
Nur der MARBURGER BUND vertritt konsequent die Interessen der angestellten und beamteten Ärzte in der Landesärztekammer und in allen anderen Bereichen.
Der MARBURGER BUND kennt wie kein anderer aus seiner täglichen Arbeit die Probleme der angestellten und beamteten Ärzte an Krankenhäusern und Universitätskliniken, im öffentlichen Gesundheitswesen, in Sanatorien und in der Industrie.
Aus dieser Erfahrung heraus werden sich die von Ihnen gewählten Delegierten der Liste des MARBURGER BUNDES unter anderem mit folgenden Schwerpunktthemen befassen und sich dafür einsetzen:
- Die Ausbildung zum Arzt muß mit einer uneingeschränkten Approbation enden und zur eigenverantwortlichen Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigen.
- Die Weiterbildung ist Bestandteil einer eigenverantwortlichen ärztlichen Tätigkeit in einem Fachgebiet freier Wahl unter Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Arztes. Keinesfalls es durch staatliche Einflußnahme zu einer “Ausbildungsregelung” kommen, durch welche die Weiterbildung zur “Ausbildung” degradiert würde.
- Die Weiterbildungszeiten sind Regelzeiten, die nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden dürfen.
- Keine befristeten Arbeitsverträge mit der Begründung, der Arzt befinde sich in der Weiterbildung.
- Keine gesetzwidrigen Praktiken bei der Anwendung der Weiterbildungsordnung im Bundeswehrdienst, durch die die Weiterbildung zu einer Ausbildung oder Fachausbildung mit widerrechtlichen Dienstzeitverpflichtungen gemacht wird.
- Lediglich in Hessen wird gefordert, daß das letzte Jahr der Weiterbildung bei einem ermächtigten Arzt in einer Vollweiterbildungsstätte abgeleistet werden muß. Dies geht über die Weiterbildungsordnung hinaus und führt zu Engpässen im Rahmen der Weiterbildung. Der MARBURGER BUND verlangt eine Regelung, die solche Engpässe ausschließt.
- Straffung der “Inhalte” der Weiterbildung. Weiterbildungstechnische “Antiquitäten” dürfen nicht zu einer Verlängerung der Weiterbildungszeit führen und damit Weiterbildungsstätten blockieren. Unzeitgemäße Operationskataloge müssen dem Stand der Wissenschaft, der Häufigkeit und Notwendigkeit des Eingriffs entsprechend überprüft und gestrafft werden.
- Kein Mißbrauch der Facharztprüfung als Steuerungs-/Selektionsinstrument. Die Facharztprüfung soll Nachweis der erworbenen Qualifikation sein. Keinesfalls dürfen Durchfallquoten an Planzahlen für Fachsärzte bedarfsorientiert sein.
- Für Prüfungstransparenz!
Der MARBURGER BUND wird die Kräfte in der Landesärztekammer unterstützen, die für einen kollegialen und transparenten Abschluß der Weiterbildung sorgen.
- Keine “Gerichts”-Fachärzte, die den Abschluß der Weiterbildung mit Hilfe der Gerichte durchsetzen müssen (wie Studenten den Zugang zum Studium).
Der MARBURGER BUND kämpft kompromißlos für die Erhaltung der Niederlassungsfreiheit, die er (mit dem NAV) 1960 erstritten hat.
Nur der MARBURGER BUND vertritt die Interessen der noch nicht niedergelassenen Ärzte und fordert unter anderem:
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Volle Anerkennung ambulanter Weiterbildung als Vorbereitungszeit zur Niederlassung.
- Keine Zwangsweiterbildung als Niederlassungs-/Zulassungsvoraussetzung. Die Zwangsweiterbildung zu fordern, bedeutet zu unterstellen, daß sich Ärzte nicht wie bisher vor einer Niederlassung eigenverantwortlich qualifizieren wollen. Hierin ist eine bösartige Unterstellung zu sehen, zumal genügend Möglichkeiten zur Qualifikation gegeben sind und entsprechend genutzt werden.
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Keine Abschaffung des Praktischen Arztes.
- Das Berufsbild des Praktischen Arztes muß erhalten bleiben.
- Förderung von Gruppenpraxen und anderen Formen gemeinsamer Berufsausübung sowie neuen Kooperationsformen zwischen Praxis und Klinik.
Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerkes der Landesärztekammer Hessen ist von existenzieller Bedeutung für die gesamte Hessische Ärzteschaft und deren Familienangehörigen.
Die Delegierten des MARBURGER BUNDES werden wie bisher für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerkes einstehen und sich gleichzeitig für eine zeitgemäße Verbesserung der Leistungen einsetzen:
- Wegfall der Wartezeiten für Pflichtmitglieder/Pflichtbeiträge.
- Gleichstellung von Frau und Mann.
- Flexibles Altersruhegeld.
- Rehabilitationsleistungen.
- Teilrente bei Frühinvalidität.
Es gibt noch viele gute Gründe, ihre Stimme den Kandidaten des MARBURGER BUNDES zu geben. Wenn Sie ausführliche Informationen über das Programm des MARBURGER BUNDES wünschen, wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle in 6000 Frankfurt/M. 1, Monisstraße 6, Telefon 0611 / 56 40 60.
Wählen Sie
Geben Sie ihre Stimme dem
MARBURGER BUND
http://www.mbhessen.de/wahlprogramm-kammerwahl-1980
Stand:
7.02.2012