittelbare Berufsaufsicht über die Ärzte delegiert. Alle vier Jahre haben Sie die Möglichkeit, durch Wahlen die Zusammensetzung der Gemien der Landesärztekammer zu bestimmen und damit die weitere Politik dieser Institution zu beeinflussen.

Welche Interessen will der Marburger Bund in der Ärztekammer vertreten?

Der Marburger Bund hat als Vertretung der angestellten und beamteten Ärzte folgende Hauptanliegen:

Wie kann die Ärztekammer die Entwicklung unseres Berufes beeinflussen?

  1. Über die Weiterbildung:

    Als erster Schritt zur Reform der Facharztweiterbildung wurden verlängerte Facharztweiterbildungszeiten eingeführt. Wir aber meinen:

    Qualitätsverbesserung erreicht man nicht nur durch Verlängerung der Weiterbildungszeit, sondern vor allem durch Veränderung der Bedingungen, die an die Ermächtigung zur Weiterbildung geknüpft sind!
     

  2. Über die Berufsordnung:

    Der Initiative des Marburger Bundes ist die Änderung des § 11 der Berufsordnung für Ärzte in Hessen zu verdanken. Nun ist jeder Arzt verpflichtet, in seinem Liquidationsbreich tätig werdende Kollegen am Honorar zu beteiligen! Auch von der zukünftigen Politik der Landesärztekammer wird es maßgeblich abhängen, inwieweit diese verpflichtende Vorschrift in die Praxis umgesetzt wird!
     

  3. Über die Meinungsbildung bei inner- und außerärztlicher Öffentlichkeit:

    Nur die aktive Mitarbeit des Marburger Bundes in der Landesärztekammer kann sicherstellen, daß die Belange der angestellten und beamteten Ärzte bei der Öffentlichkeitsarbeit angemessene Berücksichtigung finden.
     

  4. Über das Versorgungswerk:

    Ohne die Initiative des Marburger Bundes gäbe es in Hessen auch heute noch kein umfassendes berufsständisches Versorgungswerk, welches auch für den angestellten und beamteten Arzt und seine Familie eine angemessene Versorgung im Berufsunfähigkeits- oder Todesfalle sowie im Alter sicherstellt! Da Änderungen der Satzung des Versorgungswerkes und der Versorgungsordnung von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer entschieden werden, braucht der Marburger Bund durch die Kammerwahl ein starkes Mandat, um auch weiterhin die Interessen der angestellten und beamteten Ärzte tatkräftig vertreten zu können.
     

  5. Über die ständige Arbeit der Delegiertenversammlung, des Präsidiums und der Ausschüsse:

    Der Ausgang der Kammerwahl entscheidet über die Zusammensetzung aller Organe der Landesärztekammer. Da die Bundesärztekammer eine Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Landesärztekammern ist. wird auch deren künftige Politik hierdurch mitbestimmt. Nur eine rege Wahlbeteiligung und eine Stimmabgabe für die Listen des Marburger Bundes sichert eine repräsentative Vertretung der angestellten und beamteten Ärzte!
     

Darum muß der
Marburger Bund in die Ärztekammer!

 
 
 
 
http://www.mbhessen.de/wahlprogramm-kammerwahl-1972
Stand: 7.02.2012
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